Servus,
ich hab da mal eine Frage:
meine LG lässt sich demnächst scheiden, Kinder (16+17 Jahre) leben beim KV und werden weiterhin dort leben. LG lebt bei mir.
Es steht noch ein Zugewinn unbekannter Höhe im Raum. Über KU wurde bisher nicht gesprochen, da KV im eigenen (fast komplett abbezahltes Eigenheim) lebt und sagen wir ca. 2 bis 2,5 x höheres Einkommen als LG hat.
Falls Zugewinn nun ausbezahlt werden sollte, erhöht der Zugewinnanteil das unterhaltsrelevante Einkommen der letzten 12 Monate meiner LG, falls KV auf die Idee kommen sollte, für die Kids KU zu fordern?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Marco,
Falls Zugewinn nun ausbezahlt werden sollte, erhöht der Zugewinnanteil das unterhaltsrelevante Einkommen der letzten 12 Monate meiner LG
Der Zugewinn selbst ist (analog Erbschaft) kein Einkommen, sondern Vermögen.
D.h. aus dem Zugewinn erzielte Kapitaleinkünfte wären mitzuzählen.
Inwieweit dieser Vermögensstamm bei nicht gewährleistetem Mindestunterhalt anzugreifen wäre, bliebe Einzelfallentscheidung.
Auf Basis der geschilderten EK-Verhältnisse (des KV) vermutlich eher nicht.
Zahlt KV denn Trennungsunterhalt (oder seid Ihr schon verfestigt) ?
Gruß
United
Danke United!
KV zahlt gar nix...LG hat bis zu ihrem Umzug im Heim des KV gelebt...umsonst. Unsere Beziehung ist unabhängig davon und gottlob verfestigt. 😉
Das Ganze geht eigentlich recht einvernehmlich ab, lediglich der Zugewinn wurde von LG noch nicht angesprochen, da sie Angst hatte, der ginge evtl. für KU drauf (nach dem Motto wenn sie Zugewinn möchte, verlangt KV KU im Gegenzug).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Naja, ob der Vater KU verlangt hängt ja alleine davon ab, ob er Lust dazu hat.
Das Recht hat er ja auf jeden Fall.
Und wenn sie ein Mangelfall wäre, könnte natürlich schon ein KU Betrag auf Basis von fiktivem Einkommen und Ersparnissen aus dem Zusammenleben mit dir errechnet werden, der dann aus dem neu erlangten Vermögen befriedigt werden könnte.
Ob das bei einer Frau auch so gemacht würde, steht natürlich in den Sternen. Bei einem Mann wäre diese Gefahr durchaus real.
Sein bisheriger Verzicht auf KU ließe bei mir persönlich die Begehrlichkeit nach Zugewinn auch etwas zusammen schmelzen.
Da könnte man aus meiner Sicht schon mal Verzicht auf Gegenseitigkeit üben.
Oder habe ich mal wieder was falsch verstanden?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Beppo!
Nee nee, Du hast schon richtig verstanden.
LG will sich erst mal informieren um dann zu entscheiden, ob und wir das Thema zur Sprache kommt; was KV nun gedenkt zu machen ist noch ungewiss, da er erst vor kurzem von einem mehrwöchigen Urlaub zurück ist.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass auch er auf "Verrechnung" aus ist...was aber max. zwei Jahre funzen würde, da dann auch die Jüngste volljährig ist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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