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Fragen, und klagen ! Vaterschafft leiblich

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 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin neu hier und habe gleich mal ein paar fragen .
Also erstmal zu meiner Situation:

Meine Ex-freundin hat ein Kind vor 6 Jahren bekommen, von welchem ich der  leibliche Vater bin. Seiner zeit habe ich nichts von einer sogenannten Vaterschaftsanerkennung gewusst, bzw. bin auch nicht zum amt gegangen um mir infos zu holen.

wir beide (da schon getrennt ) haben unter uns ausgemacht das ich monatlich 100euro zahle (bin hartz IV) und habe anderweitig das geld verdient.

Seit jahren ging das relativ gut, sie hat eine neue Familie gegründet und ich habe mit quitungen unterschreiben lassen.

Ich komme mit ihrem Lebensgefährten nicht klar und mit meiner ex schon gar nicht mehr. darauf hin hat sie weil es stets streit gab und auch wenig zeit hat mir immer weniger den kleinen gebracht ( ja kein feiner zug von mir, dass sie jedesmal zuggeld bezahlen musste obwohl ich ja nur wenig bezahlt habe, ich muss auch zugeben, das ich nicht immer nett war) schnell gereizt und so weiter.

Sie hat vor 5,5 Jahren ihren neuen Lebensgefärten die vaterschaft anerkennen lassen.

nun bin ich auch soweit das ich davon weiss, und möchte eingetragen werden.

Ich werde aber aus Wikipedia nicht schlau... Was muss ich in Gange bringen um meine Rechte wahrnehmen zu dürfen?

Was passiert dann? ich meine anfechten und so ? wo muss ich da hin wer übernimmt die prozesskosten etc?

Und theoretisch kann man das aussergerichtlich klären dafür brauche ich aber meine EX welche sich weigert.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 23:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LH.

Verstehe ich das recht, der Neue hat die Vaterschaft für dein Kind anerkannt, du hast das gewusst und auch, dass du in Wirklichkeit der Vater bist und nun willst du die rechtliche Vaterschaft wieder selbst antreten?

Wenn das so ist, wird das nix mehr.

Dir bleiben nur 2 Jahre ab Kenntnis der Vaterschaft diese auf dich zu korrigieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 23:35
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ja und nein also ich habe nicht mal gewusst, das ich hätte die vaterschafft anerkennen können ich eurde nie drauf hingewiesen und als meine ex mir mitteilte das sie einen neuen hat. ist mir das auch so ziemlich egal gewesen aber jetzt erst ist mir bewusst geworden was passiert ist. also was kann ich tun um das richtig zu stellen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2014 23:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm, schwierig. Ich sehe da wenig Chancen.

Zu allererst einmal die Zahlungen einstellen!!!

Was steht denn auf der Quittung? Evtl. kannst du ihr ja mal unter die Nase reiben, dass sie KU kassiert hat und du diesen von ihr zurückverlangen wirst. Sie könnte sich auch evtl. strafbar gemacht haben, wenn sie trotz eingetragenem Vater von einem anderen Geld für das Kind kassiert hat. Vielleicht bringt sie das ja zum einlenken und ihr könntet gemeinsam die Vaterschaftanfechten und in Ordnung bringen.

Aber ich fürchte deine Unwissenheit schützt dich nicht vor der2 Jahresfrist der Anfechtung. Es bleibt dir wahrscheinlich nur dieErkenntnis, dass du nicht länger finanziell belastet werden kannst

Wie sicher bist du ,das es dein Kind ist? Gibt es einen Vaterschaftstest?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 23:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass du die Gesetze nicht kanntest spielt keine Rolle.
Aber dass du 2 Jahre von der falschen Vaterschaft des Anderen wusstest und nichts dagegen getan hast, schon.

Damit ist der Zug abgefahren.
Und da du ja jahrelang Unterhalt bezahlt hast, kannst du auch kaum behaupten, dass du nicht gewusst hast, dass du Vater bist.

Bestenfalls er kann jetzt was gegen seine Vaterschaft unternehmen, sofern er glaubhaft machen kann, nichts von dir gewusst zu haben.

Die gute Nachricht ist, dass du die Unterhaltszahlung einstellen kannst.

Umgang kannst du ggf. trotzdem einklagen, da Deutschland in dieser Frage mal wieder wegen Verstoßes gegen elementare Menschenrechte verurteilt wurde.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2014 23:54
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

Also ich habe wenig chacen es richtig zu stellen wenn die kindsmutter nicht einlengt? naja und ich habe eigentlich bis vor Dezember 2013 nichts davon gewusst, das ich hätte eine vaterschafft unterschreiben können, geschweige denn dass meine ex schon hat jemanden eintragen lassen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 00:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal:
Dass du das Gesetz nicht kanntest, spielt keine Rolle.
Evtl. aber, dass du nicht wusstest, dass er als Vater eingetragen war.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 00:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

wie sicher bist du dirdenn wirklich der leibliche Vater zu sein?

ch habe eigentlich bis vor Dezember 2013 nichts davon gewusst, das ich hätte eine vaterschafft unterschreiben können, geschweige denn dass meine ex schon hat jemanden eintragen lassen

Wie schon erwähnt schützt Unwissenheit nicht vor rechtlichen Folgen.

Auf der anderen Seite warst du zum Zeitpunkt der Geburt 24 Jahre. Da sollte man schon mal was von Geburtsurkunden gehört haben und seine eigenen kennen. Und das das Vater und Mutter draufstehen hätte dir auch zu denken geben können. Oder du hättest mal mit jemandem drüber reden können. Ich denke der eine oder andere hätte dich dann schon drauf gestossen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 00:07
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

ja aber ich bin der meinung, dass mich ja soweit ich informiert bin kein gericht vortragen lassen wird da das kind ja einen vater seit jahren eingetragen hat.

Bzw. gericht kostet ja immer geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 00:09
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

aber meine frage ist eigentlich

geht das überhaupt durch? eine vaterschatsannerkennung hat ja nichts mit leiblich zu tun!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 00:13




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

WIE SICHER BIST DU TATSÄCHLICH VATER ZU SEIN?

DU könntest natürlich beim zuständigen Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung abgeben.Dan nerfährst du, ob der andere tatsächlich als Vater angegeben wurde. Nimm die Belege mit, dass du KU gezahlt hast und von daher davon ausgehen musst, dass du der Vater bist.MAch dich aber auch darauf gefasst, wenn du das durchbringst und deine rechtliche Vaterschaft irgendwan nfeststehen wird, dass du auch jede Menge KU u.U. nachzahlen musst

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 00:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Vaterschaftsanerkennung nicht.
Aber eine Anfechtung schon.

Es wird auf jeden Fall nicht einfach und der Erfolg ist ungewiss.

Die Justiz hat sich einfach schon zu viele Jahrzehnte an das Modell der "rechtlichen Vaterschaft" gewöhnt um da jetzt plötzlich über so etwas wie leibliche Väter nachzudenken.

Auch nach dem Sezessionskrieg ist die Sklaverei nicht plötzlich aus den Köpfen der Menschen verschwunden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 00:18
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

und was muss ich tun bzw. kann ich tun für eine anfechtung ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 00:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Z.B. Fragen beantworten, wie die von Midnightwish.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 00:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

OK, dann fangen wir mal von vorne an:

1. Frage: Wie sicher bist du tatsächlich der leibliche Vater zu sein (und nein, er sieht mir ähnlich gilt wohl nur bei Boris Becker)?

2. Frage: Du hast Quittungen über die Zahlung von Unterhalt. Was steht genau drauf? Kannst du damit nachweisen, dass die KM dich im Glauben gelassen hat der leibliche Vater zu sein?

3. Frage: Woher und seit wann weisst du, dass der LG der KM als rechtlicher Vater eingetragen ist. Steht der auf der Geburtsurkunde und liegt eine Vaterschaftsanerkennung vor?

4. Frage: Wie wichtig ist dir, dass du rechtlicher Vater wirst? Was versprichst du dir davon und wieviel bist du bereit dafür zu investieren (Zeit, Nerven, Geld)

5. Frage: Zahlst du weiterhin? Und wenn ja, warum? Undwas würde passieren, wenn du nichtmehr zahlst mit dem Verweis, dass du nicht für einKind zahlst, das gar nicht deines ist.

Wenn diese Frage geklärt sind ist es leichter über Chancen zu reden und eine Strategie zu entwickeln. Z.B: erst den Weg übers JA suchen, dann den gerichtliche.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 00:31
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

1. ich bin mir sicher , dass ich der Vater bin.
2. auf den belegen steht Unterhalt bze freiwilliger Unterhalt drauf. Gegenfrage wie könnte ich beweisen, dass sie mich in dem glauben gelassen hat, dass ich der leibliche Vater bin ?
3.ich weiss erst seit dezember2013 davon bzw. vermute es.
4.es geht mir darum das es seine ordnung haben soll und ich verlangen kann, mir das kind zu bringen. Und es geht mir darum dass sie unterhaltsvorschussbeantragen kann. Leider würden dann in meinem fall sachen zu tage kommen wie ich Kiffe und deale usw. das wird sie sich dann kaum nehmen lassen und belegen, dass ich ja gezahlt habe. Freiwillig und ohne jegliches schrifftstück, dieses haben wir nie aufgesetzt weil es mir nicht wichtig war.
5. ich zahle definitiv nicht weiter...

zur heutigen tagessituation das JA kann mir nicht weiterhelfen, dies ist für das Kind zuständig und nicht für mich so sagte man mir, und in deren akten steht das das kind wohl einen gesetzlichen Vater hat, und auch sozial zu diesem gut gestellt ist und mit ihr und ihm zusammenlebt.

**editt: Fragen von Tina gelöscht, stehen im Post davor...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 12:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. ich bin mir sicher , dass ich der Vater bin.

Durch VS-Test bestätigt?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 13:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. ich bin mir sicher , dass ich der Vater bin.

Das lass ich jetzt mal so stehen. Wenn du keinen entsprechenden Test veranlasst hast, dann kannst du dir nicht sicher sein.

2. auf den belegen steht Unterhalt bze freiwilliger Unterhalt drauf. Gegenfrage wie könnte ich beweisen, dass sie mich in dem glauben gelassen hat, dass ich der leibliche Vater bin ?

Na durch die Quittungen. Wer zahlt denn schon freiwillig für ein Kind Unterhalt?

3.ich weiss erst seit dezember2013 davon bzw. vermute es.

Dann könntest du versuchen die Vaterschaft anzuerkennen und mit den Quittungen beim JA aufschlagen. Diese müssen eine Vaterschaftsanerkennung annehmen.

4.es geht mir darum das es seine ordnung haben soll

kann ich verstehen. Aber warum erst jetzt?

und ich verlangen kann, mir das kind zu bringen.

Das kannst du auch als rechtlicher Vater nicht. Du hast dann ein Umgangsrecht, aber bist auch dafür verantwortlich dieses auszufüllen. Bedeutet du musst das Kind auf deine Kosten holen und verpflegen. Die KM ist nur unter sehr engen Umständen verpflichtet sichanden Kosten zu beteiligen. Z.B. wenn sie hunderte km weggezogen wäre und sie auch die finanziellen Mittel hätte sich anden Fahrtkosten zu beteiligen.

Und es geht mir darum dass sie unterhaltsvorschussbeantragen kann.

Ob sie das täte bleibt ihr überlassen. Wenn sie ohne auskommt, umso besser. Den Vorschuß müßtest du evtl. zurückzahlen. Im übrigen unterlägest du als rechtlicher Vater einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, das bedeutet, dass du alles unternehmen mußt um den Mindestunterhalt sicherzustellen und der liegt akuell bei 272 €.

Leider würden dann in meinem fall sachen zu tage kommen wie ich Kiffe und deale usw. das wird sie sich dann kaum nehmen lassen und belegen, dass ich ja gezahlt habe. Freiwillig und ohne jegliches schrifftstück, dieses haben wir nie aufgesetzt weil es mir nicht wichtig war.

Wenn an den Vorwürfen etwas dran ist, solltest du deine Eisntellung zu Drogen nochmal überdenken. Ich hoffe du hast den KU nicht durch dealen verdient. Tja, das du gezahlt hast kann entweder dir oder ihr auf die Füße fallen. Ihr, wenn sie von dir kassiert hat, obwohl ein anderer als Vater rechtlich eingetragen ist. Dann hätte sie einen Betrug begangen.

5. ich zahle definitiv nicht weiter...

Gut und warte ab, was passiert.

zur heutigen tagessituation das JA kann mir nicht weiterhelfen, dies ist für das Kind zuständig und nicht für mich so sagte man mir, und in deren akten steht das das kind wohl einen gesetzlichen Vater hat, und auch sozial zu diesem gut gestellt ist und mit ihr und ihm zusammenlebt.

Das könnte auch ein sozialer Vater sein. Sprech doch dort nochmal vor und frage wie du vorgehen sollst, da die KM seit Jahren von dir KU für dieses Kind bekommt und du daher davon ausgehst leiblicher Vater zu sein und dies nun auch dokumentieren willst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 13:43
 LH
(@_lh_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

das Ja sagt mir ich kann nichts machen die sind nicht zuständig. einen rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten bzw. bei einer erstberatung habe ich erfahren, dass ich wahrscheinlich notfalls per gericht gar nichts in gang setzen kann, da ein gesetzlicher vater eingetragen ist. d.h. ich würde mit meiner klage geldkosten auf weite hinsicht, wie unterhaltsvorschuss etc. dieser sagte mir auch, dass ich nicht weiter zahlen muss bzw. sie sich auch nicht mehr bei mir melden muss und ich bin fein raus obwohl ich gerne drinstehen würde.
ja ich habe das geld aufgebracht mit dealerei usw. also würde das ganze eh bei hartz IV landen , da ich dann auch kinder angeben muss und die ex auskunft geben wird, dass ich anderweitig geld verdient habe , also könnte mir u.U etwas auf die Füße fallen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 14:21
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi LH,

Also ganz ehrlich: hier liegt ein definitiver Fall von "das Leben ist kein Wunschkonzert" vor.

- Wenn Du dokumentieren willst, dass das Kind dein leibliches Kind ist, dann wirst Du etwas investieren müssen.

- Wenn Du das Kind regelmäßig sehen willst, dann wirst Du Umgang einklagen und dann auch selbst durchführen müssen (d.h. hinfahren oder das Kind abholen)

- Wenn Du dir bewußt bist, dass dealen und kiffen nicht gut sind und wenn Du dem Kind ein guter Vater sein willst, dann wirst Du damit aufhören müssen.

Ursache und Wirkung.
Ganz einfach.

Niemand wird Dir die Vaterschaftsanerkennung schenken.
Niemand wir Dir das Kind nachtragen.

Das einzige, was mal ganz ohne Dein Zutun passieren kann und wahrscheinlich wird, ist dass das Kind irgendwann mal vor deiner Türe steht und fragt: warum hast Du mich im Stich gelassen?

vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 14:35




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