Ich bin seit 1 Monat in einer Trennung. Vor einer Woche kam ein Brief von RA meiner Frau, die will einige Sachen aus der Wohnung haben und zwar:
- sehr großer Kleiderschrank aus dem Schlafzimmer (von Frau gekauft)
- neue Waschmaschine (von mir gekauft, 2 Monate vor der Trennung)
- und noch ein paar Sachen, die werde ich hier nicht auflisten, die spielen keine große Rolle
Mit der Herausgabe des Kleiderschrankes bin ich einverstanden, da ihn meine Frau gekauft hat. Die Sache mit der WaMa ist anders, ich möchte die Maschine behalten.
Nach der Empfehlung eines Bekannten, habe ich bereits einen Brief an RA geschrieben und erklärt, dass die Aufteilung des Vermögens/Hausrates erst bei der Scheidung erfolgt. Bis zu diesem Termin bleibt jedem das nötigste auf jeden Fall... Zusätzlich habe ich geschrieben, zur Herausgabe des Schrankes bin ich bereit, die WaMa will ich behalten, da ich sie einfach für meine Hygiene brauche und außerdem haben mir die Kinder erzählt, dass die Frau bereits eine gebrauchte WaMa von Bekannten gekauft hat. Die Kinder haben es in Anwesenheit meiner Eltern gesagt... D.h. es besteht kein Bedarf an einer WaMa.
Und hier kommen meine Frage:
- Habe ich das richtig gemacht?
- Kann sie mir jetzt die WaMa abnehmen, sogar per Gericht?
- Darf sie 1 Monat nach der Trennung von mir verlangen, dass ich etwas aus der Wohnung abgebe?
- Da wir keinen Ehevertrag und eine Zugewinngemeinschaft haben, ist alles 50/50, mir gehören 50% vom Schrank und ihr 50% von WaMa, wenn ich jetzt bedingungslos den Schrank abgebe, dann habe ich später keine Ansprüche und sie hat Ansprüche auf WaMa oder wie sieht es aus?
Hallo,
bei der Aufteilung des Hausrats sind die Eigentumsverhältnisse zu beachten. Während der Trennung kann eine vorläufige Aufteilung vorgenommen werden, alles andere wäre lebensfremd, schliesslich braucht der, der in eine neue Wohnung zieht auch Haushaltsgegenstände.
"Jeder Ehegatte kann grundsätzlich diejenigen Hausratsgegenstände mitnehmen bzw. herausverlangen, an denen er Alleineigentum hat, § 1361 a Abs. 1 BGB.
Ausnahmsweise kann jedoch der andere Ehegatte verlangen, dass ihm dieser Hausrat zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wird, wenn er sie zur Führung eines eigenen Haushalts benötigt und die Überlassung "der Billigkeit entspricht" (also gerecht ist), § 1361a Abs. 1 Satz 2 BGB. Falls minderjährige Kinder vorhanden sind, entspricht es in der Regel der Billigkeit, dass Gegenstände wie Herd, Kühlschrank, Esszimmer etc. bei demjenigen Ehegatten bleiben, bei welchem die Kinder leben. Zu berücksichtigen ist auch, wer aufgrund seines Einkommens oder seines Vermögens eher in der Lage ist, neue Sachen anzuschaffen. Der Eigentümer-Ehegatte kann u.U. vom anderen Ehegatten, dem er seinen Hausrat zur Weiterbenutzung überlassen hat, eine Nutzungsvergütung verlangen.
Hausrat im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten:
Diese Hausratsgegenstände sind nach den Grundsätzen der "Billigkeit" zu verteilen.(<a href="http://www.finanztip.de/scheidung-aufteilung-hausrat/>Quelle</a>)"
Hausrat wird beim Vermögensausgleich nicht berücksichtigt sondern eben gemäß Eigentumsverhältnissen und Billigkeit veteilt. Es gehört nicht alles beiden zur Hälfte. Bei der Aufteilung sollte aber vom gemeinsamen Eigentum jeder ungefähr die Hälfte wertmäßig erhalten.
Folglich kann sie den Schrank für sich beanspruchen und Du die Waschmaschine, wenn Deine Frau sie nicht dringend braucht, aber auch dann könntest Du sie zurückverlangen.
Endgültig wird die Aufteilung des Hausrats mit der Scheidung.
VG Susi
Vielen Dank für deine Antwort. Ja, diese Information habe ich auch nach dem Brief von RA gefunden...
Die Frage ist nur, wer definiert diese Billigkeit, das Gericht?? Und wann, jetzt sofort 1 Monat nach der Trennung oder später bei der Scheidung?? 😉 Und wie ist es mit der Information, die mir die Kinder erzählt haben, dass die Mutter bereits eine WaMa hat?? Dafür habe ich zwei Zeugen, meine Eltern haben es auch gehört, deswegen waren die nach dem Brief total sauer.
Die Frage ist nur, wer definiert diese Billigkeit, das Gericht??
Naja, zunächst einmal ihr beide untereinander, und wenn ihr euch nicht einigt, dann im Zweifelsfall ein Gericht - was aber bei der Aufteilung des Hausrats idR too much ist. Naja, und klagen muss halt derjenige, der etwas haben will.
Meine erste dringende Empfehlung: Lass Dich/ lasst Euch nicht ärgern von sowas. RA- Briefe der Gegenseite sind naturgemäß parteiisch. Und vielleicht hat ja gerade dieser RA sich deswegen für die Ex interessant gemacht, weil er ihr (vielleicht auch in Unkenntnis der genauen Umstände) die WaMa "versprochen" hat.
Deswegen - antworte sachlich, dass sie "Sachen" abholen kann, protokolliert gut, wer was behält, aber weise den Wunsch nach der Wama gerade mit den Argumenten der Unbilligkeit zurück, da sie ja über eine Wama verfügt.
toto
Die Sache ist so, meine Frau ist einfach scharf auf meine WaMa, weil die neu ist!
Die hat bei Bekannten erstmal eine gebrauchte gekauft... Und die ist definitiv schlechter, weil sie gebraucht ist.
In unserer Mietwohnung gibts zum Glück nicht soviel wertvolles.
Die meisten Sachen sind schon alt.
Und wenn sie sich durch die RA durchsetzt und mit dem Gericht droht, ist teuer wenn es gerichtlich geklärt wird? 😉
Muss unbedingt diese WaMa abgeben oder ich kann ihr als Notlösung einfach eine günstige WaMa kaufen und abgeben?
Servus Noxin,
da Du offensichtlich auch sehr an der WaMA hängst :wink:, mache Ihr doch das Angebot, eine neue zu kaufen oder Dich an den Anschaffungskosten zu beteiligen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Noxin,
da Du offensichtlich auch sehr an der WaMA hängst :wink:, mache Ihr doch das Angebot, eine neue zu kaufen oder Dich an den Anschaffungskosten zu beteiligen.Grüßung
Marco
Ja, ich weiß, es klingt zum Teil idiotisch, aber ich möchte diese WaMa nicht abgeben, meine Frau hat mir in den letzten 30-40 Tagen mein Leben komplett platt gemacht und irgendwie vergiftet. Ich habe am letzten WE die Kinder gesehen, die sind auch anders geworden, schauen auf mich wie auf einen fremden Onkel...
Apropos, falls jetzt die RA der Frau mir Angst macht, nach dem Motto ich habe kein Recht auf die WaMa, sondern die Ehefrau und mit dem Gericht droht, kann sie tatsächlich jetzt das Gericht wegen WaMa einschaltend????
Apropos, falls jetzt die RA der Frau mir Angst macht, nach dem Motto ich habe kein Recht auf die WaMa, sondern die Ehefrau und mit dem Gericht droht, kann sie tatsächlich jetzt das Gericht wegen WaMa einschaltend????
Man kann wg alles und jedem das Gericht einschalten. :phantom:
Lass Dich doch nicht verrückt machen.
Schreib ihr, dass Du die WaMA behälst, etwaiger Ausgleich erfolgt dann bei Scheidung und vollständiger Aufteilung des Hausrats.
Letztlich ist es bescheuert an dieser WaMa zu hängen. Der einzige nachvollziehbare Grund ist, dass Du befürchtest, wenn du die Maschine abgibst keinen Barausgleich zu sehen.
Oder ihr teilt jetzt alles auf - dann am Besten so, dass jeder an alles ein Preisschild hängt. Den Zuschlag bekommt derjenige, der jew. am meisten bietet (das ist dann quasi der Marktpreis). Und wenn eine große Differenz entsteht, muss diese in bar ausgeglichen werden. Und fertig ist die Laube
Toto
So wie ich das verstehe, meine Frau brauch kaum was aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung. In ihrer neuen Wohnung hat die neue Einbauküche samt neuen Elektrogeräten... Mein TV-Gerät braucht sie nicht, da momentan 42 Zoll von vielen nicht mehr zeitgemäß erscheinen... 🙂 Das meiste vom Möbel ist Gebrauch, im Wohnzimmer stehen zwei neue Möbelstücke, aber die sind nicht so der Fall für meine Frau... Die mag sowas nicht. Somit bleibt ihr Kleiderschrank, den sie gekauft hat und meine WaMa die einzigen "heißen" Objekte... 🙂 Vor dem Auszug, als ich nicht zuhause war, hat sie Fotos von allen Räumen gemacht... Ist es ein Problem, wenn ich jetzt die WaMa austausche...??? Oder ganz offen eine andere anbiete???
Hallo,
Du hast die WaMa gekauft, sie ist damit Dein Eigentum. Die KM könnte die WaMa verübergehend beanspruchen, wenn sie keine hat, da sie das Kind betreut.
Dafür müsste Sie dann aber auch eine Nutzungsentschädigung zahlen bzw. die WaMa müsste irgenwie verrechnet werden.
Darauf musst Du Dich aber nicht einlassen, zum einen verfügt die KM über eine WaMa und zum anderen bietest Du ihr auch eine an. Das reicht doch vollkommen.
Ein Gericht wegen der WaMa einzuschalten ist Unfug, kann sie versuchen, wird aber auch zu nichts führen. Auch Gerichte sind an die Billigkeit gebunden. Anwälte dürfen schreiben, was sie wollen und Dinge behaupten, die ihnen in den Kram passen, lass Dich nicht verrückt machen.
VG Susi
Moin
Du hast die WaMa gekauft, sie ist damit Dein Eigentum.
Blödsinn. Zwei Monate vor der Trennung ist das in der 'glücklichen' Ehe. Und solange nichts anderes bei Eheschließung vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Damit gehört die vermaledeite Waschmaschine beiden.
Sorry, @noxin
Hast Du eine persönliche Beziehung zur WaMa, oder was beschäftigt Dich? Meiner Ex gönnte ich selbstverständlich diese blöde Kiste, nur mein Erspartes hielt ich im Auge und kaufte mir anschließend eine deutlich bessere. Die funktioniert sogar nach 22 Jahren noch tadellos.
Wenn die KM sich inzwischen (von Dir hoffentlich eindeutig nachweisbar, auch für Richter) selber eine Waschmaschine zugelegt hat, kann sie schwerlich auf die gemeinsam Angeschaffte aus Notwendigleitsgründen Anspruch erheben. Lediglich eine finanzielle Betrachtung käme in Frage.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Zunächst einmal gilt dies:
Wenn die KM sich inzwischen (von Dir hoffentlich eindeutig nachweisbar, auch für Richter) selber eine Waschmaschine zugelegt hat, kann sie schwerlich auf die gemeinsam Angeschaffte aus Notwendigleitsgründen Anspruch erheben. Lediglich eine finanzielle Betrachtung käme in Frage.
Dewegen ist es auch der Blödsinn hoch drei, wenn Du nun eine andere WaMa hinstellst, damit Ex diese für sich abholt... Warum?! Sie hat doch eine... Wenn diese eine bestimmte haben will, dann soll sie dafür bezahlen, in bar oder indirekt über die Hausratsaufteilung.
meine Frau brauch kaum was aus der ehemaligen gemeinsamen Wohnung. In ihrer neuen Wohnung hat die neue Einbauküche samt neuen Elektrogeräten... Mein TV-Gerät braucht sie nicht, da momentan 42 Zoll von vielen nicht mehr zeitgemäß erscheinen... 🙂 Das meiste vom Möbel ist Gebrauch, im Wohnzimmer stehen zwei neue Möbelstücke, aber die sind nicht so der Fall für meine Frau... Die mag sowas nicht.
Das ist doch wunderbar 🙂 Damit hast Du die Chance, den ganzen Kram "günstig" zu schießen. Und wenn dann im Gegenzug noch die WaMa bleibt, hast Du doch vermutlich ein gutes Geschäft gemacht.
Nochmal:
1. Absonderung aller persönlich zurechenbaren Gegenstände, das sind all solche, die nicht in die Hausratsaufteilung fallen
2. Gemeinsame Erstellung einer Inventarliste
3. Getrennte Bepreisung aller Gegenstände (Tipp für Dich: was Du nicht haben willst -> 1 EUR; wenn KM gar nicht bietet, dann kriegste die Möbel für den Gegenwert von einem Euro)
4. "Zuschlag" jew. für das höchste Gebot
5. Summe der jew. höchsten Gebote für sie und Dich
6. Ausgleich in bar (oder alternativ: in Hausratsgegenständen zum Preis desjenigen, der den Ausgleich erhält)
Gar nicht so schwierig...
Wenn Du die WaMa unbedingt behalten willst, dann bietest Du den Neupreis zzgl. Anlieferung; alles andere ist Liebhaberei und irrational.
toto
Ich hoffe einfach, dass sie nicht gerichtlich vorgeht... Nur wegen WaMa. Meine Frau hat genug Geld, ihre Eltern haben ihr immer Geld geschenkt, sie ist nicht bedürftig.
Am Trennungstag war ich nicht zuhause, sie hat Urlaub genommen und verschiedene Sachen aus der Wohnung mitgenommen. Dabei wurde sie von zwei-drei Frauen unterstützt. Die haben ihr Tipps gegeben, was man mitnehmen und was fotografiert werden soll.
Zum Glück sind alle großen Sachen geblieben.
Wenn es doch Richtung Gericht wegen WaMa gehen soll, dann könnte ich ihr vielleicht anteilig den Kauf von der neuen erleichtern...
Der Grund wieso ich sauer bin, due nimmt eigene und meine Sachen mit!
Als Beweis dass sie bereits eine WaMa hat ist nur die Aussage der Kinder in Anwesenheit meiner Eltern. Mehr kann ich nicht beweisen.
Ich würde GAR NICHTS außer den Schrank anbieten, der ihr gehört. Die WaMa würde ich nicht thematisieren. Sie hat eine, Ende der Durchsage. Wenn sie sie will, soll sie aktiv werden. Aber so blöde zu sein, wegen einer WaMa zu klagen wird sie wohl nicht sein. Und selbst dann muss sie ihr erst mal einer zusprechen. DANN würde ich irgendein Billigteil besorgen, zur Not zweite Hand und ihr die in die Hand drücken. Dann soll sie mal beweisen, dass es die ist, die du gekauft hast. Rechnung hast du nicht mehr, ist im Umzugschaos abhanden gekommen.
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
Du hast die WaMa gekauft, sie ist damit Dein Eigentum.
Blödsinn. Zwei Monate vor der Trennung ist das in der 'glücklichen' Ehe. Und solange nichts anderes bei Eheschließung vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Damit gehört die vermaledeite Waschmaschine beiden.
Somit würde allerdings der vermaledeite Kleiderschrank, und zwar mit genau der gleichen Begründung, ebenfalls beiden gemeinsam gehören - wenn schon, denn schon 😉
Ich möchte dennoch davon abraten, jetzt auch noch wegen des Kleiderschranks ein weiteres Fass aufzumachen ... ich meinte es eher als Argumentationshilfe, falls Madame mit genau dieser falschen Begründung "gemeinsames Eigentum" daherkommt.
Denn, um mal ein recht häufiges Missverständnis auszuräumen: Die Zugewinngemeinschaft bedeutet eben nicht, dass alles beiden gehört. Die Güter sind durchaus das Eigentum dessen, der sie angeschafft hat, nur wird im Falle der Scheidung ein Ausgleich geschaffen, wenn einer von beiden mehr Zeugs angehäuft hat als der andere. BGB § 1363 sagt dazu nämlich unter anderem:
Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.
Somit denke ich, Susi hat Recht, wenn sie sagt, dass die Waschmaschine sein Eigentum ist (und analog dazu ist der Kleiderschrank dann das Eigentum seiner Ex). Im Sinne der Zugewinngemeinschaft wäre somit nur dann etwas auszugleichen, wenn die Waschmaschine und sein sonstiges Eigentum mehr wert wären als der Kleiderschrank und ihr sonstiges Eigentum, oder umgekehrt. Wobei es dem Gesetzgeber im obengenannten Paragraphen m.E. mit dem Begriff "Vermögen" wohl auch nicht in erster Linie um Waschmaschinen und Kleiderschränke ging ... so etwas ist eher Pillepalle-Kram, ein Streit darum lohnt sich normalerweise nicht, und ein Streit vor Gericht schon mal gar nicht. Im vorliegenden Fall geht's also wohl mal wieder "nur" um die Frage: Wer von beiden hat die besseren Nerven?
Über den Zugriff auf Haushaltsgegenstände wurde schon alles gesagt: Wenn sie bereits eine Waschmaschine hat, dann kann sie sich den Zugriff auf die ehemals gemeinsam genutzte Waschmaschine wegen angeblicher Notwendigkeit abschminken.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich habe der RA meiner Frau einen Brief geschickt, mit einer Erklärung dass ich zur Herausgabe des Schrankes bereit bin. Zusätzlich habe ich ihr weitere 7-8 verschiedene Möbelstücke angeboten, die ich nicht mehr brauche. Im Brief wurde von mir eindeutig formuliert, dass ich mit der Herausgabe der WaMa nicht einverstanden bin. Mit diesen zwei Begründungen: Erstens, ich brauche die WaMa selber und zweitens, sie hat schon eine, die Kinder haben es mir ezählt.
Es sind jetzt 10 Tage vergangen, bis jetzt keine Reaktion von RA, da meine Frau momentan im Urlaub ist.
Was tun, wenn die RA und Frau weiter die WaMa fordern?
Weiter mit Briefen (evtl. mit Verweis auf BGB § 1363) abblocken?
Ich überlege mir noch in diesem Jahr die Wohnung zu wechseln, etwas kleinere bzw. günstigere Wohnung zu mieten. Deswegen habe ich meiner Frau auch andere Möbelstücke angeboten.
Was tun, wenn die Frau diese Möbelstücke nicht will?
Verkaufen, verschenken, entsorgen?
Oder bis zur Scheidung warten?
Moin nox.
Was tun, wenn die RA und Frau weiter die WaMa fordern?
Ich hätte gerne 10.000 EUR von Dir!
Was machst Du?! .... genau 😉
Was tun, wenn die Frau diese Möbelstücke nicht will?
Verkaufen, verschenken, entsorgen?
Oder bis zur Scheidung warten?
Verschenken und entsorgen fällt Dir sicherlich auf die Füße, weil Ex dann sicher einfällt, wie wertvoll das Zeugs doch war.
Verkauf hat zumindestens die Chance, dass Du mt einem Marktwert argumentieren kannst, aber Ex wird sicher auch dann einfallen, dass Du ja alles viel zu günstig verhökert hast.
Ich würde nichts tun, bevor der Hausrat nicht klar und eindeutig aufgeteilt ist.
Toto
Ich hätte gerne 10.000 EUR von Dir!
Was machst Du?! .... genau
OK. Verstehe... 🙂
Verkauf hat zumindestens die Chance, dass Du mt einem Marktwert argumentieren kannst, aber Ex wird sicher auch dann einfallen, dass Du ja alles viel zu günstig verhökert hast.
Von mir aus kann sie diese Möbelstücke auch selber verkaufen.
Ich würde nichts tun, bevor der Hausrat nicht klar und eindeutig aufgeteilt ist.
Das ist auch so eine Sache, es kann sein dass ich nach 12 Trennungsmonaten geschieden werde oder auch später.
Besteht evtl. die Möglichkeit das ganze zu regeln, kurz vor der Scheidung, aber ohne Gericht, einfach untereinander das zu regeln?
Ansonsten wird die Scheidung noch teurer... Denke ich.
Übrigens, wenn meine Frau jetzt die Einrichtung für die eigene Wohnung anschafft, fällt dann das unter Zugewinn und muss das auch geteilt werden? 🙂
Besteht evtl. die Möglichkeit das ganze zu regeln, kurz vor der Scheidung, aber ohne Gericht, einfach untereinander das zu regeln?
Nochmal:
1. Absonderung aller persönlich zurechenbaren Gegenstände, das sind all solche, die nicht in die Hausratsaufteilung fallen
2. Gemeinsame Erstellung einer Inventarliste
3. Getrennte Bepreisung aller Gegenstände (Tipp für Dich: was Du nicht haben willst -> 1 EUR; wenn KM gar nicht bietet, dann kriegste die Möbel für den Gegenwert von einem Euro)
4. "Zuschlag" jew. für das höchste Gebot
5. Summe der jew. höchsten Gebote für sie und Dich
6. Ausgleich in bar (oder alternativ: in Hausratsgegenständen zum Preis desjenigen, der den Ausgleich erhält)Gar nicht so schwierig...
toto