Hallo,
was kann so etwas bedeuten?
Die KM wendet Gewalt an, evtl. stehen sex. Übergriffe im Raum usw.
Weis nicht mehr weiter!
Hallo rtw,
solange du nicht mehr schreibst, als diese paar Brocken, wissen wir auch nicht weiter!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
was soll ich denn mehr schreiben, dass was Ihr da jetzt mit irgendwelchen Zeichen, die ich nicht deffinieren kann, weg gemacht habt, ist so ziemilch schon einiges. Auch steht evtl. noch Gewaltanwendung an. Auch laufende negative Beeinflussung des Kindes, wie schlecht machen des Vaters, usw..
Jahrelanger Umgangsrechtstreit war natürlich vorab, was aber jetzt geschafft ist und dann das übliche, Umzug in eine weit entfernte Stadt.
Nuntauchen da halt immer wieder so ein paar Ungereimtheiten auf die auf evtl. sex. Übergriffe und Gewalt hindeuten.
Auch verlangt das Kind immer wieder endlich bei mir leben zu wollen und somit haben wir ein Jahr gesammelt und den Anlauf gewagt.
Dazu muss ich noch sagen, dass ich nichtehelicher Vater bin.
Vielleicht, jenseits des gefilterten Wortes noch etwas zum Kontext und sonstige Hintergrundinformationen.
Ansonsten würde ich, auf Basis der vorliegenden Informationen sagen, die Antwort lautet: 42!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was heist denn jetzt schon wieder 42?
Wo kann ich die Schlüssel finden, diese Abkürzungen umzusetzen?
Hi welche Abkürzungen?
Es gibt einen Wortfilter, der einige "anrüchrige" Worte filtert,
42 ist die Antwort die der Computer Deep Thought in "Per Anhalter durch die Galaxis" als ultimative Antwort auf die entscheidende Frage gibt.
Übersetzt: Ohne genaue Infos könenn wir nur das antworten oder in eine Kristallkugel gucken.
Die KM hat das ASR, du hast irgnbwann einen Antrag gestellt, dieses auf dich zu übertragen. Das wurde abgelehnt. Mit welcher begründiung und warum und mit welcher begründung hast du den Antrag gestellt.
Nun scheint das JA einen eigenen Antrag gestellt zu haben, eben dieses SR der Muttre zu entziehen undauf das JA zu übertragen. Mit welcher Begründung?
Das sind 3 der Fragen, die uns helfen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die KM hat das ASR, du hast irgnbwann einen Antrag gestellt, dieses auf dich zu übertragen. Das wurde abgelehnt. Mit welcher begründiung und warum und mit welcher begründung hast du den Antrag gestellt.
Nun scheint das JA einen eigenen Antrag gestellt zu haben, eben dieses SR der Muttre zu entziehen undauf das JA zu übertragen. Mit welcher Begründung?
Das sind 3 der Fragen, die uns helfen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Tina
Hallo,
wer lesen kann ist klar im Vortteil, denn die Headline sagt aus, dass das Gericht das Verfahren eröffnet hat und nicht da JA den Antrag gestellt hat.
Aber dass hier von einigen nicht richtig gelesen wird in diesem Forum habe ich schon öfters festgestellt, trotzdem versuche ich es mal einigermaßen rüber zu bringen.
Den ABR und Sorgerechtantrag habe ich wegen nachgewiesener und zugegebener Gewaltanwendungen die, die Staatsanwaltschaft als erzieherische Maßnahmen abstempelte und das Ermittlungsverfahren einstellte, obwohl § 1631 BGB etwas anderes aussagt. Auch stehen evtl. **tsts - ID 10**. Übergriffe in Frage, was aber ganz vorsichtig erwähnt wird und nie behauptet wird. Es gibt Andeutungen des Kindes, was darauf hindeutet. Gegen die Einstellung der STa ist Beschwerde eineglegt worden und ist von der GSta wieder aufgenommen worden.
Der Antrag auf Abr und Sorgerecht wurde ohne Begründung abgewiesen, wobei nun dort auch Beschwerde beim OLG einglegt ist und auch angenommen ist.
Nun, das soll es erst einmal sein, wenn die Abkürzungen nun schon benutzt werden könnte man mich ja mal per PN informieren, was das heisst.
@ rtw,
wer lesen kann ist klar im Vortteil, denn die Headline sagt aus, dass das Gericht das Verfahren eröffnet hat und nicht da JA den Antrag gestellt hat.
Aber dass hier von einigen nicht richtig gelesen wird in diesem Forum habe ich schon öfters festgestellt
bist Du im richtigen Leben auch immer so pampig? Und funktioniert dort die Methode "Ich stelle irgendeine unverständliche Frage, aber erwarte eine mehrseitige, kompetente Antwort"?
wenn die Abkürzungen nun schon benutzt werden könnte man mich ja mal per PN informieren, was das heisst.
ja, dieser Service ist hier absolut üblich; wir beschäftigen hierfür hübsche Bikini-Damen. Ausserdem gibt es für Lesefaule auch noch einen heissen Tee und 100 EUR Begrüssungsgeld...
Verständnislos
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo rtw,
ich habe das sehr wohl gelesen.
Nur das Gericht eröffnet von sich aus keine Verfahren.
Entweder wird ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft beantragt, durch ein JA, einen Elternteil oder sonsteinem Berechtigten.
Das Gericht ist dazu da über Streitigkeiten zu entscheiden, nicht diese herbeizuführen.
Als Ergänzung: Wenn ein Antrag abgelehnt wird muß es eine Begründung geben und wenn diese ist : Der Antrag hat keine Aussicht auf Erfolg.
Vielleicht kannst du ja mal die Belehnung und den jetztigen Antrag anonymisiert und in Kurzform reinstellen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo rtw,
ich habe das sehr wohl gelesen.
Nur das Gericht eröffnet von sich aus keine Verfahren.
Entweder wird ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft beantragt, durch ein JA, einen Elternteil oder sonsteinem Berechtigten.
Das Gericht ist dazu da über Streitigkeiten zu entscheiden, nicht diese herbeizuführen.
Tina
Hallo!!!!
liebe schlaue Frau, da liegst Du aber falsch, wie hier so viele falsch mit ihren Antworten liegen, denn ich habe einen Gerichstbeschluss, mit der Abweisung meiner Anträge und das Gericht hat in dem Beschluss u.a. schriftlich verfasst, dass das Gericht nun nach § 1666 verfährt.
Dort steht man garnichts von Staatsanwaltschaft!!!!
Schau Dir mal den § 1666 BGB an der da in der Überschrift folgendes sagt: "Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls"
Nun liebe Moderatorin, heute etwas dazu gelernt?
Also bin ich hier doch irgendwie falsch um Hilfe zu bekommen, wenn solch unqualifizierte Worte wie - ... Staatsanwaltschaft beantragt, durch ein JA - von einem Moderator bekomme!
Viele Grüsse
Kind, geh'' auf die Autobahn Ball spielen.
:geschlossen:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das ganz normale hier, was in diesem Forum immer wieder zu beobachten ist, wenn ein User Kritik an den schlauen Moderatoren übt, werden die Themen geschlossen.
Ein Gericht eröffnet kein Verfahren, wenn es nicht einen irgendwie gearteten Antrag gibt. Es entscheidet nicht, weil es ihm grade in den Kram passt, irgendwas anzuleiern.
Wenn DU richtig gelesen hättest, dann hättest du auch gelesen ,das ich nur Beispiele für Antragsberechtige Personen genannt habe.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
