Vaterschaft anfecht...
 
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Vaterschaft anfechten - Bruder als Erzeuger...?

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(@Link Hogthrob)

Hallo und Guten Tag,
Ich bin neu hier brauche Euren Rat in einer Situation, die wohl so alt wie die Menschheit ist und trotzdem delikat.

Also: Ich bin offiziell Vater einer zweijährigen Tochter ( Vaterschaft anerkannt - kein Sorgerecht ) und bezahle für das Kind seit über einem Jahr fleissig Unterhalt.

Letzte Woche fiel mir beim aufpassen auf meine Tochter ( getrennte Wohnungsverhältnisse ) durch Zufall ein Briefwechsel meiner Exfreundin mit ihrer Brieffreundin in die Hände, in dem besprochen wird, dass nicht ich der leibliche Vater des Kindes bin, sondern vielmehr mein Bruder.

Ich informierte mich auf diversen Seiten und las mich in die für mich bis dahin fremde Materie ein. Ich entschloss mich dazu, ersteinmal heimlich Fakten zu schaffen und danach die Beteiligten damit zu konfrontieren.

Jetzt meine Fragen:
- arbeitet ein gewöhnlicher DNA - Vaterschaftstest ( Testpersonen Ich und das Kind ) auch dann zuverlässig, wenn der Erzeuger ein naher Verwandter ( mein Bruder ) sein könnte?
- Wäre ein heimlicher DNA - Test bei meiner Tochter illegal, weil ich nicht sorgeberechtigt bin?
- Kann man, wenn man die beteiligten Personen im Idealfall dazu bringt, zum JA gehen und die Verhältnisse der Realität anpassen ( ich bin raus, mein Bruder ist "drin" ) ?, Vorraussetzung, natürlich, alle machen reumütig mit.
- Wenn sich meine Ex und mein Bruder sperren: Welchen Wert hat der möglicherweise illegal beschaffte Briefwechsel, in dem Fakten stehen, um ein Anfechtungsverfahren anzuschieben?

Zitat
Geschrieben : 12.03.2009 15:53
(@summer_69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Link,

mit dem Thema kenne ich mich persönlich gar nicht aus. Aber wenn Du unter Suche den Begriff "Vaterschaftstest" eingibst, dann findest Du massenhaft Infos darüber.

Hier nur ein minimaler Auszug:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-13633.html

http://www.vatersein.de/Forum-topic-14675-start-msg154745.html#msg154745

http://www.vatersein.de/Forum-topic-14993-start-msg158517.html#msg158517

Gruß
summer_69

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 16:27
(@Link Hogthrob)

Hallo Summer_69,

Die Threads kenne ich schon und helfen mir nicht wirklich weiter, weil andere Sachlage...

Zu der Frage, ob der Test ( der einfachste erstmal, will nicht zuviel Geld verbrennen ) auch bei nahen Verwandten Unterschiede in der DNA - Struktur herausarbeitet, habe ich zu einem Anbieter Kontakt aufgenommen, das Ergebnis werde ich ggf. hier kundtun.

Gruß
Link

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 17:07
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Link!

- arbeitet ein gewöhnlicher DNA - Vaterschaftstest ( Testpersonen Ich und das Kind ) auch dann zuverlässig, wenn der **tsts - ID 28** ein naher Verwandter ( mein Bruder ) sein könnte?

Wenn ihr keine eineiigen Zwillinge seid, ist er zuverlässig, sofern richtig angewendet!

- Wäre ein heimlicher DNA - Test bei meiner Tochter illegal, weil ich nicht sorgeberechtigt bin?

Ein privater Test ohne Zustimmung der Mutter ist immer illegal, daher würde ich diesen erst mal heimlich machen, damit DU Gewißheit hast.

Kann man, wenn man die beteiligten Personen im Idealfall dazu bringt, zum JA gehen und die Verhältnisse der Realität anpassen ( ich bin raus, mein Bruder ist "drin" ) ?, Vorraussetzung, natürlich, alle machen reumütig mit.

Sooo einfach geht es nicht im deutschen Familienrecht: wenn Du nicht der Vater bist, müßtest Du gerichtlich die Vaterschaft anfechten. Der Antrag verlangt aber Fingerspitzengefühl, da Du die Erkenntnisse aus dem heimlichen Test nicht dem Gericht mitteilen darfst.

Welchen Wert hat der möglicherweise illegal beschaffte Briefwechsel, in dem Fakten stehen, um ein Anfechtungsverfahren anzuschieben

Du musst ja nicht diesen Briefwechsel "veröffentlichen", eigentlich reicht es, dass Du aus Dir bekannten Gründen die Vaterschaft anzweifelst. Ein fähiger RA bringt schon einen entsprechenden Antrag auf den Weg...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 17:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo link,

ein heimlicher Test ist immer illegal. Aber man muß es ja nicht unbedingt an die große Glocke hängen.

Testergebnisse sind normalerweise immer so gestrickt, das die vaterschaft zu 100 % ausgeschlossen ist oder eben irgendwas jenseites der 99 % Wahrscheinlichkeit angesiedelt sind.

Bei eineiigen Zwillingen, die ja die identische Genstruktur besitzen, kann wohl ein Vaterschaftstest keinen Erfolg haben.

Bei Geschwistern oder zweieiigen Zwillingen gibt es zwar genetische Gemeinsamkeiten, da sie ja von den selben Eltern abstammen, aber die Variation des Genmaterials dürfte so groß sein, das bei einem Test wohl sich ein Ergebnis zeigt, das trotzdem eine Interpratation zulässt. Evtl. muß eben genauer geguckt werden und ein kleiner Speicheltest für 200 € könnte nicht ausreichend sein. Aber als erster Anhaltspunkt sicher erstmal gut.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 17:14
(@Link Hogthrob)

Hallo Tina, Hallo Marco,

Vielen Dank für Eure präzisen und schnellen Antworten.

Also Test machen - und erst mal Ruhe bewahren...

Jetzt ist mir wirklich etwas wohler, mit diesem Wissen.

Ich berichte bei Gelegenheit nach...

Link

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 18:31
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

arbeitet ein gewöhnlicher DNA - Vaterschaftstest ( Testpersonen Ich und das Kind ) auch dann zuverlässig, wenn der **tsts - ID 28** ein naher Verwandter ( mein Bruder ) sein könnte?

Ein Ausschluss (Missmatch in (>=3 Sequenzen) ist immer sicher, aber wenn der Befund die Vaterschaft bestätigt, kann's immer noch Dein Bruder sein. Ein gutes Labor wird das aber berücksichtigen, wenn sie den Umstand kennen, eventuell zusätzliche Untersuchungen machen (=mehr Sequenzen) und Dir eine korrekte Wahrscheinlichkeit mitteilen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 19:02
(@Link Hogthrob)

Hallo Pappasorglos,

Danke für den Hinweis... werde wohl noch Vergleichsmaterial von der Mutter besorgen müssen...

Was für ne Sch****situation!

Link Hogthrob

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 21:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Link,

Danke für den Hinweis... werde wohl noch Vergleichsmaterial von der Mutter besorgen müssen...

warum denn das - ist ihre Mutterschaft denn zweifelhaft? 😉

Grüssles
Martin
(der damals in Bio gut aufgepasst hat)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2009 23:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Link,

Danke für den Hinweis... werde wohl noch Vergleichsmaterial von der Mutter besorgen müssen...

Das macht den Test zwar etwas aussagekräftiger - aber wozu im Moment irgendein Risiko eingehen, dass die KM dir auf die Schliche kommt? Gerichtlich oder sonstwie verwerten kannst du diesen heimlichen Test eh' nicht, es geht "nur" darum, dass du mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit erfährst, was Sache ist - und dafür reicht m.E. ein Test mit einer Speichelprobe von dir und deiner Tochter völlig aus. Aber ruf ruhig bei dem Labor an, bei dem du den Test machen lassen willst, und lass dir von denen erklären, wie zuverlässig der Test in deinem Fall sein wird - normalerweise sollten die solche Fragen ihren zukünftigen Kunden aus dem Stegreif beantworten können.

Nebenbei bemerkt, ich wüsste nicht, wie du die KM unauffällig zu einer Speichelprobe überreden könntest, und wenn du Genmaterial von ihr in anderer Form einreichen willst (benutzte Zahnbürste, Kaugummi, Pflaster mit Blutspuren oder was weiß ich), dann wird auch der einfache Test deutlich teurer als die üblichen ca. zweihundert Euro. Und du wolltest ja erst mal nicht unnötig Geld verbrennen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. wer so einen Bruder hat, braucht keine Feinde mehr.

P.P.S. falls du wirklich heimlich Genmaterial beschaffen willst, wäre dann dein Bruder nicht ein lohnenderes Beuteobjekt als die KM ?!?

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2009 02:56




(@Link Hogthrob)

Moin Link,
warum denn das - ist ihre Mutterschaft denn zweifelhaft? 😉

Grüssles
Martin
(der damals in Bio gut aufgepasst hat)

Hallo Martin, so wurde mir das vom Institut geraten...

Und was Malachit sagt, stimmt wohl auch, aber der Bruder ist leider nur schwer greifbar, und in die Wohnung einbrechen um nen Kaffeelöffel zu klauen will ich nicht wirklich.

Vielen Dank erstmal für Eure Antworten. Der Test ist übrigens schon da...

Alles Gute und Schönes Wochenende

Link Hogthrob

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2009 10:21
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hogthrob,

ersteinmal *feste Daumen drück*...wozu eigentlich?

Was wünscht Du Dir für ein Ergebnis?

Ist denn Dein Bruder informiert? Bzw. hast Du ne Ahnung, ob er ne Ahnung hat? Soll heißen, glaubst Du, dass er durchaus auch davon ausgeht, dass er Vater des Kindes ist? Wie ist Euer Kontakt?

Dieses Testergebnis, wie auch immer es ausfällt, kann durchaus eine Zerreisprobe nicht nur zwischen Dir und KM sondern auch zwischen Dir und Deinem Bruder werden!

Hast Du Dir zwischenzeitlich überlegt wie Du mit dem Ergebnis umgehst?

Egal wie, Du bist Onkel oder Vater!

Kannst Du uns auf dem Laufenden halten?!

Danke und viele Grüße
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2009 01:36
(@Link Hogthrob)

Hallo Pinkus und Ihr Anderen im Forum!

Heute kam der Brief des Institutes bei mir an. Die Frage, was für ein Ergebnis ich mir wünsche, erübrigt sich von nun an, denn es gibt nur eins: Vaterschaft praktisch ausgeschlossen.

Zu Pinkus´ Enwänden, die durchaus berechtigt sind, nur Folgendes: Mit der KM bin ich mittlerweile getrennt und mein Bruder kann mein Bruder bleiben wenn er sich einsichtig zeigt und ich ihn nicht auf bereits gezahlten Unterhalt verklagen muss.

Für die, die auch mal nen Test machen wollen: Ich hab den für ca. 160.- im Internet bei einem Online - Auktionshaus erworben. 16 Marker sind geprüft worden, in 6 davon war keine Übereinstimmung, was die Vaterschaft deutlich ausschließt. Auch das Verwandtschaftliche Verhältnis zum Erzeuger beeinträchtigt das Ergebnis wohl nicht ( wenn er es denn war, wer weiß? )

Ich beabsichtige zu einem Anwalt zu gehen, um die Vaterschaft rückgängig machen zu lassen, bzw. einen "offiziellen" Test beim Jug Amt zu erwirken.
Jetzt natürlich meine Fragen:
Wieviel Aussicht auf Erfolg hat das Ganze? Kann sich das Jugendamt sperren? Immerhin sind die Beweise ja nicht  wirklich "legal" entstanden...

Mir tuts nur wirklich um die Kleine leid... ein süßes, immer lachendes Kind. Aber ich zahl doch nicht für ein Mädchen, das nicht von mir ist, und der richtige Vater lacht mich aus.

Ich freue mich auf Eure Tipps, Euer Link

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2009 17:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Link,

Dich muss in diesem Kontext nur interessieren, ob Du der Vater bist oder nicht; nicht, wer es sonst sein könnte. Das ist das Problem Deiner Ex.

Bevor Du jetzt die "grosse" Keule namens Anwalt, Jugendamt und Gericht auspackst, würde ich zunächst das Gespräch mit der Ex suchen. Der kannst Du unter 4 Augen ruhig sagen, dass Du einen privaten Test hast machen lassen, der Dich als Vater ausschliesst. Daraufhin kann sie entweder vernünftig einlenken oder das Toben anfangen und Dich einer illegalen Aktion bezichtigen. Aber: Who cares? Du hast Dich moralisch und juristisch mit der Inanspruchnahme eines "illegalen" VS-Tests nicht "unfeiner" verhalten als sie selbst; Du hattest vielmehr gute Gründe für Deine Zweifel. Sie hat dann die Wahl, das Ganze geräuschlos zusammen mit Dir auf's richtige Gleis zu setzen - oder eben weiterhin uneinsichtig zu sein. Dann wird der Vorgang gerichtlich geklärt, beschert ihr mindestens 2.000 EUR Kosten und hat auch kein anderes Ergebnis. Ausser, dass noch ein paar mehr Leute von ihrem Versuch wissen, Dir ein Kind unterzuschieben.

Aber wie gesagt: Mein erster Schritt wäre das sachliche, emotionslose Gespräch mit der Ex mit dem Ziel einer einvernehmlichen Vaterschaftsanfechtung. Nach dem Gespräch siehst Du weiter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2009 17:30
(@Link Hogthrob)

Hallo Martin,

Gesetzt den Fall, ich krieg sie dazu, zu kooperieren, wie würde das dann ablaufen? Wir gehen dann alle zum Jugendamt und ich bin raus?
Ich dachte hier immer herausgelesen zu haben, dass die Rückgängigmachung einer Vaterschaft nur mittels eines Gerichtsverfahrens funktioniert, dass man quasi offiziell "entwidmet" werden muss.

Deshalb das "schwere Geschütz"

Gruß Link

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2009 17:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Link,

in letzter Instanz ist es so, wie Du es beschreibst - siehe auch beispielsweise >>>HIER<<<. Es macht aber einen grossen Unterschied für den Aufwand und die Kosten eines solchen Verfahrens, ob Deine Ex einsichtig ist und mitzieht oder ob sie auf stur schaltet und weiter darauf beharrtt, dass nur Du der Vater dieses Kindes sein könntest. Hilfreich wäre beispielsweise, wenn bis zu Deiner Anfechtung der tatsächliche Vater feststünde und benannt werden könnte. Deshalb würde ich als erstes das Gespräch mit der Ex suchen und ihr klarmachen, dass es sehr teuer für sie (!) wird, wenn ein gerichtlich angeordnetes Abstammungsgutachten erforderlich wird.

In zweiter Linie wird es (in einem anderen, dann zivilrechtlichen) Verfahren dann darum gehen, dass der tatsächliche Vater Dir Deinen Vermögensschaden in Form von zu Unrecht bezahltem Kindes- und ggf. Betreuungsunterhalt für die Mutter erstatten muss. Geht natürlich nur, wenn dort überhaupt etwas zu holen ist. Und auch da gibt es dann eine "schnelle" einsichtige Lösung - oder eine aufwendigere gerichtliche.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2009 18:05
(@Link Hogthrob)

Moin Martin,

Vielen Dank erstmal für Deine Ausführungen. Ich werde mir jetzt mal Gedanken machen wie ich es anfangen werde.

Viele Grüße Link

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2009 18:56
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hogthrob,

Heute kam der Brief des Institutes bei mir an. Die Frage, was für ein Ergebnis ich mir wünsche, erübrigt sich von nun an, denn es gibt nur eins: Vaterschaft praktisch ausgeschlossen.

Na dann ersteinmal Glückwunsch!

Mir tuts nur wirklich um die Kleine leid... ein süßes, immer lachendes Kind.

Du bist wahrscheinlich der Onkel von der Kleinen...ist doch auch schön.

[Zu Pinkus´ Enwänden, die durchaus berechtigt sind, nur Folgendes: Mit der KM bin ich mittlerweile getrennt und mein Bruder kann mein Bruder bleiben wenn er sich einsichtig zeigt und ich ihn nicht auf bereits gezahlten Unterhalt verklagen muss.

Naja, ich würde mich von Beiden ziemlich ver.... fühlen. Deine Ex WUSSTE, dass Du nicht der Vater bist, Du kannst davon ausgehen, dass Dein Bruder zumindestens geahnt hatte, dass er auch in Betracht kommt und er hat kein Ton zu Dir gesagt!
Für mich ein absoluter Vertrauensbruch, den ich nicht so leicht verdauen könnte. Deshalb ja auch die Fragen.
Ganz nebenbei wurde versucht dem Kind den eigenen Vater vorzuenthalten!

Nun zur weiteren Vorgehensweise: Ich möchte mich Brille nicht unbedingt anschliessen, da Du mit dem Test illegal gehandelt hast und auch die Briefe hättest Du nicht lesen dürfen.
An Deiner Stelle würde ich mich erst anwaltlich beraten lassen und dann der EX Deinen Verdacht mitteilen (kein Wort über Test oder Briefe).
Dann wirst Du sehen, wie sie reagiert und ob sie sich kooperativ zeigt. Noch kein Sterbenswörtchen über Deinen Bruder.

Die Kosten eines gerichtlich angeordneten Vaterschaftstestes zahlt der Vater. Sollte der nicht "ermittelt" werden können, zahlt Vater Staat, da die "Klägerin" Deine Tochter ist und sie über kein Einkommen verfügt (das wurde mir bei meinem, dann doch nicht nötigen Gang vor Gericht gesagt).
Wichtig ist die Zweijahresfrist einzuhalten. D.h. dass Du ab Kenntnis zwei Jahre Zeit hast die Vaterschaft anzufechten.  Ich habe gerade von einem Fall gelesen, da konnte der Kukuksvater nicht beweisen, dass er nicht schon länger von dem Umstand gewusst hat. "Deine" Tochter ist ja gerade Zwei, also vorsicht, ein guter Anwalt ist gefragt.
Wenn der Vater "ermittelt" wurde, kannst Du natürlich den entstandenen Schaden (UH) zurückverlangen, ggf. einklagen. Aber, wenn nichts zu holen ist, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Viele Grüße
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2009 22:58
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry, noch einmal ich...
hier der Link zu dem Posting, bei dem der Nicht-Vater das Anfechtungsverfahren verloren hat:
http://www.123recht.net/Kostenentscheidung-Vaterschaftsanfechtungsklage-__f151403.html

(wie verlinkt man eigentlich? Oder ist das hier nichterlaubt?)

Und noch eine Anmerkung: 100% sicher kannst Du Dir mit Deinem "Billig"-Test nicht sein...solche Labore schlampen ganz gerne.
Ich habe dazu in einem anderen Thread gepostet (find ich nimmer).

Du wirst aber bei der Reaktion der KM Sicherheit gewinnen können, es sei denn Sie lügt weiter.

So, nun aber Schluß und Dir den richtigen Weg wünschend...
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2009 23:19
(@Link Hogthrob)

Hallo Pinkus,

brauchst doch nicht sorry zu sagen nur weil Du mir hilfst.

Mein "Billigtest" ist recht deutlich ausgefallen, gleich 6 Marker sind unzutreffend. Wenn es nur die Mindestzahl wäre wär ich auch erstmal skeptisch.
Klar fühle ich mich verarscht, aber ich lass mir nichts anmerken. Eine gute Rache muss heiß gekocht und kalt gegessen werden, wie man in Sizilien sagt.

Ich werd mal zum Anwalt gehen, mal sehen was der sagt. Und halte Euch auf dem Laufenden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2009 13:42




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