Hallo ich hoffe hier Hilfe zu finden, das ich im moment über die Intolleranz von Jugenadamt und Gericht kaum hinweg komme. Zunächst mal meine Geschichte:
Ich hab im Sommer 2006 jemand kennengelernt mich verliebt und das übliche halt, Sie hat mir (da war es allerdings schon um mich geschehen) gebeichtet das sie schon lange einen freund hat, und mit ihm Zusammen wohnt ihn aber nicht mehr liebt und das da auch nichts läuft… also hab ich mich drauf eingelassen - sie hat ne weile mit mir gespielt und mich dann fallen gelassen … 2 monate später meldet sie sich dann wieder und naja … ihr wisst wie das ist, ich hab mich breit klopfen lassen, dort hab ich dann erfahren das sie sowohl (auch wenn nur 2 oder 3 mal ) mit ihrem Kerl als auch noch mit jemand anderen (kurz vor mir) Verkehr hatte…
Ihr ahnt wahrscheinlich schon was jetzt kommt, der Bauch wurde immer größer, die Lina Negra war deutlich zu sehen (allerdings war sonst nix, Periode ging normal weiter (bis auf eine 2 Wöchige Verspättung, keine Übelkeits oder sonstigen Attacken) also Test gemacht und Schwanger - Ich war natürlich platt - vorallem da sie sagte, bei der normalen Untersuchung beim Frauenarzt gewesen zu sein (das muss cirka der 2-3 Monat gewesen sein und dort der Dr. nix gemerkt hat [????]) der Arzt schätze dann das Kind zwischen den 5-6 Monat und legte den VET fest - das Kind kam 2 Tage nach dem VET. Zum Zeitpunkt der Geburt war ich mir mit der Kindesmutter noch zeimlich einig, das Kind hat ertsmal keinen Vatter in der Geburtsurkunde bekommen, das es halt 3 "potenzielle" Väter gibt…Es sollte dann Später ein Test gemacht werden sobald das Geld gesammelt war (da die "sicheren" ab 1200 aufwärts anfingen war das nicht so einfach….) Nach einem Dreiviertel Jahr ging das ganze dann zu ende und die Mutter von der Kindesmutter (also meine quassi "exschwiegermutter) mischte sich ein und ich flog aus der Wohnug und erhielt Nachricht vom Jugendamt die Vaterschaft anzuerkennen. Rückschreiben das ich ich mir nicht sicher sein kann, da sie mit mehreren in dem Zeitraum verkehrte… Rückschreiben JA- ich sei der Vater das ich mit ihr in dem möglichen Zeitraum (das JA hat aufgrund des VET´s das im 5.5 Monat erstellt wurde ein Empfängniss Zeitraum Entwickelt der ganz Zufällig mit dem Tag des Kennenlernes anfängt) ich solle es annerkennen und meine finanziellen Verhältnisse offen legen (Die Erklärungen waren gleich beigefügt an dem JA Schreiben) oder ich sonst verklagt werde… Also Rückschreiben das ich mir wegen dem mehrfachverkehr nicht Sicher sein kann und somit die Vaterschaft nicht anerkennen kann ohne einen sicheren Beleg… Schreiben der Gerichtes das Prozeskostenbeihilfe beantragt wurde, das Kind klagt (JA wurde von der Mutter zum Beistand erklärt) auf Annerkennung und Unterhalt… Rückschreiben ans Gericht das ich nicht anerkennen kann da ich mir wegen Mehrfachverkehrs nicht Sicher sein kann, ich aber bereit bin die Vaterschaft anzuerkennen wenn zb durch einen Vaterschaftstest dies belegt wird…
Klageschrift des Gerichts + Termin zur mündlichen Verhandlung…
Kann ich jetzt irgednwie das Gericht dazubringen das ganze auf anderen Weg als per Verhandlung zu regeln ( Ich bin zur Anerkennung bereit - wenn zb durch einen Test bewiesen wird das ich es bin ) bzw was passiert bei so einer mündlichen Verhandlung (ich hab nicht grade viel Lust auf die Kindesmutter oder deren Mutter zu treffen …) und wie viele Verhandlungen können da noch so auf mich zu kommen ? (immerhin hängt ja jeweils ein Urlaubstag daran…)
Sind solche Verhandlungen öffentlich ? Das heist kann zuschauen wer will? Wenn ja kann ich das irgendwie umgehen ?
Kann ich Einsicht in die Gerichtsakte bekommen bzw eine Kopie davon (auch ohne Anwalt) ?
Danke schonmal im Vorraus ich weiß im Moment nicht großartig weiter….
PS2 (ich bitte Rechtscheibung + Groß Klein mischmasch zu entschuldigen
Hallo Satricon,
du und die Kindsmutter, beendet bitte diesen unsinnigen Eiertanz. Ich weiß nicht, wie das im Jahr 2006 war, aber ein zuverlässiger Vaterschaftstest sollte heutzutage um 200 Euro zu haben sein, eventuell sogar ein bisschen weniger. Richtig teuer wird es eigentlich nur dann, wenn man einen gerichtsverwertbaren Vaterschaftstest machen lassen will - der ist nicht zuverlässiger, nur das ganze Prozedere drumherum ist aufwändiger. Ich hab zwar zur Kenntnis genommen, dass du keine Lust hast sie wiederzusehen, aber wenn ihr euch wenigstens darüber einig werden könntet, dass ihr endlich (!) die Wahrheit wissen wollt und das erst mal ohne den ganzen Zinnober mit dem Gericht, dann macht das doch ungefähr so (ihr müsst natürlich auch beide bereit sein, aus dem Ergebnis die Konsequenzen zu ziehen; also in dem einen Fall "Unterhalt zahlen" und in dem anderen Fall "für immer schweigen"):
Ihr sucht euch zusammen im Internet das Testlabor eures Vertrauens aus und lasst euch ein Testset zuschicken; das besteht im Wesentlichen aus drei Paar Wattestäbchen und einer idiotensicheren Anleitung. Bitte diesen Brief des Testlabores gemeinsam öffnen, nicht das es nachher heißt, der Empfänger habe irgendwas an den Wattestäbchen manipuliert. Wenn ihr euch darauf einigen könnt, dass das Testset und nachher auch das Ergebnis an dich gehen: Um so besser. Vielleicht lockst du sie ja, indem du anbietest, dass du den Test bestellst und auch bezahlst (und somit deine eigene Adresse bei der Bestellung angibst). Brauchst dich nicht wirklich zu ärgern, wenn es für sie kostenfrei ist. Es gibt dir mehr Sicherheit, dass sie nichts manipulieren kann, und wenn wir mal ehrlich sind - im Vergleich zu den Summen, um die es hier geht, sind die Kosten für den Vaterschaftstest wirklich zu vernachlässigen.
Wenn ihr die Anleitung gelesen und verstanden habt, entnehmt ihr Speichelproben: Von dir, von ihr, und vom Kind. Bitte einzeln und ja nichts durcheinander bringen. Ihr müsst beide in der Lage sein, jederzeit alle Wattestäbchen im Auge zu behalten, damit ja nichts heimlich ausgetauscht wird (falls z.B. die Kindsmutter weiß, dass in Wirklichkeit ein anderer Mann der Vater ist, bei dem aber nichts zu holen ist und sie deshalb lieber dich als Zahlvater hätte, dann könnte sie vorher von ihm eine Speichelprobe beschaffen und versuchen, dein Wattestäbchen gegen sein Wattestäbchen auszutauschen - Ergebnis dürfte klar sein). Denkt bitte daran, dass das Kind zugegen ist, das mit dem "im Auge behalten" kann also schwierig werden, wenn das Kind Aufmerksamkeit verlangt. Es könnte hilfreich sein, wenn ihr vorher vereinbart, dass jeder von euch einen Zeugen seines Vertrauens mitbringt.
Unter Umständen müssen die Wattestäbchen eine Weile trocknen, bevor ihr sie zum Versand verpackt. Informiert euch bereits vor dem Test darüber, wie lange; entweder es steht direkt auf der Homepage des Testlabors, ansonsten ruft dort an. Denn auch während der Wartezeit müsst ihr sicherstellen, dass keiner was vertauschen kann. Verpackt das Zeug auf die vorgesehene Art und Weise, und schreibt euch beide die Identifikationsnummern auf, die auf den jeweiligen Verpackungen sind (die sollten normalerweise auch im Begleitschreiben stehen, aber wichtig ist, dass ihr beide diese Nummern habt). Bringt das Ding gemeinsam zur Post, damit auch unterwegs nichts vertauscht wird. Am besten, du hältst den Brief in der Hand, bis er im Kasten ist.
Danach geht die Warterei los; wenn das Ergebnis da ist, vergleicht ihr die Nummern (nicht, dass die Dame einen zweiten Test beim gleichen Labor mit Speichelproben des echten Vaters macht und euren gemeinsamen Test klammheimlich ins Altpapier wirft). Wie oben schon gesagt - besser, das Ergebnis geht direkt an dich. Es gibt zwei mögliche Ergebnisse:
Möglichkeit 1: Du bist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Vater. Ein 100%-Ergebnis bekommst du nirgendwo, aber wenn du laut Vaterschaftstest mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99999... Prozent der biologische Vater bist, dann sollte das als Beweis ausreichen (wer ganz paranoid ist, könnte noch fordern, dass alle anderen Kandidaten ebenfalls getestet werden, um zu sehen wie dort das Ergebnis ausfällt, aber das wäre m.E. ziemlich übertrieben). In diesem Fall dürfen wir dich hier wohl als Dauermitglied begrüßen.
Möglichkeit 2: Du kommst als Vater nicht in Frage. In diesem Fall wirst du gaanz tief durchatmen, einen langen Spaziergang machen, und dich im übrigen fragen, warum du dir von dieser Tussi zwei Jahre lang hast auf der Nase herumtanzen lassen.
Ist jedenfalls die Meinung von
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Servus Satricon!
Ich schliesse mich "Malachit" uneingeschränkt ein und ergänze:
- Das Kind hat ein Recht zu erfahren, von wem es abstammt.
- Im Falle einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststelllung könnte es der KM passierenn, dass sie die Kosten hierfür zu tragen hätte, stellte es sich heraus, Du bist nicht der Vater.
Widerholung!
Wachsam bleiben: im Falle von Privattest bei jeder Aktion dabei sein, vorbereitete oder mitgebrachte Proben werden nicht von Dir akzeptiert...
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
ich beleuchte einen anderen Aspekt: Wenn du glaubhaft darlegen kannst (Schreiben, Zeugen), dass du einen privaten Vaterschaftstest angeboten hast, dann ist die jetzt anstehende gerichtliche Klärung mutwillig. Somit ist der KM keine PKH zu gewähren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Erstmal vorweg Danke schonmal , das ganze hier gibt mir wieder bisschen Mut
und noch eins vorweg: wenn ich der Vater bin will ich es mit allen Rechten und Pflichten sein - mir gehts es jetz darum dies ohne großen Hick Hack zu klären ...
Die Klageschrift mit termin wurde lt. Post am 25 zugestellt (Breifkasten geworfen- allerding in meine alt Wohnung , ich bin bereits umgemeldet zu neuen ( dies pasierte vor dem 25ten) Hab den brief nur durchzufall erhalten, die Post hat ihn einfach in den Kasten geworfen und ein ehemaliger WG genosse hat mich informiert. Wozu ich das erzähle wisst ihr hoffentlich nach dem Abschnitt:
Ich hab heute meiner EX geschreiben so einen Test angeboten, das ich im Falle das ich der Vater bin sofort anerkenne und sie wenn ich nciht der Vater bin gerne Weiterklagen soll- sie ist nicht darauf eingegangen sondern hat mich beleidigt (mit nicht forumstauglichen worten) und sie will das Unbedingt vor Gericht haben und den Test im Krankenhaus und nicht anders und das sie auf meine SMS jetzt nicht mehr reagieren wird ...
Hab ich jetzt ne chanche wenn ich das dem Gericht und dem JA darlege einen privaten Test zumachen um die ganze Gerichtsschosse zu vermeiden ? Der Tatsächliche Erhalt des Schreibens oben kann m.E. schlecht als gegeben genommen werden da ich umgezogen bin und umgemeldet war bevor der brief zugestellt wurde...
BZ hat wer nen Tip für die -richtigen worte an JA und Gericht? oder lieber persönlch vorsprechen ? (Obwohl ich Brief bevorzugen würde)
Und Sorry für Ausdruck und So aber bin noch bissel vom Hocker aber bekomm grad wieder Mut durch euch ...
Hallo!
Ich habe miterlebt, wie so eine Vaterschaftsklage ablaufen kann. Der Ehemann einer Freundin hat geklagt. Er war damit Kläger und das Kind der Beklagte. Es kam zu einem 1. Gerichtstermin mit Kläger und Ehefrau als Zeugin. Obwohl sich Ehemann, Ehefrau und biologischer Vater einig waren und bereits eine Vaterschaftsanerkennung des biologischen Vaters vorlag, verlangte der tolle Richter einen Vaterschaftstest, damit das Urteil auch sicher sei, na toll!!! Der Richter nannte auch gleich einen Arzt, der mit dem Vaterschaftstest beauftragt wird. (Vielleicht ist dies ja ein guter Bekannter des Richters...!?)
Also wurde Blut bei Ehemann, Ehefrau und Kind (damals 8 Monate) entnommen und der Test durchgeführt. Wie zu erwarten war, wurde die Vaterschaft mit Sicherheit ausgeschlossen. Es gab dann noch einen 2. Gerichtstermin, zu dem nur noch der Ehemann geladen wurde. 2-3 Monate später lag dann das rechtskräftige Urteil vor. Der Ehemann (Kläger) hatte den Prozess gewonnen, da er nicht der Vater war. Die Kosten (insgesamt 2.000 €, hauptsächlich durch den teuren Test verursacht) wurden gegeneinander aufgehoben. Das bedeutete: Der Ehemann muss nun 1.000 € zahlen (obwohl er nicht der Vater ist!), die restlichen 1.000 € übernimmt der Staat, da das Kind durch Beistandsschaft vom Jugendamt vertreten wurde. Der 1. Gerichtstermin war im März 2008, das Urteil war im Oktober 2008 rechtskräftig.
In deinem Fall werden vermutlich 2 Gerichtstermine und 1 Arzttermin auf dich zukommen.
Und dann die Kosten:
Vermutlich ca. 2.000 €, falls du der Vater bist.
Ein privater Test wäre dann natürlich viel billiger, wird aber vor Gericht nicht anerkannt werden.
Moin BV,
eine Vaterschaftsanfechtung ist eine Kiste mit weitreichenden Folgen; dem können sich auch Richter nicht verschliessen.
Aus der Sicht des "juristischen Hausverstandes" mag Deine Darstellung und die Empörung über die zusätzlichen Kosten verständlich sein. Ich beleuchte das Szenario jetzt aber mal von einer anderen Seite: Genauso, wie es Scheinehen gegen Geld gibt, würden sich auch Männer finden, die eine Scheinvaterschaft eingehen nach dem Motto "Die 5 Mille, die ich dafür kriege, kann ich gerade gut brauchen, und Unterhalt kann man jetzt und in Zukunft sowieso nicht von mir verlangen, da ich nicht arbeite. Also unterschreibe ich so einen Wisch und bin dann eben Vater."
Anderes Beispiel: Ein Kind stellt fest, dass (beispielsweise, weil es das Ergebnis einer heimlichen Affäre war) vor 20 Jahren die Vaterschaft durch seinen biologischen Vater mit Hilfe eines Privatgutachtens unklarer Herkunft erfolgreich angefochten wurde. Der echte Vater hat aber eine Menge Kohle, und jetzt geht es ans Erben. Als leibliches Kind wäre es seinen ehelichen Geschwistern gleichgestellt; als irgendeinem anderen Vater zugeschriebenes Kind würde es leer ausgehen...
Andere Folgen wie >>>DIESE<<< sind ebenfalls denkbar: Hier wussten die betroffenen zu Anfang gar nicht, dass sie Geschwister sind.
Man sieht: Es gibt gute Gründe, dass ein Gericht einen Vorgang mit so weitreichenden Folgen wie die Aberkennung einer Vaterschaft nicht mal eben auf der Basis der Angaben der Betroffenen (die im übrigen ganz andere Ziele als das Wohl des Kindes im Auge haben können) oder eines beliebigen Privatgutachtens trifft, das man auch selbst basteln kann. Ich persönlich finde das sehr beruhigend, auch wenn es die Betroffenen ein paar Öre kostet.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Satricon,
ich würde dir empfehlen, beim Jugendamt nachzufragen, bei welcher Stelle gerichtsverwertbare Tests gemacht werden können und dann der Mutter anbieten, einvernehmlich einen Test zu machen. Die Kosten dafür liegen bei 600 EUR, aber das ist immernoch entschieden günstiger als ein vom Gericht beauftragter Test.
Gehst du zu einem "Wald- und Wiesentester", ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dieser nicht anerkannt wird und dann kannst du das Prozedere doppelt machen (und zahlen).
Du mußt allerdings damit rechnen, dass der Test nicht vor deinem Gerichtstermin ausgewertet ist. Sollte die Mutter also zustimmen, bitte um Verlegung des Termins, bis der Test vorliegt.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Erstmal vielen Dank für die Antworten ( auch wenn's schon lange her ist) und das es so was wie das Forum gibt hab ne Menge gelernt hier und hab ne Menge Beantwortet bekommen was das JA nicht wollte... Oder konnte...
Jedenfalls hab ich jetzt das ergebniss das ich nicht der Vater bin... Aber der Reihe nach.
Hab versucht nen privattest anzustreben - KM hat total geblockt. Also JA gefragt kam auch nix... Dafür kam ja der Gerichtstermin- dort konnt ich aus berufl. Gründen nicht teilnehmen- mit dem Geticht wardas abgesprochen, ich sollte das Protokoll zugesandt bekommen.
Ergebniss war klar- Test wurde angeordnet... Jetzt zum ( jedenfalls für mich) Hammer: lt Protoksl ( Tonbandaufzeichnung) hat das JA ausgesagt mir mehrmals Privatetest angeboten zu haben und Termine vereinbart haben ich seie aber nicht erschienen!!! Solche Angebote gab es nie( auser von mir) somit war mein Einwand wegen der Pkh hinfällig... Also beim Jugendamt beschwert und Richtigstellung erbetten- da kommt ein Schreiben der Abteilungsleiterin das diese Ausage vor Gericht niemals getroffen wurde ... ( irgendwie hab ich das Gefühl beim JA als Kerl vorsorglich schon mal der Böse zu sein)
Also zur Gerichtsmedizin( sehr makaber) hin und Speichel entnohmen und lange Zeit gewartet. Das Ergebniss ist aber da und in 6 Merkmalen kein Treffer ...
Wie ich jetzt damit klarkomme muss sich zeigen- den kleinen seh ich jetzt nicht mehr da die KM mich jetzt noch mehr hasst als vorher...
Jedefalls Danke für die guten Ratschläge!
Also zur Gerichtsmedizin( sehr makaber) hin und Speichel entnohmen und lange Zeit gewartet. Das Ergebniss ist aber da und in 6 Merkmalen kein Treffer ...
Sorry, wenn ich da nochmal nachfrage. Ein Gericht ordnet immer ein Blutgruppengutachten an, denn ein Speicheltest hat keine Gerichtsverwertbatkeit, da da zu wenige marker überprüft werden können. Normalerweise wir das Blut auch von einem Sachverständigen Hämathologen entnommen, nicht von einem Gerichtsmediziner.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Satricon,
erstmal herzlichen Glückwunsch!
Auch wenn du es jetzt bedauern magst, nicht der Vater dieses Kindes zu sein, so sollte dir deine Ratio sagen, dass das in dieser Situation niemals gut ausgegangen wäre. Weder für dich, noch für das Kind.
Hoffen wir für das Kind, dass auch sein Leben in stabile Bahnen kommt. Trotz des deutschen Familienrechts.
Also beim Jugendamt beschwert und Richtigstellung erbetten- da kommt ein Schreiben der Abteilungsleiterin das diese Ausage vor Gericht niemals getroffen wurde ... ( irgendwie hab ich das Gefühl beim JA als Kerl vorsorglich schon mal der Böse zu sein)
Das bestätigt leider mal wieder die vielerorts gemachten Erfahrungen, dass das JA in vielen Fällen nichts als ein nutzloser und verlogener Sauhaufen ist.
Sicher nicht immer und nicht jeder einzelne SB aber viel zu oft.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Sorry, wenn ich da nochmal nachfrage. Ein Gericht ordnet immer ein Blutgruppengutachten an
Bei mir und dem Lütten wurden Abstriche der Mundschleimhaut gemacht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Echt?
Ich kenne bisher nur Fälle, aus eigener Efahrung und ausx dem Bekanntenkreis, wo immer ein Blutgruppengutachten vom Gericht beschlossen wurde. Bei einem Fall lehnte das Gericht sogar ein beantragtes Gutachten per Speicheltest ab, als zu ungenau, obwohl auf die niedrigeren Kosten verwiesen wurde.
Nun sag mir nicht, das die Uhren in bayern wieder mal anders ticken 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hatte die Gerichtsmedizinerin such verdutzt gefragt warum kein Blut- sie meinte es gebe kein Unterschied, auserdem ist es für das Kind wesentlich angenehmer an einem Wattebausch zu nuckeln. Blutziehen sei denen immer ein zu großes Drama. Dafür musste ich aber ein Foto von mir machen lassen eins von Mutter und Kind Ansehen( ich konnte diesen jetzt bist du dran Blick der KM praktisch spüren) und Fingerabdrucke machen lassen...
*g* Das Foto auch so,das man ein Ohr sehen konnte *g*.
Ja das ist normal. Perso vorzeigen und Fingerabdrücke, man will ja ausschließen, das irgendwie betrogen wird 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja das ist normal. Perso vorzeigen und Fingerabdrücke, man will ja ausschließen, das irgendwie betrogen wird 😉
nun ja, ich kenne einen Fall, in dem der potenzielle Er.zeuger seinen Bruder (nicht Zwillingsbruder) zum VS-Test geschickt hat. Klappte zunächst; flog dann aber auf und wurde RICHTIG unappetittlich und sehr teurer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das kann ich mir lebhaft vorstellen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
In manchen Fällen braucht man auch gar keinen Bluttest mehr, wenn man ein Foto gesehen hat.
Bei Boris Becker zum Beispiel. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Daüber hinaus gibt es ja noch die uralte "Urban Legend" dass einer bei der Musterung, statt seiner eigenen, die Urinprobe seine Freundin abgegeben hat, und die ihm dann sagten, er sei schwanger!
Natürlich ist das wahr! Das hat der Bruder des Kumpels meines Schwagers selbst erlebt! 😉
Zurück zu Lück!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Natürlich ist das wahr! Das hat der Bruder des Kumpels meines Schwagers selbst erlebt! 😉
yup, solche urban legends kenne ich auch. Im von mir beschriebenen Fall kenne ich die Beteiligten allerdings namentlich und persönlich durch meinen Job. Sie stammen aus einer so genannten "besseren Familie", was das Ganze noch etwas peinlicher machte, denn Kindesunterhalt wäre problemlos zu leisten gewesen. Es ging wohl eher um das bigotte "in-unserer-hoch-angesehenen-Familie-gibt-es-keine-unehelichen-Kinder"-Syndrom.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.