Hallo und guten Abend !
Meine neue Partnerin und ich bekommen Nachwuchs ! 🙂
Ich bin (wie manche vielleicht wissen) der KM meines ersten Kindes zum Unterhalt verpflichtet.
Wie verhält sich das nach der Geburt des "neuen" Kindes ?
Ich bin ja, soweit ich weiß dem "neuen" Kind und meiner jetzigen Partnerin zum Unterhalt
verpflichtet, bzw. diese haben einen Anspruch darauf...
Kann mir jemand hierzu etwas sagen ????
Vielen Dank !
Hallo Moerphi,
Meine neue Partnerin und ich bekommen Nachwuchs ! 🙂
Ich bin (wie manche vielleicht wissen) der KM meines ersten Kindes zum Unterhalt verpflichtet. Wie verhält sich das nach der Geburt des "neuen" Kindes ? Ich bin ja, soweit ich weiß dem "neuen" Kind und meiner jetzigen Partnerin zum Unterhalt verpflichtet, bzw. diese haben einen Anspruch darauf...
Erst mal, Glückwunsch.
Zu deinen Fragen auf die Schnelle nur soviel: Ja, das neue Kind hat ab Geburt und deine Partnerin glaube ich ab Beginn Mutterschutz (sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin?) einen Anspruch auf Unterhalt. Wenn du bislang "nur" für die erste KM und das erste Kind unterhaltspflichtig warst, dann wird man dich in der Düsseldorfer Tabelle mutmaßlich um eins hochgestuft haben, da nur zwei Unterhaltsberechtigte. Demnächst hast du dann zwei Unterhaltsberechtigte mehr, d.h. statt eins hoch- wirst du eins runtergestuft. Also etwas weniger Geld für Kind Nr. 1.
Auch der Unterhalt für die erste KM muss neu berechnet werden (auch das wird weniger), aber das können andere besser ausrechnen als ich und außerdem brauchen wir dazu noch ein paar Daten von dir 😉
In beiden Fällen gilt aber: Wenn die erste KM einen Titel über die Unterhaltsansprüche hat, muss der geändert werden. Entweder, sie rückt das Ding freiwillig raus und lässt den Titel ändern, oder du musst auf eine Änderung klagen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachat !
Erst einmal Danke für den Glückwunsch 🙂 und Deine Antwort !
Ich habe ein bereinigtes Einkommen von ~3.100 €.
Die KM1 (so nenne ich mal die Erste) hatte vor Gebirt des Kindes ein
Einkommen von ~1.500 €, die KM2 ein Nettoeinkommen vor der Geburt
von ~ 800 € (Elterngeld währen der ersten 12 Monate 540 €.