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Vaterschaftstest OHNE Einverständniserklärung der Mutter - möglich?

 
(@axel77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben Väter,

bin einer von euch, der vor Kurzem Pech mit seiner Ex erlebt hat.

Ich habe folgende Frage an euch, wäre euch Mega dankbar, falls mir jemand einen guten Ratschlag geben kann.

Und zwar geht es um den

Vaterschaftstest:
Grade vor einem Jahr hatte meine Ex `ne andere Beziehung, da wir damals Krach miteinander hatten (das habe ich durch Zufall erfahren). Mein Sohn ist 12 Monate alt. Ich weiß`s nicht, warum ich in der letzten Zeit diese Gedanken habe, aber bin mir nicht ganz sicher, dass das Kind wirklich von mir ist. Das habe ich irgendwie intuitiv im Vorfeld gezweifelt.

Deswegen möchte ich ein Vaterschaftstest machen lassen.

Ist es möglich den V-Test OHNE Einverständniserklärung der Mutter z.B. in einem privaten Labor machen zu lassen (ich fahre dann alleine hin und mache es)?

Vielen herzlichen Dank!

Beste Grüße
Alex

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2014 13:42
(@psoidonuem)
Registriert

Möglich ja, erlaubt nein, verwertbar nein

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 13:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Axel,

bei solchen Dingen gilt: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Auch welche, die er nicht hören möchte. Also kann eine Alternative sein, weniger zu fragen...

Beim Googeln findest Du Links wie DIESEN. Natürlich ist das Ergebnis nicht gerichtsverwertbar, aber Du weisst hinterher zumindest, ob Deine Befürchtungen zu Recht bestehen oder nicht. Und natürlich erzählst Du von einem solchen "illegalen" Test höchstens Deinem allerbesten Freund.

Wenn der Test Dich als Vater ausweist, ist alles chic. Sollte er ergeben, dass Du NICHT der Vater bist, musst Du danach eben nach anderen Wegen suchen, um Deine Zweifel geltend zu machen; beispielsweise wegen nicht passender Haarfarbe oder der Blutgruppe - und Deiner Ex einen offiziellen VS-Test vorschlagen (Du weisst dann ja, was dabei herauskommen wird).

Geht sie darauf nicht ein, kannst Du Deine (behauptete) Vaterschaft auch gerichtlich anfechten; ab dem Zeitpunkt, an dem Du Deiner Ex von Deinen Zweifeln berichtest, allerdings nur mit einer Frist von zwei Jahren. Vielleicht kannst Du Deine Ex auch damit "herumkriegen", dass sie einen offiziellen VS-Test (kostet etwa 10 mal so viel wie ein privater) selbst und allein bezahlen muss, wenn er Deine Vaterschaft nicht bestätigt.

Also: Frag nicht zu viel, sondern mach einfach. Voraussetzung ist natürlich, das Du unbeobachteten Kontakt zum Kind hast und eine DNA-Probe (Haare, Schnuller, Mundschleimhaut etc.) bekommen kannst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 14:11
(@axel77)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Kollege,

danke für die Rückmeldung:)! Wie ist es möglich? Nicht verwendbar, ist klar, ist auch ok, falls es sich herausstellt, dasss es net mein Kind ist, dann mache ich es anders, sprich "damit es verwendbar sein wird". ich brauche es in der ersten Linie für mich selbst, um zu wissen.

Also, die Labors machen es? Oder was meinst du mit "nicht erlaubt"?

Danke dir!

Alex

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2014 14:13
(@psoidonuem)
Registriert

Nicht in Deutschland. Du musst ein Stück fahren. Und wenn Du dieses Forum gefunden hast, findest Du auch ein Labor. Bei Google oder so.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 14:17
(@axel77)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,

aj super! Vielen herzlichen Dank! Männer ihr habt mir damit sehr geholfen, zumindest weiß ich, an wen ich mcih wenden kann!

1000 Mal Danke!

Alex

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2014 14:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Axel,

ja, Vaterschaftstest sind ohne Einverständnis der Mutter - eigentlich - verboten. Es kann aber durchaus Gründe geben, neben dem Schild "Baden verboten" ins Wasser zu springen; beispielsweise, um einen Ertrinkenden zu retten.

Faktisch ist ein heimlicher VS-Test ein Verstoss gegen die Informationelle Selbstbestimmung, also eigentlich ein datenschutzrechtliches Vergehen (auch Gene sind "Daten"). Wenn Du Grund zu der Annahme hast, das Dir das Kind eines anderen Vaters untergeschoben werden soll, wirst Du das nur herausfinden, wenn Du nicht so genau darauf achtest, was auf den ganzen Schildern um Dich herum steht. Schliesslich würde Dich allein der Unterhalt für ein Kind, das nicht Deines ist, bis zum Ende Deiner Unterhaltspflicht leicht einen 6-stelligen Betrag kosten; von anderen Folgen ganz abgesehen.  Also kann es sinnvoll sein, das Recht durchaus auch einmal in die eigene Hand zu nehmen, bis Du persönliche (!) Gewissheit hast. Und falls irgendjemand zwei Unterschriften von Dir haben möchte, gibst Du ihm eben zwei; man muss da ja gar nichts fälschen. Denk Dir notfalls halt irgendeine Kunigunde aus.

Wenn das Ergebnis vorliegt und Du nicht der biologische Vater bist, kannst Du - wie in #2 beschrieben - wieder auf den Pfad der Tugend einschwenken und Dir (notfalls mit unserer Hilfe) einen Grund ausdenken, warum Du Deine Vaterschaft in Zweifel ziehst und jetzt einen ganz offiziellen Vaterschaftstest haben willst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 18:04
(@axel77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

ich danke dir rechtherzlich!

Beste Grüße
Alex

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2014 13:38