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Zwangsweise Betreuung eines problematischen Kindes durch voll beufstätigen Vater

 
(@ottoschmidt)
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Hallo liebe Väter,

mein Sohn und ich sind Opfer einer bizarren Konstellation geworden und ich suche daher Rat von Vätern mit ähnlichen Fällen.

Wir waren eine Familie mit zwei Kindern, die heute 16 (Tochter) und 17 Jahre (Sohn) alt sind. Wir haben mit unserem Sohn sehr viel durchgemacht, da er ADHS hat. Von Feb. 2006 bis Juli 2008 war er auf unser Betreiben vom Jugendamt untergebracht, nachdem er damals schon trank, rauchte und auch erste Erfahrungen mit Drogen hatte. Auch schwänzte er häufig die Schule. Die Einrichtung hat ihn dann wieder einigermaßen in den Griff bekommen und mit einem Hauptschulabschluss entlassen. Leider war das aber zu früh. Nach nur wenigen Monaten viel er wieder in alte Sitten zurück.

Mein Frau und mein Sohn kamen immer weniger miteinander zurecht und die Sache schaukelte sich immer weiter hoch. Es war sicher Fehlverhalten auf beiden Seiten. Ich war und bin beruflich sehr angespannt, habe einen 12 Stunden Tag häufig mehr und muss auch immer wieder auf Geschäftsreisen mit Abwesenheiten von bis zu zwei Wochen.

Anfang des Jahres zog meine Frau dann mit der Tochter aus und ließ den Sohn zurück. Da ich mit meinem Beruf und dem sehr schwierigen Sohn überfordert war, stellte ich meine Arbeitszeit notgedrungen auf Teilzeit (drei von fünf Tagen in der Woche) um. Auch die Reisetätigkeit entfiel damit. Alles war befristet auf ein Jahr, da der Sohn dann 18 Jahre alt wird. Leider nutzte der Sohn das letzte Angebot für ihn nicht. Er schwänzte weiterhin trotz aller Bemühungen meinerseits und Zusagen von ihm die Schule und wurde zum zweiten Mal in der selben Klasse nicht versetzt. Damit muss er die Schule nun verlassen und hat zwei Jahre verloren.

Natürlich hat meine Teilzeit Einfluss auf mein Einkommen und das wieder Auswirkungen auf den Unterhalt. Meine Frau will das nicht akzeptieren. Sie hat eine einstweilige Anordnung gegen mich erwirkt nach der ich Unterhalt auf Grund meines vollen Einkommens zahlen muss.

Gibt es jemanden der ähnliche Erfahrungen mit einem hinterlassenen Kind, das ein Jahr vor der Volljährigkeit steht hat und selbst die Betreuung nicht übernehmen kann?
Über einen Erfahrungsaustausch würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

Otto

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2010 17:48
(@ottoschmidt)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Väter,

mein Problem hat zwar viele Leser gefunden, aber leider hat niemand etwas dazu beitragen können. Dennoch will ich kurz schildern wie es weiterging, um Vätern in einer vergleichbarn Situation zu helfen.

Die einstweilige Anordnung kam vom Familiengericht und eine Bewerde dagegen ist im Recht nicht vorgesehen. Man muss durchs Hauptsacheverfahren und kann erst danach Beschwerde einlegen. Ich hatte jedoch Glück, da ich wenige Tage vor dem Antrag auf einstweilige Anordnung eine Feststellungsklage eingereicht hatte. Diese wurde zwar auch vom Familiengericht abgewiesen, gegen diese Entscheidung konnten wir jedoch in die Beschwerde gehen.

Das Oberlandesgericht (OLG) hatte im Gegensatz zum Familiengericht durchaus Verständnis für die Teilzeit  🙂 und machte auch deutlich, daß ich in zwei anderen Fragen wegen der Beteiligung an einem Kredit zur Anschaffung eines PKW nach Trennung und meiner Rieseter Rente Recht hatte. Letztendlich schlug das Gericht einen Vergleich vor, der meine Position weitgehend berücksichtigte.

Aber Vorsicht. Der Spruch Judex non calculat hat durchaus seine Berechtigung. Nachdem die rechtlichen Fragen nun gelöst waren, hat das OLG gerechnet. Alles sah aus wie eine Excel Tabelle, beim Nachrechnen stellte ich aber fest, daß es eine handgerechnete Tabelle war, die zahlreiche Fehler enthielt. Beide Seiten haben daher den Vergleich angefochten, das Ergebnis erwarte ich im März.
Hinweis also, wenn ein Gericht rechnet, bitte sofort in der Verhandlung nachrechnen. Es kann sonst wieder teuer werden, da das Gericht für seine Fehler nicht haftet.

Fazit für alle Väter mit problematischen Kindern die von der Frau im Stich gelassen werden: Teilzeit geht durchaus und spätestens die Obergerichte haben dafür Verständnis.

Ich hoffe, daß Euch nicht das selbe passiert wie mir.

Viele Grüße und viel Erfolg.

Euer

Otto

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2011 17:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

jep, dein Thema ist hier irgendwie unter gegangen. Hinweis für die Zukunft: Einfach nachfragen nach zwei bis drei Tagen.

Deine rechtliche Darstellung ist korrekt und es scheint sich ja doch eine einigermaßen lebbare Lösung gefunden zu haben. Ist ein Urteil rechnerisch falsch oder gibt es klare Tatsachen wie z.B. ein Datum falsch wieder, so ist ein Berichtigungsantrag immer der richtige Weg.

Was ist aus deinem Sohn geworden?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2011 17:53
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo Otto

Ich habe einen 19jährigen Stiefsohn mit ADHS .
Er hat auch alles hin geschmissen kein abschluss keine Arbeit die anderen sind schuld.
Meine Frau macht alles für ihn auch beim Amt erkommt nicht klar.
Er lässt alles liegen vergisst alles.
Er schläft bis 15uhr ist nachts auf rennt im Haus rum macht Krach.
Jetzt geht er mit seiner Mutter zum Arzt mal sehen was der morgen sagt.
Es ist wirklich nicht leicht ich als Stiefvater kann da nicht viel machen er ist erwachsen :phantom:.

Gruß Don

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2011 19:21
(@ottoschmidt)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep Thought,

danke für die Nachfrage bezüglich des Sohnes. Er hat die Schule schon nach Ostern 2010 geschmissen, war einfach nicht zu bewegen noch hinzugehen. Wegen der häufigen Fehlzeiten war an eine Versetzung ohnehin nicht mehr zu denken. Mir hat das beim Verfahren wegen der einstweiligen Anordnung sehr geschadet. Leider hat er auch Termine des Arbeitsamtes wegen einer Ausbildung nicht wahrgenommen, so dass er bis heute allein in dem viel zu großen Familienhaus rumhängt. Nach der einstweiligen Anordnung bin ich auch ausgezogen, da ich nicht alle drei Aufgaben bewältigen konnte. Allerdings habe ich mich weiter um den Sohn gekümmert, wenn auch weitgehend nur am Wochenende.

Allerdings gibt es einen Lichtblick. Er hat sich bereits im Februar 2010 zum zweiten Mal beim Fahren ohne Führerschein erwischen lassen und eine Woche Jugendarrest sowie 70 Sozialstunden bekommen. Da er die Sozialstunden nicht abgeleistet hat, musste in zwei Wochen in Erzwingungsarrest. Dies hat ihm wohl zu denken gegeben. Er fängt nun an die Stunden zu machen und spricht von selbst auch darüber arbeiten und ab Herbst auch wieder zur Schule gehen zu wollen. Nach all den Enttäuschungen bin ich skeptisch, aber die Hoffnung, dass er nun für sein Fortkommen arbeitet stirbt zuletzt. 

Gruss

Otto

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2011 00:15
(@ottoschmidt)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Don,

danke für Deinen Beitrag. Deine Situation kann ich gut nachfühlen. Allerdings ist auch mein Einfluss als leiblicher Vater gering, da auch mein Sohn inzwischen 18 Jahre alt geworden ist. Auch bei minderjährigen Kindern mit ADHS ist es sehr schwierig, die einem als Eltern zustehenden Rechte auch wirklich durchzusetzen, wenn das Kind Erziehungsmaßnahmen ständig unterläuft. Wenn dann der Ehepartner kapituliert, wegläuft und auch noch Unterhaltsansprüche stellt, wird es völlig chaotisch.

Ich drücke Euch die Daumen dass ihr eine Lösung findet und besucht mal ein Forum ADHS, da seid ihr mit dem Problem wohl besser aufgehoben.

Einen schönen Abend.

Otto

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2011 00:23