Ich habe zwei Fragen zum Unterhalt:
1) Wenn ich mal meine Arbeit verliere und für den neuen Job ein Auto brauche (hier auf dem Lande gibt es keine S-Bahn, Bus, etc.), wird die monatliche Rate für den Autokredit bei der Berechnung berücksichtigt oder gibt es Einschränkungen?
2) Wenn ich nach der Scheidung irgendwann mal wieder heirate und meine neue Frau kriegt ein Kind von mir, wird diese Situation meine Zahlungen an die ersten zwei Kinder aus erster Ehe beeinflussen und wie?
Guten Morgen Noxin
zu 1 kann ich nur sagen wenn Du Deine Arbeit verlierst und für die neue ein Auto brauchst, kannst Du die Raten für den Autokredit nicht absetzen, da diese mit dem Kilometergeld abgedeckt sind. Zu 2 ist es so das wenn Du wieder heiratest und noch ein Kind mit der neuen Ehefrau bekommst dieses Kind in sofern berücksichtigt wird als das eine eventuelle höher Stufung in der Tabelle wegfällt und der höhere Nettolohn durch die Steuerklasse drei bezüglich des Kindesunterhaltes angerechnet wird. Wenn Du und Deine neue Ehefrau aber beide die Klass IV / IV wählt bleibt es wie in Steuerklasse 1.
LG der Frosch
Moin nox.
Wie der Frosch schon richtig ausführte, wird ein anderer (längerer) Weg zur Arbeit über die bei der Bereinigung des Nettoeinkommens anzusetzenden Kilometer berücksichtigt. Welches Verkehrsmittel Du Dir davon leisten kannst/ willst ist dann Deine Entscheidung. Weitere Kinder werden durch eine veränderte Einstufung in der DDT berücksichtigt. Meines Wissens bist Du auch Deiner neuen Partnerin in den ersten drei Jahren unterhaltspflichtig (Betreuuungsunterhalt),sodass dies auch bei der Einstufung berücksichtigt wird.
Vermutlich gibt es jetzt hier gleich eine philosophische Diskussion, ob es denn moralisch rechtens sei, dass die kinder aus erster Ehe finanziell unter weiterem Nachwuchs Deinerseits „leiden“ müssen. Von mir nur soviel: Du solltest (zusammen mit Deiner neuen Partnerin) Dir natürlich überlegen, ob ihr Euch weitere Kinder leisten könnt.
Dein Problem ist, wenn ein Titel besteht. Denn dieser müsste von der Titelinhaberin (der Ex) herausgegeben werden, sodass ein neuer (niedrigerer) titel erstellt werden kann. Das ist evtl kein Selbstläufer und muss gerichtlich durchgesetzt werden, was kein Spaß ist. Wenn Du trotz altem Titel (rechtmäßig)weniger zahlst, ist die Vollsteckung aus dem Titel immer noch möglich. Und Du müsstest auch hier Deinem Recht (dem zuviel gepfändeten Betrag) hinterherlaufen. Auch kein Spaß...
Gruß, toto
Moin Toto
Was Du bezüglich des Alt Titels und der Pfändbarkeit sagst ist richtig, das schlimme ist wenn der Titel nicht geändert wird und Noxin zuviel bezahlt bekommt er das Geld nicht wieder, denn es heißt ja bei zuviel gezahltem Unterhalt, er gilt als Verbraucht. Ich denke mal wenn der Fall eintritt das Noxin wieder heiratet und ein Kind kommt das er direkt die Abänderung des bestehenden Titels beantragen muss. Bezüglich des Autos gilt auch das er nicht auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden kann, wenn die Schichtzeiten so schlecht liegen das öffentliche nicht zumutbar sind.
LG der Frosch
Hallo Frosch!
Danke für die Antworten. Meine Fragen sind in erster Linie hypothetisch.
In meiner Firma gibt es seit einigen Monaten kaum Arbeit. Die Gehälter werden weiter gezahlt, aber die Situation ist ein bisschen seltsam, einige haben schon selber gekündigt und woanders angefangen. Ich weiß nicht was kommt, die Entlassung oder die Kurzarbeit. Ich warte auf die Finale ab. 🙂
Öffentliche Verkehrsmittel gibt es bei uns nicht, da diese Stadt so ziemlich klein ist, unter 20.000 Einwohner. D.h. zur nächsten Kleinstadt wie meine kann man nur mit dem Auto fahren. Die nächste Großstadt mit ca. 150.000 Einwohnern ist in 55-60 km entfernt und per Bahn zu erreichen.
Wird das Kilometergeld für beide Richtungen berücksichtigt?
Zum Beispiel: die Arbeit ist in 20 km von mir, 20 km x 2 x 0,30 Euro x 220 Arbeitstage = 2.640 Euro im Jahr
2.640 Euro : 12 = 220 Euro monatlich.
D.h. mein Nettoeinkommen wird um 220 Euro monatlich verkleinert?
Was die zweite Frage angeht, die aktuelle DDT beginnt ab 1900 Euro, wie wird man weiter runtergestuft, wenn man bereits in dieser Gehaltsstufe ist? Wie schaut es in Zählen aus? (Ich bin dann für 2 Kinder aus erster Ehe und 1 Kind aus neuer Ehe + neue Ehefrau in den ersten 3 Jahren unterhaltspflichtig)
Hallo,
beim Unterhaltsrecht gibt es eine Reihenfolge, die angewandt wird, wenn das Geld nicht für alle reicht. Im ersten Rang sind alle minderjährigen Kinder und dann kommt erst Deine Ehefrau oder neue Partnerin mit einem Kind unter 3. Ist nach dem KU kein Geld für Unterhalt da, dann kann Deine Partnerin nicht berücksichtigt werden oder nur zu einem geringen Teil.
Beim KU ist es so, dass Du nicht unter den Mindestunterhalt eingestuft werden kannst, d.h. eine weitere Verringerung des KU ist nur als Mangelfall möglich.
Bei geringem Einkommen und 3 Kindern würde es so aussehen, dass zunächst geprüft würde ob Du für alle 3 den Mindestunterhalt zahlen kannst.
Dann würde geschaut wie man den Mindestunterhalt doch noch sichern kann, also fiktives Einkommen/Nebenjob, Haushaltsersparnis (wenn Deine Partnerin selbser bedürftig ist, dann nicht), öffentliche Verkehrsmittel, ...
Stellt sich heraus, dass es immer noch nicht reicht, dann wird Dein Einkommen genommen und der zu verteilende Betrag bestimmt und anteilig auf alle 3 Kinder verteilt. Z.B. Du kannst 90% des Gesamt-KU zahlen, dann erhält jedes Kind 90% seines eigenen Anspruchs.
Vielleicht habe ich Deinen Beitrag falsch gelesen, aber die DDT fängt bei 1080 Euro (Deinem Selbstbehalt) an, nur dass die erste Stufe jetzt bis 1900 Euro geht.
Solange kein Mangelfall vorliegt werden beim Unterhalt Hin- und Rückfahrt mit 0,30 Cent berücksichtigt, so wie Du es ausgerechnet hast.
VG Susi
Hallo Susi!
Danke für die deine ausführlichen Infos..
Einige Sachen sind aber noch nicht ganz klar:
Ich zahle momentan 590€ für zwei Kinder, das ist bereits eine Mangelfallberechnung, ich glaube insgesamt 44 Euro weniger als ich zahlen muss. Mit dem dritten Kind zahle ich dann 1/3 weniger? (Keine Angst, ich habe noch kein drittes Kind gezeugt! 🙂 )
Wie wird das Kilometergeld berücksichtigt, wenn man z.B. wie in meinem Fall eine Mangelfallberechnung hat? (Bei mir durch JC)
Übrigens, wenn man keine Arbeit finden kann, darf ein UHS sich selbstständig machen?
Moin
Übrigens, wenn man keine Arbeit finden kann, darf ein UHS sich selbstständig machen?
Natürlich. Allerdings ändert sich nichts an den Titeln nach unten. Solange das derzeit geforderte UH auch gezahlt wird, kann der UH-Schuldner gerne auch auswandern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Servus novin!
Übrigens, wenn man keine Arbeit finden kann, darf ein UHS sich selbstständig machen?
Wie Du Dein Einkommen erwirtschaftest bzw. die UH-Zahlungen sicher stellst, spielt keine Rolle; Hauptsache die Kohle fließt!
Wie wird das Kilometergeld berücksichtigt, wenn man z.B. wie in meinem Fall eine Mangelfallberechnung hat? (Bei mir durch JC)
Hast Du schon mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien das für das Kind zuständigen OLG nachgeschaut, ob was zu den Arbeitsaufwendungen und km-Geld steht?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Nein. Nicht nachgeschaut. Für die Kinder ist OLG Oldenburg zuständig. Glaube ich. Wo kann ich das nachlesen? Ich hoffe das ist keine Empfehlung zum Selbstmord... 🙂 Das war nur Witz!
...kann der UH-Schuldner gerne auch auswandern.
Ein Bekannter hat mir erzählt, angeblich kann man deutsche Unterhaltszahlungen von der spanischen Steuer absetzen...
Wenn das wirklich so ist, dann wenigstens in einem Land sitzen keine Idioten an der Macht... 🙂
Hallo,
nein, es wird eben nicht durch 3 geteilt sondern die zur Verfügung stehende Summe (über die man sich auch noch streiten kann!!), ich nehme aber mal den Betrag, den Du jetzt zahlst: verfügbarer Betrag 590 Euro, dann hängt es davon ab in welcher Alterstufe die Kinder sind, also z.B. Kind 1 = 10 Jahre alt, Kind 2 = 7 Jahre und Kind 3 = 2 Monate, dann befinden sich die Kinder 1 und 2 in der 2. Altersstufe und das jüngste Kind in der ersten Alterstufe. Damit ergibt sich als Mindestunterhalt
302 Euro + 302 Euro + 251 Euro (Zahhlbeträge, hälftiges KG wird abgezogen) = 855 Euro
Anteilig erhalten dann
Kind 1 und Kind 2 jeweils 302*590/855 = 209 Euro (aufgerundet auf vollen Euro) und für Kind 3: 251*590/855 = 174 Euro
(ergibt insgesamt 592 Euro aufgrund des rundens auf volle Euro).
VG Susi
D.h. ab dem dritten Kind muss man 174€ weniger für die ersten Kinder zahlen??
Und wenn man zwei neue Kinder hat?? 🙂
Servus novin!Wie Du Dein Einkommen erwirtschaftest bzw. die UH-Zahlungen sicher stellst, spielt keine Rolle; Hauptsache die Kohle fließt!
Hast Du schon mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien das für das Kind zuständigen OLG nachgeschaut, ob was zu den Arbeitsaufwendungen und km-Geld steht?Grüßung
Marco
10.2.2 Für PKW-Kosten können dabei pauschal 30 Cent für die ersten 60 gefahrenen Kilometer sowie 20 Cent ab dem 61. Kilometer abgesetzt werden. Darin sind Finanzierungskosten enthalten. Ausnahmsweise können stattdessen 20 Cent je gefahrenen Kilometer zuzüglich der Aufwendungen zur Fahrzeugfinanzie- rung angesetzt werden. Ggf. kommt eine Verweisung auf die Nutzung öffent- licher Verkehrsmittel in Betracht.
Hallo,
das ist eine Beispielrechnung und hängt vom Alter der Kinder ab. Es sind aber immer alle Kinder zu betrachten und im Mangelfall wird bei allen Kindern anteilig gekürzt. Deshalb wird das Deine Ex nicht unbedingt auch so sehen und dann wird man versuchen am verfügbaren Einkommen zu drehen und deshalb u.U. auch jährlich eine Einkommensauskunft fordern.
Ändern sich die Alterstufen eines Kindes oder die Unterhaltshöhe (Anpassung der DDT), dann kann sich der entsprechende Zahlbetrag eben auch wieder ändern.
VG Susi
Ja natürlich. Jetzt nur noch eine Frau finden die zwei Kinder will... 🙂
heute morgen hätte ich nicht übel Lust gehabt zu tauschen....
deine 2 gegen meine 2?
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
heute morgen hätte ich nicht übel Lust gehabt zu tauschen....
deine 2 gegen meine 2?
🙂 we are Family...