Ich habe gemeinsam mit meiner Ex einen notariellen Kaufvertrag für eine Immobilie vor der Eheschließung mit Kaufpreisfälligkeit nach der Eheschließung abgeschlossen. Gehört die Immobilie (zur Hälfte) zu meinem Anfangsvermögen?
Das Datum daes Kaufvertrages spricht dafür, die entsprechende verbindlichkleit, das Bank-Darlehen wurde aber erst nach der Eheschließung aufgenommen.
Buchhalterisch würde man dennoch eine Verbindlichkeit in Höhe des Kaufpreises einbuchen.
Da diese im Vermögensausgleich fehlt, ergibt sich ein zu hohes Anfangsvermögen. Es wird so getan als hätte mir (und auch meiner Ex!) vor Beginn der Ehe ein schuldenfreies (halbes) Haus gehört.
Wie ist vorzugehen?
Gehört die Immobilie zum Anfangsvermögen?