Vaterschaftsanfecht...
 
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Vaterschaftsanfechtung

 
(@moritz)
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Hallo,

war Montag bei der Rechtsanwältin und die meinte, es sei schlecht die Vaterschaft anzufechten

Hat jemand von euch Erfahrung damit ??

Lg Moritz

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2004 11:00
 Xe
(@_xe_)
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Moin,

wie wäre es mit mehr Infos, damit man überhaupt etwas dazu sagen kann?

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2004 11:42
(@moritz)
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Mein Kind ist jetzt 6 Jahre alt und ich habe vor einem dreiviertel Jahr von meinem besten Freund erfahren das meine Ex im gesagt hat, dass sie sich nicht sicher sei ob ich der Vater bin

Jetzt hab ich natürlich meine Zweifel !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2004 15:28
(@daylen)
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Moin,

ich hatte eine ähnliche Situation und habe das gemacht, wovor viele abraten: Ich ließ einen privaten Vaterschaftstest machen. Ich hatte Glück, weil das Gericht diesen Test als Hinweis für meine Nichtvaterscaft anerkannte. Das kann aber auch daran liegen, dass meine Ex-Frau sofort eingeknickt ist, als ich sie mit dem Ergebnis konfrontierte.
Ich würde mehrstufig vorgehen:
1. Schau dir mal die Blutgruppe des Kindes an. In wenigen Fällen kann man schon daran erkennen, ob du der Vater bist oder nicht. Dafür müssest Du allerdings auch deine Blutgruppe und die der Kindsmutter kennen.
2. Bringt das nichts, versuche das Einverständnis der Mutter zuerlangen, einen privaten Test durchzuführen.
3. Du kannst den zweiten Punkt auch weglassen und direkt einen heimlichen Vaterschaftstest machen lassen. Ob der allerdings vor Gericht verwertbar ist, liegt in Gottes, äh Richters Hand...

Schönen Gruß

Daylen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2005 01:41
(@papa_von_Annika)

Hallo,

laß einen privaten Test machen (ca.200 EUR)! Dann hast Du Klarheit!
Wenn Du der Vater bist, erübrigt sich alles weitere!

Wenn nicht, solltest Du Dir einen anderen Anwalt suchen!

Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Bekanntwerden der begründeten Zweifel.
Eine Zeugenaussage ist doch schon was!!

Mach jetzt erstmal nen privaten Test!

Gruß

Matthias

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 12:59
(@rweidauer)
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Hallo,

Wenn nicht, solltest Du Dir einen anderen Anwalt suchen!

Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Bekanntwerden der begründeten Zweifel.
Eine Zeugenaussage ist doch schon was!!

sorry, aber da muss ich mal einlenken.

Zum Thema Anwalt und Zeugenaussage, bzw. begründete Zweifel :

Ich zahle jetzt seit 1993 Unterhalt für ein Kind von dem ich nicht weiss, ob es von mir ist.

Damals hatte ein Freund den Hinweis gegeben, das die Kindesmutter eine andere Beziehung neben mir hatte. Leider kam dieser Hinweis erst nach der Anerkennung der Vaterschaft.

Trotzdem hat es keinen interessiert. Mein Anwalt meinte (Ich weiss nicht, ob das zu der Zeit nur so war) ich müsste beweisen, das Sie Verkehr mit einem andern Mann hatte. Theoretisch hätte ich vermutlich dabei gewesen sein müssen.

Ich zahle bis heute für ein Kind, von dem ich nicht weiss, ob es von mir ist, und was noch viel schlimmer ist, ich habe "mein" Kind seit 1993 nicht mehr gesehen. Ich darf lediglich hoffen, das mein Sohn vielleicht, selbst mal entscheidet mich kennen lernen zu wollen.

Darüber hinaus versuche ich derzeit heraus zu bekommen, ab wann ein Kind einen Briefkontakt z.B. selbst entscheiden darf. Vielleicht kann mir da jemand helfen?

MfG

Ralf aus H

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2005 16:39