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zuviel unterhalt?wo bekomme ich hilfe

 
(@peppi)
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seit januar 2010 wurde ja die düsseldorfer Tab neu bearbeitet.nun soll ich 282€ zahlen.nach einen gespräch mit dem Jugendamt brauch ich nur noch 272€ zahlen,bei einem gehalt von ca 1150€.nun ist ja der selbstbehalt bei 990€.an wen wende ich mich ,weiß nicht mehr wo ich das geld hernehmen soll.das jugendamt ich soll meine bescheinigungen erstmal bist september an sie schicken.wäre nett wenn sie mir helfen könnten oder mir anlaufpunkte im raum karlsruhe sagen könnten.vielen dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2010 16:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der SB liegt bei 900 €

Wie alt ist das Kind?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.02.2010 16:59
(@peppi)
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neun jahre im september

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Themenstarter Geschrieben : 26.02.2010 17:22
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo peppi,

Der SB liegt bei 900 €

So ist es - wer hat dir was von 990 Euro erzählt? Oder hast du dich da einfach bloß vertippt?

Trotzdem, bei 1.150 Euro Netto-Gehalt und 900 Euro Selbstbehalt sollte eigentlich spätestens bei 250 Euro Unterhalt Schluss sein - "eigentlich" deshalb, weil Jugendämter und auch Familienrichter ziemlich kreativ sind, für den Unterhaltsempfänger den Mindestunterhalt sicherzustellen, auch wenn das bedeutet, den Unterhaltszahler unter seinen Selbstbehalt zu bringen. Verrückte Welt das ist ...

Was hat das Jugendamt als Begründung für die 272 Euro gebracht? Wenn die Ansage lautete: "Wir setzen jetzt erst mal den Mindestunterhalt für ein Kind der Altersgruppe 6 bis 12 Jahre fest und genauer rechnen wir, wenn wir ihre Einkommensnachweise haben", dann solltest du denen möglichst bald die Unterlagen liefern (und dabei natürlich zusätzlich Auskunft geben über alles, was ggf. unterhaltsmindernd berücksichtigt werden kann).

Um mal anzufangen: Berechne bitte mal dein Durchschnittseinkommen der letzten zwölf (!) Monate, d.h. Weihnachtsgeld u.ä. müssen anteilig berücksichtigt werden. Was hast du an berufsbedingten Kosten, wie z.B. Fahrtkosten? Wenn der Mindestunterhalt unterschritten ist, wird es zwar schwierig, das in voller Höhe anerkannt zu bekommen, aber versuchen solltest du es auf alle Fälle.

Nebenbei: Ich hoffe doch sehr, du hast beim Jugendamt in der derzeitigen Runde noch nichts unterschrieben?!? Existiert von früher her ein Titel über den Unterhalt - wenn ja: von wann ist der, und was steht drin?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 26.02.2010 17:25
(@peppi)
Schon was gesagt Registriert

sie kennen meinen verdienst der letzten 12 monate.war ein jahr jetzt krank geschrieben und da hat das jugendamt gezahlt-sie wollen jetzt die nächsten lohnzettel haben.ich dachte sie hätten was gesagt wenn ich nicht mehr zahlen kann muß ich klagen gegen das jugendamt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2010 17:36
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo peppi,

sie kennen meinen verdienst der letzten 12 monate.war ein jahr jetzt krank geschrieben und da hat das jugendamt gezahlt-sie wollen jetzt die nächsten lohnzettel haben.ich dachte sie hätten was gesagt wenn ich nicht mehr zahlen kann muß ich klagen gegen das jugendamt

Bitte etwas ausführlicher, sonst blicke ich hier nicht mehr durch. Du warst also ein Jahr krank und in der Zeit hat das Jugendamt Unterhaltsvorschuss bezahlt - richtig? Sind dabei Schulden aufgelaufen, oder hat das JA dich offiziell als "nicht leistungsfähig" eingestuft? Fordert das Jugendamt derzeit aufgrund eines bestehenden, alten Titels, oder geht es um eine Neufestsetzung? Seit wann arbeitest du wieder, und wie viel verdienst du damit - sind das diese 1.150 Euro, oder kommt da für den langfristigen Durchschnitt noch so etwas wie Weihnachtsgeld, Überstundenzuschläge oder was auch immer sonst dazu? Was hast du an berufsbedingten Aufwendungen, die man ggf. für die Unterhaltsberechnung vom Netto abziehen könnte? Hast du eine Zusatz-Altersvorsorge, z.B. Riester-Rente oder Lebensversicherung? Hast du weitere Unterhaltsverpflichtungen, z.B. noch ein weiteres Kind?

ich dachte sie hätten was gesagt wenn ich nicht mehr zahlen kann

Nun ja. Das Jugendamt vertritt idealerweise die Interessen des Kindes und nur die Interessen des Kindes; häufig allerdings auch die Interessen der Mutter. Das JA vertritt aber mit ziemlicher Sicherheit nicht deine Interessen. Das beste, was du von denen erwarten kannst, ist eine korrekte Unterhaltsberechnung. Wenn du Pech hast, versuchen die allerdings schon mal, einen Zahldeppen über den Tisch zu ziehen. Das ist übrigens einer der vielen Gründe dafür, warum es vatersein.de gibt, insofern bist du hier schon richtig 😉

Jedenfalls, wenn du glaubst, dass du zu viel zahlst, wirst du dem Jugendamt schon selber die Begründung dafür liefern müssen. Was wir hier tun können, ist (a) dir sagen, wie gut oder schlecht deine Chancen dafür sind, und (b) dir helfen, das Jugendamt mit den richtigen Argumenten zu füttern. Aber wie gesagt, dazu musst du ein bisschen mehr an Hintergrund-Info über deine Situation liefern.

muß ich klagen gegen das jugendamt

Nun mal halblang. Jetzt schauen wir erst mal zusammen nach, ob du wirklich zu viel zahlst oder ob der Unterhalt mit den jetzt geforderten 272 Euro korrekt festgesetzt wurde. Wenn du anschließend der Meinung bist, es ist zuviel, dann schreibst du dem JA einen netten Brief mit den passenden Argumenten im Sinne von "übrigens, ich hatte vergessen zu erwähnen, dass <hier deine Argumente>. Daher bitte ich um eine Neufestsetzung meiner Unterhaltsverpflichtung; ich bitte um Antwort bis zum <aktuelles Datum plus drei Wochen>". Wenn die Truppe sich darauf einlässt, ist's gut; wenn nicht, kannst du dir deren Begründung für die Ablehnung mit unserer Hilfe ansehen und dir immer noch überlegen, ob du dagegen vor Gericht angehst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 26.02.2010 18:12
(@peppi)
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nein bei meiner krankheit sind keine schulden beim jugendamt aufgelaufen.ich bin seit dezember wieder berufsfähig und zahle ab dez auch wieder unterhalt.272€.mein verdienst sind 1500€ brutto und wenn ich zuschläge wie we zuschlag bekomme komme ich auf rund 1150€ mal mehr oder weniger.jetzt schicke ich seit letzten monat meine lohnzettel an das JA um nachvollziehen zu können wie es um meine einkünfte stehen.meine miete sind 400€warm mit strom etc.ich muß dazu auch mal sagen das meine bearbeiterin eine sehr nette ist was genau das gegenteil zu der verhergehende ist.ich hoffe ich habe jetzt mal alles gesagt.achso ich fahr mit dem rad zur arbeit und es ist mein einziges kind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2010 18:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo peppi,

nein bei meiner krankheit sind keine schulden beim jugendamt aufgelaufen.

Immerhin. Das ist schon mal eine gute Nachricht.

ich bin seit dezember wieder berufsfähig und zahle ab dez auch wieder unterhalt.272€.mein verdienst sind 1500€ brutto und wenn ich zuschläge wie we zuschlag bekomme komme ich auf rund 1150€ mal mehr oder weniger.

Sicherheitshalber nachgefragt: Das ist ein Vollzeitjob? Wenn nicht, würde das JA vermutlich argumentieren, dass du problemlos einen Nebenjob annehmen könntest.

Ansonsten müsstest du inzwischen die Gehaltszettel von Dezember, Januar und vermutlich auch schon Februar in der Hand haben, d.h. du könntest dem JA das Durchschnitts-Einkommen über drei Monate liefern - sind das diese 1.150 Euro, bzw. wie viel sind das denn jetzt genau? Wenn in deinem Arbeitsvertrag so etwas wie Weihnachts-/Urlaubsgeld drin steht, dann müsste man das rechnerisch aufteilen und auf diesen Drei-Monats-Durchschnitt draufschlagen. Berufsbedingte Kosten sind bei dir ja offenbar nicht zu berücksichtigen, eine Zusatz-Altersvorsorge wohl auch nicht (wäre eh' fraglich, ob sie im Mangelfall anerkannt werden würde), daher läuft es auf die Frage hinaus:

Liegt dieser Drei-Monats-Durchschnitt (eventuell einschließlich Weihnachtsgeld) deutlich unter 1.172 Euro? Dann und nur dann ist nämlich dein Selbstbehalt unterschritten, und nur dann könnte man darüber reden, den Unterhalt abzusenken, da Mangelfall. Liegst du bei 1.172 Euro oder darüber, ist die Festsetzung des Mindestunterhaltes korrekt. Du wirst für dich entscheiden müssen, ab welchem Betrag es sich lohnt, beim Jugendamt auf den Busch zu klopfen. Nach deinen bisherigen Zahlen reden wir über einen Betrag von ca. zwanzig Euro im Monat, und die nächste Einkommensauskunft wurde offenbar schon für September angefordert? Gegebenenfalls wartest du ab, wie sich dein Einkommen in den nächsten Monaten entwickelt; wenn es zu sehr und zu schnell nach unten geht, kannst du dem JA als überkorrekter Staatsbürger die Auskunft ggf. auch schon früher erteilen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 26.02.2010 19:32
(@peppi)
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ich sag mal es sind so die 20€.ich werde die mal mit lohnzetteln bombardieren.ja es ist ein vollzeitjob.ich sag erstmal danke

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Themenstarter Geschrieben : 26.02.2010 19:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo peppi,

nun, mit Lohnzetteln bombardieren - ich meinte nun nicht, dass du jeden Monat den neuesten Lohnzettel zum Amt trägst. Ich meinte eher, dass du es innerhalb gewisser Grenzen steuern kannst, wann du ihnen einen neuen Stapel mit Lohnzetteln auf den Tisch legst. Unmittelbar nach einem Monat mit besonders wenig Zuschlägen wäre z.B. so ein Zeitpunkt, das drückt den Durchschnitt. Beispiel: Du sollst die nächsten Lohnzettel zum September liefern. August war ein grottenschlechter Monat für dich, du ahnst aber, dass der September ziemlich viel Geld bringen wird, also lieferst du Anfang September die Lohnzettel bis einschließlich August. Umgekehrt, wenn der August gut war, aber der September mutmaßlich mies wird, dann lieferst du Ende September die Lohnzettel bis einschließlich September.

Normalerweise und aufs Jahr verteilt bringt diese Feinsteuerung meistens wenig bis gar nichts, aber in deinem Fall könnte es den Ausschlag geben, ob du im kommenden Herbst als Mangelfall eingestuft wirst oder nicht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2010 03:10