Zusammengeführt: Un...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zusammengeführt: Unterhalt nach Elternzeit und Hartz IV-2. Kind

 
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe nen paar fragen...

meine ex hat Elterngeld bezogen, 1580 Euro/Monat, sie hat das Elterngeld auf die restl. 8 Monate genommen (ich war die ersten 4 Monate in Elternzeit)
ab April bekommt meine ex kein Elterngeld mehr.

Soweit ja kein Problem, was ich nicht verstehe, und leider habe ich auch nix darüber gefunden.

Sie hat 3 Jahre Elternzeit beantragt.
Sie hätte das Elterngeld splitten können auf 3 Jahre (laut Elterngeldstelle)
somit hätte sie monatlich 533 Euro bekommen, + KU 212 Euro + KG 154 Euro, hätte sie im monat immernoch 899 gehabt, und das 3 Jahre ohne zu Arbeiten.
sie hat ne 2zi. whg für 310euro warm, also hat sie bisher 1580+212+154 euro gehabt = 1946 Euro!!!!! ich hatte NIX habe am minimum gelebt.
Hätte sie gesplittet, hätte sie für sich und meine Tochter immernoch 589 Euro im Monat gehabt (ich finde das ist sehr viel)

ich habe endlich wieder einen job, der sich lohnt, jedoch wenn ich jetzt wieder unterhalt für sie bezahlen muss, habe ich wieder genau gleichviel wie in der Zeit als ich arbeitslos war.

Das sie jetzt kein Geld mehr bekommt ist doch ihr pech? hätte sie das geld gesplittet statt jeden monat fast 2000 euro zu verpulvern, hätte sie jetzt immernoch gut geld. Wieso soll ich jetzt für die Frau bezahlen, die mir mein Kind weg genommen hat?

Mir kann meine Anwältin nichts genaues dazu sagen ob sie berechtigt ist oder nicht, da es da wohl kein direktes gesetz gibt was Elterngeld/Elternzeit betrifft seit 2007.

Ich hab jedoch keine Lust schon wieder vor Gericht zugehen, ausserdem kann ich mir die fahrten zu ihr (zum Gericht) nicht leisten, ich bin froh die kosten für den Umgang tragen zu können.

Und des weiteren sei erwähnt das ich in Elternzeit war, und gerne wieder gehen würde, ohne Ansprüche gegenüber der Mutter, ich brauche kein Geld von Ihr, ich habe Familie.

So das ist die Erste.

Ein paar gute Infos, links, Urteile oder erfahrung seit 2007 wären super.

Vielen Dank schonmal

grüße
einfachich


Veni
Vidi
Vici

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2008 05:58
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Zweite 😉

Meine neue Freundin ist schwanger, unser Kind erwarten wir im oktober. Ich freue mich sehr und denke/weiss das es diesmal die Richtige ist.
Wie sieht es da aus mit Unterhalt?
Wenn wir zusammen wohnen, wird dann auch Kindesunterhalt fällig? und wenn ja, geht der dann vor dem Unterhalt für meine ex? oder geht das nur wenn wir getrennt wohnen?

Da sie immo noch im Refrendariat ist für Lehramt und ihr 2. examen jetzt dann macht, durch die schwangerschaft aber keine Stelle zum nächsten Schuljahr bekommt, was bekommt sie dann?
Hartz4?
Wie ist es dann wenn sie mit mir zusammen wohnt?
wird dann mein einkommen angerechnet?
und wenn ja welches?
das netto einkommen oder das einkommen nach abzug der KU Zahlungen?
ist es sinnvoll nicht zusammenzu ziehen?
oder einen WG Mietvertrag machen?
Bekommt sie überhaupt Hartz 4 wenn sie bei mir wohnt?
wenn sie getrennt wohnt von mir, kommt dann nicht auch die hartz4 stelle zu mir und will das geld von mir? so wie jetzt bei meiner ex?

ich verdiene ca. 1450 euro netto, davon geht aber der KU fürs 1. Kind von 212 Euro ab, ex will 380 Euro Unterhalt, 2. Kind würde mich ja nochmal 212 Euro kosten, .... geht das überhaupt? gibt es nicht ne minimum Grenze?

Ist es dann so, das ich von meinen 1450, 212 fürs erste zahle und 212 fürs zweite? hätte dann noch 1026 Euro, davon kann ich aber dann ja nicht 2 Leute ernähren, wenn sie kein Hartz 4 bekommt?!?

danke schonmal

grüße


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2008 06:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*beide Themen zusammengeführt*

Hallo einfachich07,

ich denke eine Beantwortung kann nur dann sinnvoll erfolgen, wenn alle relevanten Fragen zusammengefasst sind und nicht einzeln betrachtet werden.

So nun wollen wir mal sehen:

Dir steht es frei in Elternzeit zu gehen. Allerdings ändert das nichts an der Höhe des zu leistenden KU, denn dieser wird nach wie vor an deinem Arbeitsgehalt orientiert.

Die Kinder sind vorrangig, beide Mütter nachrangig. Bei

ich verdiene ca. 1450 euro netto, davon geht aber der KU fürs 1. Kind von 212 Euro ab, ex will 380 Euro Unterhalt, 2. Kind würde mich ja nochmal 212 Euro kosten, .... geht das überhaupt? gibt es nicht ne minimum Grenze?

wird das wohl so sein, das du KU für Kind Nr. 1 und BU für KM Nr. 1 zahlen mußt. Für Kind Nr. 2 kannst du wohl keinen KU ansetzen, da du in Elternzeit gehst und damit definitv deinen Teil des KU in Form von Betreuung leistest (zumindest wird so ein Gegen-RA argumentieren). Als wird für den Baranteil die KM 2 zuständig sein für Kind Nr. 2.

Hätte sie gesplittet, hätte sie für sich und meine Tochter immernoch 589 Euro im Monat gehabt (ich finde das ist sehr viel)

Findest du? Na dann müßten dir ja auch ca. 800 € für 3 Personen reichen  😉

Zu deinen Hartz IV Fragen:

Wenn ihr nicht zusammenwohnt würde sie wahrscheinlich für sich ALG II bekommen, allerdings gleichzeitig Unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind sein udn sich eben einen anderen Job suchen müssen. Wohnt ihr zusammen ist die Frage wieviel Einkommen ihr als Bedarfsgemeinschaft habt, da wird dann gerechnet ob ihr was zusteht.

oder einen WG Mietvertrag machen?

😡

Und du meinst wirklich das irgendein Amt euch ne WG abnimmt, wenn ihr ein gemeinsames Kind habt und du Elternzeit nimmst. Ich weiß nicht wie du es nennst, ich nenne es Sozialbetrug. Gleiches meine ich allerdings auch von der Idee nicht zusammenzuziehen.

wenn sie getrennt wohnt von mir, kommt dann nicht auch die hartz4 stelle zu mir und will das geld von mir? so wie jetzt bei meiner ex?

Wohl eher nicht, wenn du euer Kind betreust... denn dann steht dir der BU zu und nicht ihr...

Sorry, aber hättet ihr euren Kinderwunsch nicht noch etwas zurückstecken können und erstmal alles andere in Ordnung bringen können und auf solide Füße stellen...

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 10:08
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich verdiene ca. 1450 euro netto, davon geht aber der KU fürs 1. Kind von 212 Euro ab, ex will 380 Euro Unterhalt, 2. Kind würde mich ja nochmal 212 Euro kosten, .... geht das überhaupt? gibt es nicht ne minimum Grenze?

Es gibt zwei Grenzen, 900€ Selbstbehalt bzgl. KU und 1000€ Selbstbehalt bzgl. BU. Natürlich bist Du unterhaltspflichtig auch für das 2. Kind, wie ihr Eure Kassen verwaltet ist natürlich Eure Sache, aber bzgl. des Unterhalts an die Ex ist das relevant (KU geht vor BU) und wenn Deine Freundin Sozialleistungen beantragt ist das auch relevant.

D.h. mit zweitem Kind hat sich der BU an die Ex dann sowieso erledigt, da brauchst Du Deine kruden Gerechtigkeitstheorien mit der "Elterngeldstreckung" garnicht. Ob da ohne dem zweiten Kind wirklich 380€ rauskommen wage ich auch zu bezweifeln.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 10:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papasorglos,

d.h. mit zweitem Kind hat sich der BU an die Ex dann sowieso erledigt

Das sehe ich allerdings etwas kritischer. Er möchte in Elternzeit gehen und leistet somit Betreungsunterhalt nd ist somit u.U. gar nicht zum Barunterhalt verpflichtet und damit dürfte dann das 2. Kind erstmal während der Elternzeit nicht in die Berechnung fallen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 10:16
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

momentchen.

ich werde nicht in elternzeit gehen!
ich war damals bei meiner ex in elternzeit.
ich werde weiter arbeiten.
Nochmals die Frage:
Hat KM 1 überhaupt anrecht auf Unterhalt wenn sie das Elterngeld hätte splitten können? (wenn nicht auf 3 jahre, dann doch zumindest auf 2 Jahre, so das ich nur 1 Jahr zahlen müsste)
Hat KM 1 noch Anspruch auf Unterhalt wenn ich mit KM 2 nicht zusammenwohne und KU für das 2. Kind leiste?
Hat KM 1 noch Anspruch wenn ich mit KM 2 zusammenziehe und das Kind von KM 2 gemeinsam betreut wird?
Hat KM 2 Anspruch auf Hartz 4 wenn sie bei mir wohnt? oder müssen wir dann von 1200 Euro zu dritt leben?

@ midnightwish:
KM 1 wohnt ja auch mit Ihrem neuen Freund zusammen (inoffiziell) offiziell wohnt er in der Wohnung gegenüber bei seinen Eltern, Sozialbetrug hin oder her, ich hab einfach keine Lust immer der depp zu sein.
und KM 1 hat ja 589 Euro zum ausgeben im Monat (für essen etc.) deswegen finde ich ist es viel. ich hätte wenn das mit den 1000 euro selbstebehalt stimmt, 1000 euro minus miete für ne 3zi.whg (ca. 600€) also noch 400 euro für essen für 3!!! Personen wärend sie 589 € hat für 2 Personen.

@pappasorglos:
ich hoffe das nicht 380 rauskommen, was mich nur ärgert ist, das ich durch diese Forderung wieder zu einem Anwalt muss, d.h. Kosten. und vorallem, ich hab nen neuen Job und will den echt nicht verlieren, das hat sie vor 2 wochen erfahren und nun will sie geld, die will nur das ich den job wieder verliere.

Das war kein Kinderwunsch, es ist einfach passiert, trotz 3 Monatsspritze (siehe "meine geschichte") und nun ist es akzeptiert!

Wunschvorstellung:
ich bekomme 1450 Euro, davon 212 für Kind 1 und 212 für Kind 2. ich hab dann noch 1026 Euro.
Wohne trotzdem mit KM 2 zusammen, d.h. die 212 für Kind 2 wandern zurück in meine Tasche.
KM 2 bekommt Hartz 4 (ca. 300 Euro) und KG (154 Euro)
gemeinsam hätten wir dann 1692 Euro für 3 Personen. Das wäre perfekt. Somit wäre für Kind 1 gesorgt. KM 1 geht leer aus
und KM 2 + Kind 2 und ich können ein gutes leben führen.


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2008 18:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi einfachich07,

Und des weiteren sei erwähnt das ich in Elternzeit war, und gerne wieder gehen würde, ohne Ansprüche gegenüber der Mutter, ich brauche kein Geld von Ihr, ich habe Familie.

Ups, das hatte ich so interpretiert.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 20:17
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

@midnight damit hatte ich gemeint, das wenn KM1 geld brauch, sie ja arbeiten kann und ich das Kind gerne nehme 🙂


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2008 22:06