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zeitlich begrenzten Titel gibt es nicht, sagt JA

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(@iwana)
Schon was gesagt Registriert

Ein warmes Hallo an alle,

wie aus der Überschrift schon zu entnehmen, geht es um die Beurkundung über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung. Der unterhaltspflichtige Vater ist ein Freund von mir, der Unterhalt in Höhe des vom Jugendamt errechneten Betrages (Mangelfallberechnung seit 2004) pünktlich leistet. Nun möchte das JA einen Titel über den berechneten Unterhalt. Soweit so gut. Das unterhaltsberechtige Kind wird Anfang Dezember 18 Jahre alt und der Vater weiss nicht, wo das Kind wohnt, ob er seine Realschule beendet hat, eine Lehre begonnen oder eine weiterführende Schule besucht. Nun hat sich der Vater geweigert, die Urkunde in dieser Form zu unterschreiben, da ich ihm gesagt habe, daß er darauf achten soll, daß der Titel zeitlich auf das 18. Lebensjahr begrenzt werden soll, wie ich es hier in mehreren Beiträgen gelesen habe. Das JA besteht auf einem unbefristeten Titel, da es keine befristeten Titel gäbe.

Montag hat er nun einen neuen Termin, um den Titel in der vom JA gewünschten Form zu unterschreiben, ansonsten wird der Unterhaltsbeitrag im vereinfachten Verfahren beim zuständigen AG festgesetzt.

Ich habe mich schon dumm und dusselig gesucht, ob ich irgendeinen Paragraphen oder eine Vorschrift über die zeitliche Begrenzung eines Unterhaltstitels finde, um diesen dem JA mit zu teilen. Aber es gibt nix. Kann mir hier irgendjemand weiter helfen oder muss er den Titel unterschreiben, um das Verfahren ab zu wehren. Ach ja, der Mitarbeiter des JA meinte auch, die Unterschrift wäre doch freiwilig und wenn er unterschreibt, könne er dann doch klagen. Häääh, wieso denn dann erst unterschreiben. Haben die Gerichte nicht schon genug zu tun.

Ich selber bin alleinerziehende, voll berufstätige Mutter eines Pubertisten und eines fußballverrückten 11-jährigen.

Bis bald

Iwana   


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2006 11:14
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

einen Paragraphen kann ich auch nicht aus den Hut zaubern, aber es gibt meines wissens keinen Paragraphen, nach dem es "nur" unbefristete Titel gibt.

However, unterschreibt er diesen Titel, muss er im Dezember/Januar sofort eine Abänderungsklage stellen, da auch die KM Unterhaltspflichtig wird und ein Einkommen des Kindes angerechnet wird. Ist der Titel unbefristet, zahlt er weiter ... ob er will oder nicht. Stellt er die Zahlung ein, kann sofort gepfändet werden!

Ich erachte es dem Grunde nach als bodenlose Frechheit, was sich dieses JA erdreistet und wie es versucht, einlastig jemanden eine unnötige Verpflichtung aufzuzwingen.

Mein Tip: mit einem Zeugen am Montag zum Ja gehen und sich schriftlich geben lassen, dass es keine unbefristeten Titel gibt.
Allerdings auch dann den Titel nicht unterschreiben!
Im übrigen ist das JA auch verpflichtet einen Titel auszustellen, wenn Dein Bekannter ganz andere Summen angibt. Über die differenz kann dann eine Klage eingereicht werden.
Ob sich das dann aber für nicht mal 6 Monate noch lohnt ....

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 11:27
(@Harpyie)

Hallo Iwana !

Ganz klare Aussage : es gibt befristete Titel und wenn das "Kind" 18 Jahre alt geworden ist, ist das
JA raus aus der Geschichte! Dann ist der Ansprechpartner für Unterhalt nur noch der Sohn, niemand anderes, auch nicht die KM!

Dein Freund soll auf keinen Fall eine unbefristete Urkunde unterschreiben. Das JA kann ihn nicht zwingen und diese abgew..... Brüder wissen das genau !  :gunman:

Der soll sich mal entspannt zurücklehnen, die haben garnichts in der Hand. Entweder bis zum 18. Lebensjahr oder das JA soll klagen. Genau das können sie nicht.  :knockout:

Er soll sich nicht weiter bedrohen lassen, denn nichts anderes ist das. Mieses Gesocks, diese JA-Tussen.
Die versuchen es mal wieder mit allen Mitteln.

Wenn er erstmal unterschrieben hat, kommt er so schnell nicht wieder raus und muss tatsächlich klagen.

Das ist mal wieder typisch fürs "Mütter- und Kinderklau-Amt" !

Also noch mal : er muss nichts unterschreiben, zumindest nichts unbefristetes!  Bis 18 und danach muss Sohnemann, wenn er weiterhin Unterhalt benötigt, sich melden.
Ab dem 18. sind BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig, also auch die Mami. Das Kind ist verpflichtet, die Ausbildung/Schule zügig zu beenden. Er muss auch Auskunft darüber geben, wie seine Leistungen sind.

Gruss Harpyie


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 11:28
(@iwana)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die prompten Antworten. Ich bin begeistert. Ich habe auch gedacht, ich falle hinten rüber, als er mir die Aussagen des JA-Mitarbeiters erzählte. Da ich selber, leider, keinerlei KU vom Vater meiner Kinder bekomme und auch schon ein "erfolgreiches" Gerichtsverfahren hinter mir habe, bin ich schon ziemlich gut im Thema drin, so ab 18 beide barunterhaltspflichtig, Lehrgehalt wird angerechnet usw. und sofort. Aber so etwas habe ich noch nie gelesen. Der Mitarbeiter wusste noch nicht einmal die Sätze der DT, oder den SB gegenüber nicht priviligierten Kindern. Aber anstatt die Klappe zu halten, fütterte er ihn auch noch mit falschen Zahlen. Die Idee mit dem Zeugen und der schriftlichen Fixierung finde ich klasse. Gut daß ich Montag Urlaub habe.

Eigentlich habe ich immer gedacht, daß die Klagen über das JA vielleicht etwas überzogen wären, aber nun bin ich eines Besseren belehrt worden.

Über weitere Antworten würde sich mein Freund sicher freuen. Sie geben Kraft.

Danke

Iwana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2006 11:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nochmal,

ich weiss jetzt nicht, ob ich es überlesen habe!
Aber wenn der Sachbearbeiter keine Ahnung hat, dann stell doch mal seine Zahlen bzw. die Deines Bekannten hier rein. Wenn er so einlastig informiert ist, dann würde ich auch nicht das Zahlenwerk ungeprüft hinnehmen. Wer weiss was da für Schoten enthalten sind.

Hier gibt es einige, die recht kompetente Antworten geben können und mit diesen Argumenten wird der SB schnell erkennen, das sich jemand informiert hat und wird vielleicht ein wenig vorsichtiger mit seinen Halbwahrheiten.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 12:13
 Uli
(@Uli)

Das JA besteht auf einem unbefristeten Titel, da es keine befristeten Titel gäbe.

Als meine Kinder noch bei der Mutter lebten, hatte ich auch einen Titel erstellen lassen. Auf meine Frage hin, was es zu beachten gäbe, sagte mit der Sachbearbeiter, dass ich dies mit meinem Anwalt klären sollte. Er würde das beurkunden, was ich tituliert haben möchte! Am Ende bekam ich auch einen statischen Titen, der von den Beträgen der DT klar abwich. Es ist hier also vieles möglich - wenn das JA es möchte!

Das ist mal wieder typisch fürs "Mütter- und Kinderklau-Amt" !

Klauen die jetzt auch Mütter?  :phantom: Wenn ja, bitte sagen welches JA. Ich hätte da Bedarf!  :rofl2:

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 12:26
(@Harpyie)

Jo, die ein oder andere dürfte dann ruhig geklaut werden, tut leider keiner.

Mütteramt und Kinderklaubehörde, besser ?


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 12:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde den Spieß umdrehen: Der SB des JA soll die Gesetzesgrundlage benennen, weswegen es nur so geht wie er will. Meist kommen die dann schon in Trudeln.

Ganz andere Idee: Warum den Termin am Montag wahrnehmen? Es gibt keine Notwendigkeit. Das JA kann nur Klage erheben, wenn eine Unterhalts-Beistandschaft eingerichtet wurde. Ich würde mich zurück lehnen und warten.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 12:36
(@iwana)
Schon was gesagt Registriert

Hi Kaspar,

ich habe die Zahlen damals errechnet, nach DT usw. und dem JA vorgelegt. Die sind, *selbstbeweihräucher* hieb- und stichfest. Ich habe meine Lektion gelernt. Ich bin finanziell ziemlich böse ausgenommen worden von dem Vater der Kinder. Aber das ist vorbei. Trotzdem kommen halt doch so einige Gedanken wieder hoch, die ich eigentich eingeschlossen hatte.

Ich finde es so unfair, daß der Junge dermaßen von der Mutter beeinflußt worden ist, daß kein Kontakt mehr besteht, der Mann ordentich, pünktlch im Rahmen seiner Möglichkeit zahlt und auf einmal, nach Jahren, einen mehr als fragwürdigen Titel unterzeichnen soll. Meiner, unmaßgeblichen Meinung nach, ist das reine Schikane. Jetzt stellt sich bei Dir sicher die Frage, warum er denn keine weiteren Kontaktversuche unternommen hat. Aber, der Vater leidet unter einer psychischen Erkrankung, die zwar medikamentös im Griff zu halten ist, bei Stress leider immer wieder ausbricht. Da man nunmal nicht weiß, wie der Junge auf ein Gespräch reagiert hätte, wurde dies von den behandelnden Ärzten als zu "gefährlich" angesehen. Vielleicht ist er ja bald stabiler, aber diese JA-Arie hat ihn nun schon wieder etwas zurück geworfen. Er kämpft um sein seelisches Gleichgewicht. Tscha und wenn ich dann meinen Papa der Kinder sehe, der regelmäßigen Umgang zu seinen Kindern hat, aber nicht bereit ist, einen Pfennig, sorry, bin etwas älter, Cent, zu zahlen, fängt mein Herzchen doch etwas an zu pochen.

Ich habe gerade einen Termin (heute 16.00 Uhr) für eine Rechtsberatung mit meinem damaligen wirklich netten RA bekommen. Auch eine Art meinen Urlaub zu verbringen. *kicher* Ich erzähle dann mal, was der RA zu erzählen hatte. Hoffentlich hält er bis dahin durch. Drück mal die Däumchen.

Bis bald

Iwana  


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2006 12:39
(@iwana)
Schon was gesagt Registriert

Hi Deep Thougt,

es besteht eine Beistandschaft, sorry, habe ich vergessen explizit zu erwähnen.

Danke

Iwana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2006 12:41




(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zur Info:
Ich habe meinen Titel einen Tag vor Gerichtsverhandlung unterschrieben (die mehr als ein halbes Jahr angeleiert wurde). Dadurch fiel KU aus den Betrachtungen und dem Verfahren raus.

Also Termin absagen, zurücklehnen. Benutzt die Frau nämlich PKH, wäre ersteinmal darüber zu dikutieren, ob der Prozess nicht mutwillig ist. Und bis die Diskussion vorbei ist, ist es kalt in Deutschland und einige Kinder wurden 18. Und wenn man nach Klageerhebung kalte Füsse kriegt ist immer noch genug Zeit für einen richtigen (im Sinne von korrekten) Titel.

Nicht ins Boxhorn jagen lassen! Die Preussen schiessen zwar, aber nicht schnell.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 12:42
(@Platt)

Hi,

wurde schon einmal angesprochen. Es ist egal was man unterschreiben soll. Alles immer nur auf schriftlich Basis. Bei dem Termin würde ich ein Schreiben mitnehmen.

Hiermit wird bestätigt, dass das Ja xxxxx durch den/die Mitarbeiterin, Herrn xxxx aufgefordert hat, dass der KU für den am xxxxxx geborenen Sohn unbefristet titulieren zu lassen.

Eine befristete Titulierung bis zur Vollendung ist nicht möglich. Die Richtlinien, dass mit Vollendung des 18 Lebensjahr beide Elternteile Unterhaltsplichtig sind, gelten für das Ja (Ort) nicht.

Herr xxxxx wurde darüber informiert, dass bei Ablehnung der Unterschrift ein unbefristeter Titel beim AG eingeholt wird.

Zeugen mitnehmen und die verweigerung des Jugendamtes sofort protokollieren.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 15:37
(@Harpyie)

Hi Platt,

wie schon weisnich geschrieben hatte, soll das JA klagen, bis dahin ist das Kind 18 und das JA raus !

Deinen Vorschlag halte ich für äusserst gefährlich, kann man Dich auch in Regreß nehmen ?

Denn dieser Mann hat den Ärger am A.... wenn er seine Unterschrift unter solch ein Schreiben setzt, nicht Du!

Sicherlich gut gemeint von Dir.
Welchen Richter interessiert, was welches JA gesagt hat. Hat er einen Beweis, dass das JA ihm genau diese Auskünfte erteilt hat ? Liegt es ihm schriftlich vor ? Nein, denn davor schrecken die JA-Schergen zurück wie der Teufel vorm Weihwasser - vor schriftlichen Aussagen, denn dann kann man sie endlich mal packen.

Nur tun sie es nicht, alles stets nur mündlich. Die wissen Bescheid....

Gruss Harpyie


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 15:44
(@Platt)

Hi,

falsch verstanden. Den Zettel soll der MA vom JA unterschreiben. Natürlich keine Unterschrift unter einen Titel.

Wäre nur mal interessant, wie das JA reagiert. Vielleicht kriegt man so eine/n mal kurz zum kolabieren

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 15:49
(@Harpyie)

Hi Platt,

hast Recht, ab einer gefühlten Temperatur von über 35 Grad sollte man nicht mehr lesen oder schreiben.  😉

Dieses Erlebnis hatte ich schon life und in Farbe. Das JA wurde aufgefordert, schriftlich Stellung zu nehmen.

Natürlich kam nichts schriftliches von denen zurück.

Aber alleine die Idee hat was  :thumbup:

Gruss Harpyie


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 16:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

so ein blödsinn!

Solch einen Titel darf er auf gar keinen Fall unterschreiben. Den GV interessiert es nicht die Bohne, wer verantwortlich dafür ist, das der Titel unterschrieben wurde, er pfändet ohne wenn und aber!

Ich würde mit solchen Rat sehr vorsichtig sein.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 16:13
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wieviel Platz ist denn heutzutage unten, über der Unterschrift, noch? Kann man dort nicht handschriftlich einfügen, dass der Titel befristet ist bis >Datum< und dann unterschreiben?

Die Formulare verändern sich ja von Zeit zu Zeit und ich hab schon lange keinen Titel mehr vom JA gesehen...

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 16:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin eskima,

Die Formulare verändern sich ja von Zeit zu Zeit und ich hab schon lange keinen Titel mehr vom JA gesehen...

Man braucht dafür überhaupt kein Formular; das JA muss beurkunden, was der Unterhaltspflichtige erklärt.

Man kann seinen Titel also selbst aufsetzen und reinschreiben, was man möchte - auch eine Befristung. Wenn der Unterhaltsempfänger damit nicht einverstanden ist, muss er eben klagen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 16:51
(@Platt)

Hi,

@Kasper

so ein blödsinn!

Solch einen Titel darf er auf gar keinen Fall unterschreiben. Den GV interessiert es nicht die Bohne, wer verantwortlich dafür ist, das der Titel unterschrieben wurde, er pfändet ohne wenn und aber!

Da schein ich mich ja richtig falsch ausgedrückt zu haben. Natürlich keine Unterhaltsvereinbarung unterschreiben. Zettel sollte als Bestätigung für die Richtigkeit der Aussage des Ja, von dem JA unterschrieben werden.

Solchen Typen muss man mal ihre Unfähigkeit nachweisen. Mit Unfähigkeit kann ich noch ganz gut leben, aber nicht wenn ich oder andere bewusst über den Tisch gezogen werden.

Täglich müssten Beschwerden über die MA Säckeweise beim Ja aufklatschen. Vielleicht können die sich dann auch einen neuen Job suchen.

Gemäß ihrer Aufgabe sollen die unterstützend tätig sein, aber naja ..............

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 17:12
(@iwana)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

die Information des RAes sind deckungsgleich mit Euren Antworten. Vielen Dank noch mal. Er murmelte sich so etwas wie "ja, ja, das Jugendamt.." in den Bart. Mein Freund wird keinen unbefristeten Titel unterschreiben. Er wird auch nicht eher einen befristeten Titel unterschreiben, bis er eine Bescheinigung über die weitere "Karriere" seines Sohnes in den Händen hält. Sollen Sie halt klagen. Das JA als Stellvertreter des Sohnes muss ja auch erst mal die Bedürftigkeit des Sohnes nachweisen und dann kann er immer noch einen befristeten Titel kurz vor der Verhandlung unterschreiben. Er suchte ein Urteil des OLG Brandenburg aus seinem Aktenstapel, in dem die Begriffe "unbefristet" und "befristet" vorkommen. Ich werde mich jetzt noch mal auf die Suche nach einem Urteil mit den Wörtern "befristet" und "Titel" machen, im Bereich des OLG Hamm, welches für uns zuständig ist. Ich werde am Montag, falls ich bis dahin nicht geschmolzen bin, mal über den Besuch bei meinen Freunden vom JA berichten. Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, da ich ja sonst (UVG) auf der anderen Seite stand und mein Händchen offen gehalten habe.

Bis bald

Iwana


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2006 23:15




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