Hallo zusammen!
Habe heute ein schreiben von der "Deutschen Rentenversicherung" erhalten. Darin ist die Höhe des Ehezeitanteils und die Berechnung der Anwartschaft in der Ehezeit auf 18 :knockout: Seiten beschrieben.
Spätestens nach der zweiten Seite blickt man da vor lauter Beträgen und "Entgeldpunkten" nicht mehr durch.
Also Fakt ist, die Ehe wurde einschließlich Trennungsjahr auf 7 Jahre festgelegt. Von den 7 Jahren war meine Ex-Frau 5 Jahre Berufstätig (ich sowieso 😉 ).
Was kann man denn so pauschal sagen, was meine Ex-Frau für eine Rente von mir erhalten wird, so ungefähr?
Wie wird das generell geregelt, bzw. ab wann erhält meine Ex-Frau die Rente von mir?
Interessant ist ja der Anfangssatz von dem schreiben: ...>es besteht eine Anwartschaft auf Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung<
Gruß
Peter
Moin,
zunächst: Wie soll eine Aussage erfolgen in Unkenntnis über die rentenversicherungspflichtigen Entgelte :question:
Weiter: Die Rentenberechnung ist so höllisch kompliziert, dass man im Rang eines fortgeschrittenen Mathematikgottes stehen muss, um da halbwegs durchzublicken.
Deine Ex erhält auch keine Rente von dir. Es werden (ggf.) Rentenpunkte von deinem Konto auf ihres umgebucht. Deine Rente wird dadurch niedriger, ihre höher.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die Rentenberechnung ist so höllisch kompliziert, dass man im Rang eines fortgeschrittenen Mathematikgottes stehen muss, um da halbwegs durchzublicken.
Vortrefflich umschrieben! 😉
Danke