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Unterhaltungskosten für Tiere

 
(@erloesung07)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle die Tiere haben,
mein Mann und ich sind seit 8 Monaten getrennt. Vor 5 Jahren haben wir uns einen Hund angeschafft. Alle, also mein Mann, meine Tochter und ich haben zugestimmt uns um den Hund zu kümmern. Mein Mann wollte den Hund nehmen damit er nicht alleine ist, meine Tochter (11 Jahre) zog zu mir, da mein Mann ja arbeiten muß. Wir kümmerten uns während der ersten Wochen gemeinsam um den Hund. Mein Mann stellte nun fest, daß so ein Hund doch viel arbeit macht. Täglich ca. 2-3 Stunden Auslauf, Fellpflege, Futter usw. Also blieb der Hund bei mir. Mit der neuen Freundin die drei Katzen hat war das Thema dann für ihn auch durch. Der Hund stört!  Jetzt ist der Hund bei mir und alle anfallenden Kosten. Im Monat etwa 50-70 Euro. Er nimmt weder den Hund, noch beteidigt er sich hälftig an den Kosten. Hat jemand in dieser Richtung schon Erfahrung gemacht oder Urteile gelesen? Ich möchte ja nur, das er sich wenigstens an den Hälftigen Kosten beteidigt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2008 19:22
(@bronze)
Registriert

Moin,
es gibt dazu ein Urteil (OLG Zweibrücken, Az. 2 UF 87/05). Allerdings wurde zwischen den Parteien vor der Trennung vertraglich eine Beteiligung an den Unterhaltungskosten vereinbart. Ex wollte irgendwann nicht mehr, Exe klagte und gewann.
Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 19:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

kann es sein, dass Du auf sehr hohem Niveau klagst? Wenn Du einen Hund haben willst: Bring die Kohle und die Zeit dafür auf. Wenn nicht: Such Dir jemanden, dem es die Kohle und die Zeit wert ist. Wenn Du beides nicht einsiehst: Versuche eben, Deinen Ex auf "Unterhalt" für den Hund zu verklagen (und erfahre, was ein verlorener Gerichtsprozess kostet).

Just my 2 cents
Martin
(der zu solchen Luxusproblemen eine ganz eigene Meinung hat; ebenso dazu, dass diese Seite "vatersein.de" und "muttersein.de" heisst - aber eben nicht "hundekosten.de")

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 19:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja es gibt Urteile die Unterhalt für den Hund ausurteilen und auch Umgang mit dem ehemaligen Herrchen...

IRgenwo haben wir sogar nen Thread dazu. Ich finde ihn nur nicht mehr

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 19:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wo ist das Schild auf der Startseite "Schwachsinn bitte hier abladen!"?. Ich bitte dringlichst um sachdienliche Hinweise, damit ich das Schild schnellstens entfernen kann und wir uns wieder auf dem gewohnt hohen Niveau bewegen können.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 19:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habs:

Da ist der Thread

@ deep: Ich hab nochmal genau geguckt. Hier auf der Seite gibt es kein solches Schild, aber vielleicht werden wir ja bei Gockel und Co. fündig  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 19:47