Hallo,
ich zahle für meinen 8jährigen Sohn aktuell 357€/Monat (322€+halbe Kosten für die OGTS, Essensgeld zahlt sie alleine. Ich eiß, OGTS Kosten sind strittig, wir haben uns jetzt so geeinigt). Jetzt bin ich wieder Vater geworden und bin nicht sicher, ob sich dadurch etwas an der Höhe des bestehenden Unterhalts für meinen Sohn (ohne Titel) ggfs. ändert.
Berechnung bisher: Netto ca. 2400€ - 5% = 2280€ --> Tabelle 2018: 419€ - 92€ (halbes Kindergeld) = 327€ + 30€ OGTS = 357€
Freue mich über Rückmeldungen.
Hallo,
die bisherige Berechnung ist nicht richtig. Mit nur einer unterhaltsberechtigten Person geht es in der DDT eine Stufe höher, also 439 Euro und nicht 419 Euro (muss man aber nicht an die große Glocke hängen).
Wenn Du jetzt 2 Kinder hast, dann hat auch die Mutter des 2. Kindes Anspruch auf Unterhalt von Dir bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes und Du hast 3 unterhaltsberechtigte Personen. Damit sollte es in der DDT eine Stufe herunter gehen.
Für ein Kind zwischen 6 und 11 wäre der KU dann 406 Euro minus halbes KG = 309 Euro, eine Stufe höher wären es 330 Euro.
Natürlich kann man alles noch genauer ausrechnen, also z.B. tatsächliche berufsbedingte Aufwendungen berechnen und nicht einfach die 5% Pauschale annehmen. Weniger als Mindestunterhalt kannst Du nur zahlen, wenn alles haarklein ausgerechnet wird und Du ein Mangelfall wärst.
Wie Du siehst ändert sich wenig, wenn das 2. Kind berücksichtigt wird.
Wenn ihr euch aber bisher immer friedlich geeinigt habt, dann wäre mein Vorschlag, dass Du weiterhin die 2. Stufe, also 330 Euro zahlst, aber nicht mehr die Hälfte der OGTS.
VG Susi
Hallo Klaus,
Berechnung bisher: Netto ca. 2400€ - 5% = 2280€ --> Tabelle 2018: 419€ - 92€ (halbes Kindergeld) = 327€ + 30€ OGTS = 357€
Nun ja, die 2.280 Euro sind Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, die 419 Euro Tabellenunterhalt waren für 2018 insoweit korrekt, allerdings betrug im Jahr 2018 das Kindergeld 194 Euro, du hättest also 97 Euro abziehen dürfen und wärest damit bei einem Zahlbetrag von 322 Euro statt 327 Euro gelandet.
Andererseits: Da du bislang offenbar nur einen Unterhaltsberechtigten zu versorgen hattest, hättest du laut Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle eigentlich um eine Zeile hochgestuft werden können, und in Zeile 3 wäre es dann ein Zahlbetrag von 342 Euro gewesen - unterm Strich bist du bislang also gnädig davongekommen.
Mit dem zweiten Kind hat sich die Hochstufung nach Zeile 3 natürlich erledigt, da du jetzt zwei unterhaltsberechtigte Kinder hast (es ist unerheblich, ob du für das zweite Kind ebenfalls Unterhalt zahlen musst oder, hoffentlich, das Kind bei dir und seiner Mutter ist und du die Unterhaltsleistung somit als Naturalunterhalt erbringst).
In der Düsseldorfer Tabelle für 2019 ist für Zeile 2 ein Unterhaltsbetrag von 330 Euro fällig (Tabellenunterhalt 427 Euro abzüglich des halben Kindergeldes, also derzeit weiterhin 97 Euro). Da sich das Kindergeld ab Juli um 10 Euro erhöht, kannst du ab Juli sogar 102 Euro abziehen und landest ab dann bei einem Zahlbetrag von 325 Euro.
Wenn du ein Fass aufmachen willst: Solange das neue Kind noch sehr klein ist, ist die Mutter dir gegenüber ebenfalls unterhaltsberechtigt. Wiederum nach Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle könntest du somit fordern, um eine Zeile herabgestuft zu werden, d.h. für das erste Kind "nur" noch Unterhalt laut Zeile 1 statt Zeile 2 zu zahlen. Das wären dann 309 Euro bzw. ab Juli dann 304 Euro. Deine Entscheidung, ob dir diese 21 Euro im Monat den zu erwartenden Ärger mit der Mutter des älteren Kindes wert ist (insbesondere natürlich deshalb, weil sie dich zurecht fragen wird, warum dir Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle nicht schon aufgefallen ist, als du nur für das eine Kind unterhaltspflichtig warst).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. das meiste hat Susi soeben auch schon geschrieben, ich lasse meine Antwort jetzt trotzdem mal so stehen.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
Natürlich kann man alles noch genauer ausrechnen, also z.B. tatsächliche berufsbedingte Aufwendungen berechnen und nicht einfach die 5% Pauschale annehmen.
Im Prinzip ja - ist im vorliegenden Fall aber wahrscheinlich ziemlich witzlos. Mit der 5%-Pauschale haben wir ein bereinigtes Netto von 2.280 Euro, und da Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle den Einkommensbereich von 1.901 Euro bis 2.300 Euro umfasst, müssten da schon sehr erhebliche berufsbedingte Kosten (und ggf. zusätzliche Altersvorsorge) zusammenkommen, um die Grenze von 1.901 Euro nach unten zu durchbrechen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke euch für eure Antworten. Ich glaube, ich lass den Betrag dann jetzt so, wenn von der Mutter nix kommt. Wenn doch, würde ich drauf hinweisen, dass ich jetzt theoretisch Unterhalt für 2 Kinder habe.
Scheinbar war es in der Vergangenheit etwas zu wenig, jetzt ist es etwas drüber, unterm Strich sollte das also passen. In 1,5 Jahren hat sich die OGTS dann auch erledigt. Ich denke mal die paar € ists den Aufwand/Ärger nicht wert, zumal ich scheinbar dann bisher etwas zu wenig gezahlt hatte.