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Vaterschaft jetzt schon anerkennen

 
(@playmaka)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, dies ist mein erster Beitrag hier, hoffe ihr könnt etwas weiterhelfen.
Seit 19. Dezember weiß ich, dass meine Exfreundin (waren bis 20. November 3 Monate zusammen) schwanger von mir ist, zumindest sagt sie, dass ich es sein muss. Ich habe aber aus unterschiedlichen Gründen meine Zweifel, also werde ich einen Vaterschaftstest machen wollen.

Nun hat sie mich letzte Woche angerufen und mir gesagt dass wir zum Jugendamt gehen müssen wegen der Anerkennung. Wenn ich die Unterschrift jetzt nicht leiste, kann da schon was auf mich zukommen, solange das Kind noch unterwegs ist ? Ich hoffe ich kann das alles so vermitteln, dass nich noch ein unnötiger Keil zwischen uns getrieben wird (des Kindes willen).

Habt ihr da Anregungen wie sowas ablaufen kann ?

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2006 15:34
(@frodo60)
Zeigt sich öfters Registriert

Quote:
"Wenn ich die Unterschrift jetzt nicht leiste, kann da schon was auf mich zukommen, solange das Kind noch unterwegs ist "
Unquote
Ich kenne eine solche Regelung nicht. Für mich hört sich das nach einem Trick an damit die junge Dame einen "Zahlvater" bekommt der dann für mindestens 18 Jahre löhnt.
Ich an deiner Stelle würde einen Anwalt zu Rate ziehen.
Gruss von Frodo

It's a womans world

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2006 15:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Playmaka,

herzlich willkommen auf dem Forum auch für Väter, die noch gar nicht wissen, ob sie welche sind.

Nun hat sie mich letzte Woche angerufen und mir gesagt dass wir zum Jugendamt gehen müssen wegen der Anerkennung.

Fakt ist (ohne Deiner Ex-Freundin etwas unterstellen zu wollen): Es gibt viel mehr Fälle als die Allgemeinheit ahnt, in denen derjenige, der sich für den Vater eines Kindes hält, gar nicht dessen Vater ist. Experten sprechen von 10 Prozent und mehr.

Die Definition der Vaterschaft findest Du im BGB, beispielsweise unter

http://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html und http://dejure.org/gesetze/BGB/1600d.html

Natürlich kann man eine Vaterschaft auch schon vorauseilend anerkennen - aber warum sollte man das tun? Wenn sie sich später als unzutreffend herausstellt, kommt man nur mit einigem Aufwand wieder aus der Nummer raus.

Will heissen: Deine Freundin könnte nach Deinen Angaben bereits schwanger gewesen sein, als sie Dich kennengelernt hat. Es läuft Dir im Moment nichts davon, wenn Du mit der Anerkennung bis zum Vaterschaftstest wartest, auf dem Du UNBEDINGT bestehen solltest. Und dieser ist nun einmal erst nach der Geburt möglich.

Was Deine Ex von diesem Vorschlag hält, ist unerheblich; irgendwelche Drohungen ebenfalls. Man kauft ja auch kein Auto auf Kredit, bevor man den Führerschein in der Tasche hat, oder?

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2006 16:07
(@playmaka)
Schon was gesagt Registriert

Also vorher schwanger war sie nicht, das kann ich ausschließen. Es ist auch gut möglich, dass ich der Vater bin, aber ohne 100%ige Gewissheit durch nen Test leiste ich keine Unterschrift. Ich frage mich nur, wie irgendwelche Drohungen von ihr aussehen könnten und ob ich mir jetzt schon nen Anwalt nehmen soll, der ja auch irgendwie finanziert werden soll (bin in keiner Rechtschutz).

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2006 16:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

>Dieses< dürfte für dich von Interesse sein.

Einen RA schon jetzt einzuschalten halte ich für überzogen. Er kann doch eh noch nichts machen. Eine Rechtsschutzversicherung würde dir auch nicht helfen, da hierüber Familienrechtsstreitigkeiten nicht abgedeckt sind.

Solltest du der Vater sein und stellst dich schon heute auf die Hinterbeine, wird es das Verhältnis zwischen euch Eltern natürlich belasten, was sich auf den Umgang erschwerend auswirkend wird. Es ist 'ne Gratwanderung...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2006 17:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Playmaka,

Also vorher schwanger war sie nicht, das kann ich ausschließen.

wie solltest Du das ausschliessen können? Nach Deiner Rechnung habt Ihr Euch Ende August 2005 kennengelernt. Selbst wenn sie morgen entbindet, wäre sie damals - 7. Februar minus 9 Monate - gerade mal im 4. Monat gewesen. Da sieht man vielen Frauen eine Schwangerschaft noch gar nicht an. Es könnte aber auch sein, dass sie erst Anfang August schwanger wurde; dann hätte man vermutlich selbst am Ende Eurer Kurzbeziehung noch nichts von einer Schwangerschaft gesehen. Und dass jemand WÄHREND einer Beziehung mit einem anderen ins Bett steigt, soll auch schon mal vorgekommen sein - gerade aus solchen "Fehltritten" entstehen die meisten so genannten "Kuckuckskinder". Wie willst Du hier etwas ausschliessen?
(Hint: "Ich hab meine Tage" kann man ziemlich leicht inszenieren, wenn man gute Gründe dafür hat...)

Nimm einfach ein anderes Beispiel: Wenn morgen ein Polizist an Deiner Tür klingelt und sagt: "Hey, Sie sind vor 3 Monaten in XYZ über eine rote Ampel gefahren!" - würdest Du Dir da nicht ein entsprechendes Foto zeigen lassen? Oder würdest Du dem Polizisten einfach Geld in die Hand drücken und sagen "Kann schon sein..." Und in diesem Fall reden wir von weniger als 100 EUR; im anderen von monatlich dreistelligen Zahlungen für mindestens 18 Jahre...

Deine Ex sollte für Deinen Wunsch nach Gewissheit (der im übrigen nicht nur finanzielle Hintergründe hat) Verständnis haben und Dir so lange Zeit lassen. Wenn nicht, würden bei mir ziemlich viele rote Lämpchen angehen...

Und klar ist natürlich: Wenn Du nach dem Test die Gewissheit hast, dass Du der Vater bist, dann zahlst und kümmerst Du so, dass Dein Sohn oder Deine Tochter stolz auf Dich sein kann.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2006 17:28
 kuwe
(@kuwe)

hallo,

ich kann nur von meiner eigenen Erfahrung erzählen....also obwohl ich Zweifel hatte, der "Einzige" gewesen zu sein, habe ich die Vaterschaft ohne Wenn und aber anerkannt. Es ist extrem wahrscheinlich, daß ich der biologische Vater bin.
Der Grund für meine Überlegungen war auch, daß ich bei der Nichtleistung der Unterschrift alle Rechte an dem Kind verlieren würde.
Der Grund, warum ich mir jetzt (die Kleine ist 7) sicher bin , ist, daß sich die KM wegen der ganzen Gerichtsgeschichte wohl nichts sehnlicher wünschen würde, als das ich nicht der biologische Vater wäre....
Muß natürlich jeder für sich entscheiden, ob er die Anerkenntnis unterschreibt, ich habe auch einige Zeit überlegt, aber meine Entscheidung auch keine Sekunde bereut.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2006 17:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, Kuwe,

Der Grund, warum ich mir jetzt (die Kleine ist 7) sicher bin , ist, daß sich die KM wegen der ganzen Gerichtsgeschichte wohl nichts sehnlicher wünschen würde, als das ich nicht der biologische Vater wäre...

aber DAS ist sicher einer der schlechtesten "Beweise" - nämlich gar keiner.

Um das nochmal klarzustellen: Es geht bei einem Vaterschaftstest wie im Fall von "playmaka" ja nicht darum, sich um berechtigten Kindesunterhalt zu drücken, sondern schlicht darum, Sicherheit zu schaffen.

Wer schon vor der Geburt eines (seines?) Kindes vor der Mutter des Kindes kuscht, wird auch während seiner "Vaterschaft (oder dem, was er dafür hält) fast zwei Jahrzehnte lang an einer langen Leine geführt werden. Nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in Sachen Umgang und Beteiligung an der Erziehung.

Hinzu kommt: Wenn es auch nur einen kleinen Zweifel an einer Vaterschaft gibt, wird dieser wie ein kleiner spitzer Pfeil immer präsent sein. Mindestens zwei Jahrzehnte lang. Denn wir reden ja nicht nur davon, dass die Mutter während der Schwangerschaft und der Geburt gute Laune haben und mit nichts belastet werden soll, sondern auch von vielen Jahren danach. Wenn man beispielsweise feststellt, dass das vermeintlich eigene Kind einem selbst gar nicht ähnlich sieht. Wenn eine medizinische Behandlung ergibt, dass die Blutgruppen eigentlich nicht passen. Oder wenn das Kind Verhaltensweisen an den Tag legt, die man sich als Vater nicht erklären kann. Auch nach einem blinden Vaterschaftsanerkenntnis gibt es für den Rest des Lebens 1001 Gründe, sich zu fragen, ob man in Wirklichkeit das Kind eines anderen grosszieht und finanziert. Und deshalb vielleicht sogar auf "wirklich eigene" Kinder verzichtet hat.

Es ist nun mal so, dass heute kreuz und quer gepoppt wird - die tolle Frau, die man heute kennenlernt, war gestern vielleicht noch mit ihrem heutigen Ex im Bett. Oder nimmt sich in 4 Wochen in der Disco eine nette Männerbekanntschaft mit nach hause für einen schicken One Night Stand zwischendurch. Nicht einmal die Mütter können da sicher sein, wer der tatsächliche Vater eines Kindes ist. Im Gegensatz zum Vater wollen sie es vielleicht auch gar nicht so genau wissen, solange einer der potenziellen Väter auch finanziell potent genug ist, dafür zu löhnen. Ich kann deshalb wirklich nur jedem Vater raten, beim geringsten Zweifel einen Test zu machen - vor allem für sich selbst!

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

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Mitten aus dem Leben:
Eine Bäuerin sitzt beim Anwalt und will sich scheiden lassen. Der Anwalt: "Da brauchen wir einen Grund. Säuft er vielleicht?" Bäuerin: "Der? Den sauf ich dreimal unter den Tisch!" "Gibt er ihnen kein Geld?" - "Der soll es wagen, einen Pfennig zu behalten!" - "Schlägt er Sie?" - "Den schmeiss ich selber achtkantig aus dem Fenster!" - "Und wie ist es denn mit der ehelichen Treue?" - "Ha, da packen wir ihn! Das zweite Kind ist nicht von ihm!"

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2006 19:15
 kuwe
(@kuwe)

@Brille 007

Also, es ist ja nur meine Denk-und Sichtweise gewesen, vor der Realität habe ich in keinster Weise die Augen verschlossen. Es gibt für meine Vaterschaft noch einige relativ todsichere Indizien, aber die möchte ich hier nicht posten. Es ist auf jeden Fall nicht das berühmte: "Ein Vater spürt, wenn er der biologische Vater ist".
Wer das draufhat, von dem lasse ich mir mal Lottoscheine ausfüllen, vorausgesetzt natürlich ich spiele überhaupt mal.
Ich war, bin und bleibe Vater meiner Tochter . Ich hab lange überlegt am Anfang, ich war ja nur kurz mit der KM zusammen, ob ich überhaupt den Weg gehen soll. Die Alternative war ja verlockend einfach. Keine Vaterschaft, kein Streß, kein Unterhalt, keine 550 km Entfernung, keine Verantwortung usw.....
Ich habe auch keine masochistische Ader oder dergleichen. Aber für mich gab es damals keine Alternative. Auch die fehlende rechtliche Aufklärung damals, nämlich das nur in den ersten beiden Lebensjahren bei berechtigtem Zweifel eine Anfechtung der Vaterschaft möglich ist, tat ihr übriges.
Ich könnte auch nicht mehr hingehen - auch bei biologischem Gegenbeweis - und sagen: Das ist dann nicht mehr mein Kind. Das ist für mich nicht mehr möglich. Trotzdem ist natürlich 100 % Sicherheit die weit bessere ALternative und deswegen würde ich dem Threaderöffner auf jeden Fall zum Vaterschaftstest raten. Ich hoffe, daß ist nicht falsch rübergekommen.
Wenn jeder Vater so "doof" wäre wie ich, gäbe es ja keine "Kuckuckskinder". Für mich war und ist das aber "the right way". Da muß sich nicht unbedingt jeder ein Beispiel dran nehmen und vor allem ist das auch was, was ich zwar hier im Forum poste, aber bestimmt nicht mit hausieren gehe oder Äußerungen gegenüber der KM oder gar der Tochter fallenlasse.
Am Anfang war das vielleicht noch so, daß ich natürlich auch vor Ehrfurcht "gekuscht" habe, aber
mittlerweile ist das anderen Erwägungen gewichen.
Teilweise war ich sogar mal hin-und hergerissen, hab mir auch Röhrchen von einem Institut schicken lassen für den Vaterschaftstest, aber ich habe das mittlerweile wieder verworfen.
Die Kleine ist meine Tochter und fertig. Heute würde ich wahrscheinlich sofort einen Test machen lassen, aber sei´s drum. Ich bin nicht mehr im Zweifel darüber. Und deswegen mache ich mir selbst über die Frage auch keinen Gedanken mehr. Ich wollte jetzt aber nicht, daß das so aussieht, als würde ich jemand anderem dazu raten, ebenso zu verfahren wie ich.....

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2006 19:31
(@playmaka)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe ihr mittlerweile gesagt, dass ich einen Test machen will und erst dann die Vaterschaft anerkenne, wenn das Kind von mir ist. Hab ihr auch gesgat, dass wenn es von mir sein sollte, ich natürlich mit allen Konsequenzen dazu stehen werde. Hat sie auch eigentlich so hingenommen, es ging ihr wohl um einen "Unterhaltsvorschuss", den sie 2 Monate vor der Geburt des Kindes bekommen würde. Stimmt das so ?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2006 17:55




 kuwe
(@kuwe)

Ja, solange du nicht als Vater feststehst, also die Vaterschaftsanerkenntnis nicht unterschreibst, solange geht das Amt in Vorleistung, war bei mir eine Weile genauso....

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2006 18:07
(@Muckebruder)

@Playmaka

Laß dich von der Frau nicht unter Druck setzen und unterschreib bloß nix - in dem Punkt ist Vertrauen allein nicht alles und kann horente Konsequenzen nach sich ziehen!?

Eigentlich ist schon aus deinem letzten Post herauszulesen, um was es ihr zu gehen scheint.

Bei mir war es so das die Dame vom Jugendamt mir angeboten hat einen außergerichtlichen Vaterschaftstest zu machen, wo sie als Zeuge fungiert um ihn event. später vor Gericht zu verwenden. Das hat mich 370 € gekostet (weitaus weniger als ein gerichtliches Gutachten) und damit war ich auf der sicheren Seite.

Gruß, Stefan

[Editiert am 9/2/2006 von Muckebruder]

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2006 21:32
(@playmaka)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich schreibe nochmal in meinen alten Thread, damit jeder sieht, um was es geht.

Am 12. August soll ich Papa werden (bis seit nem halben Jahr nicht mehr mit meiner Ex zusammen). Jetzt hat sie mich angerufen und gefragt wie es denn nun mit der Anerkennung der Vaterschaft wäre, ich hab ihr nochmal gesagt dass ich gern den Test machen möchte, woraufhin sie gesagt hat ich solle ihn auf jeden Fall dann selber bezahlen. Sind diese Tests rechtlich so ausgelegt dass ich den zahlen muss ? Oder gibts da ne Möglichkeit dass sie sich dran beteiligen muss (was sie sicher nicht möchte, da sie sich sicher ist dass ich es bin...)

Irgendwelche Ideen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2006 21:16
(@Muckebruder)

Ich nochmal,...

Also ich würde den Test bezahlen, wenn deine Ex zustimmt - da kommst du mit ca 400 € gut weg, besser als wenn die Vaterschaft übers Amt gerichtlich festgestellt wird. Bist du dann der Vater wirds erst teuer,...

Bei mir war es, wie gesagt, möglich einen außergerichtlichen Vaterschaftstest übers Jugendamt zu machen (den ich trotzdem bezahlen mußte), wo eine Amtsperson als Zeuge fungierte und so der Test gerichtlichen Bestand hat!? Das wäre vieleicht auch noch zu bedenken,...?!?!?

Berichtigt mich einer wenns falsch ist, aber soviel ich weiß mußt du beweisen das du nicht der Vater bist - wenn sie dich als Vater beim JA angibt.

Willkommen in der ungerechten Welt  :knockout:

Gruß, Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2006 22:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu!

Wie wäre es mit einem Deal? Bist Du der Vater, zahlst Du, bist Du es nicht, zahlt sie.

Wenn ich mir als Mutter sicher wäre, würde ich den Deal sofort eigehen.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2006 23:12
(@playmaka)
Schon was gesagt Registriert

Melde mich zurück...habe grad den Vaterschaftstest inner Hand...

Habe das Kind schon ein paar Mal gesehen, mich damit abgefunden dass ich der Vater bin. Und jetzt das Testergebnis:

Ich bins nicht!

Ich habe euch den Test mal eingescannt, ihr könnt ihn euch hier ansehen:


Den Test habe ich in ihrem Beisein gemacht. Ich habe die Proben von mir genommen, sie hat die Proben vom Kind genommen. Sie hat eingepackt und das Päckchen weggebracht.
Habe eben nochmal im Labor angerufen, die haben mir versichert, dass bei 7 NICHTübereinstimmungen von 16 Loci wirklich die Vaterschaft 100% ausgeschlossen werden kann...

Kann sie jetzt noch einen gerichtlichen Test verlangen ? Wer würde den zahlen müssen ? Bin ich wirklich "ausm Schneider" ?

Hoffe ihr seht euch das nochmal an...

Viele Grüße
Playmaka

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 18:54
(@melmi)
Rege dabei Registriert

cool....mal wieder ein Tor für uns Männer 🙂
und was sagt die Mutter ?????

Gruß und Glückwunsch zur Nichtvaterschaft....
Melmi

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 19:09
(@playmaka)
Schon was gesagt Registriert

Die Mutter habe ich noch nicht erreicht....mich interessiert nur ob schon Mütter trotz Beisein beim Test noch nen gerichtlichen eingefordert haben, weil sie an der Glaubwürdigkeit des Labors zweifeln oder solche Geschichten...so ganz trau ich dem Braten nämlich noch nicht.

Irgendwelche Erfahrungen / Tipps ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2006 19:17
 boty
(@boty)
Schon was gesagt Registriert

Die Mutter habe ich noch nicht erreicht....mich interessiert nur ob schon Mütter trotz Beisein beim Test noch nen gerichtlichen eingefordert haben, weil sie an der Glaubwürdigkeit des Labors zweifeln oder solche Geschichten...so ganz trau ich dem Braten nämlich noch nicht.

Irgendwelche Erfahrungen / Tipps ?

Ich befinde mich aktuell in einer ähnlichen Situation!

Kind acht Monate aufgezogen, Vaterschaft anerkannt, vor vier Wochen getrennt und nach Test als Hüter einer Kuckuckskindes entlarft!

Der gemachte Test wird vor Gericht natürlich nicht anerkannt, da für niemanden nachvollziehbar ist wessen Erbgut getestet wurde.
Es wir also ein gerichtlich angeordnetes Vaterschaftsgutachten erstellt welches genauso wie Gerichts.- und Anwaltskosten durch die verlierende Partei zu zahlen ist!

Da Du jedoch noch keine Vaterschaft anerkannt hast, wird es soweit garnicht kommen!

Die Heirat ist die einzige lebenslängliche Verurteilung, bei der man auf Grund schlechter Führung begnadigt werden kann.

Alfred Hitchcock

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2006 16:16