Vaterschaft anfecht...
 
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Vaterschaft anfechten - Bruder als Erzeuger...?

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(@Link Hogthrob)

Hallo Liebe Leute,

Über ungelegte Eier soll man nicht gackern, aber es zeichnet sich in meinem Fall eine interessante Wende ab:

Ich habe seit Tagen meine Exfreundin mit Verdachtsäußerungen genervt, und dass ich auf einen DNA - Test bestehen würde, und den auch durchsetzen wollte wenn sie sich sträubt. Heute bat sie mich zum Gespräch, und beichtete ALLES.
Mein Bruder habe mehrmals mit ihr GV gehabt und dabei auf ein Kondom verzichtet, mit dem Hinweis, "mit sowas nicht zu können". ( wer kann das schon )

Sie hat bereits vor ca. einem Jahr selbst einen Test gemacht ( beim gleichen Institut ), die Ergebnisse decken sich. Soviel dazu, dass sog. Billigtests nicht gut wären. Morgen gehen wir zum JugAmt, um die Vaterschaft gemeinsam anzufechten. Und hoffen dass sich die da nicht noch quer stellen, Behörde halt.

Ich berichte Euch natürlich weiter... und Ihr könnt mir glauben, am Liebsten würde ich mich jetzt erstmal drei Tage richtig besaufen.

Viele Grüße

Euer Link

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Geschrieben : 30.03.2009 20:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie weiß das seit einem Jahr und hat dich in dem Glauben gelassen, das du der Vater bist und vor allem dich zahlen lassen?

na dann hoff ich, das sie nicht n ur mit dir zum JA geht und die vaterschaftsanfechtung macht, sondern auch dafür sorgen wird, das du das GEld, das sie wieder besseren WIssens kassiert hat wieder bekommst.

Sobald der richtige KV festgestellt wurde ist der nämlcih dir gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet.

Weiß der denn schon von seinem Glück?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 30.03.2009 20:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Link!

Sobald der richtige KV festgestellt wurde ist der nämlcih dir gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet.

Zusätzlich würde ich mir ernsthaft überlegen, ob ich die Dame nicht wegen vorsätzlichen Betruges anzeige und von Ihr Schadensersatz fordere!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 30.03.2009 22:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das war mein erster Gedanke marco, aber ich weiß nicht, ob das wirlklich gehen würde.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 30.03.2009 22:22
(@andreadd)
Registriert

Hallo Link,

soweit mir bekannt ist, kann eine einmal anerkannte Vaterschaft nur vom Gericht geändert werden. Ich fürchte, dass das Gericht einen Test von einem anerkannten Institut fordert. Ihr könnt den "Spaß" günstiger machen, wenn ihr im Voraus erfragt, welches Institut anerkannt ist (Bei uns ist das z.B. die Uniklinik.).
Preiswerter könnt ihr die ganze Prozedur halten, wenn ihr gemeinsam den Test im Vorfeld dort in Auftrag gebt. Sicherlich ist im Falle der Vaterschaft dein Bruder für die Kosten zuständig und dir könnte das egal sein. Ich gebe dir allerdings zu bedenken, dass erst Gericht und Institut sich auszahlen lassen, ehe du mit Entschädigung rechnen kannst. Insofern macht das auch für dich Sinn, die Prozedur preiswerter zu halten, indem sie nicht erst vom Gericht angeordnet werden muss.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

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Geschrieben : 30.03.2009 22:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Link!

soweit mir bekannt ist, kann eine einmal anerkannte Vaterschaft nur vom Gericht geändert werden.

Andrea hat Recht, diese Auskunft erhielt ich, als ich für meinen damaligen noch unehelichen (heute ehelichen) Sohn die Vaterschaft anerkannt hatte. Nur:
die Erfordernis eines Tests ist nicht gegeben, wenn KM ihre "Beichte" vor Gericht wiederholt. Tut sie es nicht, kann es richtig teuer werden ... für sie, das sollte ihr auch bewusst sein!

@tina:
Ich würde es versuchen, alleine um die Chance eines Präzedenzfalles für Vätern von Kuckuckskindern zu schaffen...wenn das Gericht dies nicht zulässt, würde ich Links Geschichte mitsamt der gerichtlichen Ablehung an die Öffentlichkeit tragen, damit aufgezeigt wird, wer wen bei welchen Betrügereien deckt.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 31.03.2009 08:49
(@Link Hogthrob)

Hallo, Danke erstmal für Eure guten Ideen.

Mit Schadenersatzforderungen wollte ich nicht drohen bisher, schließlich bin ich der Onkel der Kleinen und damit immer noch im familiären Rennen.
Natürlich habe ich Forderungen gestellt an alle... erstens dass die Vaterschaft geregelt wird und dass ich mein Geld auch wieder kriege. Bisher habe ich nur positive Zusagen von Beiden erhalten.

Sollte ich aber merken dass einer oder beide nur Lippenbekenntnisse ablassen um Zeit zu schinden, werde ich wohl zum Anwalt müssen. Ich bin vielleicht gutmütig, aber auch nicht blöd. Deshalb scheue ich mich vor keiner Instanz, wenn sie denn notwendig wird... auch nicht vor dem Gericht.
Dass ich jetzt erstmal viel Zeit und auch noch etwas Geld für einen etwaigen Test auslegen muss ist mir klar, aber die Ernte danach wird reichhaltig sein...

Ich halte euch auf dem Laufenden weiterhin.

Link

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Geschrieben : 31.03.2009 10:15
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Link Hogthrob,
GLÜCKWUNSCH zu Deinem Fingerspitzengefühl und zu dem Ergebnis!

Ich glaube kaum, dass EX oder Bruder einen Rückzieher machen werden...dazu ist es nun zu spät!
JA ist trotzdem insofern gut, als dass Du (Ihr) über das gemeinsame Gespräch reden könnt (sollt), damit ist der Termin Deines Zweifels fixiert und von Ex offiziell bestätigt.

Viel Glück wünschend und auch viel Freude weiterhin mit Deiner Nichte!

Pinkus

P.S. Ich habe nicht gesagt, dass Billigtest nicht gut sind, vielmehr gemeint, dass Billigtests kritisch hinterfragt werden MÜSSEN! Ich habe da meine eigene Erfahrung...das war sogar ein teures Labor! By the way, bei Euch scheint ja die Sonne am Horizont!

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Geschrieben : 01.04.2009 00:58
(@Link Hogthrob)

Hallo Liebe Leute vom Vater - Sein - Forum!

Jetzt kommt wieder etwas Bewegung in die Sache, habe heute einen dicken Brief vom Familiengericht erhalten.

Inhalt sind die Ladung für mich, eine Abschrift von der Aufforderung an die KM, sich innerhalb eines Monats zu äußern sowie ein Beschluß, dass die Vaterschaft nochmals unter Verwendung eines sog. STR - Verfahrens ( Short - Tandem - Repeat ) geprüft wird.

Jetzt meine Fragen dazu:

1. Muss sich die KM im Vorfeld äußern, oder kann sie die Aussage auch verweigern und letztlich nur am Tag des Verfahrens Stellung beziehen?

- Ich frage das nur weil ich mit der KM nach wie vor vernünftig reden kann und sie mich das fragt... -

2. Im Beschluß wird ein Institut genannt, welches den Test durchführen wird. Macht es für mich Sinn, im Vorfeld des Termins Kontakt zum Institut aufzunehmen, einen Termin mit allen im Beschluß genannten Beteiligten  ( KM, Kind, ich ) zu machen und den Test durchzuführen? Oder geht das nur, wenn eine gerichtliche Amtsperson als Zeuge zugegen ist?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten

Link Hogthrob

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Geschrieben : 05.05.2009 13:28
(@andreadd)
Registriert

Hallo LH,

wäre das nicht sinnvoller, wenn sich sofort der richtige Vater testen läßt? Sonst läuft das ganze Verfahren ja doppelt.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

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Geschrieben : 05.05.2009 18:13




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andrea,

wäre das nicht sinnvoller, wenn sich sofort der richtige Vater testen läßt? Sonst läuft das ganze Verfahren ja doppelt.

objektiv wäre das vielleicht sinnvoller - aber das muss ja nicht das Problem des Openers sein: Der muss und will nur aus seinen Verpflichtungen raus. Wer mit welchem bürokratischem Aufwand in selbige einsteigt, ist nicht sein Problem.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 05.05.2009 18:33
(@Link Hogthrob)

Hallo liebe Leute,

Nach einer Weile des Wartens auf den Gerichtstermin ( inkl. Terminverlegung ) war er gestern nun da!

Nur zur Erinnerung, ich habe die Vaterschaft auf meine Tochter angezweifelt, Test gemacht, der Bruder wars.
Dann geklagt beim Familiengericht.

Ich hatte den Termin mit meiner Exfreundin beim Familiengericht, und Gott sei Dank, bis heute alles einvernehmlich ohne Rosenkrieg, gegenseitige Beschuldigungen und teure Anwälte. So würde ich das jedem von Euch wünschen.

Der Termin dauerte 15 Minuten mit Identitätsfeststellung durch die Richterin, kurze Erläuterung der Sachlage durch sie, Erläuterung der Notwendigkeit eines offiziellen, gerichtsfähigen Gentests ( der kostete übrigens 800.- Euro, habe nachgefragt ) sowie der Möglichkeit für beide Parteien, sich abschließend zu äußern.

Was ich nicht verstanden habe: Die beklagte Partei ( also meine Ex + Kind ) hatte bei ursprünglichem Eingang des Klage - Schreibens eine bestimmte Frist, sich zu der Klage zu äußern, diese verstrich ungenutzt. ( was für mich ja gut war ) Gestern beim Termin wurde sie von der Richterin NOCHMALS gefragt, ob sie dem ganzen Vorgang zustimmt oder ihn ablehnt. Ist das rechtens? Wenn sie die Frist ungenutzt hat verstreichen lassen, wozu dann noch nachfragen?

Außerdem wurde gestern KEIN Urteil gefällt, die Richterin eröffnete uns, nach verstreichen einer bestimmten Frist das Urteil uns schriftlich zukommen zu lassen. Wie lang ist diese Frist gewöhnlich? Dumm dass ich nicht gleich gefragt habe, aber vielleicht weiß das ja jemand hier oder hat es selbst erlebt.

Auf jeden Fall bin ich seit gestern offiziell meine Tochter los, irgendwie doch traurig.

Bin auf Eure Antworten gespannt

Link

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2009 12:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

tja, ich weiß ja nicht, ob dir ein Glückwunsch recht ist?

Was ich nicht verstanden habe:...wozu dann noch nachfragen?

Hier hätte die Mutter die Chance gehabt, deine Nicht-Vaterschaft zuzugeben und den tatsächlichen Vater zu benennen. Damit wäre kein Gutachten notwendig und die Verfahrenskosten würden deutlich niedriger ausfallen.

Wirst du deinen Bruder wegen des KU in Regress nehmen?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2009 12:30
(@Link Hogthrob)

Hallo Deep Thought,

Mein Bruder bezahlt gerade an mich in Raten den KU ab. Sonst reden wir nicht mehr miteinander.
Verklagen scheint also (noch ) nicht notwendig zu sein.

Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass die Richterin sich die Hose mit der Kneifzange anzieht. So kompliziert in der Beweisfindung und auch in ihren Ausführungen. Denn das "Geständnis" meiner Ex war bereits klar zu Beginn, und wurde von der Rechtspflegerin bereits in die Klageschrift aufgenommen, auch die Personalien meines Bruders...

Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass es der Richterin egal war, ob Geld verbrannt wird oder nicht. Man darf ja nicht vergessen, Beklagte ist mittelbar meine Ex, die garantiert Prozeßkostenhilfe beantragen wird, und damit zahlt der deutsche Steuerzahler den Spaß.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2009 12:52
(@Link Hogthrob)

So, liebes Vater - Sein - Forum,

Da ich heute mein Urteil per Post erhalten habe, nicht der Vater meiner Tochter zu sein, bin ich quasi wieder in die anonyme Masse der Kinderlosen eingetreten.

Ich danke Euch allen für Eure Unterstützung in meinem Fall, auch wenn das Ergebnis ja mehr als traurig ist... auch für mich. Aber es muss so sein, auch für die Kleine ist es besser.

Ich wünsche jedem von Euch das Ziel zu erreichen, das er/sie sich erwünscht, um mit seinen Kindern glücklich und mit den Expartnern vernünftig leben zu können.

Link Hogthrob

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2009 13:31
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Link Hogthrob,

vielen Dank für Dein update...es ist "gut" ausgegangen für Dich.

Wie sieht es denn nun mit der Beziehung zu Deiner Nichte aus?
Wirst Du sie aufrechterhalten?
Kümmert sich zukünftig Dein Bruder um die Kleine, ist er Ihr ein Vater, DER Vater?
Meinst Du, Ihr (Dein Bruder und Du) werdet irgendwann einmal wieder miteinander reden?
So wie ich das sehe, ist Eure Geschichte nicht zu Ende, nun beginnt das nächste Kapitel, ich hoffe für Euch und vor Allem für die Kleine wird es ein gutes Kapitel!

... auch für die Kleine ist es besser.

Ja, es ist wichtig für Sie zu wissen, wer Ihr Vater ist, aber der Vater sollte nun auch diese Rolle mit Leben füllen.

Euch viel Glück!
Dir Link Hogthrob nocheinmal  Glückwunsch, dass Du das so gut hinbekommen hast, vor Allem im Umgang mit Deiner EX, Hut ab!

Viel Grüße
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 00:31
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