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Vaterschaft anfechten

 
(@mauro)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen,

mein Freund stöbert hier schon ein paar Tage rum und vielleicht kann jemand ihn mit Antworten helfen.

Mit der 2 Jahresfrist (Vaterschaftsanfechtung) habe ich nachgelesen, die besteht nur 2 Jahre nach der Geburt.

Wie sieht es aus, wenn man nach 13 Jahren diese Zweifel hat, das das Kind nicht von Vater ist, sondern von seinen Freund sein kann, der fast bei denen lebte??
Hat man dann auch ein Anrecht auf Anfechtung der Vaterschaft?
Er wusste bzw. er ahnte immer etwas das da was laufen könnte bei der EX und sein Freund.

Gruß Mauro

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 09:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit der 2 Jahresfrist (Vaterschaftsanfechtung) habe ich nachgelesen, die besteht nur 2 Jahre nach der Geburt.

Falsch. Die 2-Jahresfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem dem Anfechtenden erhebliche Zweifel an der Vaterschaft kommen, das kann auch nach 10 oder 13 Jahren sein. Sobald er Zweifel äußert hat er zwei Jahre Zeit die Vateschaft anzufechten.

Er wusste bzw. er ahnte immer etwas das da was laufen könnte bei der EX und sein Freund.

Hat er das auch so gegenüber anderen geäußert? Wenn ja und diese Äußerungen sind vor mehr als 2 Jahren gefallen und lassen sich von der potentiellen Gegenseite (dem Kind bzw. der Mutter) belegen, dann wird er wohl nicht mehr anfechten können bzw. eine Klage zurücggewiesen.

Kommt halt immer drauf an, wie glaubhaft jede Seite im Zweifelsfall einem Gericht machen kann, warum mann erst nach 13 Jahren Zweifel hat bzw. die Gegenseite glaubhaft machen kann,das er die ganze Zeit wußte, das ein anderer als Vater in Frage kommen könnte

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 10:19
(@mauro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo midnightwish,

danke für Deine Antwort....

also heißt das im Klartext, wenn die Mutter nachweisen kann das die in etwa eine sogenante Ehe zu dritt führten,( was Familie , Freude auch Nachbarn immer sagten) und das Kind könnte das bestätigen... <<Er war immer da und hatte auch ein Schlüssel und ging bei uns ein und aus...<< Da hätten schon Zweifel aufkommen müssen wegen der Vaterschaft? Das könnte schon ausreichen? Habe ich das richtig verstanden???

Gruß Mauro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 19:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na ja, das alleinige wohnen eines Mannes zusammen mit dem Ehepaar muß ja noch nicht heißen, das die Frau GV mit ihm hatte.

Aber aus dem bauch heraus würde ich bei der Konstellation sagen, das der Vater sich nicht erst jetzt darauf berufen kann von Umständen erfahren zu haben, die ihn an seiner Vaterschaft zweifeln lassen.

Das könnte schon ausreichen? Habe ich das richtig verstanden???

Ausreichen wofür? Um erfolgreich eine Vaterschaft anzufechten wohl kaum, da hätte er Jhare vorher reagieren müssen.

Um eine Anfechtung zu verhindern? Ja, denn die KM kann argumentieren, das eine Ehe zu dritt geführt wurde, auch öffentlich und das dem Vater durchaus bekannt war, das nicht nur er in Frage kommt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 20:10
(@mauro)
Schon was gesagt Registriert

Danke Dir,

werde mal mein Freund den Kopf waschen und ihm es mal erklären das er früher hätte wach werden müssen, zumal auch bei PK Hilfe er bestimmt auch ein Gutachten (wenn es dazu kommt) zahlen wird.

Ich sagte auch schon...wenn deine EX mit dein Freund ein Bett teilte, dann wäre ich schon vom Kopf her weiter mit dem denken und das nicht nach 5 Jahre Trennung. Da hätte man schon bei der Scheidung (die war vor 2 Jahren)was beanstanden können. Er hat es nun erst im Kopf, warum soll ich Zahlen wenn ich Zeugungsunfähig bin....

Mauro

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Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 22:32
(@mauro)
Schon was gesagt Registriert

ach noch was vergessen.........Seine Tochter liebt er über alles, darum verstehe ich sein VERHALTEN auch nicht so ganz.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 22:37
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Er hat es nun erst im Kopf, warum soll ich Zahlen wenn ich Zeugungsunfähig bin....

Zeugungsunfähig?????!!!!!!!

Seit wann weiß er das????

Denn das wäre doch grad erst recht der Grund...der Grund warum ihm zweifel an seiner Vaterschaft kamen..frage ist hier allerdings nur wann er das erfahren hat das er Zeugungsunfähig sein soll...
Das wäre jetzt das wichtigste Argument..und die wichtigste Frage!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2006 23:01
(@mauro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,

das hat er vor ein paar Tagen erfahren, ABER seine Mutter hatte es schon mal angesprochen, da war aber ein Kind in Planung bzw da wurde versucht. Aber komisch ist, das die KM schon mal von ihren Mann schwanger war und eine Fehlgeburt hatte und da war der Freund meines Freundes noch nicht da. Denke mal, er ist heute Zeugungsunfähig ( Raucher,Stress, Geldnot usw) aber vor 15 Jahren klappte es... Für mich ist das auch eine Schitt Sache, denn wenn er seine Tochter so liebt dann ist es doch seine Tochter trotzdem egal ob von ihm oder nicht.

Mauro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2006 23:12