Biologischer Vater ...
 
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Biologischer Vater meldet sich nach 18 Monaten zwecks Vaterschaft

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(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

HI,

unser kleiner ist nun 9 Monate alt. Als meine Freundin in den ersten Wochen schwanger war,  hat Sie Ihrem Ex mitgeteilt das er Vater wird. Zu dieser zeit gabs mich noch nicht.
Er hat davon nichts wissen wollen, brach den Kontakt ab und sagte treibe ab und weg war er. Laut ihrer aussage war es mehr eine bett geschichte wie eine partnerschaft.

Ab dem 6 Monat habe ich Sie kennen gelernt und alles mit erlebt von der geburt bis zur eigenen Wohnung samt Freundin und Kind.

In der Klinik hat sie vater unbekannt angegeben und auch beim JA. Sie musste Ihre geschichte erzählen wieso sie nicht weiss wer der vater ist und wollte auch keine Namen nennen.
Sie wollte einfach nix mehr mit Ihm zu tun haben, wer sich nicht kümmern möchte, mich im stich lässt wärend der schwangerschaft und einfach abhaut, was soll ich da noch machen fragte sie sich ?
dann lieber alleine oder mit neuem partner der mein kind aktzeptiert.

Gewiss das tue ich mit voller verwantwortung und hingabe als wäre er mein eigener.

Vor einer Woche hat er sich via internet gemeldet und meint jetzt auf einmal er würde gerne doch die vaterschaft anerkennen, aber zuerst privat einen test machen  dann bei postiver festellung sich eintragen lassen.

Nun hat meine Freundin bedenken, nunja es war ja eine falsch aussage beim JA das da etwas raus kommt sofern der KV befragt wird wie lange sie sich schon kennen etc. es war ja nur ein ONs ....

Wird das ein KV gefragt oder läuft das anders ab bei der eintragung ???? SIe macht sich nun einen Kopf und ich auch ....

Ich persönlich habe nichts dagegen, 2 Väter sind besser wie gar keinen zu haben.

Nur habe ich angst, das unser kleiner nun hin und her gerissen wird.

Wie muss ich mich als Erzieher verhalten ?

Muss ich den draht zum biologischen vater suchen oder warten bis er auf mich zu kommt ?

ist es richtig das meine freundin mit kind bei den treffen in sein elternhaus geht anstatt es in ihrem zu machen ?

muss ich jedesmal daheim bleiben wenn sie sich treffen ???

soll sie sich vorab mit ihm treffen um zu bereden was beide beim JA sagen oder soll sie ihn einfach angeben und alles andere nimmt seinen lauf ???

wird sie beim JA auch zu ihrem aktuellen partner befragt wie oft ich beim kind bin ?

wer ist neben der mutter die bezugsperson, leiblicher vater oder erzieher ?

wir meinen, wer sich wärend einer schwangerschaft und danach nicht gemeldet hat, wurde beeinflust. unser verdacht war richtig, seine eltern machen druck, sie wollen ihren enkel sehen und dies geht nur wenn er zu seinem kind steht.

freue mich über tipps und antworten

danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 13:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hugoboss,

ich denke, Ihr habt da eine etwas naive Herangehensweise. Vaterschaft ist nichts, was man sich erst einmal durch Wohlverhalten verdienen muss; sie ist zunächst einmal rein biologisch. Beide Beteiligten (Deine Freundin und ihr Gelegenheits-Bettpartner) haben eben erst einmal den Kopf in den Sand gesteckt: Der eine ist abgehauen; die andere hat "Vater unbekannt" angegeben. Beides ist nicht besonders erwachsen oder verantwortungsvoll. Aber das kann man ja jetzt korrigieren.

Dass Du Dich um dieses Kind kümmerst, ist löblich; es verschafft Dir jedoch keinerlei "Ersatzrechte". Hätte Deine Freundin das vorgehabt, hätte sie (cleverer- und fälschlicherweise) Dich als Vater angeben können; dann wäre der Ex jetzt ziemlich aus dem Spiel und Du der rechtliche Vater; allerdings auch mit allen Pflichten; beispielsweise der, viele Jahre lang Unterhalt für dieses Kind zu bezahlen, auch für den Fall, dass Eure Partnerschaft scheitert.

Sinnvollerweise sollte Deine Partnerin jetzt erwachsen reagieren; ihr Kind hat ein Recht auf seinen Vater. Und ja: Dafür müssen die Eltern sich möglicherweise das eine oder andere Mal treffen; auch ohne Dich und ohne Deine Erlaubnis. Es wird da die nächsten 20 Jahre immer wieder etwas zu besprechen und zu klären geben; so ist das unter verantwortungsvollen, getrennt lebenden Eltern. Kinder kommen mit solchen Konstellationen durchaus zurecht, wenn man echt und ehrlich damit umgeht. Es gibt keinen Grund, hier Lebenslügen aufzubauen und zu pflegen. Als neuer Partner und als zusätzliche Bezugsperson des Kindes tust Du gut daran, den zu treffenden Regelungen nicht im Weg zu stehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 14:08
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi hugoboss,

Aus meiner Situation als Zweitmama (oder auch "soziale Mutter") kann ich brille nur zustimmen.

Wie es nun weitergeht, können / müssen die beiden biologischen Eltern entscheiden - und deine Aufgabe ist es, diese Entscheidungen mitzutragen.
Das ist ein schwerer Weg und Du wirst dir mehr als einmal auf die Zunge beißen müssen, um dich nicht einzumischen, aber es ist nun mal Realität. Wie weit Du in eurer Beziehung für das Kind da sein darfst und es miterziehst, auch das liegt im Wesentlichen an deiner Partnerin und wie ihr eure kleine Familie gestaltet.

Wichtig ist, dass Du deine Rolle als Zweitvater kennst und dass Du Dich entsprechend verhältst.
D.h. wenn er wirklich bereit ist, seinen Platz als leiblicher Vater anzunehmen und sie das auch zuläßt, dann wirst Du immer hinter ihm stehen. Sowohl vor dem Gesetz als auch in den Augen der Gesellschaft.
Und Du solltest dann dem Kind zuliebe auch akzeptieren, dass er der leibliche Vater ist und dass das Kind ihn als solchen braucht. Immerhin ist das Kind ein Teil von ihm.

Du hast als sozialer Vater die Möglichkeit, dem Kind auf andere Weise beizustehen und es zu unterstützen.
Und aus meiner Sicht gibt es bei der Diskussion um leibliche und soziale Elternteile nie ein "besser" oder "schlechter" sondern immer nur ein "anders".

Ich wünsche Dir viel Kraft.
Aber glaub mir - es ist leichter, wenn man diese Tatsachen verinnerlicht und akzeptiert, als wenn man ständig damit kämpft und versucht, jemand zu sein, der man nicht ist.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 14:22
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

danke für eure antworten. Ich bin und werde immer der vater bleiben! mit diesen aussagen stärkt sie mich mehrmals die woche . du warst der mann an meiner seite und du warst es der seine nabelschnurr durchschnitt, da kommt auch sein erzeuger nicht gegen an sagt sie.
sie weiss eben noch nicht was jetzt auf sie zukommt.

irgendwie möchte sie es nicht, so wie es bis jetzt war, fand sie es klasse. sie steht unter druck, sie bittet ihn um bedenkzeit bis nach seiner taufe.

ich habe mit dem gedanken gespielt die vaterschaft anzuerkennen. habe mir aber sagen lassen, dies sei durchaus möglich, auch jetzt noch, aber wenn es einen leiblichen vater gibt, könne er dieses übers gericht anfechten und mir wird die vaterschaft wieder aberkannt ?!

es ist ja nicht so, das ich als zweitvater nicht zurecht kommen werde, ich MUSS es,  weitere kinder sind ja in planung, aber bisdahin wirds schon sicher schwer werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 14:56
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo HB,

ich kann  Deine Sorgen und Zukunftsängste ja verstehen und vielleicht sind sie ja sogar berechtigt.

Aber was meinst Du gibt Dir das Recht für das Kind entscheiden zu dürfen ob es jemals seinen wirklichen (biologischen)  Vater kennenlernen kann.
Genau dieses Recht möchtest nämlich vorrangig Du beschneiden indem Du hier eine Vaterschaft annerkennen lassen möchtest die nicht gegeben ist uind das auch noch mit dem Wissen um die wirkliche Vaterschaft.

Kind und Vater haben ein Recht darauf sich zu haben, die Gründe dafür das er Deine LG im 6mon. schwanger verlassen hat liegen hier für uns im verborgenen.

Ich weiss nur eins, alles hat 2 Seiten.

Und auch Du hast immer nur eine davon zu sehen/hören bekommen.

Mein Rat an Dich deshalb, versuche hier nicht den KV davon abzuhalten seinen Sohn kennenzulernen und evtl. auch für Ihn im günstigsten Fall mit Sorgen zu dürfen.

Du wirst dabei nicht verlieren und der kleine nur gewinnen.

mut und kraft wünscht
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 15:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hugoboss,

irgendwie ist das alles Kinderkacke; man kann nicht jemand anderen mal eben zum Vater eines Kindes erklären, nur weil man dadurch die eigene Vergangenheit auslöschen oder umdeklarieren möchte. Immerhin ist Deine Partnerin vor nicht allzu langer Zeit mit dem Vater des Kindes freiwillig (und in Kenntnis des Risikos einer Schwangerschaft) in die Kiste gestiegen. Vater ist nicht, wer die Nabelschnur durchschneidet, sondern wer ein Kind gezeugt hat und sich darum kümmert. Und das scheint der leibliche Vater ja zu wollen. Dass er es erst jetzt will - who cares? Deine Partnerin hat sich mit der (falschen!) Angabe "Vater unbekannt" nicht erwachsener und verantwortungsvoller verhalten als er.

Ein fremdes Kind als das eigene anzuerkennen ist nicht zwingend eine gute Idee: Zum einen würdet Ihr das Kind fortlaufend über seine tatsächliche Abstammung belügen (und es hat ein Recht darauf, diese zu kennen!); zum anderen gibt es auch keine Garantie dafür, dass Eure Partnerschaft für alle Zeiten Bestand hat. Auch Du könntest jederzeit aus dem Leben des Kindes gekickt werden und ausser einer Unterhaltspflicht keine Verbindung mehr zu diesem Kind mehr haben (und nein, die falsche Annahme "mit mir würde sie das nie machen!" hat schon Legionen von tatsächlichen und vermeintlichen Vätern das Genick gebrochen).

Die jetzt zu findenden Klärungen sind kein Spiel nach dem Motto "ich suche mir jetzt aus einem Katalog den Vater für mein Kind / mein künftiges Lebenskonstrukt aus". Falls es Dir bei der Entscheidungsfindung hilft: Juristisch ist eine wissentlich falsche Angabe über die Abstammung eines Kindes eine Straftat nach § 169 StGB. Und falls Deine Partnerin wegen des Kindes derzeit nicht arbeitet, sondern Sozialleistungen (statt Kindesunterhalt) bezieht, kann das auch noch einen Rattenschwanz an finanziellen Forderungen nach sich ziehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 15:27
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi hugoboss,

... das stärkste Argument ist und bleibt immer noch: Das KIND hat ein Recht darauf, zumindest zu wissen, wer sein biologischer Vater ist und ihn im besten Fall auch wirklich zu kennen - und zwar als jemanden, der Teil seines Lebens ist.

Der Zeitpunkt wird definitiv kommen, an dem das Kind seine biologische Herkunft kennen will und muss, auch um seine eigene Identität dadurch zu finden oder zu festigen. Und alle die das verhindern - auch wenn sie das mit noch so guten Absichten tun - werden dann ein großes Problem haben und das Kind in seiner Entwicklung (wissentlich oder unwissentlich) behindern.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 15:41
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

schiesst mich nicht gleich ab, es war nur ein gedanke seit der schwangerschaft und danach. da war vom ex weit und breit nix zu hören.
ja ich muss damit klar kommen, ich liebe beide.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 15:48
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... niemand schiesst jemanden ab- Du hast gefragt und Du hast Antworten bekommen, manchmal Gefallen diese, oftmals auch nicht.

Du liebst beide, schön  🙂

Dann hilf deiner LG und nimm Ihr Ängste, Unterstütze Sie und gebt Eurem Schützling die Möglichkeit seinen Vater kennen zu lernen.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 24.03.2011 15:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hb,

schiesst mich nicht gleich ab, es war nur ein gedanke seit der schwangerschaft und danach. da war vom ex weit und breit nix zu hören.

niemand schiesst Dich hier ab; wir versuchen nur, die rechtlichen (und auch ein paar moralische) Aspekte zu beleuchten. Hättest Du kurz nach der Geburt die Vaterschaft anerkannt (oder gar die Mutter geheiratet), wäre das Ganze zwar nicht "richtiger" geworden; der leibliche Vater hätte jetzt aber erheblich grössere Probleme, seine Vaterschaft nachträglich anerkannt zu bekommen: Dann müsste er heute die Anfechtung Deiner Vaterschaft betreiben und nicht nur einen bislang leeren Eintrag bei "Vater unbekannt" mit seinem Namen füllen und sich damit immerhin (mindestens) eine vieljährige Zahlungsverpflichtung aufladen. (Persönliche Anmerkung: Frauen, die tatsächlich oder angeblich nicht wissen, wer der Vater ihres Kindes ist, sind nicht in der Position, das Verhalten ihrer Ex-Bettpartner als "richtig" oder "falsch" zu beurteilen).

Ich sehe allerdings immer noch nicht, warum Deine Partnerin jetzt "Bedenkzeit" brauchen will.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 24.03.2011 16:01




(@kruemel2)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Hugoboss,

hat es denn ein Treffen zwischen dem Ex und deiner Partnerin gegeben? Oder lediglich Internetkontakt? Vielleicht sollte man in einem Gespräch erstmal in Ruhe klären was er sich denn nun erhofft und wie er die Zukunft für und mit dem Kleinen sieht.

Ist der Kontakt erstmal hergestellt kann er schliesslich nicht später einfach wieder abbrechen weil es ihm dann vielleicht nicht mehr so toll gefällt, wenn er jetzt Verantwortung tragen möchte schön, aber dann auch durchgehend.

Über das JA braucht sich deine Partnerin nur Sorgen zu machen wenn sie Leistungen sprich Unterhaltsvorschussgeld bezieht oder bezogen hat, das wollen sie dann wieder haben.

Wenn dies nicht der Fall ist können ja beide sagen das sie sich zufällig wieder getroffen haben und gut ist es, da wird keiner mehr in irgendeiner Weise nachfragen.

Das sie Bedenkzeit haben möchte kann ich gut nachvollziehen, da sie ja mittlerweile einen guten Weg gefunden hat mit dem Kleinen und dir und es für ihr Gefühl jetzt einfach eine grosse Veränderung darstellt, sich Dinge gut zu überlegen ist keine Schande.

Ich sehe es auch nicht von der Seite Vater und Kind haben ein Recht aufeinander, denn dieses Recht wurde ja bisher vom leiblichen Vater nicht wahrgenommen und hätte er sich nicht gemeldet hätte er dem Kind dieses Recht verwehrt ohne das man etwas hätte ändern können.

Gut für das Kind das er sich so früh besonnen hat, denn mit 9 Monaten bekommt man solche Veränderungen nicht mit.

Einen Anspruch auf den Vaterschaftstest hat er im übrigen nicht.

Alles Gute

Gruss Kruemel2

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 16:22
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

dann wird das JA die vaterschaft festellen oder? ja sie hat unterhaltsvorschuss kassiert bis heute . sie treffen sich am sonntag das erste mal wie ich gerade erfuhr.
wenn beide die selbe story erzählen von wegen im internet wiedergetroffen wird das JA auch nix machen können oder?
der vater muss eben nur sagen, wieder getroffen, nach dem kleinen gefragt, alles gute gewünscht, nachgerechnet, ups das war ja die zeit mit uns ? testen, postiv , eintragen lassen, fertisch  :redhead:

sie bittet um bedenkzeit, weil sie schauen möchte wie er nun tickt. immer noch der frauenplayer von damals der nur party und frauen im kopf hat oder reif genug für verantwortung und vater sein ?
oder steht er dem druck seiner familie gegenüber und macht es nur für die angehenden grosseltern und hat seine ruhe ?

abwarten. ich kenne meine rolle und die nehme ich ernst. taugt der eine vater nix, hat der kleine immer noch den anderen hehe  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 17:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hb,

dann wird das JA die vaterschaft festellen oder? ja sie hat unterhaltsvorschuss kassiert bis heute .

den wird sie möglicherweise zurückzahlen müssen.

wenn beide die selbe story erzählen von wegen im internet wiedergetroffen wird das JA auch nix machen können oder?

das JA "macht" sowieso nichts; insbesondere trifft es keine Feststellungen über die Vaterschaft; ganz egal, wer welche "Story" erzählt.

der vater muss eben nur sagen, wieder getroffen, nach dem kleinen gefragt, alles gute gewünscht, nachgerechnet, ups das war ja die zeit mit uns ? testen, postiv , eintragen lassen, fertisch  :redhead:

das hätte eigentlich Deine Partnerin nach der Geburt tun sollen. Ihr "ich will das Kind allein für mich, und die Allgemeinheit soll das mal hübsch finanzieren" war genauso wenig eine Heldentat wie das Abtauchen des Vaters.

sie bittet um bedenkzeit, weil sie schauen möchte wie er nun tickt. immer noch der frauenplayer von damals der nur party und frauen im kopf hat oder reif genug für verantwortung und vater sein ?
oder steht er dem druck seiner familie gegenüber und macht es nur für die angehenden grosseltern und hat seine ruhe ?

Nochmal: Vaterschaft wird nicht nach Wohlverhalten zugeteilt; das gilt höchstens (noch) für Fragen des gemeinsamen Sorgerechts. Ansonsten ist Vaterschaft schlicht an biologische Zusammenhänge geknüpft. Wenn Dir ein anderer ins Auto fährt, stellst Du bei der Regelung der Unfallfolgen ja auch nicht die Frage "war er vielleicht gerade abgelenkt oder hatte er gerade Liebeskummer?"

ich kenne meine rolle und die nehme ich ernst. taugt der eine vater nix, hat der kleine immer noch den anderen hehe  :exclam:

Zwei Väter braucht kein Kind; schon gar keine, die im Wettstreit darüber liegen, wer nun der "bessere" ist. Deine Rolle ist die einer sozialen und täglichen Bezugsperson; nicht mehr und nicht weniger. Mit einer Einschränkung allerdings: Du kannst jederzeit folgen- und rechtlos aus dem Leben des Kindes gekickt werden (ja, auch wenn Du Dich bislang um das Kind gekümmert und es "finanziert" hast); bei einem leiblichen Vater ist das schon schwieriger.

Mach am besten keine Konkurrenzsituation draus.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 17:22
(@hugoboss)
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für Kinder bis unter 6 Jahre    133 EUR/Monat macht bei 9 monaten eine rückzahlung von 1197€
ja wie sollen die beiden dann vor das JA gehen ? was sollen sie sagen ? ich hatte kein bock und wollte nix vom kind wissen und bin abgehauen ? SIe: er hat mich im stich gelassen, was soll ich mit diesem mann ? wie sollen die beiden an dieses thema ran gehen ? meine freundin möchte es nach dem gespräch nächste woche schon fix machen mit dem amt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 17:40
(@brille007)
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Moin hb,

das Jugendamt ist keine Rechtfertigungsbehörde, bei dem man irgendwas erklären oder gar entschuldigen müsste. Für eine Vaterschaftsanerkennung ist es allerdings auch der falsche Ansprechpartner; dafür ist in der Regel das Standesamt zuständig: Termin machen, hingehen, eintragen lassen, fertig.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 17:45
(@hugoboss)
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ups, wir sind ja voll auf dem falschen dampfer  :redhead: und nach der eintragung muss meine freundin dann übers JA die unterhaltsansprüche geltend machen ?
dann kann ich davon ausgehen, das der leibliche vater auch nicht befragt wird und nach dem JA schreiben mit der post  die unterhaltszahlungen nach prüfung seiner gehaltsbarechnungen ausrechnet ?
und wie kommt es dann zur rückzahlung des vorschusses der ganzen 9 monate ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 17:54
(@brille007)
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Moin hb,

ups, wir sind ja voll auf dem falschen dampfer  :redhead: und nach der eintragung muss meine freundin dann übers JA die unterhaltsansprüche geltend machen ?

Du scheinst eine grosse Sehnsucht nach dieser Behörde zu haben - obwohl Du als Aussenstehender nie etwas mit ihr zu tun haben wirst...
Nein, Deine Freundin muss nichts über das JA machen; der Vater kann auch bei einem Notar einen Unterhaltstitel erstellen lassen. Oder einfach mit Deiner Freundin vereinbaren, regel- oder unregelmässig Unterhalt in bestimmter oder unbestimmter Höhe zu bezahlen - wenn ihr das genügt, ist es auch ok.
Das einzige, was Deine Freundin im Zweifelsfall "muss": Falls die Unterhaltsvorschusskasse ihre verauslagte Kohle wiederhaben will, weil es jetzt ja einen Vater gibt, muss sie diese zurückzahlen.

dann kann ich davon ausgehen, das der leibliche vater auch nicht befragt wird und nach dem JA schreiben mit der post  die unterhaltszahlungen nach prüfung seiner gehaltsbarechnungen ausrechnet ?

Du kannst von gar nichts ausgehen, denn das Ganze ist nicht Dein Bier. Und alles andere können die beiden Beteiligten - siehe oben - auch untereinander auskaspern. Vielleicht schaltest Du in diesen Fragen einfach mal einen Gang zurück.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 19:02
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

lieber martin,

ich unterstützte meine freundin! schon alleine meine fragerei hier im forum ist uns eine grosse hilfe, weil wir auf dem falschen dampfer waren.
oder glaubsch ich lass sie bei diesem thema alleine ? ich stehe zu ihr  :thumbup:
danke für deine antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 19:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hb,

oder glaubsch ich lass sie bei diesem thema alleine ? ich stehe zu ihr  :thumbup:

das spricht ja für Dich - aber kann sie selbst nicht schreiben? Es handelt sich nun einmal ausschliesslich um ihre Probleme und nicht um Deine - und da empfehlen wir hier regelmässig, dass die Betroffenen sich selbst anmelden und fragen; das vermeidet Missverständnisse und Übertragungsverluste.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2011 19:45
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

joa hast auch wieder recht. selbst ist die frau. ich sag ihr bescheid mit dem anmelden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2011 20:53




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