Zeitlich begrenzt h...
 
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Zeitlich begrenzt höheres Einkommen

 
(@tom1982)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

folgende Fragestellung beschäftigt mich derzeit: In meiner Firma wurde mir angeboten, dass ich in nächster Zeit für 6 bzw. 12 Monate in einer Niederlassung im Ausland arbeiten könnte. Dies wäre natürlich auch mit einem erhöhten Gehalt, was ich derzeit nicht habe und danach auch nicht mehr haben werde, verbunden.
Mal abgesehen von den ganzen privaten Schattenseiten dieser Angelegenheit; wie sieht denn das mit der folgenden Unterhaltsberechnung aus?
Das Jugendamt müsste dann doch das (kurzfristig) höhere Einkommen auf den kompletten Berechnungszeitraum irgendwie umlegen oder? Mich plagt nämlich die Sorge, dass danach möglicherweise einfach von einem erhöhten Einkommen ausgegangen wird und ich dann später einen höheren Unterhaltsbetrag bezahle und ein geringeres Einkommen habe...
Oder liege ich damit falsch?

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!

Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2008 15:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tom

Es gibt hier, wie immer beim UH, verschiedene Auslegungen. Erstmal rein rechtlcih:
- Du bist nicht verpflichtet, eine EK-Änderung anzugeben - egal ob hoch oder runter.
- Bei einer Überprüfung kommt die Gehaltserhöhung freilich zum Vorschein.
- Bei einer einfachen Betrachtung könnten Dir sowohl Vor- als auch Nachteile entstehen.

Darum erst mal meine Frage: Wann wurde das letzte mal von Dir Auskunft verlangt, weiss die KM oder das JA von Deinen Absichten (Auslandsjob) und wie gut kommst Du mit dem JA, welches wohl die UH-Hoheit übernommen hat, klar.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2008 19:54