Vaterschaftsfragen
 
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Vaterschaftsfragen

 
(@phoenixpanther)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @all,

ein Bekannter ist seit 1,5 Jahren verheiratet. vor einem halben Jahr zog seine Frau plötzlich aus, und war 8 wochen später von einem anderen schwanger. Soll ja passieren. Eine von meinem Bekannten zuerst eingereichte Scheidung wurde kurz darauf zurücgezogen, da sich die 2 wieder versöhnt haben, und noch heute mehr oder weniger glücklich sind.
Das Kind wird demnächst somit ehelich geboren,geplant war dass der Bekannte das Kind als sein eigenes anerkennt , großzieht und versorgt.Nach dem das sich weniger verstehen nun doch leider immer mehr wird, macht er sich zunehmend Gedanken ob das alles so richtig ist .
Hat er, da meines wissens ja bei einem ehelich geborenen Kind die Mutter einem Vaterschaftstest zustimmen müsste, überhaupt eine Chance seine Nichtvaterschaft richtig zu stellen? Gelten für ihn auch 2 Jahre Anfechtungsfrist ab Geburt?
Was kann man ihm grundsätzlich empfehlen?

Danke für eure Antworten, bin echt gespannt

Phanter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2006 21:29
(@taccina)
Registriert

Hi

Und willkommen bei Vater sein...die Seite auch für Bekannte nicht Väter..  😉

Schwierige Frage...
Also erstmal sollte der Mann sich im Klarnen sein, ob er wirklich damit klar kommt, das das Kind nicht von ihm ist....
Sollte er die Vaterschaft anerkennen (wenn das Kind ehelich geboren wird, gilt er ja eh automatisch als Vater), muß er im Falle einer Scheidung auch für das Kind Unterhalt zahlen.

Wie schon gesagt, wird das Kind ja "ehelich" geboren und der Mann gilt somit automatisch als Vater....aber das kann er natürlich beim JA klären, das er nicht der Vater ist.

Was ist denn mit dem leiblichen Vater des Kindes?
Weiß er von seinem Glück?
Was sagt er dazu?

Liebe grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 21:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Panther,

ich würde dem Freund folgenden Rat geben: Sorge dafür, dass die biologischen Verhältnisse klargestellt werden und der tatsächliche Vater detektierbar ist. Und ja: Die Zweijahresfrist gilt in jedem Fall.

Klare Verhältnisse sind zum einen wichtig für das Kind - irgendwann mit der Tatsache konfrontiert zu werden, dass der vermeintliche nicht der tatsächliche Vater ist, kann ein ziemlicher Schlag sein. Zum zweiten ist Dein Freund damit nicht über Unterhaltszahlungen oder ein "gemeinsames Geheimnis" erpressbar, falls seine Frau mal wieder einen Rappel kriegt. Wenn die Beziehung zu seiner Frau weiterhin gut läuft, kann er ja trotz der geklärten Verhältnisse als "sozialer Vater" fungieren, aber eben ohne schlechtes Gewissen, sich selbst und dem Kind gegenüber.

"Zu tun als ob" und das Kind wider besseres Wissen als eigenes ausgeben, wäre in diesem Kontext sicher der schlechteste Rat. Die Zeit von der Geburt bis zur Volljährigkeit ist lange, und in dieser Zeit kann viel passieren.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 22:06
(@phoenixpanther)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Taccina,

und danke erstmal für Deine Antwort.

Der richtige Vater weiß von seinem Glück, wäre jedoch froh wenn sich mein Bekannter der Vaterrolle mit allem was dazu gehört annimmt.
Und eigentlich war er sich, der Bekannte ,sicher dass es für ihn kein Problem wäre das Kind als sein eigenes anzusehen, er nimmt fasziniert anteil an der Schwangerschaft usw.
Bedenken stellen sich dennoch nach und nach ein, besonders da die Ehe den Bruch nicht so gut verkraftet hat wie zuerst angenommen, heisst er befürchtet dass eine entgültige Trennung in naher Zukunft nicht abwägig wäre.
Um überhaupt mit klarem Kopf entscheiden zu können, möchte er gerne wissen wie das rechtlich unter diesen Umständen überhaupt aussieht.
Du hast gesagt, dass er nicht der Vater ist (trotz Ehe) könnte er über das Jugendamt klären, aber eben da sind "unsere" Bedenken. Kann also auch ein "Nichtvater" eines aber ehelich geborenen Kindes die Vaterschaft gegen den Willen der Mutter anfechten?  Er möchte natürlich im Trennungsfalle nicht unbedingt für das fremde Kind und aufgrund des Kindes auch für die Mutter zahlen müssen. Ist es möglich nach der Geburt  den tatsächlichen Vater zu benennen, für dessen Kind die Nochfrau des Bekannten ja zur nichtverdienenden Hausfrau würde, und somit Unterhaltsanspruch hätte?

Fragen über Fragen.............

Gruß Phanter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2006 22:16
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Betrater von Bekannten und Ehebrecherinnen und Ehebrechern . . .:-)

In Anbetracht dessen, das die holde Mutter bereits einmal von Dannen zog und es nun mehr oder weniger erneut kriselt, rate ich dringendst, das der biologische Vater mit der KM zum JA geht und die Vaterschaft anerkennt.
Denn:
Falls sich die Beziehung Deines Bekannten zur KM stabilisiert, und er der soziale Vater wird, liegt dann eh nur ein Stück Papier im Schreibtisch.
Falls sich aber irgendwann ein negativeres Ereignis einstellen sollte, trägt Dein Bekannter ohne die Vaterschaftsanerkennung die finanzielle Verantwortung für ihren Ausflug.

Die Alternative, worst case:
18 Jahre zahlen für ein Kind, das nicht das eigene ist und das weil die KM auf Ausflug war. . .

und ich meine ihren Trennungs/Ehegattenunterhaltsanspruch ist sie mit der Schwangerschaft eh los. . .

Ich sach mal:  Keine Panik, den Biovater unterschreiben lassen und ne fröhliche Zeit geniessen.

 

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 22:34
(@phoenixpanther)
Schon was gesagt Registriert

Ja, das Problem wird aber sein, dass der biologische Vater kaum freiwillig seine Vaterschaft anerkennen wird. Er weiß ja dass erstmal mein Bekannter als Vater gilt. Und da mein Bekannter finanziell wesentlich besser gestellt ist als der Biodad, wird auch sie nicht freiwillig den richtigen Vater anerkennen lassen.Und nun?

Gruß Phanter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2006 22:41
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmmm,,,

trennen und klagen lassen. . .

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 22:53
(@phoenixpanther)
Schon was gesagt Registriert

Ja eben das ist die Frage.
Muss sie überhaupt nach einer Trennung klagen, wenn der Bekannte doch eh rechtlich als Vater feststeht??????
Er hat doch , so denken wir zumindest derzeit, keine chance um die Vaterschaft drumrum zu kommen. Ich bin ja hier damit jemand sagt wie s machbar wäre. Wird er nicht automatisch zum zahlen gezwungen, eben weil er als Vater gilt?

Phanter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2006 23:36
(@Harpyie)

Ja eben das ist die Frage.
Muss sie überhaupt nach einer Trennung klagen, wenn der Bekannte doch eh rechtlich als Vater feststeht??????
Er hat doch , so denken wir zumindest derzeit, keine chance um die Vaterschaft drumrum zu kommen. Ich bin ja hier damit jemand sagt wie s machbar wäre. Wird er nicht automatisch zum zahlen gezwungen, eben weil er als Vater gilt?

Phanter

Hallooooooooo !

Wachwerden !

Hier haben ganz viele geschrieben, dass er nicht zwangsläufig die Vaterschaft anerkennen muss !
Nicht denken, lesen ! Das Denken sollten viele den Pferden überlassen, die haben den größeren Kopf.

Und ob der biologische Vater zahlen will oder nicht, interessiert hier 'nen toten Gasmann ! Wenn er als biologischer Vater ermittelt wird, zahlt der !

Die 2-Jahres-Frist gilt auch für den Bekannten, wurde aber auch schon geschrieben!

Der Bekannte muss JETZT die Vaterschaft anzweifeln, den Test durchführen lassen. Natürlich muss Madame dann klagen.

Wenn die Geschichte in die Hose geht, zahlt der u. U. nicht 18 Jahre, sondern mind. 25 !

Meine Güte, ich sehe es schon kommen, dass dieser Trottel das Kind anerkennt, zahlt, die Ehe geht endgültig den Bach runter und dann kommt das große Jammern. Leider zu spät und der Typ, der den Spaß hatte, schlägt sich vor Lachen auf die Schenkel, weil es einen Blöden gibt, der SEINE Unterhaltsverpflichtung ableistet.

kopfschüttelnder Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 09:53
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Vaterschaft einklegen muss sie nicht. Aber KU und TU/EU. Und genau an der Stelle könnte dein Bekannter sagen: Och nee, ist doch nicht meins. Und schwupps sind wir bei Vaterschaftsanerkennung.

Weiss denn Dein Bekannter, wer die Frau geschwängert hat? Wenn es hart auf hart kommt und die Mutter hat völlig vergessen, mit wem sie sich vergnügte, dann schaut er auch dumm aus der Wäsche ... und wird ggf Sozialamt Plus.

Aber bei aller Liebe. Also ich habe schon wenig Verständnis, wie man einen Partner (um es geschlechtsneutral zu halten) zurücknehmen kann, erst recht, wenn dieser zwischendurch eine andere Beziehung hatte. Ich würde mir als Zurücknehmender doch immer, wenn ich die Haustür aufmache, die Frage stellen: Ist mein Partner noch da?
Das ist so wie aufgewämte Dampfnudeln von vorgestern. Sie sind warm, immer noch Dampfnudeln...schmecken halt nur bescheiden.

Und wenn dann dabei auch noch ein Kind eingeschleust wird, würde ich mich fragen, warum sie eigentlich keins von mir wollte.

Tut mir leid. Ich würde ganz klar den Kurs fahren: Mit seinen Sachen raus aus der Bude, gescheiter Anwalt ran, ein Jahr vor Gericht ziehen und dem Mädel nicht mehr die Tür aufmachen.

Er soll nur zusehen, dass sie jetzt nicht schwanger wird - von ihm. Daher auch das mit der Tür.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 09:54




 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo,

es ist hier schon viel geschrieben worden, aber einiges ist nicht ganz richtig.

1. Wird das Kind ehelich geboren, ist Dein Bekannter automatisch der Vater ohne wenn und aber - der muss da gar nichts anerkennen.

"Ist ein Kind ehelich geboren oder ist die Vaterschaft eines nichtehelichen Kindes mit Zustimmung der Mutter wirksam anerkannt, so wird - wie im vorigen Abschnitt dargestellt - die Vaterschaft dieses Mannes für und gegen jedermann vermutet. Die Vaterschaft kann dann grundsätzlich nur durch eine Vaterschaftsanfechtungsklage vor dem Familiengericht angefochten werden."

2. Er muss die Vaterschaft anfechten, also klagen (Monieren beim JA oder so reicht nicht).

"Der Vater muss seine Klage gegen das Kind richten, Mutter oder Kind müssen gegen den Vater klagen. Die Anfechtungsklage ist auch noch nach dem Tode des Gegners möglich.
Für eine solche Vaterschaftsanfechtungsklage gilt eine Anfechtungsfrist von 2 Jahren. Wird sie versäumt, ist eine Anfechtung nicht mehr möglich. Die Frist beginnt in dem Moment, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen, nicht aber vor der Geburt des Kindes.

Erfährt beispielsweise der Ehemann erst nach Jahren, dass er zeugungsunfähig ist, oder gesteht ihm seine Ehefrau einen "Seitensprung" während der Empfängniszeit, so beginnt in diesem Moment die Anfechtungsfrist zu laufen. Bloße Vermutungen oder Gerüchte reichen indes nicht aus, um die Frist in Gang zu setzen.

Erheben Mutter oder (scheinbarer) Vater die Vaterschaftsanfechtungsklage nicht, so beginnt die Anfechtungsfrist für ein Kind nicht vor seiner Volljährigkeit und nicht vor dem Zeitpunkt, in dem das Kind selbst von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.

In diesen Vaterschaftsanfechtungsprozessen wird das Gericht im Regelfall ein Blutgruppen- oder DNA-Gutachten eines Sachverständigen zur Klärung der Vaterschaft einholen. Die Beteiligten sind zur Mitwirkung hieran verpflichtet, eine Blutentnahme kann zur Not auch gegen ihren Willen angeordnet und durchgeführt werden.

Nur in einer einzigen Fallkonstellation kann bei einem während der Ehe geborenen Kind ein (aufwendiger und teurer) Anfechtungsprozess vermieden werden:

Wird ein Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren und erkennt ein anderer Mann die Vaterschaft binnen eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung mit Zustimmung der Mutter und des Ehemannes an, so gilt die Ehelichkeitsvermutung nicht und der anerkennende Mann wird rechtlich zum Vater des Kindes.

Leben also Eheleute getrennt und erwartet die Ehefrau von ihrem neuen Partner ein Kind, so ist es zur Vermeidung eines Anfechtungsprozesses dringend zu empfehlen, dass noch vor der Geburt des Kindes ein Scheidungsantrag gestellt wird: Wird die Ehe noch vor der Geburt geschieden, so gilt das Kind "sowieso" nicht als ehelich. Erfolgt die Scheidung nach der Geburt, so kann der "tatsächliche" Vater die Vaterschaft binnen Jahresfrist wirksam anerkennen, ohne das ein Vaterschaftsanfechtungsprozess geführt werden muss."

Einen gleich gelagertern Fall gab es in meinem näheren Bekanntenkreis. In diesem Fall hat der Ehemann die Scheidung eingereicht. Ich kann Deinem Bekannten nur dazu raten, es genauso zu machen und damit die Verhältnisse zu klären. Es ist nicht sein Kind, und es ist das Beste, noch vor der Geburt einen sauberen Schnitt zu machen. Der Vater hat hier die Verantwortung zu übernehmen.

Die Alternativen sind nämlich alle bescheiden:

1. Er macht nichts: er ist rechtlicher Vater, scheitert die Ehe, zahlt er für das Kind im schlimmsten Fall 27 Jahre lang. 

2. Er zieht die Vaterschaftsanfechtungklage durch, wird also sozialer Vater: scheitert die Ehe, hat er an dem Kind null Rechte (von den schweren emotionalen Problemen für Kind und Vater mal ganz zu schweigen).

Warum hat er die Scheidung zurückgezogen?

Das Kind wird demnächst somit ehelich geboren,geplant war dass der Bekannte das Kind als sein eigenes anerkennt , großzieht und versorgt.

Also, wer hat das geplant? Und nochmal: Er wird zum rechtl. Vater, sobald das Kind geboren wird!

Viele Grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 12:35
(@phoenixpanther)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke euch allen soweit erstmal für eure Zahlreichen Antworten, waren bis auf wenige Ausnahmen doch sehr hilfreich.

Mux, du hast das Problem richtig erkannt. Eben das war mir unklar, der Weg aus der automatischen Vaterschaft heraus. Somit muss er die Vaterschaft also doch anfechten um aus der Sache rauszukommen.Ok. Dank dir!

@ Harpyie

So wie manche das Denken wohl besser den Pferden überlassen sollten, sollten andere vielleicht nochmal gründlich nachdenken bevor sie hier ihre Gedanken entleeren.

Dein Spruch: Hier haben ganz viele geschrieben, dass er nicht zwangsläufig die Vaterschaft anerkennen muss !

Richtig, eben weil er automatisch bereits der Vater ist 😉

Dein Spruch: Der Bekannte muss JETZT die Vaterschaft anzweifeln, den Test durchführen lassen

Liest sich ja fast wie ein Widerspruch deinerseits?  Er muss also die Vaterschaft nicht anerkennen, muss aber gleichzeitig JETZT die Vaterschaft anzweifeln die er deinen Worten nach ja nicht hat weil er eben nicht anerkennen muss???????? Welche soll er dann JETZT anzweifeln bei deiner Konstillation?

Ich berücksichtige aber mal dass du es wohl eigentlich gut gemeint hast, allerdings würd ich dir empfehlen einen anderen Umgangston zu wählen um das eigentlich doch recht gute Niveau des Forums zu erhalten. Jemand der vielleicht über etwas weniger Emphatie verfügt als ich, könnte sich sonst sehr schnell genötigt fühlen Dir gegenüber auf gleicher herablassender Schiene zu antworten. Erst denken, dann schreiben? Grüß die Pferde 😉

Gruß Phanter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2006 13:08
(@Harpyie)

@ Harpyie

So wie manche das Denken wohl besser den Pferden überlassen sollten, sollten andere vielleicht nochmal gründlich nachdenken bevor sie hier ihre Gedanken entleeren.

Dein Spruch: Hier haben ganz viele geschrieben, dass er nicht zwangsläufig die Vaterschaft anerkennen muss !

Richtig, eben weil er automatisch bereits der Vater ist 😉

Dein Spruch: Der Bekannte muss JETZT die Vaterschaft anzweifeln, den Test durchführen lassen

Liest sich ja fast wie ein Widerspruch deinerseits?  Er muss also die Vaterschaft nicht anerkennen, muss aber gleichzeitig JETZT die Vaterschaft anzweifeln die er deinen Worten nach ja nicht hat weil er eben nicht anerkennen muss???????? Welche soll er dann JETZT anzweifeln bei deiner Konstillation?

Ich berücksichtige aber mal dass du es wohl eigentlich gut gemeint hast, allerdings würd ich dir empfehlen einen anderen Umgangston zu wählen um das eigentlich doch recht gute Niveau des Forums zu erhalten. Jemand der vielleicht über etwas weniger Emphatie verfügt als ich, könnte sich sonst sehr schnell genötigt fühlen Dir gegenüber auf gleicher herablassender Schiene zu antworten. Erst denken, dann schreiben? Grüß die Pferde 😉

Gruß Phanter

Hallo Panther,

im Eifer darüber, den nächsten Trottel nicht in diese Falle laufen zu lassen, habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Ganz klar ist : Vaterschaft anfechten. Er muss dies natürlich gerichtlich tun, weil das Kind in eine Ehe hineingeboren wird.

So, das dürfte klar gestellt sein.

Die Konstellationen sind hier geklärt.

Ich meine Pferde von Dir grüßen ?  Never, das tue ich diesen unschuldigen Geschöpfen nicht an.

Und hoffentlich kriegt der Freund den Hintern hochgewuchtet und trifft die Entscheidungen für sein Leben.
Ansonsten hat er locker 25 Jahre Zeit, sich über eigene Untätigkeit und Gezaudere zu ärgern.

Gruss Harpyie

PS: herablassend ist anders,  ich schlürfe täglich 2 Liter Lenor !

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 13:49
(@phoenixpanther)
Schon was gesagt Registriert

Und nochmal hallo,

der Bekannte ist momentan einfach unsicher ob er die Scheidung einreichen soll " nur" um die Vaterschaft auf einfachstem Wege damit noch vorgeburtlich klarstellen zu lassen. Wenn er dies tun würde, dann wär die ehe damit natürlich ganz klar gelaufen, und er hofft ja eigentlich noch dass sie sich festigt.....bitte mal nicht werten !

Weil alles ein wenig durcheinander war daher nun die Frage;

Wie ist der Weg, wenn er keine Scheidung zum jetzigen Zeitpunkt einreicht, aber dennoch nicht der rechtliche Vater des Kindes seiner Frau sein will?  Mal unter der Berücksichtigung dass
1. der Biodad nicht freiwillig die Vaterschaft anerkennen wird, und
2. seine Frau vielleicht auch nicht mitspielt und den Bekannten freiwillig aus der falschen Vaterschaft entlässt ( weil sie ja denkt das schon alles gut laufen wird und "wir" (also nicht ich) sind eine glückliche Familie).

Kann er auch ohne Einreichen der Scheidung vorgeburtlich seine Nichtvaterschaft dingfest machen?
oder
wie geht es ohne Scheidungsantrag nach der Geburt, wenn also zwar die ehe läuft, er aber den anderen gerne als rechtlichen Daddy hätte?

Hoffe ich stress euch nicht zu sehr........

Panther

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2006 17:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es gibt eine sog. Empfängniszeit (ich meine, die umfasst 3 Monate). Fällt diese Zeit in die Ehe, ist er der rechtliche Vater. Die Ehe ist erst mit Rechtskraft der Scheidung beendet, nicht mit der Trennung oder dem Scheidungsantrag.

Er muss mit der Geburt eine Vaterschaftsanfechtung machen und gut ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2006 17:44