Hallo,
ich lebe jetzt seit über 3 Monaten getrennt und zahle bis heute den Kindesunterhalt für unsere beiden Kinder.
Trennungsunterhalt zahle ich noch keinen, da meine Ex und ich unterschiedlicher Meinung sind und dies über Anwälte zur Zeit klären.
Ich möchte dennoch vorsorgen und habe ein Angebot für eine Nebenjob / Minijob angeboten bekommen.
Meine Fragen:
Muss ich dieses Einkommen ebenfalls mit meiner Ex teilen?
Wirkt sich dieses Einkommen auf den Kindesunterhalt aus?
Ich habe mich im Forum mal umgesehen, konnte leider keinen passenden Eintrag finden!
Falls schon ein Eintrag zu dem Thema besteht, waere ich für den Verweis dankbar.
Ansonsten bedanke ich mich schon mal über eure Mitteilungen.
Gruss, Joa
Der Nebenjob wird wirklich gut bezahlt und wuerde mir helfen, mal einen Urlaub mit den Kindern zu verbringen und mir auch sonst etwas Luft verschaffen.
Ich weiss, sicherlich mach ich mich gewissermassen "strafbar", falls ich das Einkommen nicht offen lege.
In der Lohnsteuerkarte wird das Einkommen nicht vermerkt.
Würde der Zusatzverdienst den überhaupt auffallen?
Hat vielleicht von euch jemand damit Erfahrung?
Gruss,
Joa
Moin,
Ich weiss, sicherlich mach ich mich gewissermassen "strafbar", falls ich das Einkommen nicht offen lege.
In der Lohnsteuerkarte wird das Einkommen nicht vermerkt.
Würde der Zusatzverdienst den überhaupt auffallen?
Du glaubst nicht wirklich, dass Dir hier jemand Tipps zur Unterhaltskürzung und vor allem Steuerhinterziehung gibt, oder?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Du glaubst nicht wirklich, dass Dir hier jemand Tipps zur Unterhaltskürzung und vor allem Steuerhinterziehung gibt, oder?Just my 2 cents
Martin
Also Unterhaltskürzung in diesen Zusammenhang leuchtet mir noch ein. Was das allerdings mit Steuerhinterziehung zu tun hat? Keine Ahnung!?
Hallo Joa,
auch wenn der Minijob nicht über Steuerkarte läuft, so wird er trotzdem angemeldet. D. h. dein Arbeitgeber zahlt Pauschalbeträge zur Sozialversicherung und eben auch ans Finanzamt.
Alles andere wäre Schwarzarbeit.
Gruß pk
Hallo,
ich hatte diese Woche einen Termin bei meinem Anwalt um ein Schreiben der Gegenseite zu beantworten.
Dabei habe ich auch den Nebenjob angesprochen.
Mein Anwalt war folgender Meinung:
Wenn der Nebenjob...
... unter normalen Umständen, bei Fortführung der Ehe nicht angenommen worden wäre
... und ich den Job nur ausführe, weil ich durch Scheidung bzw. Trennung finanziell unter Druck gerate
... muss das Einkommen fuer den Nebenjob nicht geteilt werden.
Ich hatte im Zeitraum der Ehe keinen Nebenjob. Und wie ihr aus meinen früheren Forenbeiträgen sehen könnt, gerate ich aufgrund der Trennung und bevorstehenden Scheidung erheblich unter Druck. Ganz ehrlich, ich arbeite jetzt schon in meinem richtigen Beruf mehr um mir ein bisschen Sicherheit zu verschaffen und ich würde den Nebenjob mit Sicherheit nicht ausführen, wenn ich meine Ehe weiter geführt hätte.
Letztendlich kann es zu einer richterlichen Entscheidung kommen und mein Anwalt ist der Meinung, dass meine Argumente das alleinige Einkommen rechtfertigen.
Hat jemand von euch schon damit Erfahrungen gemacht?
Hypothesen helfen nicht wirklich weiter!
Bitte nur um euere praktischen, selbsterlebten und fundierten Ratschläge oder juristisch belegte Ratschläge.
Danke im Voraus,
Joa
Mein Anwalt war folgender Meinung:
Wenn der Nebenjob...
... unter normalen Umständen, bei Fortführung der Ehe nicht angenommen worden wäre
... und ich den Job nur ausführe, weil ich durch Scheidung bzw. Trennung finanziell unter Druck gerate
... muss das Einkommen fuer den Nebenjob nicht geteilt werden.Bitte nur um euere praktischen, selbsterlebten und fundierten Ratschläge oder juristisch belegte Ratschläge
Hallo,
den Optimismus deines Anwaltes halte ich für naiv. Unterhaltsrelevant ist stets das sog. gefestigte Einkommen. Auch wenn das durch Mehrarbeit und/oder Nebenjob gesteigert wird. Und du ja jetzt noch in der Trennungszeit bist, wird dir vom Gericht dieses Zusatzeinkommen womöglich sogar als eheprägend angerechnet werden, und damit nicht nur für den TU sondern auch für den EU relevant. Du schießt dir also mehrfach ins eigene Knie.
Ich habe übrigens das exakte Gegenteil von dir gemacht: sofort nach der Trennung die Überstunden auf Null reduziert. Die Gegenseite hat dann in den Rechtsauseinandersetzung verbissen darum gekämpft, mir die damit erzielten durchschnittlich immerhin ca. 700€ Netto im Monat weiterhin fiktiv anzurechnen, weil die ja eheprägend waren. Stimmt, waren sie. Nur musste ich mich ja nach der Trennung selbst versorgen, bekochen etc., dann die langen Fahrten zum Umgang, also konnte ich Freitag nicht mehr so lange arbeiten usw... Und lukrative längere Dienstreisen habe ich auch nicht mehr unternommen, sondern, nun ja, sinnvoller gestaltet. Weil dann der Umgang mit meiner Tochter nicht regelmäßig hätte stattfinden können. Mit dem Ergebnis drang ich von Anfang an und über die vier Jahre, die der Mist dauerte, und die vier Unterhaltsklagen von Ex (KU, TU, TU Revision, EU) durch, der Vollspacken von Gegenanwalt musste sich seine fiktive Anrechnerei in die (vielleicht davon) eh schon fettigen Haare schmieren.
Genau lesen: mit dem Ergebnis. Also dem Einkommen ohne Überstunden etc. All die Argumentiererei beider Seiten interessierte die insgesamt fünf Richter überhaupt nicht, da gingen sie mit keiner Silbe drauf ein. Da für die nur das tatsächliche, gefestigte Einkommen relevant ist. Und hätte ich die Überstunden etc. weitergeführt, wäre ich auch zu entsprechend höherem Unterhalt verdonnert worden. Völlig wurscht, was da von mir argumentiert worden wäre wg. hoher GerichtsAnwaltsUmgangskostenblablubb.
Klar soweit?
/elwu
Hallo elwu,
vielen Dank fuer Deine antwort, Ratschlaege mit Lebenserfahrung sind am hilfreichsten!
Deshalb wuerde Dein weiterer Rat auf folgende Frage sehr helfen!
Das Thema "ehepraegend" ist mir so noch nicht in den Sinn gekommen. Bedeutet das, dass ein Nebenjob nach der Scheidung eher Aussicht auf das alleinige Einkommen hat?
Hab ich ueberhaupt die Moeglichkeit das Einkommen des Nebenjobs alleine zu bekommen?
Uebrigens, warum ich mir den Nebenjob ueberhaupt antue: Zeitlich ist der Nebenjob fuer mich kein Problem, meine Ex wohnt mit den Kindern nur 3 km weg und ich hab sowieso noch Freizeit, weil ich die Kinder ohnehin nur einmal abends unter der Woche und eine Uebernachtung am Wochenende habe. Und ganz ehrlich, das Geld kann ich mehr als noetig gebrauchen.
Bei mir ist es wahrscheinlich wie bei vielen von uns: Meine Ex moechte am liebsten mein ganzes Einkommen.
Sorry, wahrscheinlich stelle ich total bloede fragen, aber der Mist beschaeftigt mich sehr und ich kann kaum noch klare Gedanken fassen.
Danke,
Joa
Bedeutet das, dass ein Nebenjob nach der Scheidung eher Aussicht auf das alleinige Einkommen hat?
Hallo,
ja, genau. Die Chancen (Garantien gibt es nicht) sind dann deutlich höher, das das nicht zusätzlich beim EU eingetütet wird. Für den KU sieht das zwar anders aus, aber immerhin.
/elwu
