also....schwierg anzufangen, ich hatte vor 8 jahren eine beziehung aus der ein Kind hervorging, meine tochter (7), habe mich vom Kindsvater getrennt als ich in der 12.ssw war, er hat auch nach der geburt die vaterschaft anerkannt, aber ich hatte eine kurze affäire mit dem Exmann 1 monat vor zeugung (im zeugungsmonat hatte ich keinen sexuellen kontakt zum exmann) und dann wieder als ich s hon schwanger war (diese beziegung zum exmann war dann auch nicht von dauer ca. 9 Mon.), wir haben damals hin und her gerechnet er konnte nicht der vater sein, der expartner hat die vaterschaft auch anerkannt, nun sind 7 jahre vergangen und nach einigen diskrepanzen mit dem Exmann behauptet er das er der vater meiner Tochter sei !
will das jetzt auch einklagen bei gericht, kann es denn sein das er einfach behaupten kann (mittlerweile hat er eine eidesstattliche erklärung abgegeben) er sei der vater meiner Tochter, und ich zum Vaterschaftstest gezwungen werden kann?, imgrunde kann dann ja jeder kommen und einfach sagen du ich bin jez der vaterdeiner Tochter weil sie mir ähnlich sieht !
Ich hoffe das war jetzt verständlich ausgedrückt !
(ich bin mir zu 99,9% sicher das mein Exmann nicht der Vater ist, sondern mein exfreund, der auch die vaterschaft anerkannt hat, die 0,1 % lasse ich mal als biologisches Wunder so stehen;-))
Ich überlege schon ob ich selber einen Vaterschaftstest machen lasse um die 100% zu haben!
Die frage ist die kann ich vor Gericht dazu gezwingenwerdenden test machen zu lassen , weil mein exmann es so will ???
LG Andrea1501
Hallo Andrea,
hm ein privater Test würde wahrscheinlich Ruhe reinbringen. Würde dein Exden denn zahlen?
Mir stellt sich eher die Frage was er damit bezweckt. ihm muß bewußt sein das er damit, soltle es doch so sein, dem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist und dem vermeintlichen Vater Schadensersatz für den geleisteten Unterhalt zahlen muß. Wer geht freiwillig son ein "Risiko" ein?
Wenn er das glaubhaft machen kann, kann es durchaus sein das ein Gericht so einen Test anordnet. Sollte er aber dann nicht der Vater sein wird er diese Kosten alle tragen müssen.
Es bleibt einfach eherdie Frage was er damit bezweckt oder ereichen will. Darüber würde ich mir eher Gedanken amchen als über so nen Test.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ja natürlich, darüber mache ich mir auch gedanken, er will einfach Besuchsrecht haben für die Kleine, da er so ja rechtl. keinen Anspruch hat versucht er es jetzt auf deisem Wege. Die Kleine hat blöderweise immer Papa zu ihm gesagt und er hat sie auch unregelmässig bis vor 3/4 jahren immer zu besuchen gehabt, weil sein leiblicher Sohn (15j.) mein Grosser alle 14 tage zu ihm ging.Jetzt bin ich aber mit Ihm so zerstritten das ich ihm meine Kleine schon seit ca. 3 jahren (seit ich neu verheiratet bin) nicht mehr mitgebe, bzw. sie war nur noch sehr selten dort.
Wir waren in den letzten 3 Jahren desöfteren zusammen beim JA um das Besuchsrecht so zuregeln und ich bin anfangs immer drauf eingegangen auch, wenn er nicht der biologische vater ist sondern nur der Soziale (so drückte sich die dame vom JA immer aus).
Aber nun bin ich in neuer Beziehung und meine tochter sieht meinen 2.Ehemann als Papa an und ich möchte nicht das sie Kontakt mit dem Exmann hat, und in einen gefühlschaos versinkt, sie fragt auch so gut wie gar nicht nach ihm.
LG Andrea
PS: was wäre denn wenn wider erwartens er jetzt doch der Vater wäre?
Aber nun bin ich in neuer Beziehung und meine tochter sieht meinen 2.Ehemann als Papa an und ich möchte nicht das sie Kontakt mit dem Exmann hat, und in einen gefühlschaos versinkt, sie fragt auch so gut wie gar nicht nach ihm.
T´schuldigung das ist Quatsch. Kinder können auch mit 2 "Vätern" glücklich sein und umgehen. Du tauscht doch auch nicht einfach den Vater beim Sohn aus. Undesist nunmal so das auch ein sozialer Vater ein Umgangsrecht hat, wenn es dem Wohl des Kindes dient. DU hast zugelassen das sie ihn Papa nennt und als solechn akzeptiert, warum wird ihrdas nun genommen? Sie soll nun einen anderen Papa nennen. Wo bleibt bei dem ganzen eigentlich der "echte" Vater? Weiß sie das ein dritter ihr "richtiger" Papa ist? Ein Gefühlschaos wird es immer irgendwie geben. Wie muß siesich fühlen, wenn ihr Bruder zum Papa darf und sie nicht? Ne, da hilft nur vernünftige Aufklärung und ein geregelter Umgang, alles adnere würde ihr schlicht und einfach schaden.
Wenn er tatsächlich Vater wäre, dann würde er, sofern das Gericht eine Klage zulässt, mit allen Rechten und Pflichten Vater werden. Also müßte er KU zahlen, hätte aber auch ein Umgangsrecht. Aber versuchs malandersrum zusehen. Das Kind hat ein Recht auf Umgang, das steht so sogar in den entsprechenden §
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen