Auflösung Eigentüme...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Auflösung Eigentümergemeinschaft mit der Ex-Frau

Seite 2 / 2
 
(@inselreif)
Moderator

Hi zahltag,

dann muss eben die KM Dir eine Ausgleichszahlung leisten, kann sie ja abstottern. Oder ihr lasst Deine anderen Forderungen draußen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Du musst nur genau im Auge behalten, wie die Alternativen sind und ob es ggf. sinnvoll ist, für "Null" mit den Schulden zu übernehmen, bevor am Ende im Rahmen einer Versteigerung noch weniger herumkommt.
Bist Du Dir über die Höhe der den Einträgen zugrundeliegenden Verbindlichkeiten im klaren? Der dingliche Anspruch kann da durchaus differieren!
Schon mal daran gedacht, ebenfalls eine Zwangshypothek in den Hausanteil der Ex eintragen zu lassen?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2017 13:57
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Inselreif,

danke für deine Rückmeldung.

Das Problem ist, dass ich bei diesem Angebotsdeal schon über meine Grenzen bin und wenn man das Paket ausrechnet auf einen Hauspreis kommt, den man im freien Verkauf eher nicht erzielen wird, außer es steht mal ein dummer auf und würde das bezahlen - sprich ich bin am äußersten Limit. Stand jetzt, so wie ich es verstanden habe - bin ich aber so oder so der Dumme.

Das Verrückte daran ist, dass es auf der einen Seite KU-Verbindlichkeiten bei der UHV-Kasse sind von der KM und das andere scheinen OLG-Kosten oder dgl. zu sein als es vor Jahren ums ABR der Kinder ging. Ich würde dann quasi im Nachgang ihre Kosten fürs ABR-Verfahren gegen mich in Gänze übernehmen (ihre Scheidungskosten wurde mir mal kurz vor Weihnachten aufs Auge gedrückt vom AG, da sie das nicht bezahlt hat mit Verfahrenskostenhilfe etc.pp) und den UHV den die Kinder bekommen haben, weil sie bei mir wohnen und die KM nie bezahlt hat würde ich quasi wieder zurückbezahlen.....das ist irgendwie abartig 🙁

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2017 14:10
Seite 2 / 2