Zweitwohnsitz: Wer ...
 
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Zweitwohnsitz: Wer hat Recht Jugendamt oder Finanzamt? Oder Arbeitnehmer???

 
(@knuddelmaus)
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Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer hat seinen Erstwohnsitz 110 km weg vom Arbeitsplatz. Er ist Besitzer von dem Objekt, aber dessen Eltern haben ein lebenslanges Wohnrecht darin. Die Fahrtzeit beträgt über eine Stunde pro Strecke. Der Arbeitnehmer hat durch seine Schichten unregelmäßige Arbeitszeiten. Aus diesem Grund mietet er sich eine Wohnung beim Arbeitsplatz (400,-- € Miete kalt). Das Finanzamt kennt diese Kosten als Werbungskosten voll an, da diese geringer sind als evtl. die Fahrtkosten. Das Jugendamt behauptet, er müße seinen Erstwohnsitz an den Arbeitsplatz verlagern, dies sei zumutbar und erkennt keinerlei Werbungskosten daraus an. Der Arbeitnehmer kann aber seinen Besitz nicht einfach veräußern. Ist zumutbar das Anwesen zu verkaufen? Bzw. was geschieht mit seinem Vater der schwer krank ist (und der er hilft z.B. putzen, rasen mähen etc.)? Der Arbeitnehmer möchte die 400,-- Euro Miete vom Einkommen als Werbungskosten abziehen, das Jugenamt akzeptiert dies nicht. Die Frage: Senken die 400,-- € das Einkommen und somit den Kindsunterhalt? Vielen Dank für Eure Antworten!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2005 14:27