Meine Geschichte (F...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Meine Geschichte (Fragen zum Vaterschaftstest)

Seite 1 / 3
 
(@hexalite)
Schon was gesagt Registriert

Hi.

ich möchte mich kurz vorstellen und darum bitten mir zu verzeihen, wenn ich nicht ganz so viele Details preisgebe. Ich bin ein junger Mann zwischen 20 und 30 Jahren alt. Ich wohne im westlichen teil Deutschlands und arbeite in der Unterhaltungsindustrie.

Seit nun 3 Jahren bin ich mit meiner damaligen Freundin auseinander, um welche sich meine Geschichte drehen wird. Nach der Trennung verstrich einige Zeit in der wir keinen Kontakt hatten. Mindestens 1 Jahr verging, bis wir uns das erste mal wieder gesehen haben. Sie hatte zu dem Zeitpunkt bereits eine neue Beziehung. Unsere Treffen waren schön, trotz der Tatsache dass sie ihren derzeitigen Lebenspartner mit mir betrogen hat.

Unser Kontakt war mal mehr und mal weniger und wurde dann auch sehr unregelmäßig - bis sie mir von ihrer Schwangerschaft erzählte. Damals sagte ich zu ihr, dass es egal sei, welchen Lauf die Situation nun nehmen würde, ich werde meinen Pflichten nachkommen.

So kam es dann, dass sie ihr Kind bekam. Und ich mittlerweile eine Vaterschaft meinerseits für ausgeschlossen hielt. Ihr derzeitiger Lebenspartner, den sie noch immer an ihrer Seite hatte (ich nenne ihn Achim) wurde als rechtlicher Vater eingetragen und für mich war das Thema damit beendet. Monate später hat sie sich von Achim getrennt. Und es kam auch um einem Rechtsstreit zwischen ihr und Achim, welcher sich um das Sorgerecht der kleinen Tochter drehte. Sie gewann und er bekam einen Teil des Sorgerechts zugesprochen.

Zu dieser Zeit bekam ich allmählich das Gefühl, nachhaken zu müssen. Ich bestand darauf ihre Tochter zu sehen und erneut über Geburtstermin sowie Zeugungstermin nachzufragen und nachzudenken. Es stellte sich heraus, dass ich sehr wohl als möglicher Zeuger in Betracht komme. Auch äußerliche Merkmale des Kindes, welches mittlerweile etwas über 1 Jahr alt ist, bestätigten meine Annahme.

Nun will ich es genau wissen. Meine erste Anlaufstelle dafür seid ihr. Ich hab diese Community per google gefunden. Die Qualität der Beiträge und Diskussionen hier hat mir sehr gefallen, daher hoffe ich, dass auch mir hier geholfen werden kann.  Ich möchte einen Vaterschaftstest machen. Und ich möchte auch rechtlich gesehen als Vater anerkannt werden, falls sich herausstellen sollte, dass ich Vater bin.

Mit der Mutter habe ich darüber schon gesprochen und ihr klar gemacht, dass ich das Recht habe, es zu erfahren. Sie allerdings ist mit der jetzigen Situation zufrieden. Was mir aber in erster Linie egal ist. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Was würdet ihr tun, was ist am cleversten ?

In 2 Wochen ungefähr möchte ich einen Vaterschaftstest im Internet bestellen und bin auf die Seite von Resultan gestoßen. Zuvor möchte ich mir aber eure Meinung einholen, wie ihr vorgehen würdet.

Liebe Grüße
hexalite

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2013 18:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hexalite,

vielleicht liest Du Dich mal HIER mal ein bisschen ins Thema ein.

Kurzversion: Man(n) kann nicht einfach mit dem Finger auf eine Frau zeigen, sagen "mit der war ich mal im Bett" und den Schluss daraus ziehen "das Kind dieser Frau könnte auch von mir sein; deshalb muss das jetzt juristisch überprüft werden."

Von einem Vaterschaftstest ohne Wissen oder sogar gegen den Willen der Mutter kann man Dir (selbst wenn Du "Zugriff" auf dieses Kind haben solltest) nur abraten; der beweist juristisch nichts und wird bestenfalls ein Eigentor.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 19:39
(@hexalite)
Schon was gesagt Registriert

Dankeschön. Das verlinkte Thema kann ich mir aber leider nicht anschauen ?!

Bist du dir sicher, dass ich keinen Zweifel äußern kann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2013 19:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo hexalite,

Das verlinkte Thema kann ich mir aber leider nicht anschauen ?!

Yep. Das Thema befindet sich im nicht-öffentlichen Bereich, das nützt dir also leider gar nichts. Hier also die wesentlichen Informationen für dich:

Der von dir genannte Anbieter hat seinen Sitz in Deutschland und wird den Test daher nur durchführen, wenn nicht nur dein Einverständnis, sondern auch das Einverständis der Mutter vorliegt - und genau dieses Einverständnis wird dir deine Verflossene wahrscheinlich verweigern, nicht wahr? Wenn sie an einer Klärung der Frage interessiert wäre, dann wäre das alles ganz einfach: Du bestellst ein Testset, nimmst die Proben und passt auf, dass Madame ja nichts austauschen oder manipulieren kann, zahlst die paar hundert Euro für den Test, und kurze Zeit darauf habt ihr nahezu hundertprozentige Sicherheit, ob du der Vater bist oder nicht. Nur, wenn Madame am derzeitigen Zustand nichts ändern möchte, dann geht das so nicht.

Die Sache mit dem zwingend erforderlichen Einverständnis der Mutter ist übrigens eine weitere "Glanzleistung" unserer ehemaligen SPD-Bundesjustizministerin. Irgendwie scheint heute der Brigitte-Zypries-Gedenktag zu sein ;-( aber Fakt ist nun mal: Ein Vaterschaftstest ohne Einverständnis der Mutter ist hierzulande inzwischen illegal.

In einigen unserer Nachbarländer sieht die Gesetzeslage anders aus, d.h. du könntest auf den Gedanken kommen, den Test in einem ausländischen Labor durchführen zu lassen. Allerdings ist auch dieses für deutsche Staatsbürger illegal, und falls du es trotzdem tätest, würdest du das Ergebnis strikt für dich behalten müssen, sonst hättest du ggf. ziemlich viel Ärger an der Backe.

Natürlich, wenn dieser illegale Test deine Vaterschaft ausschließen würde, dann könntest du das Thema beruhigt und für alle Zeiten abheften - es wäre dann eben nachgewiesenermaßen doch nicht dein Kind; solange die Kindesmutter dies genau so sieht, kräht ohnehin kein Hahn danach, und falls sie irgendwann ihre Meinung zu ändern gedächte, dann könntest du einem gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren vor dem Hintergrund deines geheimen Wissens in größtdenkbarer Gelassenheit entgegensehen: Unter solchen Randbedingungen könntest du sozusagen eine Tüte Popcorn in den Gerichtssaal mitnehmen und amüsiert zusehen, wie der gegnerische Rechtsanwalt sich vergeblich abstrampelt.

Der Ärger fängt dann an, wenn der illegale Test ergibt, dass du mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,x Prozent doch der Vater dieses Kindes bist. Da der Test illegal ist, kannst du sein Ergebnis nicht verwenden; aber weil das Kind bereits einen rechtlichen (Kuckucks-)Vater hat, ist es für dich praktisch unmöglich, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren anzuleiern. Dein geheimes Wissen nützt dir dann folglich genau gar nichts.

Was du aber tun kannst, und zwar egal, ob du es durch einen illegalen Test weißt oder (wie bislang) nur vermutest, dass du der Vater bist: Du könntest diesen Achim, wie du ihn nennst, nachweisbar darüber informieren, dass er möglicherweise gar nicht der Vater ist. Als rechtlicher Vater hat er nämlich, anders als du, durchaus die Möglichkeit, die Vaterschaft gerichtlich klären zu lassen! Falls er dies tut und sich herausstellt, dass er tatsächlich nicht der Vater ist, könnte es ja sein, dass sich Muddi urplötzlich daran erinnert, wer denn noch als Vater in Frage kommen könnte; und sei es nur, weil sie dann ggf. einen neuen Sponsor für die Unterhaltszahlungen an das Kind braucht ...

Und falls Achim nicht binnen zwei Jahren in die Puschen kommt, dann ändert dies hinsichtlich des Kindes zwar für dich erst mal nichts, aber einen Vorteil hat es für dich doch: Wenn er die Verdachtsmomente kennt und nicht binnen zwei Jahren reagiert, dann ist seine rechtliche Vaterschaft unwiderruflich - und das wiederum verhindert, dass er irgendwann in ferner Zukunft einen hohen fünfstelligen Eurobetrag von dir als Schadenersatz dafür einfordert, dass du eigentlich hättest Unterhalt zahlen müssen für ein Kind, das zwar biologisch gesehen dein Kind ist, mit dessen Kindheit du allerdings genau gar nichts zu tun hattest.

Wenn du also schon nicht legal erfahren kannst, ob dieses Kind dein Kind ist, dann solltest du wenigstens das Risiko eliminieren, irgendwann in der Zukunft mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert zu werden, die dir finanziell das Genick brechen kann.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 01:52
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hexalite,

[...] aber weil das Kind bereits einen rechtlichen (Kuckucks-)Vater hat, ist es für dich praktisch unmöglich, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren anzuleiern.

Ergänzend: Diese Ungleichbehandlung (kein Recht auf Vaterschaftsfeststellung für biologischen Vater) wurde seitens des Europäischen Gerichtshofs für in Ordnung befunden, das Einschlagen des Rechtswegs ist in Deinem Falle also m.E. aussichtlos, Begründung:

Was die Umstände der vorliegenden Rechtssache angeht, stellt der Gerichtshof fest, dass die Regierung als wichtigsten Grund für die Ungleichbehandlung des Beschwerdeführers gegenüber der Mutter, dem rechtlichen Vater und Kind bezüglich der Anfechtung der Vaterschaft anführte, dass das Kind und seine soziale Familie vor äußeren Störeingriffen geschützt werden sollten.
[...] ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die Entscheidung, der bestehenden familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern Vorrang vor seiner Beziehung zu seinem leiblichen Vater einzuräumen, in Bezug auf seine rechtliche Stellung in den Beurteilungsspielraum des Staates fällt.

Wenn du also schon nicht legal erfahren kannst, ob dieses Kind dein Kind ist, dann solltest du wenigstens das Risiko eliminieren, irgendwann in der Zukunft mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert zu werden, die dir finanziell das Genick brechen kann.

Dieses Risiko lässt sich zwar selbst mit einer nachweisbaren Information nicht 100%ig ausschliessen (frag den Gockel mal nach "Scheinvaterregress"), dennoch ist das auch m.E. der richtige Weg.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 11:04
(@hexalite)
Schon was gesagt Registriert

Hey also angenommen ich bekomme die Zustimmung der Mutter, lasse alles unter neutraler Aufsicht machen und bekomme heraus, daß ich der Vater bin... dann wäre es doch sinnvoll den rechtlichen Vater mit dem Test zu konfrontieren bzw mit dem Ergebnis ?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 14:47
(@hexalite)
Schon was gesagt Registriert

Hab den Button zum editieren der Beiträge nicht gefunden, also verfasse ich nun einen Neuen, ich bitte dies zu entschuldigen.

Ich habe nochmal nachgedacht. Der zur Zeit rechtliche Vater ist laut ihrer Aussage immer noch verrückt nach ihr. Es hat mich nämlich gewundert warum er denn immer noch einen guten Kontakt zu ihr hat, obwohl er nicht nur von ihr "in den Wind geschossen" wurde, sondern auch vor Gericht musste und sogar noch verloren hat, als es um das Sorgerecht gegangen ist.

Nahe liegt, dass er also kein Interesse daran hat im Moment eine Vaterschaft anzuzweifeln. Denn er weiß garantiert von mir. Und das Kind hat äußerliche Merkmale welchen in beiden Familien, die der Mutter, sowie die des des Kuckuck-Vaters NICHT vorkommen. Und er sollte ja wissen was auf dem Spiel steht! Und zwar ein Leben lang zahlen. Trotzdem zweifelt er keine Vaterschaft an, sondern zieht stattdessen noch vor Gericht um das Sorgerecht für sich zu beanspruchen. Das klingt für mich nach irgendwelchen bescheuerten Streitereien zwischen den beiden, von welchen ich nicht will, dass sie mich jetzt oder aber in Zukunft in schwierige Situationen bringen sollen.

Damit will ich sagen: Selbst wenn ich jetzt einen Test mache, privat (da gerichtlich ja nicht funktioniert, falls ich euch richtig verstanden habe) und er keinen Test machen will, der Test aber dann doch positiv für mich ausfällt (Erzeuger) und ihm es mitteile, er TROTZDEM rechtlicher Vater bleiben will... Kann er dann in ein paar Jahren, falls er denn dann irgendwann zur Besinnung kommen SOLLTE, die Vaterschaft anzweifeln und mich erwartet das selbe Schicksal wie vielen anderen vor mir und ich muss viel Geld nachzahlen ?

Das ist jetzt alles ein reines Phantasiegerüst und soll mich nur auf den Fall eines Falles vorbereiten. Ich möchte aus dieser Sache raus gehen mit erhobenem Haupt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 15:54
(@psoidonuem)
Registriert

Das steht doch bereits oben, dass er zwei Jahre Zeit hat, nachdem Du ihm mitgeteilt hast, dass Du der Vater zu sein glaubst.

Außerdem steht da oben, Du machst Dich strafbar, wenn Du den Test machst.

Liest Du die Antworten auch oder wartest Du dass Dir einfach alle zustimmen?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 16:05
(@hexalite)
Schon was gesagt Registriert

Nein. Für mich ist das alles neu und sehr viel für mich im Momen. Und du verwirrst mich noch zusätzlich. Wenn ich die Zustimmung der Mutter bekomme ist ein privater Test doch legal, aber eben nicht gerichtlich verwertbar, oder ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 16:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus hexalite!
Ich frage mich, wie Du einen (heimlichen) Test machen wollem würdest, wenn Du kein Kontakt zum Kind hast ... oder hast Du doch?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 16:14




(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo hexalite,

um dich nicht völlig zu verwirren:

[...] Wenn ich die Zustimmung der Mutter bekomme ist ein privater Test doch legal, aber eben nicht gerichtlich verwertbar, oder ?

Du hast aber einen legal erworbenen und begründeten Zweifel an der bisher fest gelegten Vaterschaft.  Mit dem man dann vor Gericht gehen kann. Sollte es zum Gerichtsverfahren kommen wird wahrscheinlich ein erneuter Vaterschaftstest (gerichtsverwertbar) angeordnet. Dieser Vaterschaftstest ist natürlich ungleich teuerer 😉
Der privat mit Zustimmung der Mutter (unbedingt schriftlich fest halten) durchgeführte Vaterschaftstest wäre bei positivem Ergebnis sozusagen der Eintritt ins Gericht.

Grüßle

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 17:09
(@mokoluk)
Schon was gesagt Registriert

Hey,

man gestatte mir den Hinweis:

... es kam auch um einem Rechtsstreit zwischen ihr und Achim, welcher sich um das Sorgerecht der kleinen Tochter drehte. Sie gewann und er bekam einen Teil des Sorgerechts zugesprochen.

Ich nehme einmal stark an, dass es um das "gemeinsame Sorgerecht" ging, der rechtliche Vater dieses auch erhalten hat. Verloren müsste jetzt hier näher definiert werden, ging es evtl. auch um das ABR?

Daher, bei einem DNA Test ist also nicht nur das Einverständnis der Mutter zwingend, sondern auch das des rechtlichen Vaters. Selbst wenn die Mutter diesem zustimmen würde, so fehlt immer noch die Zustimmung des mitsorgeberechtigten Vaters, ein weiterer Stolperstein.

Gruß
Mokoluk

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2013 19:19
(@hexalite)
Schon was gesagt Registriert

Also das müsste ich also entsprechend in Erfahrung bringen. Das kriege ich auch hin. Bevor ich allerdings mit ihr spreche, will ich bestens vorbereitet sein.

Meine momentane Taktik hab ich mir wie folgt vorgestellt: ich mache ihr klar, daß sie einen Vaterschaftstest zustimmen sollte und das alles im sinne des Kindes ist (auch wegen eventueller Krankheiten und eventueller SpenderOrgane, man weiß ja nie) außerdem werde ich ihr auf menschlicher Ebene klar machen, daß ich auch mit Herzen Vater sein will, wenn ich denn der Erzeuger sein sollte.
Stimmt sie nicht zu, werde ich zu dem rechtlichen Vater gehen und ihm nochmal persönlich die Fakten sagen. Sollte er nämlich dann vor Gericht ziehen und es sollte sich herausstellen, daß er zu unrecht zahlt die ganze Zeit, wird es nämlich teuer für sie (Gerichtskosten)... vorrausgestzt ich hab alles richtig verstanden, sollte der Plan nicht nur aufgehen, sondern auch als Druckmittel reichen damit sie tatsächlich dem legalen zustimmen wird.

Nun das war der Plan bis gerade eben, bevor ich wusste, daß beide (also Mutter und Vater) einem Test zustimmen müssen, damit es nicht illegal wird. Das einzige was ich mir aber wirklich gerne ersparen würde wäre das Gespräch mit ihm, in welchem ich ihm erzähle daß er vermutlich keine Tochter hat weil ich seine (ex) Freundin gevögelt habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2013 19:43
(@bagger1975)

Servus hexalite,

Also das müsste ich also entsprechend in Erfahrung bringen. Das kriege ich auch hin. Bevor ich allerdings mit ihr spreche, will ich bestens vorbereitet sein.
(...)
Nun das war der Plan bis gerade eben, bevor ich wusste, daß beide (also Mutter und Vater) einem Test zustimmen müssen, damit es nicht illegal wird. Das einzige was ich mir aber wirklich gerne ersparen würde wäre das Gespräch mit ihm, in welchem ich ihm erzähle daß er vermutlich keine Tochter hat weil ich seine (ex) Freundin gevögelt habe.

genau das ist aber gerade der Kern Deines Problems, denn Du hast nichts zu bestimmen, zu planen oder gar zu entscheiden.

In Deiner Situation gehörst Du bedauerlicherweise zu einer der entrechtetsten Sorte von Vätern überhaupt. Darauf hat @brille eingangs befugtermaßen verwiesen. Der zitierte Betroffene hat damals unter Verweis auf sein Geld, gute Anwälte und das Bundesverfassungsgericht entgegen berechtigten Einwänden ziemlich dicke Backen gemacht.

Leider ist sein Post seit ca. Dezember 2012 nach Ausschöpfung der Rechtsmittel vor ordentlichen Instanzen verwaist.

Jedoch hatte der Betroffene, übrigens anders als Du, regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind.

Und nein, nach meinem Dafürhalten hat Achim nicht verloren, sondern sich gerade erfolgreich das GSR für sein Kind erstritten (wohl unter Kostentragung). Anzunehmen, dass Achim hier jetzt einfach auf "sein" Kind verzichtet, nur weil Du jetzt beabsichtigst, auf den Plan zu treten (wohl auch hinten herum), halte ich für ziemlich blauäugig und auch gewagt.

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 02:17
(@hexalite)
Schon was gesagt Registriert

Danke. Ich werde hier nochmals alles genaustens Durchlesen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2013 02:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das Gespräch mit ihm, in welchem ich ihm erzähle daß er vermutlich keine Tochter hat weil ich seine (ex) Freundin gevögelt habe.

Sorry, wenn ich das so deutlich sage, aber genau wegen solcher Fälle kann ich mit der aktuellen Gesetzeslage gut leben: Ich möchte nicht, dass irgendwer, der vielleicht nur mich oder meine Frau nicht leiden kann oder schlicht einen an der Waffel hat, einfach eine solche Behauptung in die Welt setzen und damit irgendwelche Gerichtsverfahren, Tests, Gutachten, Rechtfertigungen und nicht zuletzt Fragen, Tratsch und Misstrauen auslösen kann.

Und wenn auf der anderen Seite deshalb vielleicht das eine oder andere Kind seinen biologischen Vater nicht kennenlernt, ist das eben so. Bis vor wenigen Jahren, als es noch keine DNA-Tests gab, war das auch nicht anders.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 02:56
(@bagger1975)

Ganz so streng wie @brille muss man es nicht unbedingt sehen...

Vielen (Kindern und Erwachsenen) wäre vermutlich auch ohne DNA-Test schon geholfen, wenn im Gehirn programmiert wäre: "In fremde Beziehungen vögele ich nicht hinein"...

Aber dieses Ergebnis ist wohl Wunschdenken und dabei reden wir hier nicht einmal von "Verheirateten".

Viele Grüße (und ohne moralische Ansprüche)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 04:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bagger,

ich sehe das nicht unter "moralischen" Gesichtspunkten; meinetwegen soll jeder ins Bett steigen, mit wem er oder sie mag.

Nur: Wenn ein missgünstiger Zeitgenosse mich ärgern möchte, indem er behauptet, ich hätte ihn auf der Autobahn rechts überholt oder in seinem Vorgarten meinen Müll verbrannt, ist er für seine Aussage beweispflichtig und riskiert am Ende sogar ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung. Bei irgendwelchen "das ist mein Kind"-Nummern wie der hier beschriebenen würde sich die Beweislast dagegen umkehren - und man könnte selbst bei einem negativen Ausgang irgendwelcher Gutachten immer noch dafür sorgen, dass ein schlechter Nachgeschmack bleibt, denn wer mit wem im Bett war, ist nirgends dokumentiert.

Ich hätte jedenfalls zu keiner Zeit unter den Zugzwang kommen wollen, gerichtsfest beweisen zu müssen, dass meine Kinder auch tatsächlich meine sind - nur weil irgend ein Depp was anderes behauptet.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 11:33
(@bagger1975)

@brille:

Natürlich sind die von Dir erwähnten Aspekte zutreffend und richtig.

Wir hatten dieses Thema hier ja glaublich auch schon des öfteren...und deswegen kann man im Ergebnis auch festhalten:

Viele Probleme würden sich hier nicht stellen, wenn die beteiligten Erwachsenen (mit Ausnahme von Achim) vorher ihr Hirn eingeschaltet hätten und danach nicht mit Heimlichkeiten und falschen Angaben "gearbeitet" hätten...

Jedenfalls sollte der Opener einmal genauer erläutern, was er unter seinem erwähnten "Recht" versteht, das er nun entdeckt, denn (im Gegensatz zu Achim) hatte er ja von Anfang an und von allen relevanten Umständen Kenntnis und war ihm der Lauf der Situation erklärtermaßen "egal".

Warum ihm das Ergebnis (Achim ist jetzt der Vater) plötzlich nicht mehr passt, erschließt sich angesichts dieser objektiv ich-bezogenen Ausführungen:

Unser Kontakt war mal mehr und mal weniger und wurde dann auch sehr unregelmäßig - bis sie mir von ihrer Schwangerschaft erzählte. Damals sagte ich zu ihr, dass es egal sei, welchen Lauf die Situation nun nehmen würde, ich werde meinen Pflichten nachkommen.

So kam es dann, dass sie ihr Kind bekam. Und ich mittlerweile eine Vaterschaft meinerseits für ausgeschlossen hielt. Ihr derzeitiger Lebenspartner, den sie noch immer an ihrer Seite hatte (ich nenne ihn Achim) wurde als rechtlicher Vater eingetragen und für mich war das Thema damit beendet.
(...)
Zu dieser Zeit bekam ich allmählich das Gefühl, nachhaken zu müssen. Ich bestand darauf ihre Tochter zu sehen und erneut über Geburtstermin sowie Zeugungstermin nachzufragen und nachzudenken.
(...)
Nun will ich es genau wissen.
(...)
Mit der Mutter habe ich darüber schon gesprochen und ihr klar gemacht, dass ich das Recht habe, es zu erfahren. Sie allerdings ist mit der jetzigen Situation zufrieden. Was mir aber in erster Linie egal ist.

nicht so ganz...zumal dies hier:

Das einzige was ich mir aber wirklich gerne ersparen würde wäre das Gespräch mit ihm, in welchem ich ihm erzähle daß er vermutlich keine Tochter hat weil ich seine (ex) Freundin gevögelt habe.

auch nicht gerade dafür spricht, dass der TO für sein Verhalten die Verantwortung übernehmen will...

@hexalite: Vermutlich "ersparst" Du Dir, der KM, dem Kind und Achim tatsächlich jede Menge, wenn Du nach Jahr und Tag jetzt nicht nur an Dich denkst...und Du die Sache auf sich beruhen lässt...

Insofern kann ich mit der von @brille erwähnten Rechtslage in diesem Fall bei VS eigtl. auch gut leben...

Persönlich bedauernswerte Opfer sind für mich in der erwähnten Konstellation nur das Kind (das laufend belogen wird und ggfs. irgendwann seine genaue Abstammung erfahren will) und Achim (der vermutlich für ein Kuckuckskind und für die KM nach der Trennung natürlich jede Menge Unterhalt bezahlt und aus dieser Nummer mangels Kenntnis der Umstände wohl nicht so leicht heraus kommt)...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 15:23
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich finde die Story heikel und es gibt in meinen Augen nicht DEN richtigen Weg:

Zum einen stimme ich zu, wenn man dem Kind das Kontinuitätsprinzip lässt, Vater, Vater, Mutter, Mutter und Kind, Kind sein lässt. Man könnte den TO tatsächlich fragen ob und warum er so viel wert darauf legt die Vaterschaft seiner Person hier unbedingt durchboxen zu wollen. Ist er noch in die Mutter verliebt? Ist er neuerlich zeugungsunfähig? Ansonsten liegt es doch eher nahe bei dringendem Kinderwunsch sich eine Frau zu suchen und den üblichen Weg der Familiengründung zu gehen welcher mit Sicherheit harmonischer und effektiver ist als den Weg der Vaterschaftsfeststellung, teilweisen oder ganzen Rechtslosigkeit als Vater und den hohen Kosten.

Auf der anderen Seite frage ich mich tatsächlich was das Kind denn in vielen Jahren dazu sagt, wenn es heraus findet, das der Vater nicht der leibliche Vater ist, die Mutter das unter Umständen wusste und der leibliche Vater auch und keiner etwas gemacht hat. Ist das fair gegenüber dem Kind? Wird es nicht betrogen? Ja es wird geliebt .... das stimmt, von Mutter und von Vater und ja es wird seine vermeintlich leiblichen Eltern auch lieben aber trotzdem ist alles auf einer Lüge oder zumindest wissentlichen Zweifeln aufgebaut worden und die Mutter weiß wie der TO dazu steht. Er wäre für das Kind und sie da. Sie müsste sich lediglich die Blöße geben und eingestehen, dass sie fremd gegangen ist und steht dann in einem schlechten Licht da. Das ist es ihr für die Wahrheitsfindung aber nicht wert...

Manchmal hat Moral verschiedene Wege aber es muss allen dabei gut gehen!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2013 16:18




Seite 1 / 3