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Altersvorsorge und Unterhalt

 
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

bis dato habe ich keinerlei private Vorsorge für mein Alter abgeschlossen. Nun bin ich auch schon 43 und ich überlege mir eine Versicherung oder einen Fonds abzuschießen.

Meine Frage ist jetzt, ob eine Altersvorsorge zum bereinigten Einkommen gehört und wie hoch diese maximal sein darf. Kann eine Altersvorsorge jetzt noch abgeschlossen werden, damit mir diese von der Beistandschaft angerechnet wird? Kann ich diese mit dem Unterhalt verrechnen?

Momentan verdiene ich 1850,- netto, bin wieder verheiratet(+ 2 Stiefkinder) und zahle 672,- an Unterhalt. Meine Miete liegt bei 666,-, der Strom bei 175,-(Durchlauferhitzer).

Gruß und Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2018 19:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Deine Angaben helfen nicht wirklich. Für wieviele Personen zahlst Du Unterhalt? Bei der genannten Summe gehe ich von 2 Kindern aus.
Für den Unterhalt zählen nur eigene Kinder, die Stiefkinder zählen nicht, es sei denn Du hast sie adoptiert.
Wenn sich Deine Ehefrau nicht selbst unterhalten kann, dann wäre sie auch bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Das passiert aber nur solange Du kein Mangelfall bist.

Prinzipiell kann Altersvorsorge bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden:

Gemäß den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind/die Kinder wohnen) ist das geregelt. In den Süddeutschen Leitlinien steht:

10.1    Vom    Bruttoeinkommen    sind    Steuern,    Sozialabgaben    und/oder    angemessene,    tatsächliche    Vorsorgeaufwendungen -  Aufwendungen für  die  Altersvorsorge  bis  zu  23% des  Bruttoeinkommens,  bei 
Elternunterhalt .... (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) -abzusetzen (Nettoeinkommen).

Der Rentenversicherungssatz liegt z.Z. bei 18,6%, deshalb sind ca. 4% vom Bruttoeinkommen für die Altersvorsorge anrechenbar.

Das bringt Dir aber nichts, da Du mit 1850 Euro schon unter 1900 Euro liegst und mit 2 unterhaltsberechtigten Personen in der 1. Stufe der DDT von 2018 bist. Sollte durch die Unterhaltszahlungen der Selbstbehalt (1080 Euro) unterschritten werden, dann bist Du ein Mangelfall und im Mangelfall wird Altersvorsorge nicht berücksichtigt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 20:03
(@distance)
Rege dabei Registriert

Ja es sind 2 leibliche Kinder und meine jetzige Frau arbeitet auf 450,- Basis.
Den Mindestunterhalt zahle ich ja trotzdem, auch wenn ein Mangelfall vorliegen sollte.

23% wären ja 552,-/Monat, bei 2400,- Brutto. Wenn ich jeden Monat diesen Betrag, für eine Altersvorsorge, zurücklegen würde,  wäre ja kein Geld mehr für den Unterhalt da, kann das so stimmen?

Gruß und Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2018 20:59
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

4 % vom Brutto sind als Altersvorsorge zulässig, alles was drüber hinausgeht kann nicht zur Bereinigung des Nettos hergenommen werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 21:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein, MJ1977 hat recht.

Es sind maximal 4% vom Brutto, da bei den 23% die Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung mit berücksichtigt werden.

Außerdem nützt Dir das alles nichts, da Du KU nach der 1. Stufe zahlst bzw. zahlen müsstest. Die Altersvorsorge wird nur berücksichtigt, wenn Du zumindest den Mindestunterhalt = Stufe 1 zahlst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2018 22:00