Hallo!
Meine noch Frau und ich wollen uns außergerichtlich bezüglich des Zugewinnausgleichs
einigen. Ein Notarentwurf bezüglich einer Scheidungsfolgevereinbarung ist kurz vor Abschluss.
Nun kommt ein neuer Punkt hinzu und ich bin mir bezüglich der rechtlichen Lage nicht sicher
und möchte mir hier Infos einholen.
Ich habe vor der Eheschließung ca. 5000Euro im Aktienfond gehabt
und habe diesen Betrag mit in die Ehe gebracht.
Der Aktienfond läuft ausschließlich über mich.
Während der Ehe ist der Betrag gestiegen und auch wieder gesunken.
Nun steht die Scheidung kurz bevor und zu diesem Zeitpunkt ist
ungefähr die gleiche Summe noch im Aktienfond.
Frage:
Steht meiner Frau die Hälfte zu?
Meiner Meinung nach nicht, da ich die gleiche Summe mit in
die Ehe gebracht habe wie der gegenwärtige Wert ist.
Wer kann ihr auf Erfahrungen zurückgreifen.
Grüße und Danke
Hey,
Hallo!
[...]
Ich habe vor der Eheschließung ca. 5000Euro im Aktienfond gehabt und habe diesen Betrag mit in die Ehe gebracht.
Der Aktienfond läuft ausschließlich über mich.
[...]
zu diesem Zeitpunkt ist ungefähr die gleiche Summe noch im Aktienfond.Frage:
Steht meiner Frau die Hälfte zu?
Meiner Meinung nach nicht, da ich die gleiche Summe mit in die Ehe gebracht habe wie der gegenwärtige Wert ist.
Wer kann ihr auf Erfahrungen zurückgreifen.
Grüße und Danke
Alles was in die Ehe mitgebracht wurde (also was vor der Ehe Dir gehörte) gehört auch nach der Ehe in voller Höhe (des eingebrachten Wertes) noch Dir allein.
Einzig bei einer Wertsteigerung müßte der darüber hinausgehende Betrag geteilt werden...(Zugewinn)
Bei Fondstand von aktuell zB. 5500,- gehen 5000,- zunächst an Dich (= eingebrachter Betrag) und die 500,- Euro Steigerung (Zugewinn) müßten geteilt werden.
So zumindest mein Verständnis...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
bei einer Scheidung wird nicht alles geteilt. Der normale Güterstand einer Ehe ist die Zugewinngemeinschaft, sprich gemeinsam habt ihr nur den Zugewinn.
Der Aktienfond gehört zu Deinem Anfangsvermögen.
Deshalb zählt wie Kakadu schon geschrieben hat nur der der Zugewinn. Gegenüber werden dabei das Anfangs- und das Endvermögen eines jeden Ehepartners. „Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu.“ (§ 1378 Absatz 1 BGB).
VG Susi