Hallo,...
diese Frage zielt zwar eigentlich auf einen vorhandenen Thread ab, welcher aber meines erachtens zu lang werden würde.
Und diese Frage ist evtl einen neuen Threads wert? Ansonsten Mod -> bitte verschieben.
Ich schilder mal kurz die grobe Geschichte:
Meine Frau hat 6 eigene Kinder, ich habe mit meiner Frau eines (derzeit 15 Monate jung).
Meine Frau erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (nach einem Schlaganfall vor einigen Jahren)
Die Gegenseite hat meine Frau auf Unterhalt verklagt. Wir zahlten aber bereits seit sie Renteneinkünfte hat Unterhalt bis runter zu ihrem Selbstbehalt.
Es ist nun bereits ein Urteil ergangen, das sie grob 200 Euro je Monat an ihre Kinder zahlen darf (auf Heller und Pfennig für jedes Kind definiert).
Da aber von der Gegenseite auf Verdacht Widerspruch eingelegt wurde, warten wir auf den Bescheid des OLG. Das Urteil ist bis dahin nicht rechtskräftig,
wird aber wahrscheinlich bestätigt werden.
In der Urteilsbegründung übrigens wurde auch geschrieben, das ich als Ihr Mann ihr kein Taschengeld zahlen muss! Also habe ich juristisch mit den reinen Unterhaltszahlungen nichts zu tun!
Es wurden aber bereits die Anwalts- und Verfahrenskosten aufgeteilt, die vom Familieneinkommen zu zahlen sind. 20% für uns, 80% für die Gegenseite.
Das macht grob 4000 Euro aus. Diese haben wir bereits aus unseren letzten Ersparnissen gezahlt. (die Gegenseite sicher nicht!)
Nun ist es aber so, dass es dem Urteil nach den Unterhalt Rückwirkend ab Mitte 2007 zu zahlen gilt. Dafür ist kein Geld auf Seiten meiner Frau übrig. Auch ich habe keine große Lust mein Konto dafür tief in die Roten zahlen rutschen zu lassen.
Daher die Frage: Wer muss die Nachzahlung, die bei Rechtswirksamkeit des Urteils zu zahlen ist, rechtlich tätigen? Meine Frau alleine, oder geht es denn wieder um das Familieneinkommen?
Könnte man solche Nachzahlungen mit den ausstehenden 80% meiner Anwaltskosten verrechnen? Diese hat ja nach dem Urteil zufolge die Gegenseite zu zahlen. Mein Anwalt meinte, das es da nichts zu holen gäbe und ich das Geld bei Volljährigkeit von den Kindern einklagen dürfte. Aber sowas macht doch niemand, oder??
Ich überlege gerade das man evtl einen Teil ihrer Rente Pfänden könnte, aber das Gericht hat ihren Selbstbehalt eh schon knapp über 100 Euro gekürzt mit dem Urteil. Da bliebe ja nichts mehr übrig?... Zu holen wäre demnach bei ihr auch nichts!??
MfG
Andreas
Hi,
Wer muss die Nachzahlung, die bei Rechtswirksamkeit des Urteils zu zahlen ist, rechtlich tätigen? Meine Frau alleine, oder geht es denn wieder um das Familieneinkommen?
die unterhaltspflichtige Mutter. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld aus dem Familieneinkommen, der Rente oder einer Schenkung von der Oma stammt. Unwichtig ist auch, wer die Überweisung tätigt. Hauptsache, es steht als Verwendungszweck Schuldner, Gläubiger, Unterhalt für Monat/Jahr im Verwendungszweck.
Könnte man solche Nachzahlungen mit den ausstehenden 80% meiner Anwaltskosten verrechnen?
Nein, da es sich um unterschiedliche Forderungen und insbesondere auch um unterschiedliche Gläubiger/Schuldner handelt.
Diese hat ja nach dem Urteil zufolge die Gegenseite zu zahlen. Mein Anwalt meinte, das es da nichts zu holen gäbe und ich das Geld bei Volljährigkeit von den Kindern einklagen dürfte. Aber sowas macht doch niemand, oder??
Das geht m.E. auch während der Minderjährigkeit. Gewissensfrage, ob man das machen will.
Ich überlege gerade das man evtl einen Teil ihrer Rente Pfänden könnte, aber das Gericht hat ihren Selbstbehalt eh schon knapp über 100 Euro gekürzt mit dem Urteil. Da bliebe ja nichts mehr übrig?... Zu holen wäre demnach bei ihr auch nichts!??
Der familienrechtliche Selbstbehalt ist nicht identisch mit dem Pfändungsfreibetrag im Vollstreckungsrecht.
Ob etwas pfändbar ist, hängt ab von:
1. Der Höhe der Rente
2. Der Anzahl der Unterhaltsberechtigte neben den pfändenden Unterhaltsberechtigten.
3. Der Höhe des ortsübliche Sozialhilfesatzes.
Grüße
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,..
ich wollte mal weiter berichten was nun kommt,.
Gegen das Urteil im Januar hat die Gegenseite Berufung eingelegt,... klar
Wir haben vor ein Paar Tagen den Verhandlungstermin im OLG Hamm mitgeteilt bekommen. Mit nem Anhang vom Richter
das er meine Restlichen Einkommensnachweise sehen möchte sowie dei aktuelle Einkommensteuererklärung.
Was mich verwundert die wollenauch meine Anteile an einem Bau- und Sparverein überprüfen, ob ich von dort Zinseinkünfte habe...
Ich meine sollen sie das alles prüfen, ich habe aber den Verdacht das die irgendwie doch noch wesentlich mehr rausbekommen
als unser Anwalt meint. Seiner Meinung müsste das ganze Abgewiesen werden. Die Gegenseite will immernoch
über 1000Euro im Monat haben,.. das ist Geld was wir nicht haben, aber wer weiss wie das Recht zu deren Gunsten verdreht werden wird.
Wieder mal wurde meien Schwerbehinderte Frau geladen, die dem Richter eh nichts sinnvolles erzählen könnte, da wir selbst nicht mehr durch den ganzen
Unterhaltsquatsch durchsteigen, Da fühlt man sich als Betreuer echt verarscht. Dennich betreue sie rechtlich, werde aber nicht geladen.
Ich denke das ist ein Verfahren wo gerade noch anwälte durchsteigen... Alles an Papieren und Unterlagen haben die eh da vorliegen.
MfG
Andreas
Hallo Forumsmitglieder,
hier hat sich eine recht paradoxe Situation ergeben, wenn man es recht betrachtet...
Wir waren nun ende November 2008 beim OLG Hamm. Habs mir schlimmer vorgestellt.
3 sehr nette Richter die der Gegenseite erklärt haben das deren Vorstellungen keinerlei Grundlagen
haben. Die Gegenseite hatte auch bereits den Anwalt gewechselt, warum genau entzieht sich meinen Kenntnissen.
Fakt ist, die Gegenseite hätte gerne über 1000 Euro Unterhalt/Monat gehabt.
Das angefochtene Urteil vom Januar 2008, Amtsgericht Hamm, sprach letztlich von ca 230 Euro /Monat Gesamtunterhaltsleistung.
Von uns wurde das Urteil anerkannt.
Den Richtern waren natürlich sämtliche relavanten Urteile bekannt bezüglich dessen das der unbeteiligte Ehemann (ich)
meiner Unterhaltspflichtigen Frau KEIN Taschengeldanspruch zusteht, da sie selbst ein EInkommen bezieht.
Demnach war der ganze Papierkram den ich über die 2 Jahre gesammelt und dem Gericht einreichen mußte eigentlich hinfällig.
Die Rente meiner Frau ist ja bekannt und nur diese war Ausgangspunkt der Berechnung!
Unser Fall war ja ein seltener Sonderfall, da es um die Versorgung von anfangs 6, aktuell noch 4 minderjährigen Kindern ging (2 sind bereits ausser Haus).
Dennoch wurde kein Urteil gesprochen sondern man empfahl uns den Vergleich, was auch geschah. Es wurde ein kleiner Berechnungsfehler des
Gerichtes in erster Instanz gefunden, der meinen Sohn zum Teil meiner Frau mit angerechnet hat, dies sei aber nicht OK weil ich den Unterhalt dafür selbst aufbringen kann.
Daher rechneten uns die Richter vor was rechtlich an Geld drin ist und kamen fast zum selben Ergebnis wie das Amtsgericht nur das die Summe für meinen Sohn weg
fällt und der Gesamtunterhalt sich daher leicht erhöht.
Über die Kostenverteilung herrschte allerdings kein einvernehmen, wesshalb die Richter diese selbst beschlossen haben.
Während das erstinstanzliche Urteil von ca 230 Euro /Monat ausging, erhöhte sich der Betrag auf 256 Euro/Monat.
Das der Unterhalt bei erhöhung des Kindergeldes angepasst werden sollte, wurde auch von den Richtern gesagt.
Es geht also um das 1,2,3, und 4. Kind. bei hälftiger Anrechnung des Kindergeldes mindert sich der Unterhalt also um:
5 + 5 + 8 + 8 Euro = 26 Euro. 256 MINUS 26 sind??? 230 Euro...
Der ganze OLG Prozess mit knapp 2000 Euro Anwaltskosten für mich also letztlich für fast NICHTS!!!
Maximal 30 Euro. Dafür bekommt die Gegenseite aber volle Prozesskostenbeihilfe für diese Instanz.
Besser: Zitat aus dem Vergleich:
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 70%, die Beklagte zu 30%
mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der ersten Instanz, die die Kläger zu tragen haben.
Streitwert: 13.780 Euro
Das sind 4134 Euro Kosten für uns!!! Und etwa 6000Euro hohe Anwaltskosten im Groben!
Nun suchen wir nur noch ne Möglichkeit die 70% der Kosten (Anwaltskosten) irgendwie wieder rein zu bekommen,
Denn Krösus sind wir nicht,... Das ganze Geld hätte man viel besser in die Kinder investiert.
Jetzt müssen die Kinder indirekt darunter leiden, das auch wir einen Betrag zurückfordern. Auch sind etwas großzügigere Geschenke nicht mehr drinne!
Wir hätten die Kinder mit in den Urlaub genommen,... das käme uns guenstiger.
Es war also vom ersten Verhandlungstag an klar das die nicht viel herausholen, wie meist, aber anstatt auf Kompromissbereitschaft
zu setzen, hat die Gegenseite immer auf den Anwalt gehört,... Es wäre für beide Seiten weitaus günstiger ge
laufen, würde man sich gütlich einigen! Dies ist wohl meistens so,...
Ach nochwas,... meine Frau wurde natürlich geladen, es wurde auf das persönliche Erscheinen gedrängt. Ich war nicht geladen, aber auch mit
im Sitzungssaal. Den Vergleich hätte auch mein Anwalt evtl nach kurzer telefonischer Rücksprache abschließen können, die Vollmacht dazu hatte er.
Wir waren natürlich mit unserer ganzen Familie angereist, also auch mein 1 3/4 Jähriger Sohn war mit im Sitzungssaal,... etwas was wir uns hätten sparen können IMHO.
MfG
Andreas
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 70%, die Beklagte zu 30%
mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der ersten Instanz, die die Kläger zu tragen haben.Streitwert: 13.780 Euro
Das sind 4134 Euro Kosten für uns!!! Und etwa 6000Euro hohe Anwaltskosten im Groben!
Nein, Streitwert sind nicht Kosten. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, sind aber natürlich nur ein Bruchteil davon.