Zulage Kind TVöd od...
 
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Zulage Kind TVöd oder was wenn keinen Kontakt zur Tochter

 
(@petzi0865)
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Hallo Leute,

für die anstehende Unterhaltsberechnung geht es mal wieder um mein Einkommen.
Mir stellt sich nun die Frage in wie weit mein Arbeitgeber mir für meine 18 Jährige Tochter noch die
Zulage fürs Kind zahlen muss.
So wie es aussieht bekommt sie weiterhin Kindergeld, da keine Arbeit und Ausbildung also somit ARGE Empfängerin.
Irgendwann werde ich aber nicht umhin kommen den Arbeitgeber um die Reduzierung zu bitten.
Was mache ich denn wenn kein Kontakt zum Kind stattfindet und mir der Zeitpunkt zur Änderung nicht
mitgeteilt wird?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2011 16:45
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Petzi,

da Du im öD bist, ruf doch einfach Deine Gehaltsstelle an und klär das ab. Bringt die Tochter denn noch Bescheinigungen? Und mit 18 einfach mal die "Harz-Karriere" zu starten, ist im Regelfall auch nicht drin. Da sie U25 ist, wird sie sehr schnell merken, dass das mit Ausruhen nix wird. Außerdem ist die KM ja nun auch mit (bar)-unterhaltspflichtig, da Kind 18 ist. Gibt es Unterhaltstitel? Gruß Ingo

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Geschrieben : 04.09.2011 17:35
(@petzi0865)
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Ja Titel besteht. Wird aber momentan im Gerichtsverfahren eingefordert.
So wie es aussieht werde ich wohl recht bekommen und der Titel wird herausgegeben.

Was die KM angeht, ist sie auch Sozialhilfeempfängerin und kann somit zum Unterhalt nichts beitragen.

Problematisch für mich sehe ich nur das evtl. mir das Geld nicht mehr zusteht und ich es an den AG zurückzahlen muss.
Wobei es aber schon für die Zahlung an die anderen 3 Kinder eingerechnet worden ist.

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Themenstarter Geschrieben : 04.09.2011 17:57
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Petzi,

das steht aber auch alles auf den Antragen und den Änderungsmitteilungen zum Kindergeld. Wie gesagt, suche das Gespräch, nicht dass es u.U. zu Überzahlungen kommt, die Du dann wieder zurückzahlen musst. Gruß Ingo

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Geschrieben : 04.09.2011 17:59
(@petzi0865)
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Gespräch gerne, ich befürchte das es so wie in der Vergangenheit nicht geht.
Da ist zu viel passiert.
Kann man da vieleicht eine Info über die Kindergeldstelle bekommen?

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Themenstarter Geschrieben : 04.09.2011 18:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Petzi,

da Du 4 Kinder hast, sollte Dein ältestes Kind das 4. Kind sein, d.h. wenn eine Überzahlung eintritt, dann nur für das 4. Kind.
Falls eine Überzahlung eintritt, was unschön ist, so ist es vermutlich doch möglich Ratenrückzahlung zu vereinbaren. Außerdem wird die Kindergeldstelle in regelmäßigen Abständen Unterlagen anfordern um zu prüfen ob noch ein Anspruch besteht.

Viele Grüße,
Susi

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Geschrieben : 04.09.2011 19:15
(@petzi0865)
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Ne das ist die älteste mein erstes Kind.
Dann ist es vieleicht ratsam die Kindergeldstelle zu informieren das regelmäßig kontrolliert wird.

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Themenstarter Geschrieben : 04.09.2011 20:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Petzi,

lies einfach mal den Begleittext zum Kindergeldantrag (entweder bei Deinen Unterlagen oder bei Deiner Gebührnisstelle anfordern). Dort steht explizit alles zu den Pflichten drin - insbesondere die unmittelbare Änderungsmeldung, wenn die Voraussetzungen für das Kindergeld nicht mehr vorliegen. Ruf dort einfach an, auch dort sitzen nette Kollegen, die Dir weiterhelfen können. Gruß Ingo

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Geschrieben : 04.09.2011 20:42