Hallo,
ist es möglich, dass man die Vaterschaftsanerkennung noch zurückziehen kann, wenn ja, gibt es da eine bestimmte frist nach der Anerkennung/Eintragung?
Gruß
Jean
Moin Jean,
hat Deine Frage einen bestimmten Hintergrund? Eine VS-Anerkennung ist ja keine CD, die man bei Nichtgefallen zurückgibt.
Man kann eine Vaterschaft anfechten, wenn es Hinweise darauf gibt, dass man nicht der biologische Vater eines Kindes ist, für das man die VS bereits anerkannt hat. Wenn es nur darum geht, die Ex zu ärgern, ist das allerdings eine schlechte Idee, denn das wird dann teuer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
moinsen,
verstehe das so, dass du die Vaterschaft anerkannt hast?
Hast Du auch das Sorgerecht anerkannt bekommen?
grüßle
jo
Hi,
laut Merkblatt zur Anerkennung:
"Die Vaterschaftsanerkennung kann von dem Anerkennenden widerrufen werden, wenn sie ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist. Auch der Widerruf ist öffentlich zu beurkunden und darf nicht an eine Bedingung oder Zeitbestimmung geknüpft sein."
Ansonsten steht da nix von wegen widerrufen woraus ich mal schließe so einfach geht es auf jeden Fall nicht.
Also bleibt wohl nur der Gang zum Gericht, was sind die Gründe für deine Frage?
LG
Nadda