Guten Morgen,
habe mal ne Frage, hatte bereits zu unserem gemeinsames Haus geschrieben, das Wechselmodell konnte ich durchboxen und die Kinder sind gut drauf.
Zur Berechnung des Zugewinns, liegen mir nach 15 jähriger Ehe keine Kontoauszüge
mehr vor.
Nach Rücksprache mit der Bank wurde vor 10 Jahren alle Dokumente vernichtet.
Ich bekam lediglich eine Aufstellung der vorhandenen Konten aus der damaligen Zeit über
mein
Girokonto 2000,- DM
Sparbuch 20.000,- DM
VWL Konto 5.000,- DM
Wertpapierdepot 80.000,- DM
2 Monate nach unserer Eheschließung mussten wir damals eine Selbstauskunft an unsere
Hypothekenbank abgeben. ( die Kopie mit dem Stempel der Bank liegt vor ! )
In dieser Aufstellung wird ganz genau beschrieben welche Vermögenswerte 2 Monate nach unserer Eheschließung vorhanden waren. Auch beim damaligen Hypothekendarlehen ist
Noch ersichtlich, dass ich o.g. Beträge eingezahlt habe.
Kann diese Aufstellung vor Gericht benutzt werden, um mein Anfangsvermögen zu unterstreichen, oder ist so etwas nicht zu verwenden ?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Dirk aus Mülheim
Moin Dirk,
Ich bekam lediglich eine Aufstellung der vorhandenen Konten aus der damaligen Zeit über
mein [...]
2 Monate nach unserer Eheschließung mussten wir damals eine Selbstauskunft an unsere
Hypothekenbank abgeben. ( die Kopie mit dem Stempel der Bank liegt vor ! )
Sind das zwei verschiedene Dinge ?
Kann diese Aufstellung vor Gericht benutzt werden, um mein Anfangsvermögen zu unterstreichen, oder ist so etwas nicht zu verwenden ?
Grundsätzlich kannst Du vor Gericht vorlegen, was immer Du willst. Ob ein Richter Dein Anfangsvermögen als bewiesen ansieht, liegt in seinem Ermessen.
Fakt ist: Stichtag ist der Tag der Eheschliessung (und nicht zwei Monate später).
Dein "Beweis" deutet daraufhin, dass Du Anfangsvermögen in der Höhe hattest, Deine Ex kann ihre Zweifel daran kundtun und was daraus wird, liegt nicht in Deiner Hand ...
... im Zweifelsfall wird Dein AV halt mit Null angesetzt.
Ich konnte seinerzeit auch nur einen Gesamtkontoauszug vorlegen, der 3 Monate zu jung war ... das Alter des Belegs wurde nicht moniert, aber aufgrund eine Leseschwäche der Gegenseite wurde auf Basis des Auszugs behauptet, ich wäre hochverschuldet gewesen.
... da wir uns letztendlich verglichen haben, kann ich nicht sagen, was unser Richter draus gemacht hätte.
Besten Gruß
United
Ja das sind unterschiedliche Dinge... die Bestätigung der Konten enthalten nur Nummer , Kontobezeichnung und Eröffnungs und Schließungsdatum des Kontos...
Das andere bankbestätigte Dokument die Selbstauskunft die kurz nach der Hochzeit erstellt wurde , wurde von mir und meiner Frau unterschrieben...
Moin Dirk,
das Wechselmodell konnte ich durchboxen und die Kinder sind gut drauf.
Glückwunsch dazu!
Wenn ihr das hinbekommen habt, dann muss es doch auch möglich sein, den Zugewinnausgleich unter euch zu regeln und notariell zu beglaubigen. Ansonsten schmeißt ihr den Anwälten, aufgrund des Streitwertes, vermutlich viel Geld in den Rachen.
Gruß
Brainstormer
Hallo,
ich hatte damals einen Originalkontoauszug 2 Tage vor und 2 Tage nach der Eheschließung. Diese hatte die Gegenseitie moniert. Allerdings ließ sich die Richterin nicht darauf ein, sondern nahm den Betrag 2 Tage nach der Eheschließung als Anfangsvermögen.
Das ich die noch hatte war Zufall. Kopien hätten mir glaube ich, nichts genützt.
Aber da ist ja jeder/r Ex/e anders. Wenn ihr gut miteinander sprechen könnt, dann versuch doch auf der Basis der Unterlagen der Bausparkasse eine Berechnung.
Sophie
Lege die Belege vor.
Wie bereits gesagt, entscheidet der Richter.
Es wurden Jahresanfangs- und Jahresendbestände bereits akzeptiert und gedrittelt.
Weil halt die Scheidungspapiere im September eingingen.
Selbst Belege für eine Lebensversicherung wurden von Richter anerkannt, die LV wurde 2 Jahre später aufgelöst .
Rechne damit, dass es nicht anerkannt wird, und wenn doch, freue Dich über den Geldsegen. 😉
Grüße Doni