Aktienfonds aus der...
 
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Aktienfonds aus der Zeit vor der Ehe

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich war jetzt ein paar Tage nicht da, daher weiß ich nicht, ob das schon jemand geschrieben hat aber du musst beweisen, dass du ein (möglichst hohes) Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Hochzeit hattest.
Das kannst du z.B. dadurch tun, dass du die Kaufbelege deiner Güter und Aktien vorlegst, auch wenn diese lange vor Hochzeit gekauft wurden.

Wenn deine Ex meint, dass diese Dinge zum Zeitpunkt der Hochzeit viel weniger wert waren, muss sie diesen eben diesen Wertverfall beweisen.
Wenn sie das nicht kann, ist der Wertverfall Spekulation und deine Belege gelten als richtig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2012 18:08
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@beppo
das Problem ist dass das Geld zum Zeitpunkt der Eheschliessung auf die Tochter angelegt war. Insofern fällt das nicht in den Anfangsbestand. Ich kann zwar beweisen das die Geldanlage auf die Tochter nachweislich von meinem Konto kam.
Aber der Richter so denke ich wird sagen "Sie haben das Geld ja Ihrer Tochter geschenkt, das hat ja nichts mit dem Anfangsbestand der Eheleute zu tun"

Im Laufe der Ehe kam das Geld wieder zurück in meinen Besitz. Weil die Anlage nach 3 Jahren auslief.
Und da wird der Richter dann sagen : " Dann haben Sie zu diesem Zeitpunkt Ihr Kind ja beraubt ! "

Dann ist nicht nur die Hälfte des Geldes weg sondern alles.
Ich drehe und wende mich im Kreis. Und mein Dilemma wird immer größer.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2012 18:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bitte um Beachtung >dieses< Topics und um Meinungsbildung.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2012 23:26
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