zu viel ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

zu viel ...

 
(@dreamer)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,

mein Sohn aus erster Ehe ist 11 Jahre alt geworden, mein Verdienst liegt bei 2200 Euro, bin Alleinversorger meiner Familie (Sohn drei Jahre) und arbeite ca. 120 km von zu Hause entfernt.

Nun soll ich monatlich 275 Euro Unterhalt zahlen, dass ich Darlehnschulden wegen dem Scheitern der vorherigen Ehe habe, dass ich hohe Kosten habe um täglich meinen Arbeitsplatz zu erreichen und dazu noch Alleinversorger meiner Familie bin.... wird das nicht angerechnet???

Meine Frau bekommt für ihre Tochter selbigen Alters weniger Unterhalt vom Kindesvater, obwohl der keine Familie zu versorgen hat und Single ist.

Also da kann doch was nicht stimmen, sollte ich zum Anwalt gehen?

danke für antworten,

dreamer


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2006 20:20
 elwu
(@elwu)

hallo zusammen

Hi,

um das zu beurteilen müsstest du uns schon mehr Infos geben. Wer hat denn die 275€ermittelt, und wie (Rechenweg?)

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2006 20:31
(@dreamer)
Schon was gesagt Registriert

das jugendamt hat die höhe ermittelt, nach der düsseldorfer tabelle.
ich soll 145% vom regelsatz zahlen.

mehr schrieben die auch nicht.

das kindergeld wird hälftig noch angerechnet, aber das ist wohl immer so.

liebe grüße
dreamer


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2006 21:30
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Dreamer,

mit 2200,- € und drei Unterhaltsverpflichteten (deine Frau, deine beiden Kinder aus erster und zweiter Ehe) müsstest du dich gem. DT in Stufe 6 befinden. 5 % berufsbedingte Ausgaben (max. 150,- €) kannst du noch abziehen, dann fällst du knapp in Stufe 5. Das macht aber gerade mal 17,- € Unterhalt lt. Tabelle aus. Da du dir dann aber das Kindergeld nicht mehr hälftig anrechnen lassen kannst, sondern nur noch mit 60,- €, bleibt der Zahlbetrag gleich (257,- €).

Ich denke das Jugendamt hat bei der Berechnung deine nicht erwerbstätige Frau "vergessen", oder es rechnet mit anderen Zahlen.

Die Abzugsfähigkeit der Schulden kann ich so genau nicht beurteilen. Es bringt eh nichts, da bei einer geringeren Einstufung gem. DT der anzurechnende Kindergeldanteil sinkt, d.h. dein Zahlbetrag bleibt bei 257,- €.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2006 23:50
(@papi74)
Registriert

Hallo,

bei 120km Fahrweg einfache Strecke kannst du folgende Summe in Abzug bringen:

120km x 0,27€ x 220 Tage / 12 Monate = 594,00€

Damit veringert sich dein Netto von derzeit 2200€ auf schonmal 1606,00€

Dann ziehe nochmals 1/7 erwerbstätigen Bonus ab (229,4€) und schon liegst du bei 1376,6€.

Diesen Betrag musst du dann in der DT Dir dann raussuchen.

Dann wirst du zum Mangelfall bei 3 Unterhaltspflichtigen. Sicherlich wird man dann Dich auffordern, dass du zum Arbeitsort ziehst und somit die hihen Fahrtkosten wegfallen...

Gehe mit Deiner Berechnung zum guten RA...alles andere wird schwierig.

Viel Glück

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2006 10:29
(@dreamer)
Schon was gesagt Registriert

hi martin,

vielen dank dir.
damit kann ich schon mal was anfangen, habe den anwaltstermin schon, komm da ja leider nicht drum herum.

lg
dreamer


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2006 10:46
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

bei 120km Fahrweg einfache Strecke kannst du folgende Summe in Abzug bringen:

120km x 0,27€ x 220 Tage / 12 Monate = 594,00€

also ...

bei den unterhaltsberechnungen die mein (und der gegnerische) RA erstellten, war das anders:

demzufolge wurden für die ersten 30 km einer strecke 0,24 €/km angesetzt,
für die darüberhinaus gehenden km´s gab´s nur noch 0,09 €.

ob´s da - je nach OLG-zuständigkeit - andere zahlen gibt ???

lg

wolf

[Editiert am 13/4/2006 von lonesomewolf]


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2006 12:48
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich habe einen täglichen Fahrtweg von 90 km (hin und zurück). Die wurden komplett mit 0,27€/pro km angerechnet.

Dann hat meine Ex angebracht...der macht ja ne Fahrgemeinschaft...zack wurde der ganze Spass um die Hälfte monatl. reduziert...aber trotzdem mit 0,27€ pro km.

mmh kann sein, dass dieses unterschiedliche bewertet wird...also ab zum RA


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2006 12:55