Hat Mann das Recht ...
 
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Hat Mann das Recht als Vater eingetragen zu werden?

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(@bob-schleim)
Schon was gesagt Registriert

@ Biggi

Danke für das zitieren Mittelalterlicher Gesetze. Es gab vielleicht mal eine Zeit.
Ich will der KM nicht schaden. Auch nicht dem Kind. Aber es kann nicht sein dass die Frau alles entscheiden kann. So viel wie ich aus Bio weiss besteht ein Kind ungefähr zu beiden Teilen aus Mutter und Vater. Wir Männer giessen nicht nur die Blume!

Ein Fallbeispiel: Eine Heroinsüchtige bekommt ein Kind. Glaubst du die weiss was des beste ist?

Ich bin kein Vergewaltiger. Ich habe keine Vorstrafen. Ich bin ein ganz normaler Mensch. Sie hat sich von mir getrennt, nicht weil ich irgendwas schlimmes gemacht habe, sondern weil sie mir nicht vertraut. Weil sie eifersüchtig ist. Ich habe nix schlimmes gemacht.

Gruß Bob

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2012 21:26
 Dick
(@dick)
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Hallo Biggi, Bob Schleim u.a.,

Biggi62, Du bist ja (vorsichtshalber?) gar nicht auf meine Argumentation eingegangen und hast es wohl auch gar nicht nötig, Deinen anfangs apodiktisch geäußerten Rechtsirrtum zu bestätigen.

Du verfehlst auch habakuks Argument, wonach "...die Mutter nach reiner Willkür die Rolle des biologischen Vaters definiern darf." mit Deiner Antwort der freien Wahl des bologischen Vaters. Die  R o l l e  des biol. Vaters ist etwas anderes als die schiere biol. Vaterschaft.

Weit mehr als 30 % der Schwangerschaften - es gibt auch Statistiken, die gehen von fast der Hälfte aus - entstehen ungewollt, da kann also nicht von einer "überwältigenden Mehrzahl" von ''bewußt" gezeugten Kindern ausgegangen werden.

Von daher ist auch das Argument obsolet, man solle sich vor GV genau anschauen, mit wem man ungeschützten GV hat, um sich gegen Unwägbarkeiten zu bewahren. Die Unwägbarkeit ist ja auch heutzutag in die solidesten Familien anhand der Scheidungsrate automatisch eingebaut.

Du schriebst: "Darüber hinaus räumt der Gesetzgeber und die höchstrichterliche Rechtsprechung jeder werdenden Mutter das Recht ein, als rechtlichen  Vater den Mann anzugeben, mit dem sie sich nach der Entbindung eine gemeinsame, verantwortungsvolle Elternschaft vorstellen kann."

Wie kommst du zu dieser Mütter grandios überhöhenden Wahnidee, eine Mutter habe besagtes Recht,  w e i l  sie sich eine besagte Elternschaft vorstellen könne? Dieses Recht hat sie einfach, Punkt. Wie sollte das Kind sonst zu einem Vater kommen? Dieses Recht hat der biol. Vater richtigerweise auch - die Mutter wird ja wohl durch die Geburt bekannt sein.

Mfg Dick

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2012 22:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Biggi,

Diese Freiheit haben alle Mütter und ihre Partner.

Deiner Meinung nach steht Freiheit somit lediglich den Frauen zu; Männern hingegen steht Freiheit nur dann und insoweit zu, wie sie diese "Freiheit" als "Partner" einer Frau von eben dieser Frau großzügigerweise gewährt bekommen? Ich sag's mal so: Diese Denkweise führt sowohl den Begriff "Partner" als auch den Begriff "Freiheit" ad absurdum ...

Kopfschüttelnde Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2012 23:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Biggi, ich bin wirklich erstaunt, mit welcher Eloquenz du aus soviel richtigen Grundannahmen, so einen Blödsinn schlussfolgern kannst.

Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, dass sich die Mutter noch nach der Zeugung aussuchen kann, wer der Vater des Kindes zu sein hat.
Und die von dir genannten Gründe sind dafür auch nicht geeignet.

Es gibt sicher immer wieder Fälle, in denen ein Vater oder eine Mutter nicht gerade das Optimum dessen darstellen, was man sich für ein Kind wünscht.
Und es gibt sicher auch Fälle, in denen sich Vater oder Mutter als völlig ungeeignet erweisen, ihre Rolle auszufüllen.

Im ersten Fall müssen das die Beteiligten eben weitestgehend so hinnehmen wie Sommersprossen und das gilt zumindest seit rund 67 Jahren auch zum Glück weitestgehend als gesellschaftlicher Konsens.

Im zweiten Fall ist es sicher die Aufgabe einer übergeordneten und, hoffentlich, geeigneten Behörde, bessere Alternativen zu finden, nur obliegt diese Entscheidung in keinem Fall einem der beiden Elternteile und ebensowenig gibt es für dieses Problem ein geschlechtsspezifisches Ungleichgewicht.

Gruss Beppo, der über dieses erstaunliche Missverhältnis von eigentlich guten Rechenkünsten zu dermaßen falschen Ergebnissen immer noch konsterniert ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2012 00:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo an den TO,

ich würde an Deiner Stelle einen Termin beim JA machen, dort bekannt geben, dass Du möglicherweise der biologische Vater des Kindes von Frau xy, wohnhaft in und geboren am bist und für eine Vaterschaftsfeststellung sowie bei positivem Ergebnis zur Unterhaltszahlung und für den dem Kind gesetzlich zustehenden Umgang zur Verfügung stehst.

Ich würde auch genau das tun, was weiter oben schon steht: Den "Wahlvater" vor Zeugen auf Deine mögliche Vaterschaft hinweisen oder mir einen anderen sicheren Weg suchen, das Ganze schriftlich zuzustellen (vielleicht über einen Anwalt??).

Ich hoffe, dass es irgendwann legalisiert wird, die Feststellung der biologischen Abstammung über die Schutzwürdigkeit bestehender Beziehungen zu stellen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2012 14:18
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Stimmt, Habakuk. De facto und de jure weiß in den ersten zwei Wochen nach einer Empfängnis selbst die werdende Mutter nicht, ob sie schwanger ist oder nicht.

Kinderwunschforen sind voll mit herzzerreißenden Beiträgen sehnsüchtig wartender Eltern, denen diese unvermeidliche Ungewissheit wie eine halbe Ewigkeit vorkommen.

Stimmt. Und Speiseeis ist kalt. Und draußen scheint die Sonne. Und Züge kommen manchmal zu spät.

Und ja, auch diese drei Fakten haben keinelei Bezug dazu warum eine Mutter zu einem beliebigen Zeitpunkt die Rolle des biologischen Vaters ihres Kindes alleine bestimmen darf.

Was hat die Todesstrafe hiermit zu tun?

Was fragst DU das? Dein Argument war: Etwas was in ein Gesetz gegossen ist und Politisch so gewollt ist, das ist per Definition gut.
Das gilt dann für das Vaterthema entsprechend genau so wie für die Todesstrafe - oder aber eben für beides nicht.

Jetzt mach aber mal einen Punkt, Habakuk.
Selbstverständlich hat jede Frau das Recht, den biologischen Vater ihres Kindes frei zu wählen.

Sicher hat Sie das, BEVOR sie mit einem Mann ungeschützt ins Bett geht. Ich kann nicht erkennen wo dieses Vaterwahlrecht nach der Zeugung fortbestehen soll, und genau davon reden wir hier ja.

Und es kommt auch vor, dass Paare sich entscheiden, sehr bewusst einen anderen als den biologischen Vater als rechtlichen Vater anzugeben.
Der Klassiker in dieser Situation ist die künstliche Befruchtung aus einer Samenbank bei Ehepaaren mit Kinderwunsch und unfruchtbarem Ehemann.
Ähnlich gelagert sind Fälle, wo ein unfruchtbares Paar (jenseits der Apparatemedizin) bewusst und gemeinsam und zeitlich perfekt geplant einen passenden One-Night-Stand für die Gattin auswählen.
Ebenfalls nicht ungewöhnlich sind die Fälle, wo sich nach einer Verhütungspanne im Bekannten- und Freundeskreis der Schwangeren "die Spreu vom Weizen trennt" und die Frau erkennt, dass Lover A zwar ganz unterhaltsam und sexy war, Lover B als künftiger Familienvater aber mehr Verlässlichkeit und Solidität zu bieten scheint.

Finde ich alles OK und legitim, solange der frei gewählte juristische Vater selbst weiß, was gespielt wird und bewusst diese Verantwortung übernimmt. Diese Freiheit haben alle Mütter und ihre Partner.

OK und legitim ist das wenn ALLE Beteiligen sich über dieses Vorgehen einig sind. Mit dem Thema der Samenbank hast du zumindest - wenn auch wahrscheinlich unbewusst - den Bogen zum eigentlichen Thema wieder bekommen.
Noch so ein brillianter Zug der deutschen Gesetzgebung: Obwohl eine sich Mutter mit der Wahl von Sperma aus einer Samenbank ganz bewußt darauf einläßt das kein biologischer Vater für Ihr Kind verfügbar ist, so ist der Samenspender doch zu Unterhalt verpflichtet, sofern er denn bestimmt werden kann.

Genau das ist juristisch gewollt. Zum Wohl der Kinder, die in einem verlässlichen familiären Umfeld aufwachsen sollen. Diese Freiheit jeder werdenden Mütter, mit ihremungeborenen Kind in eine "Josephs-Ehe" bzw. in den Schutz eines zuverlässigen rechtlichen Vaters zu flüchten und selbst frei wählen zu können, mit wem sie künftig die Verantwortung teilen will, ist eine hochwirksame Sperre gegen Schwangerschaftsabbrüche aus Verzweiflung über ungeplante Schwangerschaften.

Ich weiss ja nicht ob du den wesentlichen Punkt nicht verstehen kannst oder willst.
Es steht außer Frage das es Konstellationen gibt in denen es besser für alle Beteiligen ist wenn der biologische Vater mit seinem Kind nichts zu tun hat.
Es ist aber sehr wohl äußerst fraglich ob die Mutter hier als einzige Entscheidungsinstanz geeignet ist. Genau der von dir beschriebene Gedanke, sich von dem coolen Hübchen Lover schwängern zu lassen um das Kind dann mit den reichen Firmenerben aufziehen zu wollen beweist das es NICHT so ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2012 15:00
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Bob,

Ich denke, Du solltest als Berechtigter SOFORT die Vaterschaftsfeststellung betreiben.
Grundlagen: § 1592, 1600 ff BGB
Melde Dich auch SOFORT beim Jugendamt als vermutlicher Vater.

Dadurch könnte eine Sperrwirkung eintreten.

Suche Dir einen guten Fachanwalt und leite zügig entsprechende Schritte ein.
Die Zeit arbeitet gegen Dich!

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2012 16:29
(@kruemel2)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Bob,

auch wenn sich die Zeilen von Biggi als Betroffener schwer lesen, denke ich das sie nüchtern betrachtet gut darstellt wie die Ist- Situation hierzulande ist.

Ein Kind das in einer "intakte" Welt hineingeboren wird (sprich Schwangere und Partner der das Kind anerkennen will) wird von amtswegen nicht hinterfragt, ganz im Gegenteil dieses Konstellationen "Familien" geniessen einen besonderen Schutz.

Stell die mal vor eine Frau trennt sich von ihrem Freund, heiratet neu und der Ex will diesen Zustand einfach nicht akzeptieren... jetzt könnte jeder Ex den Finger auf den schwangeren Bauch halten und sagen ich könnte aber der Vater sein.

Und dann?

Wie beweist eine Frau das sie mit dem z.b gar nix hatte?

Um solche Unruhen zu vermeiden ist das Gesetz sicherlich nützlich, leider hat das Gesetz die Fälle vergessen, wo der biologische Vater abgelegt werden soll, aus was für Gründen auch immer.

Der Vater meines Sohnes ist nicht angegeben, in der Geburtsurkunde stehe nur ich, jetzt kann ich dir aus meinem Alltag herraus sagen dies ist für niemanden interessant.

Das Jugendamt hat nach der Geburt kurz nachgefragt (da ich damals kurzzeitig auf staatliche Mittel angewiesen war) bis zum heutigen Tag nie wieder.

Wenn deine Ex nie staatliche Mittel benötigt weil der neue das alles finanziert, dann stellt niemand den Vater jemals in Frage.

Vielleicht solltest du zu deiner Absicherung vor Zeugen das Gespräch mit ihr suchen wo sie dir mitteilt das du nicht der Vater bist.

Ansonsten bleibt mir nur dir zu wünschen das du eine Partnerin findest mit der du Kinder haben wirst.

Lieben Gruss

Kruemel2

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2012 23:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

jetzt könnte jeder Ex den Finger auf den schwangeren Bauch halten und sagen ich könnte aber der Vater sein.

Das stellt im umgekehrten Fall mal wieder überhaupt kein Problem dar.
Jede Mutter kann mit dem Finger auf einen x beliebigen Mann zeigen und sagen, er sei der Vater und er solle doch bitte das Gegenteil beweisen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 00:08
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Und zudem ist das Argument ansich nicht mal nachvollziehbar.
"Behaupten" kann so oder so jeder das er der Vater des Kindes ist. In dem Moment wo er das tut ist die 'Unruhe' die verhindert werden soll bereits da - und keiner kann was dagegen tun.
Die konkreten Nachweisführung ist dagegen sehr unspannend und unproblematisch.
Und Beppo hat es gut auf den Punkt gebracht: Der vermeindliche Vater zieht immer den kürzeren.
Behauptet er von sich aus es sei sein Kind, dann entscheidet die Mutter ob dem nachgegangen wird oder nicht.
Behauptet die Mutter er sei der Vater, dann muss er seine Unschuld beweisen.

Dieses Ungleichgewicht kann man kaum ignorieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 12:10




 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

dieser Schutz des sog. ‚Familienlebens‘ scheint mir verlogen. ‚Unruhe‘ kommt in die Kuckucksvaterfamilie allein durch die Verlogenheit der Mutter. Diese Verlogenheit ist ursächlich für eine evtl. Unruhe stiftende Korrektur der Vaterschaft. Außerdem ist per se der Wahrheitsdurchbruch des wirklichen Vaters keine Unruhestiftung, sondern 1. die Beseitigung einer Lüge und 2. eine Erweiterung der Verantwortlichkeiten für ein Kind.

Nach allgemein gedulteten Trennungen haben Kinder auch fast immer mit dem Verlust des Alltagsbezugs eines Elternteils und gleichzeitig der Konfrontation mit einem „neuen, sozialen „ Elternteil  zu tun.  Hier wird aus der Kindersicht  n i c h t  mit der sog. Unruhestiftung  in einer Familie argumentiert. Hier ist plötzlich das Vorsetzen z.B. eines neuen, sozialen Vaters keine Störung des Familienlebens.
Von daher scheint mir dieser sog. „Schutz des Familienlebens“  ein Phantom zum Lügen- und Betrugsschutz von Ehebrecherinnen zu sein.

MfG Dick

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 15:02
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

@Bob Schleim:Sie hat sich von mir getrennt, nicht weil ich irgendwas schlimmes gemacht habe, sondern weil sie mir nicht vertraut. Weil sie eifersüchtig ist. Ich habe nix schlimmes gemacht.

mensch bob,
dann danke deinem schicksal das du den stress los bist. was willst du noch von der? ihr dein geld hinterherwerfen und dich jahrelang wie den letzten dreck behandeln lassen? tu dir das blos nicht an. wenns dir ernst ist mit dem kind kann kein mensch dich daran hindern dich ihm zu nähern wenn es alt genug ist. sag dem scheinvater das du weißt welches spiel er spielt und wenn er das schmierentheater bewusst spielt schenkt er dir sehr, sehr viel geld. wenns von dir ist ist es von dir sch*egal was andere sagen. wenn es nicht von dir ist ist es nicht von dir. ändern kannst du jetzt nichts mehr. die kohle kannst du bestimmt besser verwenden als sie so einem verlogenen m*stst*ck hinterherzuwerfen. nach mehr als einer fehlgeburt mit meiner ex halt ich nicht viel davon schwangere unter druck zu setzen. wenn deine ex wirklich dein kind im bauch hat tust du deinem kind nix gutes wenn du jetzt zuviel herumstresst. wenns nicht deins ist wärs sogar richtig fies sie jetzt zu stressen. machs einfach wie beppo und pvf dir raten und dann entspann dich. kostet dich nichts und tut allen gut. auf dauer kommt so eine mit ihren lügen nicht durch.

@mux: Das hat auch nichts mit Drücken oder Verantwortungslosigkeit zu tun.
Das ist einfach gesunder Selbstschutz. Und Du hast noch die Wahl.

sehe ich ganz genauso.

gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 20:16
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ehebrecherinnen

1. Bob und seine Ex waren nie verheiratet.

2. Unfreiwillige, belogene Scheinväter können selbstredend ihre eigene Vaterschaft jederzeit anfechten. Ebenso wie unfreiwillige, belogene Kuckkuckskinder. Insofern finde ich HoWi64s und Mux' Sichtweise ziemlich realistsich und abgeklärt.

3. Frei gewählte Scheinväter haben mehr Rechte als unwillkommene biologische Väter. Zum Wohle von Mutter und Kind und der Familie, die der rechtliche Vater mit ihnen gegründet hat.
Nichts anderes steht auch in deinem Link auf frag-einen-anwalt.

4. Was Bob hier anstrebt (ein Gerichtsverfahren gegen Mutter und zukünftigen Scheinvater) ist Stress pur für das Ungeborene bzw. die Schwangere.

Wer so rechthaberisch und rücksichtslos mit einer Schwangeren umspringt, kann vielleicht ohne Gummi draufhalten.
Verantwortung für (s)ein ungeborenes Kind und dessen Mutter trägt er nicht.  :applaus1: @HoWi64
Was an solch rücksichtslosem Vorgehen "zum Wohle des Kindes" sein soll, übersteigt mein Vorstellungvermögen.

Je mehr Druck Bob macht, desto entschlossener wird der selbstgewählte Beschützer  :vergisses:  sich vor die Mutter und das Kind stellen. Vor ein Kind, das eventuell nicht von ihm abstammt, das sie ihm aber anvertraut bzw. anvertrauen will - mit voller Unterstützung unseres Rechtssystems.

Fakt ist: Die KM traut Bob nicht. Schreibt er selbst.

Auch wenn Bob sich ihre subjektive Einschätzung nicht erklären kann - die KM wird tun, was sie für richtig hält.
So wie jeder von uns hier jederzeit das tut, was er oder sie für sinnvoll hält.

Für Bob gibt es dabei wenig mehr zu gewinnen als Lebenserfahrung und Verdruss.
Außer, es gelingt ihm, die werdende Mutter samt Scheinvater von der Lauterkeit seiner Motive zu überzeugen
Diesen Weg zieht er jedoch gar nicht erst in Betracht. Er will nicht bitten, er will RECHT HABEN. Vor Gericht!!! 
Was in mehr als einer Hinsicht aussichtslos ist.

Fakt ist: Bob hat derzeit keinerlei Rechte an dem ungeborenen Kind.
Schon gar nicht hat er oder ein anderer Mensch das Recht, eine Schwangere gegen deren Willen zu bedrängen.
Frühestens nach der Geburt kann er eine eventuelle Vaterschaft feststellen lassen.
Und das nur dann, falls kein anderer Mann vorher Fakten schafft.

So ist die aktuelle Rechtslage. Und ich hoffe, dass es dabei bleibt.

Wie sollte es denn eurer Meinung nach ganz praktisch umgesetzt werden, das Recht des Vaters an "seinem" ungeborenen Kind? "Zum Wohle des Kindes" und "gegen den erklärten Willen der Schwangeren"!

Ich kann mir nicht vorstellen, was ein Gericht (in einem Wünsch-dir-was-Beschluss) hier im Sinne Bobs und seiner Fürsprecher ausurteilen sollte:

Das Recht, bei den gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen dabei zu sein? .
Das Recht den Bauch der Schwangeren streicheln und mit dem Ungeborenen sprechen zu dürfen?
Das Recht im Kreissaal dabei zu sein, mit der Mutter zu hecheln und die Nabelschnur trennen zu dürfen?
Das Recht, das Neugeborene als Erster im Arm zu halten und es der Mutterauf den Bauch zu legen?
Das Recht nachts aufzustehen und das Baby zur Mutter zu bringen, damit es gestillt wird?
Oder mit Mutter und Kind das Familienbett zu teilen?

Alles gegen den Willen der Schwangeren und Wöchnerin?

Was soll ein "Fachanwalt für Familienrecht" in der aktuellen Situation für Bob vor Gericht erreichen?
Wie sähen eurer Meinung nach "gerechtere" Gesetze aus? Wie soll das gehen? Werdet doch mal konkret.

Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, "das Kindeswohl" und "das Recht des Vaters" gegen den Willen der Mutter vor der Geburt unter einen Hut zu bekommen.

Es gibt ganz genau einen Weg für Männer, an leibliche Kinder zu kommen:
Den Weg über die Mutter. Mit deren Einverständnis.
Einen anderen Weg gibt es nicht. Weder biologisch noch rechtlich.

Das muss nicht jedem gefallen. Ist aber so.

Die überwältigende Mehrheit aller Männer und Frauen kommen mit diesen Rahmenbedingungen gut zurecht.

Wem es sehr, sehr wichtig ist, nicht den falschen Frauen diese Macht über den eigenen Nachwuchs zu lassen, dem kann man nur zu allersorgfältigster Verhütung raten. Anders geht es nicht.

Das stellt im umgekehrten Fall mal wieder überhaupt kein Problem dar.

Stimmt. Sehe ich auch so. Wo siehst du hier ein Problem oder eine Kindeswohlgefährdung?

Jede Mutter kann mit dem Finger auf einen x beliebigen Mann zeigen und sagen, er sei der Vater und er solle doch bitte das Gegenteil beweisen.

Nichts leichter als das: Ein bischen Spucke auf ein Wattestäbchen - fertig. Höchst unwahrscheinlich, dass er dabei zu Schaden kommt oder ihm dabei mehr als eine kleine Unbequemlichkeit zugemutet wird.

Ist er nicht der biologische Vater, endet die Geschichte für ihn völlig folgenlos nach ein paar Tagen der Ungewissheit.
Ist er der biologische Vater und sie ist die Frau, mit der er immer Kinder wollte - schön für für ihn.
Ist er der biologische Vater und sie ist nicht "die Richtige" aus seiner Sicht, wird er wohl ohne Gummi etwas mit der Frau gehabt haben und ist zu Recht in Schwierigkeiten.

Das Kindeswohl ist durch eine solche Prozedur zu keiner Zeit gefährdet. Oder siehst du das anders?

Gruß Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 21:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Biggi,

dein ultrafeministischer, männerverachtender Müll wird auch nicht besser dadurch, dass du ihn uns wieder und wieder vor die Füße kippst.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 22:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Biggi,

ich sehe dabei leider nur noch ein kleines Problem.

Lässt mit 18 z.B. das Kuckuckskind die Vaterschaft doch noch fststellen, dann muß der von der KM entsorgte Vater Unterhalt zahlen, sollte das Kind dann noch bedürftig sein und der mann, der vielleicht 18 Jahre lang wußte, das es nciht sein biologisches Kind ist, darf plötzlich vom festgesllten vater Schadensersatz für die eigenen Unterhaltsleistungen verlangen.

Findest du das ok und gerecht? Ich nicht, ich wäre dafür das in diesem Fall die KM, die wissentlich gehandelt hat, den Schadensersatz zaheln muß und der biologische Vater eben keinerlei Unterhaltsleistungen zu erbringen hat. Wem eine tatsächliche Vaterschaft ganz bewußt vorenthalten wird, sollte dann nicht auch noch nachträglich zum zahlesel herangezogen werden.

Ich bin mit Sicherheit nicht dafür, das ein Vater sich in allen Lebenslagen in das Leben der KM drängen dürfen sollte. Wohl aber dafür das JEDES Kind von Anfang an die Chance hat seine tatsächliche Abstammung zu kennen und auch in die lage versetzt zu werden zu beiden leiblichen Elternteilen Kontakt zu haben.

ich persönlich finde nichts schlimmer als ein Kind ganz bewußt und berechnend mit eier Lüge aufwachsen zu lassen. Genau das sollte auch rechtlich geahndet werden.

Nix für ungut. Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 22:06
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

ultrafeministischer, männerverachtender Müll

Ich verachte weder Männer noch Frauen, Malachit. Ich benenne Tatsachen und stelle Fragen. Nicht mehr, nicht weniger.
Hardcore-Feministinnen nennen meine Argumente übrigens biologistsich und sind ebenso frei von Logik  :dagegen: wie du in deinem letzten Beitrag. UNd bekommen von mir dieselbe Antwort:
Wo sind deine Argumente - statt Anfeindungen und Unterstellungen?

:question: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 22:15
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tina,

Findest du das ok und gerecht?

aus genau diesem Grund ist es wichtig, dass der mögliche Scheinvater nachweislich zu seiner Scheinvaterschaft  gegenüber dem möglichen biologischen Vater Stellung bezieht.

Damit schlägt ein Mann in Bobs Situation zwei Fliegen mit einer Klappe:
1. Er ist nach spätestens 2 Jahren gegen solche Aktionen seitens KM und Scheinvater gewappnet.
2. Er kann gegenüber seinem volljährigen Sprössling nachweisen, dass er sich bemüht hat und abgewiesen wurde. 

Ich nicht, ich wäre dafür das in diesem Fall die KM, die wissentlich gehandelt hat, den Schadensersatz zaheln muß und der biologische Vater eben keinerlei Unterhaltsleistungen zu erbringen hat.

Ganz genauso ist die Rechtslage. Wer als Scheinvater nicht spätestens zwei Jahre nach Kenntnis der Gründe, die Zweifel an seiner biologischer Vaterschaft begründen, selbst die Vaterschaft anfechtet, bleibt weiterhin Zahlvater - ebenso wie ein Adoptivvater.

Danach kann erst wieder das Kind selbst die Vaterschaft anfechten.

Wem eine tatsächliche Vaterschaft ganz bewußt vorenthalten wird, sollte dann nicht auch noch nachträglich zum zahlesel herangezogen werden.

100% Zustimmung. Deshalb sind die Tipps von Beppo und PvF für Bobs künftiges Leben so sehr, sehr wichtig.

Ich bin mit Sicherheit nicht dafür, das ein Vater sich in allen Lebenslagen in das Leben der KM drängen dürfen sollte. Wohl aber dafür das JEDES Kind von Anfang an die Chance hat seine tatsächliche Abstammung zu kennen und auch in die lage versetzt zu werden zu beiden leiblichen Elternteilen Kontakt zu haben.

Zunächst mal sollte das Kind seine Geburt erleben und von einer möglichst entspannten Frau ausgetragen, entbunden und eventuell später auch gestillt werden. Einer Schwangere gegen deren Willen nachzustellen ist für mich unterste Schublade.

Jedes Kind hat Recht auf Akteneinsicht bei Jugendamt. Wenn dort abgelehnte Anträge von Bob liegen, kann es die spätestens mit 16 ansehen. Wer will Bob daran hindern, das Kind seiner Ex pünktlich zu dessen 16. Geburtstag davon in Kenntnis zu setzen? Wer will einen Teenager daran hindern, herauszufinden, was er wissen will? 

ich persönlich finde nichts schlimmer als ein Kind ganz bewußt und berechnend mit eier Lüge aufwachsen zu lassen. Genau das sollte auch rechtlich geahndet werden.

Nix für ungut. Tina

Wie sollte so eine rechtliche Ahndung aussehen, Tina?
Ganz konkret, was stellst du dir in diesem Zusammenhang als "gerecht" vor?
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte deiner Meinung nach was wie geahndet werden?

Eine mögliche Lüge wird der Mutter auf die Füße fallen, wenn das Kind Kontakt zum leiblichen Vater und zu den Halbgeschwistern bekommt. Wie will man so etwas im 3. Jahrtausend, im Zeitalter von Facebook und Skype, auf Dauer unterbinden? Ich wüsste nicht, wie ein Mutter das anstellen sollte.

Der mögliche biologische Vater macht seine Vermutung aktenkundig, kontaktiert den rechtlichen Vater und die Mutter - archiviert die Antworten, legt die Füße hoch und lässt die Zeit für sich arbeiten.

Natürlich behält er die drei auf Distanz im Auge ... und ebenso natürlich tut er nichts, was ihm als Stalking oder Belästigung ausgelegt werden könnte. Schon gar nicht wanzt er sich gegen den Willen der sorgeberechtigten Eltern an ein unter 16-jähriges Kind heran, um ihm "die Wahrheit" (oder was er dafür hält) zu sagen. Das wäre ganz sicher gegen das Wohl eines jeden Kindes.

Spätestens wenn seine jüngeren, nachgeborenen Kinder das ältere, verleugnete Kind auf dessen verblüffende Ähnlichkeit ansprechen, wird es für KM und Scheinvater brenzlig. Außer, sie spielen von Anfang an mit offenen Karten.

Wer sollte einen solchen Kontakt verhindern? Und wie? Ganz konkret und real in unserer Welt?

Ich sage ja nicht, dass es in jedem Fall von großer Intelligenz zeugt, einen Scheinvater zu installieren (beim Scheinvater ganz sicher nicht  :rofl2:). Ich sage nur, dass Bob keine Chance hat, dagegen etwas vor Gericht zu unternehmen.  Und schon gar nicht während der Schwangerschaft.

Weil die Rechtslage zum Wohle des Kindes eine freiwillig begründete rechtliche Vaterschaft höher bewertet als die paar zufällig in Umlauf gebrachte Gene. Und ich bleibe dabei, diese Bewertung zu teilen. Weil ich mir ganz konkret keine andere vorstellen kann, die in einem Rechtstaat praktikabel sein könnte.

Und Du, Tina? Was stellst du dir vor?? Ganz konkret???

Was sollte anders sein ... außer dass Väter und Mütter (gentechnisch reguliert und per gesetzlicher Quote geregelt :rofl2:) nur noch abwechselnd schwanger werden dürfen? Diese Utopie finde ich richtig gruselig. Im Vergleich dazu ist Bobs Ungewissheit (die er während der Kurz-Beziehung durch den Einsatz von Kondomen leicht hätte vermeiden können) mpMn das geringere Übel. 

Gruß Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 22:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Biggi,

Danach kann erst wieder das Kind selbst die Vaterschaft anfechten.

richtig. Aber dann nützt es dem richtigen vater schlicht und einfach nichts, wenn er vorher nachweislich dem Scheinvater vor 18 Jahren in Kenntnis gesetzt hat. Denn mit erfolgreicher Vaterschaftfeststellung und -anfechtung durch das Kind lebt rechtlich nämlich der Schadensersatzanspruch des Scheinvaters wieder auf.

Tja, konkrete Vorstellungen. Das ist ehrlich gesagt schwierig. Denn wirklich umsetzen lässt sich nichts, wenn die KM mauert. Dann wird das Kind nichts über seine korrekte biologische Herkunft erfahren.

Wenn ich nur die finanzielle Seite betrachte könnte ich mir durchaus gesetzliche Regelungen vorstellen, die einer KM, die für sich das "biologische" Recht in Anspruch nimmt den KV nicht zu "kennen" bzw. nicht zu nennen, dann auch, analog zum Tierreich, alleine für die finanzielle Versorgung zuständig ist. Und auch sie max. 2 jahre Zeit hat einen möglichen vater zu benennen (sofern kein anderer in dieser Zeit die Vaterschaft anerkannt hat) und nicht nach 10 Jahren ankommen kann und den vater doch wieder zu finden und für die vergangenen jahre zur kasse bitten zu dürfen. Ebenso, wie zwar später das Kind die Vaterschaft feststellen lassen darf, aber der KV dann nicht im nachhinein KU oder Schadensersatz an einen anderen zahlen muß.

Jedes Kind hat Recht auf Akteneinsicht bei Jugendamt. Wenn dort abgelehnte Anträge von Bob liegen, kann es die spätestens mit 16 ansehen. Wer will Bob daran hindern, das Kind seiner Ex pünktlich zu dessen 16. Geburtstag davon in Kenntnis zu setzen? Wer will einen Teenager daran hindern, herauszufinden, was er wissen will? 

Wenn der Teenager aber gar keinen Grund hat an der vermeintlichen Vaterschaft zu zweifeln? Warum soll er/sie sich dann auf die Suche machen. Evtl. wüßte Bob zu dem Zeitpunkt auch gar nicht mehr wo das Kind lebt oder wie es inzwischen heißt.

Nein, es gibt keine praktikablen Lösungen. Aber es gibt wenigstens Mittel, den betrogenen vater vor plötzlichen finanziellen Folgen zu schützen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 23:16
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Biggi62,

ich bezog mich in meinem Lügen- und Betrugsvorwurf auf die von Dir umfangreich gerechtfertigte vorgeburtlich eheliche Kuckucksvaterschaft.

Meines Wissens war hier nicht davon die Rede, die Schwangere (vor Geburt) mit einer Vaterschaftsfeststellungsklage zu behelligen. Natürlich kann aber Bob nach der Geburt des Kindes auch gegen den Willen der Mutter auf Feststellung der Vaterschaft klagen und so die Einwilligung der Mutter zur Eintragung seiner Vaterschaft nach positivem Test gerichtlich ersetzen lassen.

Wenn die Mutter wider besseres Wissen den neuen Partner als (Kuckucks-) Vater eintragen lässt, so macht sie sich wegen Personenstandsfälschung strafbar, siehe =>

§ 169
Personenstandsfälschung

(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Ich halte das Recht des Kindes auf Kenntnis und Zuordnung seines wahren Vaters für weit höherwertig als den Schutz einer dolosen Zwangsadoption im Dienste eines hypothetischen (erträumten) kindeswohlförderlichen und ohnehin brüchigen "Familienlebens".
Ganz abgesehen davon, wer gäbe Kind und Vater die verlorene Zeit gemeinsamen Lebens und Erlebens, gemeinsamen Gelingens und lehrreichen Mißlingens und gemeinsamen Durchdringens von Glück und Unglück im zwiespätligen Geflecht ihrer gemeinsamen geliebten und verhassten Eigenschaften wieder?
Im Übrigen: Selbst der Staat hat das Recht, eingetragene Scheinvaterschaften anzufechten wenn sie zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung eingetragen wurden. 

Mfg Dick

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 23:54
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ebenso, wie zwar später das Kind die Vaterschaft feststellen lassen darf, aber der KV dann nicht im nachhinein KU oder Schadensersatz an einen anderen zahlen muß.

An dem Punkt bin ich zu 100% bei dir.

Wenn der Teenager aber gar keinen Grund hat an der vermeintlichen Vaterschaft zu zweifeln?

Spätestens zu seinem 16. Geburtstag wäre wohl sichtbar, wem die junge Frau oder der jungen Mann gleicht: Dem (ggf. dann schon weider Ex-)Partner der Mutter oder dessen Vorgänger Bob. das fiese an Genen ist ja, dass man sie zwar leugnen und gesetzlich für unwichtig erklären kann - aber ihre realen Auswirkungen nicht verhindern kann.

Insofern wöre ien Foto des 16-jährigen Bobs an den 16-jährigen Sohn oder ein Foto seiner Tante oder Oma (Bobs Schwester oder Mutter) im Alter von 16 Jahren dándie 16-jährige Tochter ein interessanter Denkanstoß. Der im Zeitalter von sozialen Netzwerken leichter gegeben werden kann, als zu früheren Zeiten.   

Warum soll er/sie sich dann auf die Suche machen. Evtl. wüßte Bob zu dem Zeitpunkt auch gar nicht mehr wo das Kind lebt oder wie es inzwischen heißt.

Was Bob mit seinem Wissen bzw. seinen Vermutungen und seinem Verantwortungsbewusstsein künftig macht, ist seine Angelegenheit. Für mich persönlich wäre unvorstellbar, jemals nicht zu wissen, wo eins meiner Kinder lebt. Mit wem und in welchen Verhältnissen. Selbst wenn mir jede rechtliche Handhabe zur Kontaktaufnahme vor dem 16. Geburtstag genommen wäre, würde ich aus der Ferne über ein Kind wachen, das ich für das meine hielte.

Nein, es gibt keine praktikablen Lösungen. Aber es gibt wenigstens Mittel, den betrogenen vater vor plötzlichen finanziellen Folgen zu schützen.

LG Tina

Einen betrogenen Vater sehe ich hier nicht.
Ein belogenes Kind eventuell.
Einen Scheinvater, dessen Gutmütigkeit und Ritterlichkeit ausgenutzt wird eventuell auch noch.
Zwei Rivalen um dieselbe Frau, denen das Kind nur als Trophäe gilt sehe ich sehr klar.

Aus diesem Grund würde ich auf jeden Fall mit Argusaugen darüber wachen, wie es dem Kind künftig ergeht. Wenn es ihm gut geht, wenn es sich wohlfühlt und sich gut entwickelt, dann würde ich dafür dankbar sein. Wenn es ihm schlecht ginge, würde ich dem Scheinvater und der Mutter zeigen, dass sie nicht unbeobachtet tun und lassen können, was ihnen gerade einfällt. Als Er-ZEUG-er wäre ich auch ZEUG-e dessen, was meinen Kind widerfährt - im Guten wie im Bösen - auch aus der Distanz.

Häufig ist dies auch für rechtliche Väter die einzige Rolle, die ihnen bleibt.  Und zugleich ist der achtsame, einfühlsame ZEUGE häufig der einzige Unterscheid zwischen Kindern, die an unsäglichen Verhältnissen zerbrechen und solchen, die es wider Erwarten schaffen nach einer schwierigen Kindheit ein gutes Leben zu führen.

Verantwortung im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten zu leben, heißt so viel mehr, als ein Blatt Papier vom Gericht zu erkämpfen.

Ich sehe Bobs Idealismus keineswegs als nutzlos oder überflüssig an.
Ich sehe nur nicht, wie Gerichte oder Gesetze hier Gutes bewirken sollen.
Und ich sehe auch derzeit keine reale Bindung zwischen dem Ungeborenen und Bob.

Was für alle Eltern gilt, gilt für Männer in Bobs Lage ganz besonders: Man braucht einen sehr, sehr langen Atem und sehr viel Geduld und Frustrationstoleranz, um ein Kind ins Leben zu begleiten. Auf Distanz noch mehr als in der Nähe. Gerichte braucht man nur im Ausnahmefall.

Mit Zwang erreicht Bob hier überhaupt nichts. Und das ist auch gut so.
Mit Geduld und Fantasie unter Umständen eine ganze Menge.

@Dick: Wo siehst du hier eine Personenstandsfälschung oder ein untergeschobenes Kind?
Offenbar weiß der Next, welche Rolle ihm zugedacht ist und übernimmt diese bewusst und gewollt auch mit der Absicht, seine schwangere Freundin zu schützen und dem unerwünschten Nebenbuhler Ex Bob seine Grenzen zu zeigen. Welcher Mann täte dies nicht für eine Frau, die er liebt und an deren Schwangerschaft er Anteil nimmt?

Bobs Gegner in dieser auseinandersetzung ist nicht die werdende Mutter.
Sein Rivale ist der avisierte Scheinvater. In diesem Duell hat Bob schlechte Karten, weil die Mutter die freie Wahl hat, wem sie sich und ihr Kind anvertraut - und wem nicht. da sie Bob nicht vertraut und er andere Mann mitspielt, ist mit dessen Anerkennung der Vaterschaft für Bob rein rechtlich der Zug angefahren.

Die von dir genannten Paragrafen würden gelten, wenn der vSchein- und Zahlvater getäuscht werden sollte. Das scheint hier ja offenbar nicht der Fall zu sein.

Rechtlich und mit deinen Beispielen bist du auf einer komplett anderen "Baustelle" als Bob unterwegs, Dick.

Gruß  :yltype: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 00:13




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