Vaterschaftsanfecht...
 
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Vaterschaftsanfechtungsklage ?

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat irgend jemand Erfahrung oder weiß etwas genaueres ?

Bin für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar. Vielen Dank schon jetzt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2002 23:11
(@derda)
Schon was gesagt Registriert

Ist ne recht unlustige Angelegenheit, man bedenke, daß Du genaugenommen Dein Kind verklagen mußt (falls es Deines ist)

Ich bin leider nicht so der große Erzähler, frag mich liebder nach Details.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2003 01:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielen Dank für ein erstes Statement.

Ich weiß, dass RichterInnen schon hieb- und stichfeste Argumente hören wollen, denn es geht ja um das Kindeswohl. Auf der anderen Seite geht es auch um den Irrglauben des Kindes und um evtl. Blockaden seitens der wissenden Mutter.

Mir geht es darum, ob Argumente aus dem Lebenswandel und Charakter Mutter als ausreichend betrachtet werden können. Welche Fragen werden seitens des gerichts und der Gegenseite auf jemanden zukommen? Wie sollte er darauf reagieren?

Vielleicht is es auch besser, dieses mal im Chat zu bereden?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2003 17:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Sylvie,

die Frage hier kam hoch, da in anderen Foren recht leichtsinnig mit dem Thema umgegangen wurde und es zum damaligen Zeitpunkt strittig war, ob die Einwilligung beider Eltern notwendig ist.

Nun gibt es ja jüngst Urteile, die klar sagen, der Vaterschaftstest ist heimlich (mit Wattestäbchen) legal.

Zwar arbeitet das Budesministerium für Justiz an einer Neuregelung, sprich Blockade, aber momentan ist es eben erlaubt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2003 17:39
(@Giesser)

Hi Jörg,

ich habe, wie du weisst, auch mal mit dem gedanken gespielt sowas machen zu lassen.

sind bei dir noch fragen offen? Hab mich damals auch mächtig schlau gemacht.

lg
torsten

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2003 09:07