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Aufteilung des Hausrates

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus zusammen,

meine Holde packt gerade und reisst sich diverse Dinge, vor allem Babysachen, unter den Nagel. Ich hab jetzt ehrlich gesagt keine Lust drauf, um Laufgitter und Babytrage zu streiten. Kann man diese Dinge alle mit dem Zugewinn verrechnen?

Es wäre da die Einrichtung des Gästezimmers, was sie mitnehmen möchte und eben die Kinderwiege, Laufstall, Manduka, Babybücher usw. Was wird daraus?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2017 14:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nimmt sie das Kind mit oder gibt es ein Wechselmodell?
Wenn du nur "Standardumgang" hast wäre es sinnvoll, wenn sie das Kinderzimmer mitnimmt, damit das Kind das hat.

Wer hat die Einrichtung des Gästezimmers (nachweislich) gekauft? Und wie alt sind die Sachen?

Hausrat ist immer eine unschöne Geschichte. Man geht aber von 10 Jahren Nutzungsdauer aus, wo dann prozentual abgeschrieben wird.

Was ist dir wichtig?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2017 14:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hier geht es um die Aufteilunge des Hausrats. Beim Hausrat gilt die

"Miteigentumsvermutung: § 8 Abs. 2 HausratsVO enthält die gesetzliche Vermutung des Miteigentums der Eheleute, die auch für die Aufteilung nach § 1361a Abs. 2 BGB gilt (Müller, FPR 01, 105). Davon erfasst werden die durch ein entgeltliches Geschäft erworbenen, nicht aber geerbte oder von Dritten geschenkte Gegenstände. Die Anschaffung muss während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt bzw. vor der Eheschließung mit Zweckbestimmung für den gemeinsamen Hausstand erfolgt sein (Johannsen/Henrich/Brudermüller, a.a.O, § 8 HausratsVO Rn. 10). Bei Anschaffungen während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt kommt es nicht darauf an, ob ein Ehegatte den Gegenstand im eigenen Namen gekauft oder mit eigenen Mitteln bezahlt hat (Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 8 HausratsVO Rn. 10)." (<a href="http://www.iww.de/fk/archiv/trennungscheidung-die-hausratsteilung-in-der-anwaltlichen-praxis-f30308>Quelle</a>)"

Es ist schwer zu argumentieren, dass die Babytrage nur von Dir genutzt wurde. Deshalb geht es hier tatsächlich um eine Aufteilung. Wenn sie also die Babysachen nimmt, dann kannst Du Dir andere Dinge zuteilen.
Sinnvoll wäre zumindest ein grobe Aufstellung über den Hausrat zu machen und dann eine Aufteilung zu treffen, wenn das schwierig ist, zumindest aufzuschreiben wer was genommen hat.

Hinsichtlich Babysachen schliesse ich mich AS an, bei wem das Kind den Lebensmittelpunkt hat,  der sollte die Dinge des Kindes bekommen. Bei einem Wechselmodell könnte eine andere lösung angestrebt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2017 15:05
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hinsichtlich Babysachen schliesse ich mich AS an, bei wem das Kind den Lebensmittelpunkt hat,  der sollte die Dinge des Kindes bekommen.

... und deswegen könnte man dem TO raten, hier keine Vorfestlegung zuzulassen.

Aaaaaaber: Ich meine mich zu erinnern, dass es ein großes Anliegen des TO auch war, die Ex aus der gemeinsamen Whg herauszubekommen. Und deshalb würde ich an seiner Stelle großzügig beim Einpacken helfen. Hat auch den Vorteil, dass Du genau weisst, was sie mitgenommen hat.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2017 15:32
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus,

also es sieht so aus:

Unser Ehebett war ein Hochzeitsgeschenk meiner Eltern.

Während der Ehe haben wir keinen großen Hausrat angeschafft, bis eben die ganzen Babysachen, vom Söckchen bis Wickeltisch.

Beim Umzug vor einem Jahr haben wir noch einen Küchenschrank, Gästebett, Schrank usw. gekauft und ein paar Sachen aus der Wohnung vom Vormieter übernommen.

Meine Eltern haben uns/mir ein paar Möbelstücke gegeben, einen großen Sessel, Kommode usw. Alles eigentlich nicht geschenkt, sondern eben Familienbesitz. Außerdem haben Sie uns eine Couch geschenkt für etwa 1500 Euro.

Der Rest ist eigentlich alles meins. Meine Frau ist ja vor vier Jahren nach Deutschland gekommen und hat nur ein paar Koffer mit Klamotten usw. mitgebracht. Natürlich hat sie diverse Dinge gekauft und geschenkt bekommen. Aber das ist alles nichts, was unter Hausrat fällt.

Die Kinderzimmereinrichtung ist total unstrittig. Da steht nur ein Schrank drin und das Kinderbett. Schrank gehört mir, kann er aber mitnehmen. Es geht mir rein um die Dinge, die er jetzt eben gar nicht mehr brauchen kann. Sie will es halt mitnehmen, wer weiss vielleicht will sie noch ein Kind. Hat ja vor 2000 Jahren auch mal geklappt!

Spielzeug etc. will ich schon sinnvoll aufteilen. Er wird ja auch einige Zeit bei mir verbringen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2017 15:43
(@inselreif)
Moderator

Schrank gehört mir, kann er aber mitnehmen. ... Spielzeug etc. will ich schon sinnvoll aufteilen. Er wird ja auch einige Zeit bei mir verbringen.

Grundsätzlich steht sowohl die Kinderzimmerausstattung als auch das Spielzeug (auch das "alte") im Eigentum des Kindes. Damit müsst ihr Euch gemeinsam für und im Sinne des Kindes einigen.
Wie auch beim Hausrat ist es völlig unerquicklich, dabei über ein paar Pressspanbretter oder eine Quietscheente zu streiten.

Konzentriere Dich auf die jetzt wichtigen Baustellen!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2017 15:54