Unverhofft kommt of...
 
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Unverhofft kommt oft (Testament)

 
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Moin Moin!
Hat lange gedauert bis ich über gewisse Umstände nachdenken konnte, bezogen auf die gesetzliche Erbfolge. Dennoch besuchte ich in diesem Jahr einige Beerdigungen von Freunden, Bekannten oder Nachbarn. Der Tod kam meist unverhofft und wer hat schon gerne damit zu tun, wohl keiner. Das millionenschwere Erbe an meine Tochter und das was damit passieren würde stellte sich für mich als Frage (ok, ganz soviel ist es auch nicht). Jeden Tag kann es auch mich treffen und dann? Kind erbt, Mutter verfügt und verprasst. Oh nein, Horrorvorstellungen bei mir und diese bestätigen sich auch noch durch die Auflösung der Sparbücher meiner Tochter durch die nette Ex.

Ab heute ist alles durch den Notar geregelt und beim Amtsgericht hinterlegt. Vorerbin, Nacherbin, Verwalterin, Termin zur Auszahlung, Auschluß von Verwandten (Ex) bei Erbschaften etc. Kostet je nach Vermögen zwischen 100 und 400 Euro und garantiert wieder einen guten Schlaf!

In diesem Sinne,
frohes Fest!
Gruß Roman

PS: Alles für die Kinder, nichts mehr für die EX-Partner!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2006 02:24
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Roman,

das interessiert mich aber jetzt...
schreib doch mal bitte mehr oder pn oder mail

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 08:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

da kann ich Roman3 nur zustimmen. Leute, macht ein Testament mit Verwalter für den Fall, dass das Kind zum Erbantritt minderjährig ist..

Als Anmerkung von mir eine kleine "Spezialität" die mein Notar eingebaut hat:
Sollte ein Kind das Erbe ausschlagen, fällt dessen Erbteil an einen Verwalter, der dem Kind dann mit Erreichen der Volljährigkeit das ausgeschlagene Erbe erneut anbietet. Schlägt das Kind erneut aus, fällt der Erbanteil endgültig an die verbliebenen Kinder.

Hintergrund ist, dass der Betreuungselternteil für jedes minderjährige Kind einzeln das Erbe annehmen oder ausschlagen kann. Erfolgt das so, fällt der ausgeschlagene Erbteil automatisch den anderen Kindern zu. Und auf diesem Wege wird das Erbe auf das Kind "verschoben", dass dem Betreuungselternteil am wohlgesonnensten ist. So steht der, räusper, Verwaltung des Geldes durch den Betreuungselternteil nix im Wege und es muss auch nicht Rechenschaft über die Verwendung abgelegt werden.

Dem habe ich einen Riegel vorgeschoben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 10:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*clever,clever*

Das muss ich mir merken!

LG LBM (wenn ich erst mal reiche Beamtin bin *ggg*)

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 10:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Morgen @all,
ich denke auch schon seit geraumer Zeit darüber nach ... Frage:
Habt Ihr einen Tipp, wo ich brauchbare "Mustertestamente" einsehen könnte?

Danke
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 10:55
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Roman,

kannst Du dieses Testament bereinigt irgendwo reinstellen oder auf meine mail senden. Ich bin gerade bei derselben Problematik. Und man muss a nicht den tiefen Teller nochmal erfinden.

Dank im voraus.

Rudy

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 12:14
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Moin Roman,
kannst Du dieses Testament bereinigt irgendwo reinstellen oder auf meine mail senden. Ich bin gerade bei derselben Problematik. Und man muss a nicht den tiefen Teller nochmal erfinden.

Dank im voraus.

Rudy

Moin Rudy!
Ich könnte den genauen Wortlaut zwar abtippen und hier reinstellen, aber er ist eben nur genau auf meine Situation gemünzt.  Der beratende Anwalt bzw. Notar formuliert das individuell für dich ohne Zusatzkosten, wenn du ein solches Testament machst. Wichtig war mir dabei das es automatisch beim Amtsgericht hinterlegt wird und bis zur Volljährigkeit meiner Tochter (bzw. bis zum 23. Lebensjahr sogar!) nur von einer Bevollmächtigten Person (in diesem Falle einer Nichte von mir) verwaltet wird. Ich habe auch noch andere Eventualitäten einbauen lassen. Jedenfalls wird auch meine Ex namentlich erwähnt, die hierbei absolut ausgeschlossen worden ist.

Möchtest du immer noch den genauen Text haben?

Mit Gruß Roman

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2006 13:26
(@lilli)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bei uns ist das Thema Testament auch gerade brandaktuell.
LG und ich haben uns gerade ein Haus gekauft (50:50) und wollten uns in der nächsten Zeit zum Thema Testament beraten lassen.
Letzte Woche hatte LG einen Unfall, er hatte richtig Glück und ist schon wieder auf dem Weg der Besserung ... aber so schnell kann´s gehen.
Wir müssen uns auf alle Fälle zwischen den Jahren hinsetzen und das alles mal schriftlich fixieren, damit für den Notfall alles geregelt ist.

Für Tipps bin ich dankbar !

LG
lilli

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 14:55
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Roman,

ich vermute, dass die Situation in finanzieller  Hinsicht nicht unähnlich ist. Falls ich von meinem Ableben Gebrauch mache, sprechen wir hier über wirklich hohe Werte. Und ich möchte natürlich in gar keinem Fall, dass meine EX auch nur in den Genuss von einem Cent kommt.

Ich glaube, es wäre mir eine supergroße Hilfe.

Rudy

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 15:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin @ll,

nur ein kurzer Tipp zwischendurch: Solange es sich um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft handelt, ist ein klassisches Testament nicht wirklich hilfreich. Zum einen aufgrund der niedrigen Freibeträge beim Vererben an Nicht-Ehepartner; zum zweiten wegen der Pflichtteilsansprüche der Kinder, die man dabei nicht wirksam begrenzen kann - da hat die Ex bei minderjährigen Kindern dann ganz schnell die Finger auf der Kohle. Also genau das, was man eigentlich vermeiden wollte.

Nach Ausage eines guten Freundes und Notars ist die in diesen Fällen wirksamste Variante ein notarieller Erbvertrag - siehe beispielsweise http://de.wikipedia.org/wiki/Erbvertrag

Da gibt's allerdings auch ein paar Fussangeln, zum Beispiel die bindende Anwartschaft. Wenn man sich von einem Lebensgefährten trennt, ist der Erbvertrag (und damit der Erbanspruch des dann vielleicht verhassten Ex-LG) noch lange nicht vom Tisch; der besteht weiter. Man muss sich für diese Variante also schon sehr vertrauen.

Und wenn man das tut, kann man auch gleich heiraten und ein normales Ehegatten-Testament machen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 15:52