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Anfechtung Vaterschaft von offiziellen Stellen

 
(@hamburger jung)

Dieses ist auf der Seite des bmj zu finden.  Ich weiß nicht, wie man mit <hier> verlinkt, deshalb hab ichs nicht getan, da der link endlos lang ist.

Bundestag berät Anfechtung von „Scheinvaterschaften“
Berlin, 1. Februar 2007

Der Bundestag berät heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt. „Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Papiere. Daher sieht das Gesetz ein Anfechtungsrecht des Staates vor, wenn eine Vaterschaftsanerkennung ausschließlich auf Vorteile im Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht zielt. Der Gesetzgeber hat für den Aufenthalt in Deutschland Regelungen geschaffen, die dem Schutz der Familie ausgewogen Rechnung tragen. Diese Regelungen sollen nicht durch Missbrauch umgangen werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Beispiel:
    Eine allein erziehende ausländische Frau lebt mit ihrem vierjährigen Sohn in Deutschland. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft ab und wird nicht verlängert. Mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ist sie ausreisepflichtig, muss also Deutschland verlassen. Um dies zu vermeiden, zahlt sie einem Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit Geld dafür, dass er die Vaterschaft für ihren Sohn anerkennt. Weder die Mutter noch der „frischgebackene Vater“ haben ein Interesse daran, dass letzterer seinen „Sohn“ jemals treffen wird. Durch die Anerkennung wird der Sohn nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht automatisch deutscher Staatsbürger, seine Mutter darf dann auch in Deutschland bleiben.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs:

1. Der Gesetzentwurf ergänzt die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch um ein Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle.

2. Die für die Anfechtung zuständige Behörde sollen die Länder entsprechend den Bedürfnissen vor Ort selbst bestimmen können.

3. Die Anfechtung ist nur erfolgreich, wenn zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung bestanden hat. Dadurch wird verhindert, dass durch die Anfechtung eine vom Grundgesetz in Artikel 6 geschützte Familie auseinander gerissen wird.

4. Außerdem setzt die Anfechtung voraus, dass durch die Anerkennung der Vaterschaft rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles geschaffen werden. Dieses Kriterium dient dazu, die Missbrauchsfälle zu erfassen, die mit diesem Gesetz unterbunden werden sollen: Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, aber nicht allein wegen der Aufenthaltspapiere.

5. Gibt das Familiengericht der Anfechtungsklage statt, entfällt die Vaterschaft des Anerkennenden mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes.

Den Regelungsbedarf für diesen Regierungsentwurf zeigt eine Erhebung der Bundesinnenministerkonferenz. Danach erteilten die Behörden von April 2003 bis März 2004 in 2338 Fällen eine Aufenthaltserlaubnis an eine unverheiratete ausländische Mutter eines deutschen Kindes. Davon waren 1694 Mütter im Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig. Darunter sind auch die Fälle zu finden, in denen Männer die Vaterschaft anerkannt, aber tatsächlich keine Verantwortung für das Kind übernommen haben.

Der Regierungsentwurf wahrt das Konzept der Kindschaftsrechtsreform von 1998. Diese hat die Elternautonomie gestärkt und die Entstehung von Familien gefördert, indem sie das Zustandekommen einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung allein an formgebundene Erklärungen des Vaters (Anerkennung) und der Mutter (Zustimmung) knüpft. Vor 1998 musste der Amtspfleger einer Anerkennung im Regelfall zustimmen. Dies wurde mit Recht als eine unnötige Bevormundung der Eltern empfunden. Deshalb hat der Gesetzgeber 1998 bewusst auf Kontrollmechanismen verzichtet, weil der Anerkennende in der Regel Verantwortungsbereitschaft für das Kind zeigt. „An diesem Regelungskonzept halten wir fest. Es ermöglicht uns, nicht nur leibliche, sondern auch soziale Vaterschaften zu schützen. Nicht schützenswert sind jedoch Vaterschaften, die allein auf staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile abzielen. In solchen Missbrauchsfällen soll künftig eine staatliche Stelle die Vaterschaft anfechten können“, sagte Brigitte Zypries.

Aber wehe, ein "Vater" der keiner ist, macht einen heimlichen Vaterschaftstest, da sieht man die Grundrechte des Kindes gefährdet.

Ich möchte das hier mal zur Diskussion stellen...

Zitat
Geschrieben : 03.02.2007 05:23
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Beispiel:
Eine allein erziehende ausländische Frau lebt mit ihrem vierjährigen Sohn in Deutschland. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft ab und wird nicht verlängert. Mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ist sie ausreisepflichtig, muss also Deutschland verlassen. Um dies zu vermeiden, zahlt sie einem Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit Geld dafür, dass er die Vaterschaft für ihren Sohn anerkennt.

welches kranke hirn kommt auf solche beispiele?  :knockout:

demagogie würd ´ich sowas nennen,
unterste schublade

und auch noch gleich doppelt diskriminierend  :exclam:

was für hahnebüchende begründungen mögen den hohen damen und herren noch einfallen,
um gesetzesänderungen durchzudrücken, die die staatskasse entlasten sollen ?

und vor allem, wo ist die logik? wie oft gibt es einen solchen fall?

anstatt sich über einen neuen staatsbürger zu freuen,
wo absehbar, dass wir - der gesellschafts- und familienpolitik sei dank- mittelfristig aussterben werden

nun ja, ich muss nicht alles verstehen

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 12:12
(@hamburger jung)

Wie sagte meine Oma immer so treffend?

"Man denkt nur so schlecht von anderen, wie man selber ist"

Selbst wenn es derlei Negativ- Beispiele in Deutschland gibt, so ist die Gefahr unberechtigter Aufenthaltsberechtigungen an anderer Stelle wohl viel größer, braucht ein türkischer Einwanderer doch nur eine Arbeitsbescheinigung in dem Dönerladen seines Cousins um hierbleiben zu dürfen.

Davon abgesehen bin ich der Meinung, dass die Probleme hierzulande an anderer Stelle dringlicher sind, wie z.B. Arbeitslosigkeit, die in diesem Forum diskutierte Problematik des "gerechten" Familienrechts und der sicher auch zum Teil daraus resultierenden Kinderarmut, etc. etc.

Hier wird wohl wieder mal das Pferd von hinten aufgezäumt, um die Staatskassen schnell, nur nicht langfristig zu entlasten.

Ein ganz großer Wurf des BmJ....

*kopfschüttel*

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 12:46
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

ein Auslöser für diesen Unsinn ist wohl hier zu suchen...

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,414906,00.html

(bizarr auch: das Hausverbot der Behörde...)

Nach dem Motto: Was gehen mich meine beschi...en Gesetze von gestern an, wenn sie (anders als beabsichtigt) angewendet, sich auf einmal gegen mich richten? Muss ein Neues her!
Schön wie einfach Politik doch manchmal ist.

Lustig, lustig,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2007 17:04