Hallo zusammen,
so - mal eine neue Frage hier für das Forum. Lol - sorry für die extrem aggresiven Sprüche :gunman: und das Gejammere meinerseits bei meiner ersten Anfrage. :knockout:
Im nachhinein liest sich das wirklich übel - ich bitte um Nachsicht bei allen die ich da unnötig angegangen bin !
Mittlerweile wurde auch festgestellt das mir der Arzt ein falsches Medikament verschrieben hatte, so daß dieses Ausflippen auch durchaus physische Gründe hatte.
So - aber nun zur Frage. Ich habe mal in einem der grundsätzlichen Urteile gelesen, daß einer Mutter mit 2 Grundschulkindern nur max. ein Halbtagsjob zumutbar ist. Das ist ja auch durchaus nachvollziehbar und sinnvoll.
Wie sieht das dann aber z.B. aus - wenn ein Kind 6,5 Jahre ist und das andere Kind quasi 17 Jahr alt ?
Die geht ja eh schon ihre eigenen Wege - auch in Urlaub - ist also in dem Sinne nicht mehr so "pflegeintensiv" wie die Kleine.
Hat da jemand Erfahrungen oder irgendein ähnliches Urteil mitbekommen ? Wäre interessant zu wissen wie das in der Praxis gehandhabt wird, oder ob die Gerichte da sagen - Kind ist Kind - zwei Kinder = nur Halbtagstätigkeit zumutbar.
Gruss -
Gerald
Hallo Gerald,
die 17-jährige dürfte keine Rolle mehr spielen. In meinem Unterhaltsurteil wurde geschrieben, dass bereits mit Beginn des 16ten Lebensjahres (LJ) kein Betreuungsbedarf mehr besteht (ab dem 15ten LJ nur halber Betreuunsbedarf).
Entscheidend dürfte mithin das 6,5 jährige Kind sein. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Richter der Mutter vor Vollendung des 8ten LJ eine (teilschichtige) Arbeit zumuten würde.
LG, Uli
Hey
Wenn ich mich recht erinnere wurd allerdings zu dem Thema auch shcon einiges im anderen Thread gesagt..
Bei einem Grundschulkind wird kein Richter wohl eine Mutter zur Vollzeit verdonnern..und ob es das auch darüber tut ist sicherlich etwas fraglich.
Und letztendlich ist dann immer noch die Frage, was hat die KM evtl. für Gründe die dagegen sprechen würden..
Und von einem Urteil, hätte sie dann auch noch keinen Job..
etwas off-topic, aber vielleicht interessant:
Durch Zufall hab ich grad letztens erfahren, das die Arbeisämter, einen alleinerziehenden Elternteil nicht von sich aus in eine Vollzeitstelle vermitteln würden, sofern das Kind nicht min 15 Jahre alt ist..
Gruß
Jens
Hi zusammen,
Danke für die ersten Info´s -> das ist interessant - also 15 ist so die Grenze...
Nee - letztendlich wäre es mir auch wichtig wenn jemand daheim ist wenn die Kleine dann von der Schule kommt und es was gescheites zum Essen gibt.
Und wenn sie ihre Freund/innen öfter mal zu sich einladen kann ist das ja auch einfach auch für sie mehr Lebensfreude.
Damit kann man sich ja in jedem Falle dann trösten - auch wenn das fehlende Geld sicher IMMER drückt.
Gruss -
Gerald