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Ausbildungsversicherungen

 
(@sirrichard)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
nach rund 25 Jahren musste ich mir nun sagen lassen, dass das alles ein großer Irrtum war. Unabhängig von meinen Empfindungen, arbeiten wir nun an einer gütlichen Trennung.
Hierzu nun folgende Frage zum Thema Zugewinnausgleich:
Bei der Geburt meines Sohnes wurde eine Ausbildungsversicherung in folgender Konstellation abgeschlossen:
Versicherunsnehmer: die Mutter
Beitragszahler: die Oma
Versicherte Person: die Mutter und das Kind

Nach meinem Verständnis, ist der aktuelle Policenwert (resp. Rückkaufswert) in die Zugewinnausgleichsrechnung einzubeziehen, denn es ist ein Vermögensteil der auf meine (Noch-)Frau lautet und deswegen genauso wie jede andere Kapitalbildende Versicherung mit Rentenwahlrecht mit einfließt.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, wer der Versicherungsnehmer ist (damit Träger von Rechten und Pflichten) und nicht, wer die Beiträge zahlt.
Wie seht Ihr das?
Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2012 17:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Versicherung wurde damals abgeschlossen für die Ausbildung des Kindes? Warum sollte diese in den Zugewinnausgleich einfließen, wenn das Kind Nutznießer davon sein soll?

Soweit ich weiss muss die Mutter/der Vater Versicherungsnehmer sein und das Kind ist im Regefall die Person an die die Zahlung geht, bei Volljährigkeit. Ist das bei euch anders?

Hier ist das Risiko abgesichert das der Mutter während der Laufzeit des Vertrages etwas zustösst. Sollte das so sein hat das Kind Anspruch auf Zahlung der vollen Summe, selbst wenn diese nicht eingezahlt wurde.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 17:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Ausbildungsversicherung ist als Kapital für den Start ins Berufsleben des Kindes gedacht.
Versicherungsnehmer ist somit das Kind und die Mutter nur zur ''Verwaltung'' des Geldes, wenn das Kind noch nicht volljährig ist.
Ich stimme AnnaSophie zu, in den Zugewinn fliesst das nicht ein.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 17:32
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Hallo Sir,

noch ein Aspekt, da für meine Kid's auch seit langem so etwas besteht:

Finger im Zugewinn weg, das ist doch für die finanzielle Erleichterung während eines Studiums o.ä.
Also im Sinne beider Elternteile.

Wenn es unbedingt sein muß, wird das im Volljährigenunterhalt als dessen Einkommen gewertet und mindert von beiden Eltern den Zuschuß, der zum 'Bedarf' je nach Haftungsquote notwendig ist.
Da kann man sich doch unterhalten, welchen monatlichen Betrag man ansetzt. Wenn überhaupt.

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 18:04
(@thorsten70)
Schon was gesagt Registriert

Versicherngsnehmer ist die Mutter,
damit gehört ihr das Geld, somit auch im Zugewinn dort zu berücksichtigen.

So ist es.

Denn ganz einfach:
Nur die Mutter kann die Versicherung kündigen und kriegt dann auch das Geld.

Gruss Th

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 23:06
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Versicherngsnehmer ist die Mutter,
damit gehört ihr das Geld, somit auch im Zugewinn dort zu berücksichtigen.

Falsch, Bezugsperson ist das Kind.

Die Mutter braucht keine Ausbildungsversicherung, die braucht das Kind.

Nur die Mutter kann die Versicherung kündigen und kriegt dann auch das Geld.

Auch falsch, der Beitragszahler(die Oma) kann die Versicherung kündigen, in dem sie die Zahlung einstellt(dann müsste jemand anders einspringen, oder die Versicherung leistet nicht)
Die Mutter hat als Versicherungsnehmer nur die Aufgabe das Geld in Empfang zu nehmen, wenn das Kind das 18 te Lebensjahr nicht vollendet hat.

Versicherte Person ist das Kind und damit Bezugsberechtigt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 23:47
(@thorsten70)
Schon was gesagt Registriert

Hey Wedi,
ich komm aus der Branche...
das ist schon richtig so wie ich sagte...

Die Oma kann gar nichts ändern an dem Vertrag, nur die Zahlung einstellen
Das Kind ist nur Bezugberechtigter in der Regel , aber sonst auch nix

VG Th

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2012 09:48
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

Jep, auch aus der Branche. Versicherungs nehmer ist die Mutter und Versicherte Person das Kind. rechtlich ist es das Geld der Mutter. bei uns ist es So, dass der Vertrag solange auf die z.b. Mutter läuft, bis er auf das Kind umgeschrieben wird. Beitragszahler kann jeder sein. LG

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2012 10:16