Hallo Freunde und Leidensgenossen!
ich hoffe, dass es allen, die am Osterwochenende Umgang mit ihren Kindern hatten, gelungen ist, ein Osterfest zu verbringen, das diesen Namen auch verdient, und sich die Exen (Frauen und Männer) mit dem Störfeuer zurückgehalten haben. Mein Osterfest war zwar einerseits schön, da ich es mit meinem Sohn verbringen konnte, andererseits getrübt, da ich mitten im Trennungsstreß bin und dabei bin, meine Finanzen zu regeln und die Zukunft zu planen.
Da taucht auch schon eine Frage auf:
Meine DEF plant, aus einer 120 qm 4-Zimmer Wohnung mit riesigem Garten in eine Stadt zu ziehen, in der die Mieten im Bundesvergleich astronomisch sind. Die Stadt zählt, auch was die Lebenshaltungskosten angeht, zu den teuersten in ganz D. Es ist eine Großstadt im Südosten der Republik.
Mit dem Unterhalt, den der Anwalt errechnet hat, kann sie sich eine 2, vielleicht eine 2,5 Zimmer-Wohnung leisten. Ich nehem an, dass es in Deutschland für das Kindeswohl besser ist, wenn die Frau auf eine Bahnhofstoilette zieht statt das Kind beim Vater zu lassen, daher wird es keine Option sein, von ihr zu verlangen, dass sie ohne unseren Sohn wegzieht.
Frage: kann sie nun von mir zusätzlichen Unterhalt verlangen, weil sie sich in der Stadt keine ausreichend große Wohnung leisten kann? Gibt es Mindestanforderungen, die sie an eine Wohung stellen kann? Wenn Sie mehr Unterhalt verlangen kann, kennt ihr die rechtsgrundlage dazu?
Viele Grüße,
PP
Nein.
Die Wohnort und Wohnkosten sind Privatangelegenheit.
Du kannst ihren Wegzug auch nicht verhindern und wenn der Richter feststellt, dass das Kind da immer noch besser aufgehoben ist, als beim Vater, zieht das Kind eben mit.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.