Servus, hoffe, dass ich hier richtig bin. Neulich bekam ich eine Mail mit dem link:
"Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente. Für Geburten bis 1991 werden das erste Jahr, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre nach der Geburt angerechnet. Die Berechtigten werden so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Höhe von zurzeit rund 32.000 Euro im Jahr verdienen. Für ein Jahr Kindererziehung ergibt sich aktuell eine monatliche Rentensteigerung von bis zu 27,20 Euro in den alten und 24,13 Euro in den neuen Bundesländern"
Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommen nur Mütter diese Zeiten angerechnet. Jetzt habe ich (bzw. die Rentenkasse) ja meiner geschiedenen Ex-Ehefrau und Mutter der Kinder schon einen Versorgungsausgleich für diese Zeiten zukommen lassen. Jetzt bekommt Sie zusätzlich für diese Zeit (bei mir 4 Jahre) noch einen Ausgleich auf der Basis eines Durschnittsgehalts von 32000 Euro? Oder wird das nachträglich auf den Versorgungsausgleich angerechnet?
Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen oder ist es einfach so und damit in meinen Augen völlig ungerecht für die Väter?
Liebe Grüße
Jogi
Hallo,
es ist in der Tat so, dass die KM automatisch die Erziehungszeiten zugeordnet bekommt.
In unserem Fall hat auch der KV die Elternzeit genommen. Wir haben aber gleich, als der Brief von der DRV kam, einen Antrag auf Übertragung der Zeiten auf ihn gemacht. Das hat dann auch wunderbar geklappt.
Das geschieht aber nur auf Antrag, und nur wenn beide zustimmen. Hast Du denn einen Nachweis, dass du die Elternzeit genommen hast? Wenn ja, versuchs doch per Briefchen mal bei denen.
LG Romy
Hallo Romy, vielen Dank für Deine nette Antwort. Ich habe damals gearbeitet und die KM hat die Kinder erzogen. Meine Frage wäre:
So wie ich das verstanden habe, ist nach der Scheidung der Rentenanspruch aus diesen Jahren geteilt worden. Bekommt jetzt die KM die Ansprüche aus den Kindererziehungszeiten noch zusätzlich?
Liebe Grüße
Jogi
Moin
normalerweise ist es tatsächlich so, dass der Mutter diese Jahre gut geschrieben bekommt. Beim Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung werden diese Jahre aber auch wieder auf Beide verteilt.
D.h durch dies 3 Jahre eigene Ansprüche, werden ihre Ansprüche gegen dich geringer so, dass es per Saldo wieder ausgeglichen ist.
Es ist daher eigentlich auch wurscht, ob die Jahre nun ihr oder dir gut geschrieben wurden. Indirekt profitiert ihr in gleichem Maße davon.
Ich war z.B während der Ehe nur kurz Rentenversichert, so dass mir Teile ihrer Rentenpunkte aus der Mutterschaft übertragen wurden.
Nur bei Unehelichen geht Vaddern leer aus, da es da ja keinen Versorgungsausgleich gibt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Beppo,
vielen Dank. Das klingt ja plausibel und ist dann auch gerecht. Muss man die Anrechnung der Zeiten eigentlich beantragen oder geht das automatisch seinen Gang?
LG Jogi
moin, zusammen,
1. die erziehungs- (geburt - 3. LJ) und die berücksichtigungszeiten (bis 10. LJ) werden nur auf antrag (formular V800 auf der download-seite der DRV Bund) zuerkannt/abgerechnet/gutgeschrieben.
2. einen solchen antrag stellen kann sowohl KM als auch KV, der andere elternteil muss die angaben per unterschrift bestätigen (siehe feld 10.4 im vordruck), dann werden dem antragsteller diese zeiten zugeordnet. 'automatisch' geschieht hier, soweit mir bekannt, nichts.
jogi, hat die KM denn einen solchen antrag gestellt?
3. im normalfall läuft es beim versorgungsausgleich so, wie du, beppo, geschrieben hast.
aber: falls erziehungszeiten aus dem zeitraum VOR der scheidung erst NACH der scheidung beantragt/gutgeschrieben werden, müsste aus meiner sicht der versorgungsausgleich neu aufgerollt werden (wie das dann juristisch zu bewerten ist/verläuft, entzieht sich meiner kenntnis).
gruß
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin Ulli,
"jogi, hat die KM denn einen solchen antrag gestellt?"
Da ich die Mail erst jetzt bekommen habe, hätte ich gedacht, dass diese Möglichkeit der Anrechnung relativ neu ist. Wahrscheinlich hat die KM keinen Antrag gestellt. Selbst wenn, mir würde sie es nicht sagen.
Gruß, Jogi
moin, jogi,
das:
Selbst wenn, mir würde sie es nicht sagen.
geht nicht wg. dem:
der andere elternteil muss die angaben per unterschrift bestätigen (siehe feld 10.4 im vordruck)
.
bleibt also nur:
1. alles so lassen, wie's ist (evtl. kommt ja KM später noch drauf/antrag kann auch jahre später nachgereicht werden)
oder 2. KM drauf hinweisen (damit sie später etwas mehr rente hat bzw. nichts 'verschenkt') und freundlicherweise auf eine neuberechnung des versorgungsausgleiches verzichten - was hältst du davon? vielleicht könnte ja soviel 'nettigkeit deinerseits' sogar zu einer de-eskalation beitragen ??! 😉
gruß
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)