Im Scheidungsverfahren reicht A über Anwalt den Scheidungsantrag ein
Kann B im Rahmen des Versorgungsausgleichs eine eidesstattliche Versicherung hinsichtlich der gegenüber dem Gericht erteilten Auskünfte verlangen, wenn B keinen Anwalt hat?
RTFM = Read the fucking manual
So, habe die Antwort zwischenzetlich selbst nachrecherchiert:
Die Auskunftspflichten der Ehegatten bestehen zum einem gemäß § 11 Abs. 2 VAHRG gegenüber dem Familiengericht und zum anderen gemäß §§ 1587 e Abs. 1, 1580, 1587 k BGB in Vebindung mit §§ 1605, 260, 261 BGB gegenüber dem anderen Ehegatten.
...
Inhaltlich gleicht der Auskunftsanspruch der Ehegatten aus §§ 1587 Abs. 1, 1580 BGB dem Auskunftsanspruch des Gerichts aus § 11 Abs. 2 VAHRG. Allerdings besteht keine Verpflichtung zum Ausfüllen der gerichtlichen Formulare. Stattdessen müssen die Anrechte gemäß §§ 1605, 260, 261 BGB in einem Verzeichnis aufgestellt und die Richtigkeit der Angaben gegebenenfalls an Eides Statt versichert werden.
________
§ 260 Abs. 2 BGB
Besteht Grund zu der Annahme, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden ist, so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen den Bestand so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei.
RTFM = Read the fucking manual
