Dieser bescheid hatte aufgelistet
Kindesunterhalt für meine beiden Kinder
Und Trennungs-Unterhalt für die EX
Darum ging es.
Hallo!
Du hast es selbst erkannt - es ist ein Beschluss - Du schreibst auch, dass es mehr oder weniger ein Mittelweg/ Vergleich war. Denn Du hast einige Dinge, die Dir nicht "passen" und Deiner Ex auch nicht.
Dein einspruch bezieht sich auf Nebeneinkünfte ---> sehr sehr heiss, nachdem, was Du uns selber hier reingestellt hast (ebay!)
und auf gemeinsame Schulden: auch ein Streitfall. Du hast ja das Auto, das z.T für die Schulden ursächlich war.
Gegenseite Einspruch: Miete ----> da gibt es viele "schöne" möglichkeiten zwischen sohn und eltern ....
Firmenwagen - auch teilweise strittig.
Wie soll ein Richter Deiner Meinung nach entscheiden? Dir vollständig allle Einzelpunkte zugute halten?
Rechne Dir mal durch, wenn Deine Einkünfte wegfallen, jedoch die Miete hinzukommt, ecetera, ecetara ... Du wirst vielleicht feststellen, dass es "gehupft wie gesprungen ist. "
Mag insgesamt heissen: nicht auf wirklches Recht verzichten, aber wenn man seine Position/ Anliegen nicht zu 100% überzeugend darstellen kann (im Sinne des Gesetzes), dann lass es.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Wie jetzt?
Ich habe
400 EURO Darlehn jetzt 360 EURO
200 EURO Konto ausgleich jetzt 50 EURO
245 EURO Autokredit jetzt 245 EURO
dann soll ich noch 210 EURO Unterhalt zahlen..
Letztes Jahr hatte ich 1553 EURO
Dieses Jahr habe ich 1301 EURO Netto
Es wurden nicht die 200 EURO Kontoausgleich anerkannt und das Auto hätte ich zwar gerne habe aber drauf verzichtet.
Über Ebay legt man mir zur Last das ich innerhalb eines Jahres 45 (oder 48) plus 20 EURO, Plus 3,01, Plus 1 EURO verdient haben soll.
Dieser Vorwurf kam nach dem Beschluss... da hatte ich aber schon nichts mehr verkauft.
Die Vorwürfe gegen mich ich würde Computeranlagen Warten und Geld damit verdienen sind generell da gewesen. Daraufhin hat man das mit den 150 EURO auferlegt. Ich bin aber nicht in der Lage Computeranlagen zu warten da ich nie da bin sondern Arbeiten muss bei Arbeitgeber NR 1.
Ich habe schon den Anwalt gewechselt... bestimmt war mein erster nicht der Held und die Vorwürfe das ich ein Auto habe sind nach wie vor da. Aber ich habe kein Auto.
Soll ich jetzt den Beschluss annehmen und meiner Frau für letztes Jahr den Ehe-Unterhalt so ohne weiteres zahlen
Somit kommen dazu
210 EURO Kindesunterhalt plus die 200 EURO Kontoausgleich die nicht angerechnet werden
Somit hätte ich letztes Jahr 410 EURO Zahlem müssen an Frau mit Kinder... was mich mit meinen 1553 EURO schon da unter den Selbstbehalt getrieben hätte und das mit einem Richterlichen Beschluss? Kann ja wohl nicht sein..
Somit bleiben mir
+1553
- 410
- 200
-400
SOmit habe ich zum Leben letztes Jahr gehabt 543 EURO und ein Auto welches ich weder verkaufen kann noch bezahlen mit 245 EURO. Dieses sind Familienschulden.
Diese Jahr wären das dann halt 200 EURO Weniger gehalt und 410 Dahrlehn und dann noch 210 somit bleiben mir jetzt:681 EURO.
Da ich aber eine Kreditkarte brauche um zu Arbeiten wäre mit einer Privatinsolvenz somit auch gleich meine Arbeitsstelle weg... somit hätte ich dann gar kein EInkommen und dann?
Das Emsland ist nicht gerade berauschend mit Arbeit... Und ich bin Bürokaufmann...
Wäre doch schön zu hause zu sein. Dann könnten die Kinder ja zu mir kommen... was sie ja sowieso wollen.
Ich verstehe schon was da ist.. ich habe aber gegen diesen Bescheid in 2 Dingen einspruch eingelegt.
1tens gemeinsame Schulden... da fehlt was
2tens Nebenverdienste.
also der beschluss sagt eigentlich meine 80 EURO die ich bislang auch gezahlt habe (hatte) vor umstellung auf Steuerklasse 1
Hat die Richterin jetzt korrekt mit Steuerklasse 1 gerechnet und es waren nur zufällig genau 80+150, oder hat sie das Einkommen aus Steuerklasse 3 zugrundegelegt? Das wäre ja auch einen Einspruch wert.
Da man mir aber 150 EURO monatlich Nebentätigkeiten angerechnet hat waren das dann 230 EURO... ich habe halt nur diese Nebentätigkeit nicht.
Na ob Du das los wirst als KU-Mangelfall und wo Du doch bewiesen hast, das Du es kannst? Da würde ich keine Energie reintun...
Also ich rechne jetzt mal von Scratch, um nicht mehr raten zu müssen:
- Dein Netto bei Steuerklasse 1 ca aber mit dem Weinahchts/Urlaubsgeld vom letzten Jahr ca 1450 mit den fiktiven 150 dann 1600
- - minus PKW-Fahrtkosten für 35 km einfach ca 360 (damit aber der Autokredit dann abgedeckt)
- - minus anerkannter Schuldendienst 360
Macht für mich 1600-360-360 = 880 und damit unterm Selbstbehalt, Unterhaltspflicht also 0. Also ist da doch noch ein Fehler im System, und ich wette es ist die Steuerklasse.
Wenn Dir also nichts schlimmes mehr passiert am OLG und die die Steuern richtig rechnen (und die können das besser als die Richterin aus Hinterhofentupfingen), dann musst Du eigentlich garnichts zahlen.
Ok ausn kopf kann ich das jetzt nicht sagen... das geht erst am Freitag wenn ich wieder zu Haus bin..
Dann schaue ich da noch mal nach.
Kurze Frage noch an die "KM Rechnung"
also rechnet man die KM zur Arbeit da runter? wie kommen den die 360 zu stande? kann mir das einer erklären?
also 35 KM mal sagen wir 210 Arbeitstage (Weniger WEs, Urlaub, Samstag nicht arbeiten?) dann mal 0,? Cent?
Danke für Info
Und danke erstmal an alle die mir Mit Rat und Kritik zur Seite stehen... ich blicke schon etwas mehr durch...und konzentriere mich auf das wesentliche.
also 35 KM mal sagen wir 210 Arbeitstage (Weniger WEs, Urlaub, Samstag nicht arbeiten?) dann mal 0,? Cent?
Ich hatte für OLG Frankfurt gerrechnet, für bei OLG Celle ist es etwas mehr, bei OLG Hamm dafür viel weniger. Beim OLG Celle steht z.B. in den Leitlinien:
"Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Satz 1 Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer) angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Werden die Raten für einen zur Anschaffung aufgenommenen Kredit berücksichtigt, so verringern sich die anrechnungsfähigen KM-Kosten."
Das wären, 220 Tage im Jahr sind üblich, pro Monat:
2*35km*30 cent* 220 Tage / 12 Monate = 385 Euro
Aber ob das so durchgeht ist natürlich nicht klar, Du hast ja keine 220 Tage wegen der Dienstreisen und der Fahrgemeinschaft.
OK verstanden..
Da ich zwar die Fahrgemeinschaft nicht angegeben habe... bislang habe ich auf Vorwürfe ja nicht geantwortet habe ich mich bis dato ja nicht ins eigene Fleisch geschnitten.
Ich rechne jetzt mal so wie es letztes jahr war da bin ich 17 Wochen unterwegs gewesen in denen ich dann ja nicht 5 Tage die Woche gefahren bin. mal 2 Tage weg mal 3 mal 4 wenn ich das dann ordentlich "Nachweisslich" zusammenrechne kommt da nicht viel weniger raus als ...
Ich rechne jetzt mal 17 Wochen a nur 2 Tage zur Arbeit gefahren Montags bis Donnerstags und Freitags hin und zurück
sind dann 220 - (17x4 für die Tage)(=68 Tage) sind also dann 152 mal ok ergibt dann:
2*35*30cent*152 Tage/12 Monate = 266 EURO (das fürs Letzte Jahr / Dieses Jahr wirds etwa genaus viel sein... aber ich habe dafür auch Fahrten zu einer weiter Entfernten Arbeitsstelle nähmlich 70KM einfacher Weg....
Aber die 266 könnte ich erstmal annehmen... oder sagen wir 250....
Wird das dann automatisch anerkannt? Ich habe das so viel ich weiss nicht gesehen in dem Bescheid damals