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(@platsch)
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seid fast 100 tagen ist nun meine tochter auf der welt. sehen durfte ich sie nicht und ein foto habe ich auch nie bekommen (weiteres auf meiner hp...). aus bestimmten gründen (auch wenn ich es nicht gerne tue!) muss es nicht 100%ig sein, daß ich der Vater bin. um alle zweifel aus dem weg zu räumen und meinen rechten und PFLICHTEN nachzukommen, wollte ich einen vaterschaftstest. den hat sie nun abgelehnt. geklagt hat sie bis jetzt auch nicht... was kann ich nun tun, um einen vaterschaftstest durchzukriegen? stehe ich möglicherweise auf einem boot ohne rechte? nur wenn jemand klagt, kann ich den test durchbekommen! ohne klage kein kind?! :knockout:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2006 19:54
(@kruemel1)

Hallo Platsch,

meines Wissens nach ist es nicht möglich für dich den Vaterschaftstest anzustreben. Nur wenn sie dich als Vater benennt und du das bestreitest, dann wird der Vaterschaftstest gemacht. Leider kann ich dir keine hoffnungsvollere Antwort geben.

Gruss Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2006 20:31
(@Muckebruder)

Spätestens wenn Sie Geld will wirst du zur Unterschrift der Vaterschaftsanerkennung gebeten. Lehnst du das ab gibt es irgendwann ein gerichtliches Verfahren mit Vaterschaftstest - Soviel ich weiß!!!

Das kann allerdings teuer werden wenn du wirklich der Vater bist - ansonsten zahlt das die KM.

Ich würd erstmal abwarten - sie braucht auf jeden Fall mal die Vaterschaftsanerkennung und spätestens dann hörst du von ihr!? Vieleicht willigt sie ja da zum Test ein, wenn du deine Zweifel vorbringst (Kostet die ja nix)

Hast du letztendlich unterschrieben, hast du auch ein gewisses Anrecht auf Umgang - zumindest theoretisch!?

MfG & Viel Glück, Stefan

[Editiert am 16/2/2006 von Muckebruder]

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2006 20:52
(@platsch)
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Als Vater hat sie mich bereits angegeben und ich habe von ihr auch schon ein schreiben bekommen wann & was ich zu zahlen habe. ihr anwalt bzw sie erheben -noch- keine klage.... wenn sie keine klage erhebt und ich mit meiner klage nicht durchkomme, dann wird es wohl die hölle für mich... 😡
das sie fremdgegangen ist, weis ich, kann es aber -noch- nicht beweisen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2006 13:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du hast keine Möglichkeit, eine Vaterschaftsanfechtungsklage einzureichen, weil du noch nicht als leiblicher/gesetzlicher Vater festgestellt wurdest. Dass die Ex dich angegeben hat, ist nicht rechtsverbindlich. Als Vater eines nicht-ehelichen Kindes musst du explizit die Vaterschaft anerkennen. Dies läuft beim JA.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2006 14:28
(@platsch)
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... also muss ich wohl warten, bis ein amt klage erhebt... 😡 😡 😡 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2006 14:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Platsch,

Du könntest ja auch mit dem Schreiben zum zuständigen Jugendamt gehen und denen sagen, dass neben Dir auch XY in Frage kommt und sie, wenn sie Dich als Vater verpflichten wollen, bitte testen sollen, ob Du es auch wirklich bist.
Ich würde denen ganz freundlich klar machen, dass Du für alle Pflichten und Rechte einstehen möchtest, jedoch natürlich nur, wenn Du der Vater bist. Vielleicht triffst Du ja auf einen Sachbearbeiter, der sich beeindruckt zeigt, wenn Du die Initiative ergreifst...?

Und NICHTS unterschreiben....

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2006 16:32
(@platsch)
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leider ist das nicht so einfach. das jugendamt hält sich daraus und ist der meinung, das dies eine privatrechtliche sache ist. also für die anwälte. aber die mitarbeiter im jugendamt bonn tun 'eh so, als wenn sie keine gesetze kennen. habe schon jedem mitgeteilt, das ich sofort zahle, wenn der vaterschaftstest gemacht ist. bringen tut das nichts... von wegen, das JA ist in erster linie zum wohl des kindes da... boykott, zum wohl des kindes...? :phantom:

wenn da nicht die hoffnung wäre.... :present:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2006 18:29
(@platsch)
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Muss mal mir Luft machen.... :gunman:

Nun bekomme ich ein Schreiben vom JA. Die Kindesmutter will kein Umgangsrecht einräumen, da ich die Vaterschaft nicht anerkenne. Da ich die kleine noch nie gesehen habe und es Beweise gibt, das sie Fremdgegangen ist, kann ich diese nicht anerkennen. Mit vielen Schreiben an die KM und an das JA habe ich mitgeteilt, das ich einen V.-test bezahlen würde und ich dann auch allen Rechten und Pflichten nachkommen würde. Nun habe ich Klage eingereicht und ich sehe sie, wie sie ihren UMGANGSBOYKOTT ganz locker und Legal durchzieht... ;(
Alles was ich will: Die Gewissheit, das es 100%ig meine Tochter ist und sie endlich in meine Arme schliessen....
Nun, Morgen gehe ich mit viel Wut im Bauch zum JA und will endlich eine Vermittlung zwischen uns haben! Ich weis, ich werde gegen eine Mauer rennen, aber auch Mauern kann man(n) einreissen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 19:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Entschuldigung. Nur zum Verständnis. Was für eine Klage hast du eingereicht? Solange du dich Vaterschaft nicht anerkennst kannst du kaum auf Umgang kalgen, da du offiziell ja gar nicht Vater bist. Auf Feststellung der Vateschaft kann IMO nur die KM oder das Kind selber klagen...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 19:36




(@platsch)
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Nun, ich kann beweisen, das sie Fremdgegangen ist. Mehr kann & darf ich aus taktischen Gründen nicht sagen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 19:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob du das beweisen kannst oder nicht spielt doch erstmal keine Rolle.

Welche Klage willst du einreichen? Umgangsrecht gibt es nur für den Vater. Einerseits willst du deine Kleine sehen, aber die Vaterschaft nicht anerkennen. Gut, dann mußt du aber auch damit leben ,das du sie solange nicht sehen wirst, wie die Vaterschaft nicht festgestellt ist. Solange kannst du aber auch nicht auf einen Umgang mit dem Kind klagen

Solange du als Vater nicht nirghends offiziell geführt wirst, kannst du aber auch keine Vaterschatfsanfechtungsklage führen. Und eine Klage auf Anerkennung der Vaterschaft kann ja von dir meines Wissens auch nicht eingereicht werden...

Taktische Gründe hin und her... ob du ihr ein Fremdgehen beweisen kannst oder nicht... bisher sehe ich nicht was du kalgen willst.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 20:07
(@platsch)
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na, ist doch Logisch...

Kann ich es beweisen und das Gericht nimmt diesen Beweis an, dann bekomme ich auch einen V.-test gegen ihren Willen durch.
Sobald es 100%ig ist, werde ich dann natürlich auf Umgang bzw gegen ihren Boykott klagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 20:49
(@midnightwish)
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Kann ich es beweisen und das Gericht nimmt diesen Beweis an, dann bekomme ich auch einen V.-test gegen ihren Willen durch.
Sobald es 100%ig ist, werde ich dann natürlich auf Umgang bzw gegen ihren Boykott klagen.

Platsch, vielelicht bin ich zu blond dazu oder hab das Falsche studiert.

Du hast doch, so wie du schreibst, die Vaterschaft bisher nicht anerkannt. Sie hat dich zwar beim JA als Vater angegeben, da du aber nicht unterschreibst der Vater zu sein, hast du rechtlich auch nicht den Stellenwert eines Vaters.

Wie soll ein Gericht sie gegen ihren Willen zu einem Test zwingen. Versteh ich nicht. Solange du bestreitest der Vater zu sein, kann ja nur sie eine Vaterschaftsfeststellungsklage anstreben, in der dann
DU
zum Test verpflichtet wirst. Was würdest du denn machen, wenn sie plötzlich sagt, nö, der ist gar nicht Vater, ich hab mich getäuscht x,y ist Vater. Du hast kein Recht deine Vaterschaft oder Nichtvaterschaft einzuklagen.

Klar ist, sobald du rechtlich als Vater feststehst hast du auch ein einklagbares Umgangsrecht. Bis dahin schlicht und einfach nicht. Von daher sehr vermessen von Umgangsbykott zu sprechen. Ich würde mein Kind auch keinem Mann geben, der Zweifel an der Vaterschaft hat. Wie gehts weiter, wenn du nicht der Vater bist? Dann willst du das kleine Wesen wahrscheinlich nicht sehen, oder? Also warum sollte sie sich im Zweifelsfall an dich gewöhnen? Erstmal sollte die Vaterschaft geklärt sein und dann kann man ja überalles andere nachdenken.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 21:04
(@platsch)
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... ganz einfach!

Sie will Geld von mir! Es gibt 3 Schreiben von ihr/Anwalt, wo sie von mir als Vater spricht. Außerdem komme ich nun mal als Vater in Frage. Wie will sie begründen, dass sie sich "getäuscht" hat? Und... welcher andere Mann lässt sich auf so etwas ein?

Gruß, Dirk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2006 12:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du, das sie Geld will, ist mir durchaus klar. Das sie dich bei Hinz und Kunz als Vater angibt ist dann auch selbstredend. Solltest du nicht der Vater sein, kannst du sie dann vielleicht belangen.

Solange du aberals Vater rechtlich nicht auftauchst wirst du "brav" abwarten müssen, das sie die Vaterschaft feststellen lässt. Ich weiß nur nicht,m warum ihr euch das so schwer macht? Sie gibt dich als Vater an, du zweifelst und willst nicht unterschreiben, was ja völlig ok ist. Ich würde auch nicht unterschreiben, wenn ich Zweifel hätte. Aber warum um Himmels Willen, wird dann die Vaterschaft nicht einfach festgestellt? Warum geht sie denn diesen Schritt nicht? Dir sind da ja die Hände gebunden...

Deep, hilf mir, steh ich hier so auf dem Schlauch?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 12:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deep, hilf mir, steh ich hier so auf dem Schlauch?

ich wurde gerufen?

Platsch dreht sich seit einem Monat plus 100 Tage und noch etwas mehr im Kreise. So lange die KM ihn nicht als Vater offiziell bekannt gibt und er sich dagegen zur Wehr setzt oder die Vaterschaft anerkennt, wird es kein weiteres Ergebnis bringen.

Vater = Umgang + KU-Pflicht
Nicht Vater = Nix

Ich verstehe die ganze Diskussion daher irgendwie nicht wirklich.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 13:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke deep,

Platsch dreht sich seit einem Monat plus 100 Tage und noch etwas mehr im Kreise. So lange die KM ihn nicht als Vater offiziell bekannt gibt und er sich dagegen zur Wehr setzt oder die Vaterschaft anerkennt, wird es kein weiteres Ergebnis bringen.

Vater = Umgang + KU-Pflicht
Nicht Vater = Nix

so hab ich das bisher ja auch imemr gesehen. Daher versteh ich eben nicht, welche Klage er nun führt. Aber irgendwie muß ich das wohl auch nicht verstehen, da Platsch sich da ja bedeckt halten will.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2006 13:19
(@mwadmin)
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Ist zwar schon etwas älter der Thread hier, aber vielleicht interessiert es Platsch oder sonst wen ja noch. Meines Wissens nach geht Folgendes:

1)
Vaterschaft anerkennen und unterschreiben, die Mutter hat ja nichts dagegen, soweit ich das gelesen habe.
2)
Zahlen nach allseits bekannten Berechnungsformeln und Umgang freundlich einfordern. Wird er gewährt gut, wenn nicht, dann eben einklagen.
3)
Hat er sein Kind bei sich, kann er selbst den Vaterschaftstest durchführen. Der ist rechtlich zwar nicht abgesichert, ist aber zunächst nicht relevant, er will ja zum Ziel 😉
4)
Ist er nicht der Vater laut Test, kann er, NACH MEINEN INFORMATIONEN, bis zu ZWEI JAHREN nach Anerkennung der Vaterschaft, seine Vaterschaft wieder anfechten. Meine Rechtsanwältin hatte mir das damals so gesagt und irgendwo stehts auch in Gesetztexten drin.

Damit würde er sein Ziel erreichen, wissen wie er dran ist und ich denke auch wieder rauskommen, sollte er nicht Paps sein.

Edit: hab ihn gefunden, BGB 1600 b, Fassung 55 Auflage, ist aktuell! Zwei Jahre!

[Editiert am 3/4/2006 von mwadmin]

http://www.vatersein.de/forum-topic-5879.0.html
Meine Geschichte

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2006 21:14