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Anwalts-Gebühr Vermögensausgleich

 
(@unbeschrieben)

Hallo zusammen !

Nach der Scheidung (vor zwei Jahren) ist nun auch der Vermögensausgleich durchgeführt worden
und ich habe jetzt vom Anwalt die Rechnung bekommen.

Vorab sei gesagt, dass er gute Arbeit geleistet hat- jedoch stellt sich für mich die Frage,
ob die Rechnung, so wie sie gestellt wurde, OK ist !

1,3  Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV , $$ 13, 14 RVG (über die Summe der Ausgleichszahlung)

1,5  Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV , $$ 13 RVG (über die Summe der Ausgleichszahlung)

Frage: a) Sind hier wirklich 2 Gebühren fällig ?
            b) Ich habe sehr viel Unterstützungs- Arbeit geleistet- kann ich hier vielleicht eine Minderung
                der Gebühren erwirken ?

Danke für Antworten !

Gruß, unbeschrieben

Zitat
Geschrieben : 21.05.2008 11:18
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo unbeschrieben,

bin im Augenblick in der gleichen Situation:

Es sind, wenn der Anwalt am Vergleich maßgeblich beteiligt war, wirklich 2 Gebühren fällig. Die Höhe der Gebühren richten sich nach dem Streitwert (Ausgleichszahlung) und der "Komplexität" des Falles.

Diese Komplexität wird, ähnlich wie beim Arzt, mit einem Faktor berücksichtigt. Diese reicht, meines Wissens, von 0,3 (ganz einfach) bis 2,5 ?? (sehr schwierig).

Ich denke, dass du, wenn du selber stark involviert warst, evtl. über die Höhe des Faktors eine Reduzierung deinerr Anwaltsgebühren erreichen  kannst.

So hat es mir auf jeden Fall meine Anwältin erklärt.
Viele Grüße

galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2008 11:45
(@unbeschrieben)

Hallo galaxy,

vielen Dank für die Auskunft !

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2008 12:28